VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Donnerstag, 30. Januar 2025, 15:51:28

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:48:35 Von Anfang an betreibst du hier die Sache der Verurteilten.
Ich betreibe von Anfang an und bis zu meinem letzten Atemzug die Sache des Rechtsstaats.
Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:34:05 Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.
Wie Dust schon sagt, niemand hängt sich am Twingo auf. Der Zeuge hat beschlagene Scheiben (also keine Insassen) an einem weißen (Ugurs Twingo ist hellgrün) gesehen, konnte das Kennzeichen nicht benennen, die Uhrzeit stimmt nicht (der Handshake mit dem WLAN - kein Login - war erst gegen 13:15), und am Ende war er sich nicht mal mehr sicher, an welchem Tag er den weißen Twingo gesehen hat.

Und wer sagt denn, dass die Zeugin am Hammer überhaupt Dejan B. gesehen hat, der dort nie gewohnt hat und den sie nach eigener Aussage auch kaum kannte? Vielleicht war er weder in der Sudetenstraße noch am Hammer? Zeugen irren sich.
ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen
Steile These. Fakt ist, dass Alexandra eine hohe Geldforderung gegen die RB geltend machte, obwohl sie bislang für die Transaktionen selbst die erforderliche TAN per SMS einvernehmlich an Dejan B gegeben hatte und dies erst hinterher als Selbstbedienung von Dejan darstellte, obwohl der nur lesenden Zugriff auf ihr Konto hatte.

Man sollte sich also fragen, warum er plötzlich Sorge hatte, sie wolle Geldeingänge vor ihm verbergen, indem sie ihm nun plötzlich das Passwort entzog. Welche Geldflüsse erwartete er, die nun nicht mehr für ihn sichtbar sein sollten? Nach den Zeugenaussagen drohte er ihr nicht, weil sie ihm Geld schulde, sondern er drohte mit Konsequenzen für den Fall, dass sie Geld vor ihm verstecken würde. Warum?
Wenn sie Geld vor ihm verstecke, „dann Gnade ihr Gott“ - damit soll B. die Frau bedroht und beschimpft haben.
https://www.focus.de/panorama/welt/schw ... 33899.html

Erst nach diesem Vorgang und ihren Forderungen stellte die RB dann eine Gegenforderung über Provisionen auf, die meines Wissens in der Sache berechtigt, allerdings aufgrund einiger Rechen- und Bewertungsfehler in der Höhe inkorrekt war.

Wegen der falschen Summen wurde die Mahnung in der Anklageschrift als "Betrugsversuch" aufgebauscht und von den Medien entsprechend kolportiert. Dies mündete in einem Schuldspruch wegen Computerbetrugs.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Mittwoch, 29. Januar 2025, 19:12:04

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:34:05 Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.

Keines der bekannten Details steht im unumstößlichen Widerspruch zur Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T.
Im Gegenteil, dieser Ablauf passt eben viel besser dazu als andere konstruierte Abläufe dazu passen würden.
Wo und wann genau die Tötung von Alexandra und das Entsorgen ihrer Leiche stattgefunden, kann ich dir nicht sagen, kann vermutlich niemand sagen. Dazu gibt es zu viele Möglichkeiten. Aber diese Details sind eben auch nicht entscheidend.
Ganz das Gegenteil ist der Fall. Die Sichtung, wenn sie eine war, ist fast schon nebensächlich.
Warum? Naja weil es andere Aufnahmen des Twingos und U.T. gibt, die belegen, wann er sich wo befunden hat.
Selbst wenn er den Twingo nicht bis zum Irschenberg gefahren wäre, blieb es bei demselben Zeitfenster, wenn auch in einem anderen Fahrzeug. Es sei denn, er wurde per Helikopter von Limbach über einen Tötungsort zum Irschenberg geflogen.
Niemand hier hängt sich da an der Sichtung eines Zeugen vom Irschenberg auf. Wo liest du das raus?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:48:35

papaya hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 16:12:50 Das ist alles nur uninformiertes polemisches Blabla, das Alex123 basierend auf seinen Herrchen von der Dorfpresse abgibt und daher keines weiteren Kommentars bedarf. Outlander von A.A. gemietet. ...
Du amüsierst mich. Von Anfang an betreibst du hier die Sache der Verurteilten.
Und du gibst vor, die Ahnung gepachtet zu haben.
Aber du liegst eben falsch.
Die Revision wird wahrscheinlich verworfen werden.
Dann ist es rechtmäßig.

Herrchen würde bedeuten, das mich irgendjemand individuell versuchem würde zu steuern.
Sei versichert, dass außer dir in der Sache niemand auch nur Kontakt zu mir aufgenommen hätte.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:34:05

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 15:01:31 Wann genau hätte diese Tötung wo genau durch wen genau wie genau stattgefunden haben sollen?

Ich sage nichts gegen eine plausible stochastische Aufarbeitung und ich zolle der Probabilistik als Teilbereich einer Formalwissenschaft durchaus hohen Respekt.

Aber bei einem größtenteils minutiös rekonstruiertem Freitag muss da irgendwer das Raum-Zeit-Kontinuum schon heftigst geknickt haben, dass da ein Mord dazwischen passt.
Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.

Keines der bekannten Details steht im unumstößlichen Widerspruch zur Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T.
Im Gegenteil, dieser Ablauf passt eben viel besser dazu als andere konstruierte Abläufe dazu passen würden.
Wo und wann genau die Tötung von Alexandra und das Entsorgen ihrer Leiche stattgefunden, kann ich dir nicht sagen, kann vermutlich niemand sagen. Dazu gibt es zu viele Möglichkeiten. Aber diese Details sind eben auch nicht entscheidend.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:33:27

Fränkin hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 15:01:31 Wann genau hätte diese Tötung wo genau durch wen genau wie genau stattgefunden haben sollen?

Ich sage nichts gegen eine plausible stochastische Aufarbeitung und ich zolle der Probabilistik als Teilbereich einer Formalwissenschaft durchaus hohen Respekt.

Aber bei einem größtenteils minutiös rekonstruiertem Freitag muss da irgendwer das Raum-Zeit-Kontinuum schon heftigst geknickt haben, dass da ein Mord dazwischen passt.
Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.

Keines der bekannten Details steht im unumstößlichen Widerspruch zur Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T.
Im Gegenteil, dieser Ablauf passt eben viel besser dazu als andere konstruierte Abläufe dazu passen würden.
Wo und wann genau die Tötung von Alexandra und das Entsorgen ihrer Leiche stattgefunden, kann ich dir nicht sagen, kann vermutlich niemand sagen. Dazu gibt es zu viele Möglichkeiten. Aber diese Details sind eben auch nicht entscheidend.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Mittwoch, 29. Januar 2025, 16:12:50

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 13:08:14 Das sind für mich Mätzchen.
Alexandra als freiwillige Beifahrerin eines ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen - lächerlich.
U.T. alleine in Aktion ohne sein Herrchen D.B. - lächerlich.
Der große Unbekannte, nachdem D.B. den Outlander von A.A. gemietet hat und mit dem Outlander am Vortag gesichtet wurde - lächerlich.

Man kann in diesem Fall nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren, solange D.B. und U.T. nichts zur Aufklärung beitragen (ihr gutes Recht, vielleicht wollen sie auch gar nicht aus dem Knast).
Und da ist eben Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T. deutlich wahrscheinlicher als freundliche, aufwändige Unterstützung durch D.B. und U.T. bei einem freiwilligen Verschwinden von Alexandra (wozu der ganze Zinnober, sie hätte ihren BMW in Katzwang parken und einfach zu Fuß fortgehen können, bei Kitaschluss wäre der Vater der Pflegetochter genauso informiert worden, hätte wahrscheinlich genauso Dr.B.R. informiert, aber ohne die SMS/WhatsApp-Nachrichten wäre wahrscheinlich nicht direkt der Verdacht D.B. gefallen)
Das ist alles nur uninformiertes polemisches Blabla, das Alex123 basierend auf seinen Herrchen von der Dorfpresse abgibt und daher keines weiteren Kommentars bedarf. Outlander von A.A. gemietet. :lol: :lol:

https://youtu.be/rq68A07CDcM?feature=shared

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Mittwoch, 29. Januar 2025, 15:01:31

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 13:08:14 Und da ist eben Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T. deutlich wahrscheinlicher als freundliche, aufwändige Unterstützung durch D.B. und U.T.
Wann genau hätte diese Tötung wo genau durch wen genau wie genau stattgefunden haben sollen?

Ich sage nichts gegen eine plausible stochastische Aufarbeitung und ich zolle der Probabilistik als Teilbereich einer Formalwissenschaft durchaus hohen Respekt.

Aber bei einem größtenteils minutiös rekonstruiertem Freitag muss da irgendwer das Raum-Zeit-Kontinuum schon heftigst geknickt haben, dass da ein Mord dazwischen passt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 13:08:14

papaya hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 10:56:55 Es gibt nicht den Hauch eines Beweises dafür, dass Dejan am Morgen des 9.12. im Outlander war. Das entsprechende Überwachungsvideo zeigte einen Beifahrer als Pixelbrei, der von einem Gutachter als Dejan interpretiert wurde. Eine darauf hinzugezogene Zweitgutachterin sagte, man könne niemanden erkennen. Es gab auch Beobachter im Saal, die in dem Pixelbrei Alexandra als Beifahrerin gesehen haben wollen.
Das sind für mich Mätzchen.
Alexandra als freiwillige Beifahrerin eines ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen - lächerlich.
U.T. alleine in Aktion ohne sein Herrchen D.B. - lächerlich.
Der große Unbekannte, nachdem D.B. den Outlander von A.A. gemietet hat und mit dem Outlander am Vortag gesichtet wurde - lächerlich.

Man kann in diesem Fall nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren, solange D.B. und U.T. nichts zur Aufklärung beitragen (ihr gutes Recht, vielleicht wollen sie auch gar nicht aus dem Knast).
Und da ist eben Entführung und Tötung von Alexandra durch D.B. und U.T. deutlich wahrscheinlicher als freundliche, aufwändige Unterstützung durch D.B. und U.T. bei einem freiwilligen Verschwinden von Alexandra (wozu der ganze Zinnober, sie hätte ihren BMW in Katzwang parken und einfach zu Fuß fortgehen können, bei Kitaschluss wäre der Vater der Pflegetochter genauso informiert worden, hätte wahrscheinlich genauso Dr.B.R. informiert, aber ohne die SMS/WhatsApp-Nachrichten wäre wahrscheinlich nicht direkt der Verdacht D.B. gefallen)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Mittwoch, 29. Januar 2025, 10:56:55

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 29. Januar 2025, 05:14:15 Zum Zeitpunkt der Tat fuhren beide mit dem Outlander.
Es gibt nicht den Hauch eines Beweises dafür, dass Dejan am Morgen des 9.12. im Outlander war. Das entsprechende Überwachungsvideo zeigte einen Beifahrer als Pixelbrei, der von einem Gutachter als Dejan interpretiert wurde. Eine darauf hinzugezogene Zweitgutachterin sagte, man könne niemanden erkennen. Es gab auch Beobachter im Saal, die in dem Pixelbrei Alexandra als Beifahrerin gesehen haben wollen.

Leider wird hier und in der Presse eben immer wieder irgendwas behauptet, was überhaupt nicht stimmt, und das wird dann irgendwann weitergetragen.

Es ist eine ebenso valide Hypothese, dass Dejan überhaupt nicht in Limbach, sondern nur in Katzwang war.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Mittwoch, 29. Januar 2025, 07:47:15

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 23:39:13 Dann wird es sich wohl um einen Irrtum bei der Leiterin der SOKO und EPHK gehandelt haben, die davon berichtete.
Es stellt sich daher die Frage, wem das Gericht mehr glaubt, der EPHK oder dem Zeugen.

Übrigens war ich nur am ersten Verhandlungstag sowie einen weiteren Tag bei Gericht nicht anwesend.
Darum habe ich es ja nicht mitbekommen :roll:

Wenn sie sich mit dem Mitsubishi aus dem Staub machen wollte, müssen zuvor wirklich die beiden Kindersitze
von der Rücksitzbank dazu ausgebaut werden, Füllstand der Scheibenwaschanlage korrigiert werden,
natürlich ist auch wintertaugliche Bereifen für sowas nötig ? Sehr freundlich von den ehemaligen Geschäftspartnern
Trotzdem bleibt das hohe Risiko für eine lange Haftstrafe bei den beiden bestehen.

Hoffentlich wird das Thema nochmals in der Revisionsbegründung aufgeführt und der BGH es bald endgültig abhandelt.

Spielen wir jetzt das Spiel "Welchen Zeugen kann man Glauben schenken"? Darf ich mir auch einen aussuchen, dessen Aussage ich hinterfrage?
Dann fang ich mal an, zu hinterfragen, ob die einzige Person, die einen der Angeklagten am 9.12.2022 im Hof am Hammer gesehen haben will, wirklich richtig sah oder da vielleicht auch eine andere Person gestanden haben könnte.
Einer davon war ja nicht nur "ehemaliger Geschäftspartner". Getrennt waren sie auch noch nicht lange. In welcher Form die trotz neuer Partnerschaft wieder Kontakt aufnahmen oder gehalten haben, hat sich scheinbar nicht ausreichend ermitteln lassen.
Vielleicht hatte ja auch Alexandra nicht nur das eine Handy, von dem die Ermittler wissen. Da die Kreise der beiden Tatverdächtigen vorher ja auch ihre Kreise waren - könnte schon gewesen sein, oder?
Fragen über Fragen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 05:51:17

@Dust
Aus der Tatsache, dass A.A. einmal mit dem Outlander Gepäck von Alexandra abgeholt hat, kann man nicht schließen, dass Alexandra den Outlander so gut kannte, dass er ihr jederzeit sofort als ein bekanntes Auto aufgefallen wäre.
Selbst wenn ihr der Outlander als bekanntes Auto aufgefallen wäre, hätte sie ihm mit A.A. assoziiert, nicht mit ihren Peinigern D.B. und U.T.

Für das Motiv Habgier ist es unerheblich, wie der tatsächliche Vermögensstatus von Alexandra war.
Tatsache ist, dass D.B. sich bis März 2022 mit Billigung von Akexandra Beträge von einem Konto von Alexandra auf eines seiner Konten überweisen konnte.
Tatsache ist, dass D.B. zu dem Zeitpunkt ALG-II-Empfänger war, also über ein Jahr ohne ein Beschäftigungsverhältnis und ohne Einkommen aus einem Beschäftigungsverhältnis.
Zeugenaussage im Prozess: Die im Mahnverfahren geforderter 760.000 Euro Provisionen standen D.B. und U.T. nicht zu. Nur ein Bruchteil dieser Summe hätte ihnen als Provisionen zugestanden.
Zeugenaussage im Prozess: Das Modell Fix-and-flip füt die Immobilien hätte funktionieren können, wenn sie tatsächlich renoviert (fix) worden wären und die dafür vorgesehenen Gelder nicht (für D.B.s privaten Konsum) zweckentfremdet worden wären.
Zeugenaussage im Prozess: Alexandras Vermögensstatus konnte nur unvollständig berichtet werden, weil die Postbank die Herausgabe ihrer finanziellen Daten verweigerte.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 05:14:15

papaya hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:49:52 ...
  • Er ist elektronisch nicht zu orten. Ist egal, Ugur fuhr mit dem Twingo.
... Außerdem fuhr man gleich zweimal mit der Karre bei videoüberwachten Tankstellen vor und ließ sich samt Auto filmen. Macht man garantiert, wenn man kurz darauf jemanden umbringen und damit abtransportieren will.
U.T. fuhr später mit dem Twingo. Zum Zeitpunkt der Tat fuhren beide mit dem Outlander.
Also überhaupt nicht egal, dass er nicht nachverfolgt werden konnte.
Es hätte uns einges klarer gemacht, wenn wir hätten nachverfolgen können, zu welchem Zeitpunkt der Outlander an welcher Stelle war.

Alle Tankstellen sind nun mal videoüberwacht.
Wie hätte das ausgesehen, wenn sie A.A. neben der Lügengeschichte "alle anderen Autos nicht verfügbar" Geld gegeben hätten, dass er den Outlander volltankt, bevor sie ihn ausleihen?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Mittwoch, 29. Januar 2025, 00:19:35

Fränkin hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:52:43 Nein, die war es nicht. Aber die Aussage haben einige Leute im Gerichtssaal gehört.

Nein, dazu nochmal Dein Vorposting:

Du bist es, der laufend teilweise subtil, teilweise sehr auffällig diesen Outlander einzig und alleine als Leichenentsorgungsfahrzeug sieht.
Wo sehe ich den Mitsubishi als Leichentransportfahrzeug ?
Ich habe ihn allenfalls technisch sowie seine Eigenschaften beschrieben und sonst nichts, nur zur Klarstellung !

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 28. Januar 2025, 23:39:13

Dust hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:46:15 Derjenige, der den besagten Outlander am besagen Tag fuhr, um das Gepäck abzuholen. Wie gesagt, du hast es offenbar nicht mitbekommen oder warst an diesem Tag nicht anwesend.

Namentlich werde ich ihn sicher nicht nennen, aber dieser Zeuge hat auch ausgesagt, im Limbacher Haus gewesen zu sein, um dort Gegenstände herauszuholen und woanders hinzubringen.

Nö, ändert nix, außer den Gedanken, dass Alexandra nur ein einziges eigenes und ungeeignetes Auto zur Verfügung stand, hätte sie sich aus dem Staub machen wollen. Aber andere mit geeigneten Fahrzeugen kannte. Wie u.A. dem Outlander
Dann wird es sich wohl um einen Irrtum bei der Leiterin der SOKO und EPHK gehandelt haben, die davon berichtete.
Es stellt sich daher die Frage, wem das Gericht mehr glaubt, der EPHK oder dem Zeugen.

Übrigens war ich nur am ersten Verhandlungstag sowie einen weiteren Tag bei Gericht nicht anwesend.
Darum habe ich es ja nicht mitbekommen :roll:

Wenn sie sich mit dem Mitsubishi aus dem Staub machen wollte, müssen zuvor wirklich die beiden Kindersitze
von der Rücksitzbank dazu ausgebaut werden, Füllstand der Scheibenwaschanlage korrigiert werden,
natürlich ist auch wintertaugliche Bereifen für sowas nötig ? Sehr freundlich von den ehemaligen Geschäftspartnern
Trotzdem bleibt das hohe Risiko für eine lange Haftstrafe bei den beiden bestehen.

Hoffentlich wird das Thema nochmals in der Revisionsbegründung aufgeführt und der BGH es bald endgültig abhandelt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Dienstag, 28. Januar 2025, 21:52:43

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59 Und welcher Zeuge war das ?
Aber nicht die Leiterin der Soko . Oder ?
Nein, die war es nicht. Aber die Aussage haben einige Leute im Gerichtssaal gehört.
Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59 Selbst wenn Alexandra R. den Mitsubishi gekannt hat, ändert das etwas an den technischen Gegebenheiten ?
Nein, dazu nochmal Dein Vorposting:
Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 20:49:22 Meine Ansicht zu den Elektronikarmen Fahrzeug Mitsubishi !
...
Mehr braucht man dazu gar nicht zu berichten, weshalb man den Mitsubishi Outlander benötigt hat.
Du bist es, der laufend teilweise subtil, teilweise sehr auffällig diesen Outlander einzig und alleine als Leichenentsorgungsfahrzeug sieht.

Dabei gibt es - und das hat Dust ja ausgeführt - weitaus mehr Gründe, warum dieses Fahrzeug am 09.12.22 in der Nähe von Alexandras BMW herumfuhr.
Immer wieder die gleiche Möglichkeit zu postulieren war Aufgabe der Soko und der Staatsanwältin. Und bisher waren sie damit erfolgreich.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Dienstag, 28. Januar 2025, 21:49:52

Aus meiner Sicht gäbe es drei plausible Argumente für den Mitsubishi.
  • Er ist Alexandra unbekannt. Ist falsch, wie Dust gerade erläuterte.
  • Er ist winterfest, um nach Italien zu fahren. Ist er aber nicht gefahren, Ugur fuhr mit dem Twingo.
  • Er ist elektronisch nicht zu orten. Ist egal, Ugur fuhr mit dem Twingo.
Also greift keines dieser Argumente. Außerdem fuhr man gleich zweimal mit der Karre bei videoüberwachten Tankstellen vor und ließ sich samt Auto filmen. Macht man garantiert, wenn man kurz darauf jemanden umbringen und damit abtransportieren will.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Dienstag, 28. Januar 2025, 21:46:15

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59 Und welcher Zeuge war das ?
Aber nicht die Leiterin der Soko . Oder ?

Selbst wenn Alexandra R. den Mitsubishi gekannt hat, ändert das etwas an den technischen Gegebenheiten ?
Derjenige, der den besagten Outlander am besagen Tag fuhr, um das Gepäck abzuholen. Wie gesagt, du hast es offenbar nicht mitbekommen oder warst an diesem Tag nicht anwesend.

Namentlich werde ich ihn sicher nicht nennen, aber dieser Zeuge hat auch ausgesagt, im Limbacher Haus gewesen zu sein, um dort Gegenstände herauszuholen und woanders hinzubringen.

Nö, ändert nix, außer den Gedanken, dass Alexandra nur ein einziges eigenes und ungeeignetes Auto zur Verfügung stand, hätte sie sich aus dem Staub machen wollen. Aber andere mit geeigneten Fahrzeugen kannte. Wie u.A. dem Outlander

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 28. Januar 2025, 21:33:59

Dust hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 21:25:27 Da liegst du falsch, vielleicht warst du an dem Tag auch nicht bei Gericht: Alexandra kannte den Outlander durchaus, mit exakt diesem Fahrzeug hat ein Zeuge, der genau dieses auch vor Gericht berichtet hat, nämlich ihr Gepäck für eine Rumänienreise bei ihr zu Hause abgeholt.
Und welcher Zeuge war das ?
Aber nicht die Leiterin der Soko . Oder ?

Selbst wenn Alexandra R. den Mitsubishi gekannt hat, ändert das etwas an den technischen Gegebenheiten ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Dienstag, 28. Januar 2025, 21:25:27

Turmfalke23 hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 20:49:22 Meine Ansicht zu den Elektronikarmen Fahrzeug Mitsubishi !

Ein Mitarbeiter aus der Firma der beiden Angeklagten hat ihnen den älteren Mitsubishi Outlander zur Verfügung gestellt. Man benötigt ein wintertaugliches Fahrzeug mit kleiner Transportkapazität, weil sich schlechte Witterungsverhältnisse abzeichnen und weil zwei Fahrtzeuge aus ihrem eigenen Fuhrpark ausgefallen sind, erinnert sich der Verleiher. Ein Fahrzeug sei defekt, beim anderen ist der TüV abgelaufen. Ganz einfach, die Unwahrheit !
Es gab in ihrem eigenen Führerpark einen Range Rover, der bezüglich Wintertauglichkeit, Ladevolumen dem Leihwagen deutlich überlegen ist. Aber die verbaute Elektronik im Fahrzeug passt halt nicht zu ihren Vorhaben. Defekt kann er nicht gewesen sein, da er am 09.12.2022 auf einem Schulungsgelände am Hafen Nürnberg parkend gesehen wurde.
Bei den verwendeten älteren Mitsubishi schaut es schon anders aus.
Elektrik und Elektronik nur das Allernötigste und nur für den reinen Fahrbetrieb ausgelegt, ganz zu schweigen für evtl. Kontrollfunktionen.
Ermittler berichten, der Fahrzeuginnenraum glich mehr einem Baustellenfahrzeug als geeignet zur Personenbeförderung, dennoch wurde er dazu benötigt. Das Fahrzeug wurde zuvor von unzähligen Personen benutzt, dementsprechend die geringe verwertbare Spurenlage. Der Mitsubishi soll Alexandra R. zuvor unbekannt gewesen sein, der sw. Range Rover dagegen schon.

Mehr braucht man dazu gar nicht zu berichten, weshalb man den Mitsubishi Outlander benötigt hat.
Da liegst du falsch, vielleicht warst du an dem Tag auch nicht bei Gericht: Alexandra kannte den Outlander durchaus, mit exakt diesem Fahrzeug hat ein Zeuge, der genau dieses auch vor Gericht berichtet hat, nämlich ihr Gepäck für eine Rumänienreise bei ihr zu Hause abgeholt.

Ein solches ihr bekanntes Fahrezeug wäre auch einer freiwillig Verschwundenen zugute gekommen: ein Fahrzeug ohne jegliche rückverfolgbare Elektronik. Mit dem sehr gut nachverfolgbaren Firmen-BMW würde ich persönlich, wenn ich das wollte, auch nicht türmen wollen. Wäre ziemlich sinnfrei.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 28. Januar 2025, 20:49:22

z3001x hat geschrieben: Dienstag, 28. Januar 2025, 12:30:14 Hab gestern erstmalig überhaupt einen Bericht zum Urteil gelesen. Da war die Rede davon, dass die damals Angeklagten, nun Verurteilten sich GPS-freie Autos angeschafft hätten, um aus Sicht des Gerichts die Spur zu verwischen. Ist das im Detail belegt, diese Anschaffung und waren das Wagen, die eher wenig gefragt sind, und sich von der sonstigen Präferenz der Käufer bzgl. Markenauswahl unterschieden? Oder ist die Anschaffung selbst nur eine Vermutung?
Meine Ansicht zu den Elektronikarmen Fahrzeug Mitsubishi !

Ein Mitarbeiter aus der Firma der beiden Angeklagten hat ihnen den älteren Mitsubishi Outlander zur Verfügung gestellt. Man benötigt ein wintertaugliches Fahrzeug mit kleiner Transportkapazität, weil sich schlechte Witterungsverhältnisse abzeichnen und weil zwei Fahrtzeuge aus ihrem eigenen Fuhrpark ausgefallen sind, erinnert sich der Verleiher. Ein Fahrzeug sei defekt, beim anderen ist der TüV abgelaufen. Ganz einfach, die Unwahrheit !
Es gab in ihrem eigenen Führerpark einen Range Rover, der bezüglich Wintertauglichkeit, Ladevolumen dem Leihwagen deutlich überlegen ist. Aber die verbaute Elektronik im Fahrzeug passt halt nicht zu ihren Vorhaben. Defekt kann er nicht gewesen sein, da er am 09.12.2022 auf einem Schulungsgelände am Hafen Nürnberg parkend gesehen wurde.
Bei den verwendeten älteren Mitsubishi schaut es schon anders aus.
Elektrik und Elektronik nur das Allernötigste und nur für den reinen Fahrbetrieb ausgelegt, ganz zu schweigen für evtl. Kontrollfunktionen.
Ermittler berichten, der Fahrzeuginnenraum glich mehr einem Baustellenfahrzeug als geeignet zur Personenbeförderung, dennoch wurde er dazu benötigt. Das Fahrzeug wurde zuvor von unzähligen Personen benutzt, dementsprechend die geringe verwertbare Spurenlage. Der Mitsubishi soll Alexandra R. zuvor unbekannt gewesen sein, der sw. Range Rover dagegen schon.

Mehr braucht man dazu gar nicht zu berichten, weshalb man den Mitsubishi Outlander benötigt hat.

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