von papaya » Donnerstag, 30. Januar 2025, 15:51:28
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:48:35
Von Anfang an betreibst du hier die Sache der Verurteilten.
Ich betreibe von Anfang an und bis zu meinem letzten Atemzug die Sache des Rechtsstaats.
Alex123 hat geschrieben: ↑Mittwoch, 29. Januar 2025, 18:34:05
Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.
Wie Dust schon sagt, niemand hängt sich am Twingo auf. Der Zeuge hat beschlagene Scheiben (also keine Insassen) an einem weißen (Ugurs Twingo ist hellgrün) gesehen, konnte das Kennzeichen nicht benennen, die Uhrzeit stimmt nicht (der Handshake mit dem WLAN - kein Login - war erst gegen 13:15), und am Ende war er sich nicht mal mehr sicher, an welchem Tag er den weißen Twingo gesehen hat.
Und wer sagt denn, dass die Zeugin am Hammer überhaupt Dejan B. gesehen hat, der dort nie gewohnt hat und den sie nach eigener Aussage auch kaum kannte? Vielleicht war er weder in der Sudetenstraße noch am Hammer? Zeugen irren sich.
ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen
Steile These. Fakt ist, dass Alexandra eine hohe Geldforderung gegen die RB geltend machte, obwohl sie bislang für die Transaktionen selbst die erforderliche TAN per SMS einvernehmlich an Dejan B gegeben hatte und dies erst hinterher als Selbstbedienung von Dejan darstellte, obwohl der nur lesenden Zugriff auf ihr Konto hatte.
Man sollte sich also fragen, warum er plötzlich Sorge hatte, sie wolle Geldeingänge vor ihm verbergen, indem sie ihm nun plötzlich das Passwort entzog. Welche Geldflüsse erwartete er, die nun nicht mehr für ihn sichtbar sein sollten? Nach den Zeugenaussagen drohte er ihr nicht, weil sie ihm Geld schulde, sondern er drohte mit Konsequenzen für den Fall, dass sie Geld vor ihm
verstecken würde. Warum?
Wenn sie Geld vor ihm verstecke, „dann Gnade ihr Gott“ - damit soll B. die Frau bedroht und beschimpft haben.
https://www.focus.de/panorama/welt/schw ... 33899.html
Erst nach diesem Vorgang und ihren Forderungen stellte die RB dann eine Gegenforderung über Provisionen auf, die meines Wissens in der Sache berechtigt, allerdings aufgrund einiger Rechen- und Bewertungsfehler in der Höhe inkorrekt war.
Wegen der falschen Summen wurde die Mahnung in der Anklageschrift als "Betrugsversuch" aufgebauscht und von den Medien entsprechend kolportiert. Dies mündete in einem Schuldspruch wegen Computerbetrugs.
[quote=Alex123 post_id=285560 time=1738172915]
Von Anfang an betreibst du hier die Sache der Verurteilten.
[/quote]
Ich betreibe von Anfang an und bis zu meinem letzten Atemzug die Sache des Rechtsstaats.
[quote=Alex123 post_id=285559 time=1738172045]
Ihr hängt euch an der Sichtung des Twingos auf.
Der Zeuge kann sich geirrt haben.
Die Uhr des Zeugen kann nachgegangen sein.
Der Zeuge könnte einen anderen Twingo gesehen haben.
Jemand anderes könnte U.T.s Twingo vor U.T. dorthin gefahren haben.
[/quote]
Wie Dust schon sagt, niemand hängt sich am Twingo auf. Der Zeuge hat beschlagene Scheiben (also keine Insassen) an einem weißen (Ugurs Twingo ist hellgrün) gesehen, konnte das Kennzeichen nicht benennen, die Uhrzeit stimmt nicht (der Handshake mit dem WLAN - kein Login - war erst gegen 13:15), und am Ende war er sich nicht mal mehr sicher, an welchem Tag er den weißen Twingo gesehen hat.
Und wer sagt denn, dass die Zeugin am Hammer überhaupt Dejan B. gesehen hat, der dort nie gewohnt hat und den sie nach eigener Aussage auch kaum kannte? Vielleicht war er weder in der Sudetenstraße noch am Hammer? Zeugen irren sich.
[quote]ihrer beiden Peiniger, die sie bis aufs Blut bekämpfen[/quote]
Steile These. Fakt ist, dass Alexandra eine hohe Geldforderung gegen die RB geltend machte, obwohl sie bislang für die Transaktionen selbst die erforderliche TAN per SMS einvernehmlich an Dejan B gegeben hatte und dies erst hinterher als Selbstbedienung von Dejan darstellte, obwohl der nur lesenden Zugriff auf ihr Konto hatte.
Man sollte sich also fragen, warum er plötzlich Sorge hatte, sie wolle Geldeingänge vor ihm verbergen, indem sie ihm nun plötzlich das Passwort entzog. Welche Geldflüsse erwartete er, die nun nicht mehr für ihn sichtbar sein sollten? Nach den Zeugenaussagen drohte er ihr nicht, weil sie ihm Geld schulde, sondern er drohte mit Konsequenzen für den Fall, dass sie Geld vor ihm [b] verstecken[/b] würde. Warum?
[quote]Wenn sie Geld vor ihm verstecke, „dann Gnade ihr Gott“ - damit soll B. die Frau bedroht und beschimpft haben.[/quote]
https://www.focus.de/panorama/welt/schwangere-spurlos-verschwunden-staatsanwaeltin-fordert-lebenslange-haft-fuer-mutmassliche-moerder-von-alexandra-r_id_259833899.html
Erst nach diesem Vorgang und ihren Forderungen stellte die RB dann eine Gegenforderung über Provisionen auf, die meines Wissens in der Sache berechtigt, allerdings aufgrund einiger Rechen- und Bewertungsfehler in der Höhe inkorrekt war.
Wegen der falschen Summen wurde die Mahnung in der Anklageschrift als "Betrugsversuch" aufgebauscht und von den Medien entsprechend kolportiert. Dies mündete in einem Schuldspruch wegen Computerbetrugs.