von Hamburger » Montag, 08. Dezember 2025, 00:51:50
Bastian hat geschrieben: ↑Sonntag, 07. Dezember 2025, 20:04:09
[...] Hälst du diesen Punkt mit Zustimmung eines Richters/Staatsanwalt für Täterrelevant? Versuche gerade abzuleiten ob das Wissen darüber sein weiter Vorgehen beeinflusst hat? Für wie alt würdest du ihn schätzen?
Mir wäre 2006 mit 20 Jahren diese Gesetzeslage nicht bewusst gewesen, [...].
Wenn der Täter damals dieses Bewusstsein dafür hatte, so könnte man meiner Meinung nach schon auf jemand gebildeten ü30 Jährigen eingrenzen im Umfeld.
Ich glaube nicht, dass das Rückschlüsse auf Alter oder Bildung zulässt.
(Nebenbei: Ich halte den Täter nicht für dumm und vermute, dass er ein paar – bis zu etwa 10 – Jahre älter als Frauke war. Aber das setzt natürlich nicht Kenntnisse solcher Art voraus.)
Nach meiner Ansicht muss der Täter nicht (im Vorhinein) gewusst haben, unter welchen Bedingungen die Polizei den Absendeort einer SMS ermitteln kann. Vielleicht wurde ihm allein durch die Tatsache, dass die Polizei nun ermittelte, die Gefährlichkeit seiner Lage klar; vielleicht hat er sich im Internet informiert, was die Aufnahme von Ermittlungen und die Auswertung von Fraukes Handydaten bedeutet.
Aber in jedem Fall gehe ich davon aus, dass er begriff, dass die Polizei den Verdacht auf ein Verbrechen hatte und die Situation nun für ihn sehr ernst war.
Außerdem glaube ich, dass ihn der frühe Ermittlungsbeginn sehr überraschte. Frauke war erwachsen; und wenn sie freiwillig in sein Auto gestiegen war, konnte er auch sicher sein, dass es keine Zeugen für eine Gewaltanwendung gab.
Zudem halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass er den Inhalt der 1. SMS aus Nieheim kannte. Wenn Frauke Gelegenheit gehabt hätte, die SMS in seiner Gegenwart freiwillig zu verfassen, ist anzunehmen, dass er sie sich hinterher angesehen hätte, um sicher zu gehen, dass sie keine Hinweise auf ihn enthielt.
Wenn man (wie ich) davon ausgeht, dass diese 1. SMS verfasst wurde, als Frauke sich bereits in der Gewalt des Täters befand, wurde sie auf seine Veranlassung oder von ihm selbst geschrieben.
Diese 1. SMS klingt vergnügt, und sie legte nahe, dass Frauke noch jemanden getroffen hatte, mit dem sie auch um 1 h nachts noch länger zusammen sein wollte.
Ich nehme an, dass Frauke und der Täter sich flüchtig kennengelernt hatten (der Täter aber dennoch mehr über sie wusste). Und dass der Täter Frauke falsch eingeschätzt hatte. Sie feierte sehr gern, ging sehr offen auf andere Menschen zu, und dass könnte den Täter zu dem Glauben verleitet haben, es sei nicht so ungewöhnlich für sie, mal ein oder zwei Nächte nicht nach Hause zu kommen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Täter mit dem 1. Anruf auf die Bekanntgabe der polizeilichen Ermittlungen reagierte und die Polizei von einem freiwilligen Fernbleiben Fraukes überzeugen wollte. Aber vorher sah er offenbar keinen Grund, aktiv zu werden; er hätte z. B. am Mittwoch eine SMS versenden können. Nach meiner Vermutung rechnete er einfach nicht damit, dass man derart schnell in Fraukes Umfeld ein Verbrechen befürchten und dann die Polizei auch noch so schnell handeln würde.
[quote=Bastian post_id=312493 time=1765134249 user_id=10212]
[...] Hälst du diesen Punkt mit Zustimmung eines Richters/Staatsanwalt für Täterrelevant? Versuche gerade abzuleiten ob das Wissen darüber sein weiter Vorgehen beeinflusst hat? Für wie alt würdest du ihn schätzen?
Mir wäre 2006 mit 20 Jahren diese Gesetzeslage nicht bewusst gewesen, [...].
Wenn der Täter damals dieses Bewusstsein dafür hatte, so könnte man meiner Meinung nach schon auf jemand gebildeten ü30 Jährigen eingrenzen im Umfeld.
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Ich glaube nicht, dass das Rückschlüsse auf Alter oder Bildung zulässt.
(Nebenbei: Ich halte den Täter nicht für dumm und vermute, dass er ein paar – bis zu etwa 10 – Jahre älter als Frauke war. Aber das setzt natürlich nicht Kenntnisse solcher Art voraus.)
Nach meiner Ansicht muss der Täter nicht (im Vorhinein) gewusst haben, unter welchen Bedingungen die Polizei den Absendeort einer SMS ermitteln kann. Vielleicht wurde ihm allein durch die Tatsache, dass die Polizei nun ermittelte, die Gefährlichkeit seiner Lage klar; vielleicht hat er sich im Internet informiert, was die Aufnahme von Ermittlungen und die Auswertung von Fraukes Handydaten bedeutet.
Aber in jedem Fall gehe ich davon aus, dass er begriff, dass die Polizei den Verdacht auf ein Verbrechen hatte und die Situation nun für ihn sehr ernst war.
Außerdem glaube ich, dass ihn der frühe Ermittlungsbeginn sehr überraschte. Frauke war erwachsen; und wenn sie freiwillig in sein Auto gestiegen war, konnte er auch sicher sein, dass es keine Zeugen für eine Gewaltanwendung gab.
Zudem halte ich es für sehr wahrscheinlich, dass er den Inhalt der 1. SMS aus Nieheim kannte. Wenn Frauke Gelegenheit gehabt hätte, die SMS in seiner Gegenwart freiwillig zu verfassen, ist anzunehmen, dass er sie sich hinterher angesehen hätte, um sicher zu gehen, dass sie keine Hinweise auf ihn enthielt.
Wenn man (wie ich) davon ausgeht, dass diese 1. SMS verfasst wurde, als Frauke sich bereits in der Gewalt des Täters befand, wurde sie auf seine Veranlassung oder von ihm selbst geschrieben.
Diese 1. SMS klingt vergnügt, und sie legte nahe, dass Frauke noch jemanden getroffen hatte, mit dem sie auch um 1 h nachts noch länger zusammen sein wollte.
Ich nehme an, dass Frauke und der Täter sich flüchtig kennengelernt hatten (der Täter aber dennoch mehr über sie wusste). Und dass der Täter Frauke falsch eingeschätzt hatte. Sie feierte sehr gern, ging sehr offen auf andere Menschen zu, und dass könnte den Täter zu dem Glauben verleitet haben, es sei nicht so ungewöhnlich für sie, mal ein oder zwei Nächte nicht nach Hause zu kommen.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass der Täter mit dem 1. Anruf auf die Bekanntgabe der polizeilichen Ermittlungen reagierte und die Polizei von einem freiwilligen Fernbleiben Fraukes überzeugen wollte. Aber vorher sah er offenbar keinen Grund, aktiv zu werden; er hätte z. B. am Mittwoch eine SMS versenden können. Nach meiner Vermutung rechnete er einfach nicht damit, dass man derart schnell in Fraukes Umfeld ein Verbrechen befürchten und dann die Polizei auch noch so schnell handeln würde.