von Gast0815 » Dienstag, 22. Oktober 2024, 09:33:48
Catch22 hat geschrieben: ↑Dienstag, 15. Oktober 2024, 16:25:01Dass hingegen „laienhafte Vorstellungen“ zur Ablehnung des Beweisantrags führten, bezweifle ich. Zu plump war die Begründung: kein Schluckreflex, ergo bewusstlos ins Wasser. Kein Gedanke daran, dass Bewusstlosigkeit (oder eben ein Stimmritzenkrampf) auch erst im Wasser eingetreten sein kann.
Püschel hätte das Kartenhaus eines Gewaltverbrechens zum Einsturz bringen können. Eine Bedrohung.
Badewannen-Fall: Hier wurden alle neuen Gutachten als irrelevant abgetan, ohne dass das LG auch nur einen der Gutachter angehört und befragt hatte. Eine Wiederaufnahme wurde abgelehnt. Erst auf die Beschwerde zum OLG hin besann sich das LG eines besseren, gab dem Wiederaufnahmeantrag statt, entließ Manfred G. aus der Haft und sprach ihn später aufgrund derselben Gutachten und unter fulminanter Justizschelte (hinsichtlich anderer Gerichte) frei. Ein kaum vorstellbares Possenspiel. Hauptdarsteller: eine Justiz mit gummigleichem Rückgrat in Verteidigungsstellung. Realsatire!
Vielleicht deshalb scheuen LG und StA Traunstein, Holderle und die Lokalpresse einen Vergleich mit dem Badewannen-Fall wie der Teufel das Weihwasser. Auch diese Bedrohung wird bis aufs Messer bekämpft. Ein rehabilitierter Hausmeister hat im Sitzungssaal nix zu suchen!
Ich denke, da ist etwas Wahres dran.
Wenn man die mündliche Urteilsbegründung ansieht, so behauptet Assbichler, dass sich ein bei Bewusstsein in den Bärbach Reingefallener retten könnte, das fehlende Wasser in der Lunge auf einen Sturz eines ohnmächtigen Menschen hinweist (wobei ich das nicht wirklich verstanden habe, sie sprach von „Schluckreflex“). Dann stellte sie die These auf, dass das was da in diesem Gutachten stünde nicht sein kann, dem Gutachter kann nicht das vollständige Obduktionsergebnis vorgelegen haben.
Das zeigt, dass in diesem Gutachten deutlich mehr drin steht, wahrscheinlich Erklärungen für einige der Verletzungen liefert, sie will es jedoch nicht wahr haben.
Letztlich behauptet sie eine Manipulation, die sie aber mit den Überlegungen, welche sie da in der mündlichen Urteilsbegründung liefert, nicht nachweisen kann. Mit ihren dort aufgestellten Thesen hätte sie auch schon das Gutachten des Hydromechanikers nicht zulassen dürfen.
Sie entscheidet an der Öffentlichkeit vorbei über den Inhalt des Gutachtens. Zum einen hat sie sichtlich keine ausreichende Expertise, zum anderen schließt sie dabei auch die Öffentlichkeit aus.
Man sieht, sie ist so felsenfest von einem Verbrechen überzeugt, dass alles andere keinen Platz hatte, das wurde schon im E-Mail-Verkehr zwischen Ihr und der StA überdeutlich. Ähnliches dürfte auch bzgl. der vermeintlichen Täterschaft des Angeklagten gelten. Bei einer solchen Überzeugung unterliegt man dann auch sehr leicht schwerwiegendem rechtlichem und logischem Fehlern, über die hier schon diskutiert wurde und auch in ZeitOnline zu lesen war.
Der Vergleich mit Frau Ehrl bzgl. des Badewannenunfalls ist auch treffend, da wird erstmal der Irrglaube hinter gesteckt haben, dass die damaligen Gerichte sich nicht geirrt haben können. Die damals auf der Genditzki-Seite zu findende Zusammenfassungen sprachen da Bände. Ihre Urteilsschelte bei Freispruch war aus meiner Sicht aber durchaus berechtigt, sie hätte dabei aber ihre erste Ablehnung mit einbeziehen müssen. Dass das nicht erfolgte, ist aber noch menschlich verständlich. Ich denke, diejenigen welchen den Fall kennen, werden sich ihren Teil denken, insofern ist das auch egal.
[quote=Catch22 post_id=278259 time=1729002301 user_id=8791]Dass hingegen „laienhafte Vorstellungen“ zur Ablehnung des Beweisantrags führten, bezweifle ich. Zu plump war die Begründung: kein Schluckreflex, ergo bewusstlos ins Wasser. Kein Gedanke daran, dass Bewusstlosigkeit (oder eben ein Stimmritzenkrampf) auch erst im Wasser eingetreten sein kann.
Püschel hätte das Kartenhaus eines Gewaltverbrechens zum Einsturz bringen können. Eine Bedrohung.
Badewannen-Fall: Hier wurden alle neuen Gutachten als irrelevant abgetan, ohne dass das LG auch nur einen der Gutachter angehört und befragt hatte. Eine Wiederaufnahme wurde abgelehnt. Erst auf die Beschwerde zum OLG hin besann sich das LG eines besseren, gab dem Wiederaufnahmeantrag statt, entließ Manfred G. aus der Haft und sprach ihn später aufgrund derselben Gutachten und unter fulminanter Justizschelte (hinsichtlich anderer Gerichte) frei. Ein kaum vorstellbares Possenspiel. Hauptdarsteller: eine Justiz mit gummigleichem Rückgrat in Verteidigungsstellung. Realsatire!
Vielleicht deshalb scheuen LG und StA Traunstein, Holderle und die Lokalpresse einen Vergleich mit dem Badewannen-Fall wie der Teufel das Weihwasser. Auch diese Bedrohung wird bis aufs Messer bekämpft. Ein rehabilitierter Hausmeister hat im Sitzungssaal nix zu suchen!
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Ich denke, da ist etwas Wahres dran.
Wenn man die mündliche Urteilsbegründung ansieht, so behauptet Assbichler, dass sich ein bei Bewusstsein in den Bärbach Reingefallener retten könnte, das fehlende Wasser in der Lunge auf einen Sturz eines ohnmächtigen Menschen hinweist (wobei ich das nicht wirklich verstanden habe, sie sprach von „Schluckreflex“). Dann stellte sie die These auf, dass das was da in diesem Gutachten stünde nicht sein kann, dem Gutachter kann nicht das vollständige Obduktionsergebnis vorgelegen haben.
Das zeigt, dass in diesem Gutachten deutlich mehr drin steht, wahrscheinlich Erklärungen für einige der Verletzungen liefert, sie will es jedoch nicht wahr haben.
Letztlich behauptet sie eine Manipulation, die sie aber mit den Überlegungen, welche sie da in der mündlichen Urteilsbegründung liefert, nicht nachweisen kann. Mit ihren dort aufgestellten Thesen hätte sie auch schon das Gutachten des Hydromechanikers nicht zulassen dürfen.
Sie entscheidet an der Öffentlichkeit vorbei über den Inhalt des Gutachtens. Zum einen hat sie sichtlich keine ausreichende Expertise, zum anderen schließt sie dabei auch die Öffentlichkeit aus.
Man sieht, sie ist so felsenfest von einem Verbrechen überzeugt, dass alles andere keinen Platz hatte, das wurde schon im E-Mail-Verkehr zwischen Ihr und der StA überdeutlich. Ähnliches dürfte auch bzgl. der vermeintlichen Täterschaft des Angeklagten gelten. Bei einer solchen Überzeugung unterliegt man dann auch sehr leicht schwerwiegendem rechtlichem und logischem Fehlern, über die hier schon diskutiert wurde und auch in ZeitOnline zu lesen war.
Der Vergleich mit Frau Ehrl bzgl. des Badewannenunfalls ist auch treffend, da wird erstmal der Irrglaube hinter gesteckt haben, dass die damaligen Gerichte sich nicht geirrt haben können. Die damals auf der Genditzki-Seite zu findende Zusammenfassungen sprachen da Bände. Ihre Urteilsschelte bei Freispruch war aus meiner Sicht aber durchaus berechtigt, sie hätte dabei aber ihre erste Ablehnung mit einbeziehen müssen. Dass das nicht erfolgte, ist aber noch menschlich verständlich. Ich denke, diejenigen welchen den Fall kennen, werden sich ihren Teil denken, insofern ist das auch egal.