VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Freitag, 13. September 2024, 23:04:01

Es ist eigentlich völlig belanglos, was ein deutsches Gericht feststellt oder nicht. Es ist nicht souverän und man sieht zum Beispiel im Fall Vadim Krasikov, dass Deutschland ein kleiner bedeutungsloser Hund ist, und sämtliche durch deutsche Richter gesprochenen Urteile sofort aufgehoben werden, sobald das Herrchen von der anderen Atlantikseite aus pfeift.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 13. September 2024, 21:56:38

Das angestrebte Revisionsverfahren der beiden Tatverdächtigen U.T. und D.B. bietet die letzte Möglichkeit vor Eintritt der Rechtskraft, das Urteil des Landgerichts Nbg./Fürth aufzuheben bzw. abzuändern, in diesem Fall.

Im Urteil der Kammer wurde auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Es wird schon etwas Zeit dauern, bis der BGH eine Entscheidung diesbezüglich mitteilt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Freitag, 13. September 2024, 20:36:19

Laut Podcast haben D.B. oder U.T. vor dem 09.12.2022 in Google Maps die Route nach Italien (Südtirol) erkundet.

Außerdem ist laut Podcast daa Alibi von Dr.B.R. lückenlos.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Freitag, 13. September 2024, 20:27:29

Schade, dass der Podcast so Gendergaga versifft ist. Wahrscheinlich haben diese Nordbayern Podcasts deswegen nur 500 ZuhörER. Da lohnt sich zum Glück die investierte Arbeitszeit nicht und Frau Gendergaga Reporterin wird hoffentlich durch eine Dillgurke ersetzt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 13. September 2024, 08:07:00

Der True-Crime Podcast zur Fall Alexandra R.
4 Folge :

https://www.youtube.com/watch?v=wceuJjrxdfU

Inhaltlich geht es um die aufwendige Ermittlungsarbeit im Fall Alexandra R.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Mittwoch, 11. September 2024, 15:23:56

Hussi hat geschrieben: Dienstag, 10. September 2024, 18:41:47 Die Fahrzeuge waren nicht geleast, sondern gebraucht erworben und im Besitz der Firma.


Nein, wieso? Ugur T. ist rechtmäßiger Gesellschafter. Das endet doch nicht mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, zu dem noch nicht einmal eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.
Ungewöhnlich.
(Im Besitz der Firma wäre geleaste Auto auch. Du meinst im Eigentum der Firma.)
Wo hast du die Information her?
Verfügte die Firma über so viele finanzielle Mittel oder musste sie dafür Kredite aufnehmen? Wenn Kredite, können die denn noch bedient werden.

Die Firma sollte unabhängig Urteil aufgelöst werden, da sich herausgestellt hat, dass sie keine Substanz hat und Geld zweckentfremdet verwendet hat, unter anderen für die Autos.

Seit über sitzt U.T. im Knast, kann also die Firma nicht mehr führen.

Auch auf die Dienste des Strippenzieher-Schwätzers muss die Firma wegen Knast seit über einem Jahr verzichten.

Welche Einkünfte hätte die Firma also, um die Fixkosten (mindestens Versicherung und Steuern der Autos) zu decken?

Wer sollte die Geschäfte in der Praxis führen?

Die Firma sollte schnellstens aufgelöst werden, sonst haben wir die nächste Insolvenzverschleppung.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast7 » Mittwoch, 11. September 2024, 06:48:26

@Alex und @Hussi
Also diese Firmen und Geschäftstätigkeiten liefen und laufen weiter…?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Hussi » Dienstag, 10. September 2024, 18:41:47

Alex123 hat geschrieben: Dienstag, 10. September 2024, 07:09:59 Sind eigentlich die vermutlich geleasten Firmenwagen N-RB... (der Range Rover, der Jaguar etc.) inzwischen vom Leasing-Geber zurückgeholt und verwertet worden?
Die Fahrzeuge waren nicht geleast, sondern gebraucht erworben und im Besitz der Firma.
Ist eigentlich inzwischen die Auflösung der RB ... GmH von Amts wegen angestoßen worden?
Nein, wieso? Ugur T. ist rechtmäßiger Gesellschafter. Das endet doch nicht mit einem noch nicht rechtskräftigen Urteil, zu dem noch nicht einmal eine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Dienstag, 10. September 2024, 07:09:59

Sind eigentlich die vermutlich geleasten Firmenwagen N-RB... (der Range Rover, der Jaguar etc.) inzwischen vom Leasing-Geber zurückgeholt und verwertet worden?

Ist eigentlich inzwischen die Auflösung der RB ... GmH von Amts wegen angestoßen worden?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Montag, 09. September 2024, 19:28:32

Fränkin hat geschrieben: Montag, 09. September 2024, 08:55:20 Bestimmt haben die in diesem Vermisstenfall interessierten Menschen den Paywall-Artikel vom 30.08.2024 in der NN gesehen: https://www.nn.de/nuernberg/recherche-z ... 1.14400254
Um den Text in diesem Artikel geht's mir jetzt nicht. Es geht um das Foto auf der rechten Seite über dem Artikel.
Einige waren ja bei Gericht dabei und kennen daher die "Möblierung" in dem Gerichtssaal.
Einen guten Überblick bietet dieses Video: https://www.ardmediathek.de/video/frank ... JhYmM4OWU0 bei Minute 1:35 und Minute 2:29.

Meine Frage: Wer hat dieses Foto aufgenommen?

Auf dem Foto aus dem NN-Artikel sieht man die Verhaftung eines Zeugen und quasi obendrüber als Spiegelung eine Hand, die ein iPhone hält. Man kann sogar einen Fingernagel sehen.
Auf den Tischen vor den Nebenklägern standen ganz vorne vermutlich ein Microsoft Surface und dann ein iPad. Durch die Fenster auf der Seite hinter der Nebenklage konnte man nicht fotografieren, da wäre man nur über ein Gerüst hingekommen.

Bestünde die Möglichkeit, dass das Bild von der Verhaftung im Gerichtssaal ursprünglich mit einem der Notebooks aufgenommen wurde und mit dem iPhone von jemandem mit eher schmutzigen Fingernägeln abfotografiert wurde?

Und wenn ich schon beim Fragen bin - wieso macht man sowas?

Die Frage ist vollkommen berechtigt !

Ja, das Foto ist eindeutig illegal, entstanden während der Verhaftung des Zeugen  Ciprian G. im Gerichtssaal E.006.

Fensterseitig im Saal, mit Blickrichtung zum Vorsitzenden Gregor Z. war der Psychiater,
Nebenklageanwälte und die Oberstaatsanwältin.
Hinter dem Zeugenstand war die Ersatzrichterin mit den beiden Ersatzschöffen.

Ich gehe davon aus, dass die Handabbildung von einem Mann ist. Bin aber kein Anthropologe ;)
Nähe zur Person, Fotoaufnahme und deren Aufnahmewinkel lassen diese mögliche Spekulationen zu.

Mir sind auch Informationen über Alexandra R. aufgefallen, die normalerweise nicht den Medien zugänglich sind.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Montag, 09. September 2024, 11:29:20

Jetzt können D.B. und U.T. schon seit über einem Jahr keinen Unsinn mehr machen, keinen Sozialstaat mehr bescheißen, keine Autos fahren, die sich eigentlich nicht leisten können, keine SIM-Karten mit gestohlenen Pässen kaufen, keine Leute über den Tisch ziehen, keine Leute mehr bedrohen und nötigen, keine Autos unter Vorwänden ausleihen, keine betrügerischen automatisierten Mahnverfahren starten, keinen Konkurs verschleppen, nicht betrügen, nicht ohne Fahrerlaubnis fahren.
Hoffentlich bleibt das noch viele, viele Jahre so.
Der Knast sind bestens angelegte Steuergelder.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Montag, 09. September 2024, 08:55:20

Bestimmt haben die in diesem Vermisstenfall interessierten Menschen den Paywall-Artikel vom 30.08.2024 in der NN gesehen: https://www.nn.de/nuernberg/recherche-z ... 1.14400254
Um den Text in diesem Artikel geht's mir jetzt nicht. Es geht um das Foto auf der rechten Seite über dem Artikel.
Einige waren ja bei Gericht dabei und kennen daher die "Möblierung" in dem Gerichtssaal.
Einen guten Überblick bietet dieses Video: https://www.ardmediathek.de/video/frank ... JhYmM4OWU0 bei Minute 1:35 und Minute 2:29.

Meine Frage: Wer hat dieses Foto aufgenommen?

Denn: https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... attung.pdf
... Allen anderen Personen ist das Filmen und Fotografieren im Justizgebäude grundsätzlich untersagt! Ausnahmegenehmigungen werden nur im begründeten Einzelfall durch die Hausverwaltung erteilt ...
Spoiler
Rechte Maustaste - Bild in neuem Tab öffnen - da wird das Bild größer
Rechte Maustaste - Bild in neuem Tab öffnen - da wird das Bild größer
NN_und_Screenshot_aus_Video.jpg (179.85 KiB) 1070 mal betrachtet
Hier zwei Screenshots hinter dem Spoiler

Auf dem Foto aus dem NN-Artikel sieht man die Verhaftung eines Zeugen und quasi obendrüber als Spiegelung eine Hand, die ein iPhone hält. Man kann sogar einen Fingernagel sehen.
Auf den Tischen vor den Nebenklägern standen ganz vorne vermutlich ein Microsoft Surface und dann ein iPad. Durch die Fenster auf der Seite hinter der Nebenklage konnte man nicht fotografieren, da wäre man nur über ein Gerüst hingekommen.

Bestünde die Möglichkeit, dass das Bild von der Verhaftung im Gerichtssaal ursprünglich mit einem der Notebooks aufgenommen wurde und mit dem iPhone von jemandem mit eher schmutzigen Fingernägeln abfotografiert wurde?

Und wenn ich schon beim Fragen bin - wieso macht man sowas?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Klugscheißer » Montag, 02. September 2024, 03:41:47

Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 31. August 2024, 20:48:03 Ich habe nicht behauptet, dass es sich um Revisionsverfahren handeln muss.
Wenn ja, wo bitte ?
Wovon war denn sonst die Rede, wenn nicht vom Revisionsverfahren?
Da lag der Bezug für mich eben nahe. Verzeih, wenn ich dich missverstand.

Du hattest geschrieben:
Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 29. August 2024, 12:28:24 Die Sprecherin berichtete auch, wie es z.B. bei evtl. neuen Beweismitteln weitergeht.
Sie werden dann auch geprüft und verfolgt - ist auch vollkommen richtig so.

So manches Hirngespinst könnte im Fall Alexandra R. dann hier zu entsprechenden Konsequenzen führen :!:
Damit meinte die Sprecherin evtl. Hinweise auf den Verbleib der Leiche, denen nachgegangen werden würde.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 31. August 2024, 21:16:51

Alex123 hat geschrieben: Samstag, 31. August 2024, 11:29:27 Laut Podcast hat D.B. keine Berufsausbildung (wohl aber Geschicklichkeit im Trockenbau), 24 (in Worten: vierundzwanzig) Vorstrafen (u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Konkursverschleppung und Betrug) und keine andere Geldquelle als das ALG-II, nachdem Alexandras Konten als einzige andere Geldquelle im März 2022 nicht mehr zur Verfügung.

Wenn das stimmt, wäre a) kein Schwarzgeld im Spiel gewesen und b) bei D.B. nichts zu holen.

Weder U.T. und D.B. haben eine abgeschlossene Berufsausbildung.
U.T. hat eine Lehre angefangen, aber keinen Abschluss.

D.B versuchte es mit Provisionsgeschäften nach seinem mittleren Bildungsabschluss, ebenfalls ohne Berufsabschluss.

Die 24 Vorstrafen hat das Gericht nicht bestätigt, aber der Vorsitzende Richter hat schon einen Stapel von Akten des Herrn D.B. vor sich gehabt, Strafregisterauszug ebenfalls. ;)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 31. August 2024, 20:48:03

Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 31. August 2024, 11:05:27 Neue Beweismittel würden aber bei einer Revision vermutlich keine Rolle spielen. Die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Da geht es um juristische Fehler im Urteil. Neue Beweise wären eher was für ein Wiederaufnahmeverfahren.
Ich habe nicht behauptet, dass es sich um Revisionsverfahren handeln muss.
Wenn ja, wo bitte ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 31. August 2024, 11:29:27

Klugscheißer hat geschrieben: Samstag, 31. August 2024, 11:05:27 ...

Dass die Verteidiger vom Gericht als Pflichtverteidiger beauftragt wurden, davon ist auszugehen. Pflichtverteidiger sagt zwar etwas zu den Sätzen aus, zu denen abgerechnet wird, aber nichts darüber, ob über Prozesskostenhilfe abgerechnet wird. Das hängt davon ab, ob bei den Angeklagten was zu holen ist. Genaugenommen wissen wir das nicht.
Laut Podcast hat D.B. keine Berufsausbildung (wohl aber Geschicklichkeit im Trockenbau), 24 (in Worten: vierundzwanzig) Vorstrafen (u.a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Konkursverschleppung und Betrug) und keine andere Geldquelle als das ALG-II, nachdem Alexandras Konten als einzige andere Geldquelle im März 2022 nicht mehr zur Verfügung.

Wenn das stimmt, wäre a) kein Schwarzgeld im Spiel gewesen und b) bei D.B. nichts zu holen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Klugscheißer » Samstag, 31. August 2024, 11:05:27

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 29. August 2024, 12:28:24 Die Sprecherin berichtete auch, wie es z.B. bei evtl. neuen Beweismitteln weitergeht.
Sie werden dann auch geprüft und verfolgt - ist auch vollkommen richtig so.

So manches Hirngespinst könnte im Fall Alexandra R. dann hier zu entsprechenden Konsequenzen führen :!:
Neue Beweismittel würden aber bei einer Revision vermutlich keine Rolle spielen. Die Revision ist keine Tatsacheninstanz. Da geht es um juristische Fehler im Urteil. Neue Beweise wären eher was für ein Wiederaufnahmeverfahren.

papaya hat geschrieben: Freitag, 30. August 2024, 16:42:35 Leider ist mir vollkommen unklar, ob die bisherigen vier Anwälte weiterhin im Dienst der Verurteilten sind und/oder ob die beiden einen, zwei oder womöglich noch mehr professionelle Revisionsanwälte beauftragt haben, die ggf bereits im Hintergrund an der Revisionsschrift arbeiten.
Dass es Anwälte gibt, die sich auf Wiederaufnahmeverfahren spezialisiert haben, wie beispielsweise Strate, ist bekannt. Aber bei Revisionen in Mordprozessen? Die werden zumindest bei solch umfangreichen Verfahren von den Pflicht- bzw. Wahlverteidigern durchgezogen. Bei nur einem Monat Zeit für die Revisionsbegründung macht das Sinn.

Alex123 hat geschrieben: Samstag, 31. August 2024, 03:02:08 Hier im Forum konnte leider noch keiner sagen, ob die bisherigen zwei Verteidiger pro Angeklagtem vom Gericht beauftragt (und damit ihre Honorare zu festgelegten niedrigeren Sätzen von der Staatskasse vorgestreckt) wurden oder von den Angeklagten selbst.
Sollte Letzteres der Fall sein, wäre interessant, woher die finanziellen Mittel für die nicht unerheblichen Honorare stammen.
Dass die Verteidiger vom Gericht als Pflichtverteidiger beauftragt wurden, davon ist auszugehen. Pflichtverteidiger sagt zwar etwas zu den Sätzen aus, zu denen abgerechnet wird, aber nichts darüber, ob über Prozesskostenhilfe abgerechnet wird. Das hängt davon ab, ob bei den Angeklagten was zu holen ist. Genaugenommen wissen wir das nicht.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 31. August 2024, 09:33:19

Alex123 hat geschrieben: Samstag, 31. August 2024, 03:02:08 Eingelegt wird die Revision oft, wie auch in diesem Fall geschehen, bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
Ein neuer Verteidiger müsste sich in die Akten des Verfahrens einarbeiten, das stimmt.
Bezüglich der schriftlichen Urteilsbegründung, der Basis für die Revisionsbegründung, wäre er aber auf dem gleichen Stand wie die bisherigen Verteidiger.
....

Strafprozeßordnung §341 - (1) Die Revision muss bei dem Gericht, dessen Urteil angefochten wird, binnen einer Woche nach Verkündung des Urteils zu Protokoll gegeben werden.
In der Regel liegt hier auch noch keine schriftliche Urteilsbegründung vor.
Würde keine Revision eingelegt, würde das Urteil ja rechtskräftig werden.
In diesem Fall bedeutet es für die beiden Angeklagten 20 Jahre Haft und evtl. auch länger.

Die Revisionsbegründungsfrist beträgt gemäß § 345 StPO einen Monat.
Hier muss aber die vollständige Aktenlage vorhanden sein, einschließlich Urteilsbegründung. Innerhalb dieser Zeitangabe haben die Revisionsanwälte Zeit, dem Gericht mitzuteilen, was an dem Urteil des Landgerichts Nbg./Fürth zu beanstanden ist. 

Ich kann mir gut vorstellen, dass es 4 Pflichtverteidiger der beiden Angeklagten in Nbg. waren.
Ich will die Anwälte hier nicht beschreiben, können andere Prozessbeobachter viel besser als ich ;)

So einfach ist es auch nicht, denn die Revisionsanwälte treffen auf min. 5 Topjuristen (BGH)
und den Bundesanwalt 

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 31. August 2024, 03:12:25

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 31. August 2024, 03:02:08

Turmfalke23 hat geschrieben: Freitag, 30. August 2024, 20:10:11 ...

Des Weiteren, welcher Anwalt liegt ohne Akteneinsicht und Urteilsgründe Revision zum BGH ein ?
Wie will er sich im Hintergrund darauf vorbereiten, ohne komplette Akteneinsicht ?

...
Eingelegt wird die Revision oft, wie auch in diesem Fall geschehen, bevor die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt.
Ein neuer Verteidiger müsste sich in die Akten des Verfahrens einarbeiten, das stimmt.
Bezüglich der schriftlichen Urteilsbegründung, der Basis für die Revisionsbegründung, wäre er aber auf dem gleichen Stand wie die bisherigen Verteidiger.

Hier im Forum konnte leider noch keiner sagen, ob die bisherigen zwei Verteidiger pro Angeklagtem vom Gericht beauftragt (und damit ihre Honorare zu festgelegten niedrigeren Sätzen von der Staatskasse vorgestreckt) wurden oder von den Angeklagten selbst.
Sollte Letzteres der Fall sein, wäre interessant, woher die finanziellen Mittel für die nicht unerheblichen Honorare stammen.

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