von Catch22 » Freitag, 17. Januar 2025, 22:53:46
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 15. Januar 2025, 22:25:13
Jetzt, wo durch die Veröffentlichung des Urteils sehr viele Details verfügbar sind, ergibt sich ein Bild. …
Eine treffende Zusammenfassung des Urteils, die die Kernpunkte heraushebt. Danke!
Gast hat geschrieben: ↑Mittwoch, 15. Januar 2025, 22:25:13
… Doch was ist dem jungen Mann bewiesen? …
Die wesentlichen Säulen des Urteils:
►
Gewaltdelikt, kein Unfall
(rechtsmedizinische und hydromechaniche Gutachten)
►
keine objektiven, tatnahen Indizien gegen Sebastian
(DNA, Fingerabdrücke, Zeugen, …)
►
Zeuge Adrian M.
(Geständnis, Täterwissen)
• Ertrinken
• kein sexueller Missbrauch
• keine DNA-Spuren
• Tatort „nahe Eiskeller“
►
Zeugin Lea R.
(Täterwissen, Geständnis)
• Tischtennisspiel
• Hausparty
►
Zeuginnen Verena R. [?]
und Mutter R.
(Geständnis)
• Hausparty
► Sebastians
polizeiliche Aussagen
(Täterwissen)
• „draufgehauen“
• „Stein“
Zu Gewaltdelikt vs. Unfall
Ein Beispiel mangelnder Sorgfalt: Im Bärbach hat der Hydromechaniker Malcherek allein die Unterquerung „Am Hofbichl“ als Hindernis erkannt (Rdnr. 830). Ohne Begründung fielen alle übrigen Hindernisse im Bärbach (z. B. Straßenunterquerungen) im Urteil unter den Tisch!
Normal- vs. Scherkräfte: Plausibel ist, dass für die Verursachung von Verletzungen ohne Schürfungen nach senkrecht wirkenden, sogenannten Normalkräften zu suchen ist, weniger nach parallel wirkenden Scherkräften. Zudem konnten bestimmte Verletzungen nicht später als eine Stunde nach Todeseintritt entstanden sein.
Hätte deswegen nicht gerade der Bärbach näher untersucht werden müssen? Zum Bärbach allerdings widersprechen sich die Angaben des Hydromechanikers aus der Hauptverhandlung (Pegelstand 50 bis 70 cm) mit denen im Urteil (Pegelstand 1,40 m), was ich schon in meinem letzten Beitrag darlegte:
viewtopic.php?p=283956#p283956
Das Sitzungsprotokoll liegt uns leider nicht vor. Es ist jedoch Bestandteil der Revision.
Hinsichtlich der Hose: Wenn es durch die Kraft der Strömung nicht gelungen sein kann, die Hose über die Schuhe abzustreifen, wie hätte der schmächtige Angeklagte dies in der äußerst knappen Zeit schaffen können, noch dazu ohne die Hose zu beschädigen? Keine Erklärung dazu im Urteil. Dr. Muggenthaler sprach in der Hauptverhandlung von einer Zugkraft von 100 Kilopond, die das Wasser ausgeübt habe. Auch dies verschweigt das Urteil.
Zum Zeugen Adrian M.
Ertrinken und fehlende Anzeichen eines sexuellen Missbrauchs waren längst durch die Medien bekannt.
Ebenso war am 03.12.2022 bei Rosenheim24 (OVB) zu lesen, dass kein (Sebastian belastendes) DNA-Gutachten vorliegt. Seltsam, dass dieser Artikel nicht ermittelt wurde:
Auffällig ist, dass der Zeuge den Tatort mit „
ein Stückchen weiter weg vom Eiskeller“ bezeichnet (Rdnr. 1144). Vor seiner polizeilichen Vernehmung wurde der Tatort laut Medien stets auf dem
Seilbahnparkplatz gemutmaßt. Erst später wurde bekannt, dass sich das Geschehen auf der anderen Seite des Bärbachs (beim
Brückerl) zugetragen haben musste. Hätte ein äußerst ortskundiger Täter nicht eine genauere Bezeichnung des Tatorts gewählt?
Liegt hierin eine Rücksichtnahme eines Geständigen gegenüber einem völlig Ortsfremden, der mit detaillierteren Angaben ohnehin nichts anfangen kann? Oder spricht daraus die Vorsicht eines erfahrenen Lügners?
Pikant: Die Kammer führt in ihrem Urteil (Rdnr. 517, 1186) aus, dass Adrian M. in einem früheren Strafverfahren gegen seine Mutter eine Aussage machte, die diametral im Widerspruch zu seiner vorherigen polizeilichen Aussage stand. Der damalige Amtsrichter wurde im Hanna-Prozess als Zeuge gehört. Er war damals nicht in der Lage festzustellen,
welche der beiden Aussagen wahr gewesen sein könnte.
Die Kammer hebt darauf ab, dass dieser Umstand nicht geeignet sei, eine generelle Unglaubwürdigkeit des Adrian M. zu begründen (Urteil, Rdnr. 1187). Sie verkennt dabei, dass sich dieser Zeuge schon damals darauf verstand, so geschickt zu lügen, dass sogar ein sehr erfahrener Richter Lüge und Wahrheit nicht unterscheiden konnte.
Nun aber will die Kammer – ohne ein aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten – erkannt haben, dass Adrian M. im Hanna-Prozess die Wahrheit gesagt hat. Absurd!
Zur Hausparty
Im Urteil fällt auf, dass das Geständnis in den Aussagen der Schwestern Verena R. und Lea R. sowie deren Mutter stets den exakt identischen Wortlaut gahabt haben soll: „Ja, ich war’s, ich habe sie umgebracht.“ (Rndnr. 353, 372, 376, 398, 402, 414) bzw. „Ja, ich war’s.“ (Rndnr. 373, 546). Dies klingt wie untereinander abgesprochen – oder nach schlampiger Ausarbeitung des Urteils per Copy & Paste.
Beim Zeugen Max K. (der zudem das Geständnis nicht ernstgenommen habe) findet sich ein ganz anderer Wortlaut: „Ich bin der Mörder von Aschau!“ – … „er [Sebastian] sage jetzt, dass er es war, weil er keinen Bock mehr auf diesen ganzen Druck hat, der auf ihm lastet“ (Rdnr. 467). Damit korreliert der psychiatrische Gutachter Dr. Huppert: „Dann sollen sie mich doch verhaften, dann ist der Scheiß endlich vorbei!“ (Rdnr. 1039).
Allerdings vermisse ich im Urteil die Aussage des Hausarztes von Max K. am 10.11.2023, der diesen wegen psychosomatischer Beschwerden krankgeschrieben hatte. Geschockt sei Max K. nach Sebastians Inhaftierung gewesen sowohl von Sebastians Drohung mit dem Messer gegenüber Verena R. als wohl auch von Sebastians Geständnis:
Hätte dies nicht dazu führen müssen, dass Max K. von seiner ursprünglichen Einschätzung, das Geständnis sei nicht ernstzunehmen, abweicht? Weshalb fiel all dies im Urteil unter den Tisch?
Zu Sebastians Aussagen bei der Polizei
Das Ertrinken Hannas war längst öffentlich bekannt, ebenso eine offenbar stumpfe Gewalteinwirkung wie auch, dass die Polizei einen Unfall zu Anfang noch nicht ausgeschlossen hatte.
Selbst ein nur mäßig Begabter dürfte in der Lage gewesen sein zu erkennen, dass folglich Erschießen, Erstechen, Erwürgen, Erdrosseln oder dergleichen ausscheiden. Was bleibt übrig? Ein Stein wäre naheliegend.
Zum Tatort
Spuren am mutmaßlichen Tatort (wie Blut, Haare usw.) werden im Urteil nicht erwähnt, ebenso wenig eine Suche danach. Leichenspürhunde (bzgl. Blut) wurden offenkundig nicht eingesetzt, da ebenfalls nicht erwähnt.
Die Spurensuche mit Mantrailern (am 03./04.10.2022, Rdnr. 785 ff) war von vornherein nicht darauf ausgelegt, jemals gerichtsfest verwertbar zu sein. Daran ändert auch Polizeihund Alf (Rdnr. 805 ff) nichts. Es fehlte sowohl an der erforderlichen polizeilichen Mantrailer-Prüfung aller Hunde (außer bei Alf) als auch an der Möglichkeit zur Verifizierung durch ein zweites Suchteam. Die Geruchsträger in einer Papiertüte zu verwahren, mutet zudem dilettantisch an. Schlamperei oder Absicht?
Kein alternativer Täter
Eine dritte Person mit Tatbezug wurde nicht ermittelt (Rdnr. 1390 ff).
Nachgegangen wurde folgenden Ansätzen:
• Eiskeller-Besucher,
• Freunde und Bekannte,
• Fahrzeuge auf dem Festhallenparkplatz,
• Fahrzeuge auf dem Seilbahnparkplatz,
• Holzkern-Uhr.
Nicht erwähnt werden z. B.:
• Kinderklinik (Famulatur),
• Cafè Pauli (Ferienjob).
Wenn ein Unfall ausscheidet, muss es einen Täter geben. „Die Zeit“ kennt die Antwort: „Sie brauchten einen Mörder.“
Soweit meine ersten Eindrücke. Selbst wenn tatsächlich ein Gewaltdelikt vorläge (was ich nach wie vor bezweifle), bleibt Sebastians Täterschaft höchst fragwürdig und die Befangenheit des Gerichts drängt sich mir umso mehr auf.
Ohne auf revisionsrechtliche Details einzugehen, wird deutlich, dass das Urteil Angriffsfläche im Übermaß bietet. 1732 Seiten zur Revisionsbegründung sprechen für sich.
Zur „Traunsteiner Logik und Rechtsauffassung“ gesellen sich nunmehr die „Traunsteiner Rechtschreibung, Grammatik und Ausdrucksweise“. Ein Germanist bekäme angesichts macher Textstelle Pickel und Fußpilz! Ist dies Ausdruck spezieller „Traunsteiner Sorgfalt“?
[quote=Gast post_id=284012 time=1736976313]
Jetzt, wo durch die Veröffentlichung des Urteils sehr viele Details verfügbar sind, ergibt sich ein Bild. …
[/quote]
Eine treffende Zusammenfassung des Urteils, die die Kernpunkte heraushebt. Danke!
[quote=Gast post_id=284012 time=1736976313]
… Doch was ist dem jungen Mann bewiesen? …
[/quote]
Die wesentlichen Säulen des Urteils:
► [b]Gewaltdelikt, kein Unfall[/b]
[size=85](rechtsmedizinische und hydromechaniche Gutachten)[/size]
► [b]keine objektiven, [u]tatnahen[/u] Indizien[/b] gegen Sebastian
[size=85](DNA, Fingerabdrücke, Zeugen, …)[/size]
► [b]Zeuge Adrian M.[/b]
[size=85](Geständnis, Täterwissen)[/size]
• Ertrinken
• kein sexueller Missbrauch
• keine DNA-Spuren
• Tatort „nahe Eiskeller“
► [b]Zeugin Lea R.[/b]
[size=85](Täterwissen, Geständnis)[/size]
• Tischtennisspiel
• Hausparty
► [b]Zeuginnen Verena R.[/b] [?] [b]und Mutter R.[/b]
[size=85](Geständnis)[/size]
• Hausparty
► Sebastians [b]polizeiliche Aussagen[/b]
[size=85](Täterwissen)[/size]
• „draufgehauen“
• „Stein“
[u][b]Zu Gewaltdelikt vs. Unfall[/b][/u]
Ein Beispiel mangelnder Sorgfalt: Im Bärbach hat der Hydromechaniker Malcherek allein die Unterquerung „Am Hofbichl“ als Hindernis erkannt (Rdnr. 830). Ohne Begründung fielen alle übrigen Hindernisse im Bärbach (z. B. Straßenunterquerungen) im Urteil unter den Tisch!
Normal- vs. Scherkräfte: Plausibel ist, dass für die Verursachung von Verletzungen ohne Schürfungen nach senkrecht wirkenden, sogenannten Normalkräften zu suchen ist, weniger nach parallel wirkenden Scherkräften. Zudem konnten bestimmte Verletzungen nicht später als eine Stunde nach Todeseintritt entstanden sein.
Hätte deswegen nicht gerade der Bärbach näher untersucht werden müssen? Zum Bärbach allerdings widersprechen sich die Angaben des Hydromechanikers aus der Hauptverhandlung (Pegelstand 50 bis 70 cm) mit denen im Urteil (Pegelstand 1,40 m), was ich schon in meinem letzten Beitrag darlegte:
[size=85][url]viewtopic.php?p=283956#p283956[/url][/size]
Das Sitzungsprotokoll liegt uns leider nicht vor. Es ist jedoch Bestandteil der Revision.
Hinsichtlich der Hose: Wenn es durch die Kraft der Strömung nicht gelungen sein kann, die Hose über die Schuhe abzustreifen, wie hätte der schmächtige Angeklagte dies in der äußerst knappen Zeit schaffen können, noch dazu ohne die Hose zu beschädigen? Keine Erklärung dazu im Urteil. Dr. Muggenthaler sprach in der Hauptverhandlung von einer Zugkraft von 100 Kilopond, die das Wasser ausgeübt habe. Auch dies verschweigt das Urteil.
[u][b]Zum Zeugen Adrian M.[/b][/u]
Ertrinken und fehlende Anzeichen eines sexuellen Missbrauchs waren längst durch die Medien bekannt.
Ebenso war am 03.12.2022 bei Rosenheim24 (OVB) zu lesen, dass kein (Sebastian belastendes) DNA-Gutachten vorliegt. Seltsam, dass dieser Artikel nicht ermittelt wurde:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
…
[b]„Es wurde kein DNA-Gutachten vorgelegt“,[/b] berichtet der Rosenheimer Anwalt des Verdächtigen, Harald Baumgärtl, auf Nachfrage. Weiter: „Das muss aber nicht unbedingt heißen, dass es keine DNA-Spur gibt.“
…
[size=85]Rosenheim24 am 03.12.2022[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/mord-im-aschau-im-chiemgau-es-liegen-bisher-nur-indizien-vor-rosenheimer-anwalt-aeussert-sich-zum-fall-hanna-91954578.html[/size]
[/quote]
[/spoiler2]
Auffällig ist, dass der Zeuge den Tatort mit „[u]ein Stückchen weiter weg vom Eiskeller[/u]“ bezeichnet (Rdnr. 1144). Vor seiner polizeilichen Vernehmung wurde der Tatort laut Medien stets auf dem [u]Seilbahnparkplatz[/u] gemutmaßt. Erst später wurde bekannt, dass sich das Geschehen auf der anderen Seite des Bärbachs (beim [u]Brückerl[/u]) zugetragen haben musste. Hätte ein äußerst ortskundiger Täter nicht eine genauere Bezeichnung des Tatorts gewählt?
Liegt hierin eine Rücksichtnahme eines Geständigen gegenüber einem völlig Ortsfremden, der mit detaillierteren Angaben ohnehin nichts anfangen kann? Oder spricht daraus die Vorsicht eines erfahrenen Lügners?
Pikant: Die Kammer führt in ihrem Urteil (Rdnr. 517, 1186) aus, dass Adrian M. in einem früheren Strafverfahren gegen seine Mutter eine Aussage machte, die diametral im Widerspruch zu seiner vorherigen polizeilichen Aussage stand. Der damalige Amtsrichter wurde im Hanna-Prozess als Zeuge gehört. Er war damals nicht in der Lage festzustellen, [u]welche[/u] der beiden Aussagen wahr gewesen sein könnte.
Die Kammer hebt darauf ab, dass dieser Umstand nicht geeignet sei, eine generelle Unglaubwürdigkeit des Adrian M. zu begründen (Urteil, Rdnr. 1187). Sie verkennt dabei, dass sich dieser Zeuge schon damals darauf verstand, so geschickt zu lügen, dass sogar ein sehr erfahrener Richter Lüge und Wahrheit nicht unterscheiden konnte.
Nun aber will die Kammer – ohne ein aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten – erkannt haben, dass Adrian M. im Hanna-Prozess die Wahrheit gesagt hat. Absurd!
[u][b]Zur Hausparty[/b][/u]
Im Urteil fällt auf, dass das Geständnis in den Aussagen der Schwestern Verena R. und Lea R. sowie deren Mutter stets den exakt identischen Wortlaut gahabt haben soll: „Ja, ich war’s, ich habe sie umgebracht.“ (Rndnr. 353, 372, 376, 398, 402, 414) bzw. „Ja, ich war’s.“ (Rndnr. 373, 546). Dies klingt wie untereinander abgesprochen – oder nach schlampiger Ausarbeitung des Urteils per Copy & Paste.
Beim Zeugen Max K. (der zudem das Geständnis nicht ernstgenommen habe) findet sich ein ganz anderer Wortlaut: „Ich bin der Mörder von Aschau!“ – … „er [Sebastian] sage jetzt, dass er es war, weil er keinen Bock mehr auf diesen ganzen Druck hat, der auf ihm lastet“ (Rdnr. 467). Damit korreliert der psychiatrische Gutachter Dr. Huppert: „Dann sollen sie mich doch verhaften, dann ist der Scheiß endlich vorbei!“ (Rdnr. 1039).
Allerdings vermisse ich im Urteil die Aussage des Hausarztes von Max K. am 10.11.2023, der diesen wegen psychosomatischer Beschwerden krankgeschrieben hatte. Geschockt sei Max K. nach Sebastians Inhaftierung gewesen sowohl von Sebastians Drohung mit dem Messer gegenüber Verena R. als wohl auch von Sebastians Geständnis:
[spoiler2=Spoiler – hier klicken!]
[quote]
…
Jetzt muss ein 17-Jähriger in den Zeugenstand … Das Gericht zielt bei ihm vor allem auf den 17. November 2022 ab, den Tag vor der Festnahme des Angeklagten. Bei der besten Freundin des Angeklagten fand damals eine [Hausparty] statt, auf der er die Tat gestanden haben soll.
Auch der 17-Jährige bestätigt das dem Landgericht. Sinngemäß sagte er [der Angeklagte] vor versammelter Mannschaft: „Ich bin der Mörder von Aschau.“ Der Zeuge selbst habe das nur als Spaß aufgenommen, „drum bin ich auch nicht großartig darauf eingegangen“. Danach habe sich der Angeklagte mit Pfefferminzlikör „zugeschüttet“. [b]Doch das Blatt sollte sich für den Zeugen noch gehörig wenden. Als er von der Festnahme Sebastian T.s erfuhr, „war meine Psyche im Arsch“.[/b]
[b]Dass der Angeklagte in Untersuchungshaft musste, setzte ihm so zu, dass er teils nicht mehr schlafen konnte. „Es hat mich psychisch sehr bedrückt“, so der Zeuge. Er ging deshalb sogar zu einem [Arzt], der ihn krankschrieb. Auch der Arzt selbst, von der Schweigepflicht entbunden, erscheint als Zeuge. „Was mein Patient mir erzählte, war so aufwühlend, dass es bei mir hängengeblieben ist“, so der Arzt zum Landgericht. „Er war hochemotional, berichtete von einer massiven Enttäuschung und von Sorgen um die Freundschaft.“[/b]
…
[size=85]Rosenheim24 am 10.11.2023[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/bayern/landkreis-traunstein/tag-10-im-mord-prozess-am-landgericht-traunstein-weitere-zeugen-zur-toetung-von-hanna-92665847.html[/size]
[/quote]
[quote]
…
Zehn Zeugen sagten am Freitag (10. November) … vor dem Landgericht Traunstein aus. …
…
Max K. … äußerte sich mitunter widersprüchlich, was den Zeitpunkt angeht. Nicht aber, was den Inhalt zweier Aussagen betrifft – die mit dem Messer und die mit dem angeblichen Geständnis des Angeklagten. Er sei der Mörder von Aschau, das habe Sebastian T. bei einem geselligen Zusammensein gesagt. Max K. zitierte Sebastian T. so: „Ja ich sag dann halt irgendwann, dass ich es war, weil es mir blöd wird.“ Der Angeklagte habe sich unter starkem Druck gefühlt.
[b]Dass Max K. von der Drohung mit dem Messer nicht nur gehört hatte, sondern davon auch geschockt war, bestätigte ein Hausarzt aus Chieming. Er sagte, K. sei zu ihm gekommen und habe ein Schlüsselerlebnis geschildert, „das bei mir hängengeblieben ist“.[/b] …
Demnach sei Verena R. … mit dem Tatverdächtigen unterwegs gewesen, als der ihr ein Messer an die Kehle gesetzt habe. Und dann sei dieser Spruch gefolgt: „Jetzt könnte ich das gleiche anstellen wie mit dem Mädchen aus Aschau.“ [b]Sein Patient sei von dieser Schilderung von Verena R. sehr mitgenommen gewesen.[/b] …
…
[size=85]Rosenheim24 am 10.11.2023, aktualisiert am 16.11.2023[/size]
[size=85]https://www.rosenheim24.de/rosenheim/chiemgau/aschau-im-chiemgau-ort79357/hanna-aus-aschau-im-chiemgau-wichtiges-indiz-im-mord-prozess-92667068.html[/size]
[/quote]
[/spoiler2]
Hätte dies nicht dazu führen müssen, dass Max K. von seiner ursprünglichen Einschätzung, das Geständnis sei nicht ernstzunehmen, abweicht? Weshalb fiel all dies im Urteil unter den Tisch?
[u][b]Zu Sebastians Aussagen bei der Polizei[/b][/u]
Das Ertrinken Hannas war längst öffentlich bekannt, ebenso eine offenbar stumpfe Gewalteinwirkung wie auch, dass die Polizei einen Unfall zu Anfang noch nicht ausgeschlossen hatte.
Selbst ein nur mäßig Begabter dürfte in der Lage gewesen sein zu erkennen, dass folglich Erschießen, Erstechen, Erwürgen, Erdrosseln oder dergleichen ausscheiden. Was bleibt übrig? Ein Stein wäre naheliegend.
[u][b]Zum Tatort[/b][/u]
Spuren am mutmaßlichen Tatort (wie Blut, Haare usw.) werden im Urteil nicht erwähnt, ebenso wenig eine Suche danach. Leichenspürhunde (bzgl. Blut) wurden offenkundig nicht eingesetzt, da ebenfalls nicht erwähnt.
Die Spurensuche mit Mantrailern (am 03./04.10.2022, Rdnr. 785 ff) war von vornherein nicht darauf ausgelegt, jemals gerichtsfest verwertbar zu sein. Daran ändert auch Polizeihund Alf (Rdnr. 805 ff) nichts. Es fehlte sowohl an der erforderlichen polizeilichen Mantrailer-Prüfung aller Hunde (außer bei Alf) als auch an der Möglichkeit zur Verifizierung durch ein zweites Suchteam. Die Geruchsträger in einer Papiertüte zu verwahren, mutet zudem dilettantisch an. Schlamperei oder Absicht?
[u][b]Kein alternativer Täter[/b][/u]
Eine dritte Person mit Tatbezug wurde nicht ermittelt (Rdnr. 1390 ff).
Nachgegangen wurde folgenden Ansätzen:
• Eiskeller-Besucher,
• Freunde und Bekannte,
• Fahrzeuge auf dem Festhallenparkplatz,
• Fahrzeuge auf dem Seilbahnparkplatz,
• Holzkern-Uhr.
Nicht erwähnt werden z. B.:
• Kinderklinik (Famulatur),
• Cafè Pauli (Ferienjob).
Wenn ein Unfall ausscheidet, muss es einen Täter geben. „Die Zeit“ kennt die Antwort: „Sie brauchten einen Mörder.“
Soweit meine ersten Eindrücke. Selbst wenn tatsächlich ein Gewaltdelikt vorläge (was ich nach wie vor bezweifle), bleibt Sebastians Täterschaft höchst fragwürdig und die Befangenheit des Gerichts drängt sich mir umso mehr auf.
Ohne auf revisionsrechtliche Details einzugehen, wird deutlich, dass das Urteil Angriffsfläche im Übermaß bietet. 1732 Seiten zur Revisionsbegründung sprechen für sich.
Zur „Traunsteiner Logik und Rechtsauffassung“ gesellen sich nunmehr die „Traunsteiner Rechtschreibung, Grammatik und Ausdrucksweise“. Ein Germanist bekäme angesichts macher Textstelle Pickel und Fußpilz! Ist dies Ausdruck spezieller „Traunsteiner Sorgfalt“?