VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 25. Juni 2024, 17:49:25

Gast234 hat geschrieben: Dienstag, 25. Juni 2024, 16:11:00 Vielleicht hat jmd Zugriff und kann berichten:

https://www.nn.de/nuernberg/wurde-alexa ... 1.14317541

Es müssen nicht immer die Nürnberger Nachrichten sein, mit ihren Ungenauigkeiten.
Dieser Bericht unten ist auch nicht so verkehrt, finde ich ;)

https://www.br.de/nachrichten/bayern/fa ... ab,UGiZaY3

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Gast234 » Dienstag, 25. Juni 2024, 16:11:00

Vielleicht hat jmd Zugriff und kann berichten:

https://www.nn.de/nuernberg/wurde-alexa ... 1.14317541

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Dienstag, 25. Juni 2024, 07:06:38

Weiß jemand zufällig, was heute am 25.06.2024, Gegenstand der Verhandlung am Landgericht Nbg./Fürth im Fall Alexandra R. ist ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 23. Juni 2024, 11:48:30

So langsam nähert sich das Verfahrensende eines aufwendigen Indizienprozesses, im
Fall Alexandra R. aus Nürnberg/Katzwang. Über 100 Zeugen wurden vernommen und eine Vielzahl von Sachverständigen berichtete und beantwortete Fragen aller Verfahrensbeteiligten, soweit dies auch möglich war.

Die Ermittlungen hat die 19. Schwurgerichtskammer am Landgericht aber nicht selbst geführt.
Die Staatsanwaltschaft, Soko und Polizei, halten aber ihre Nachforschungen als Tatnachweise für ausreichend ?

Denn der Tatvorwurf lautet ja:

Versuchte Nötigung in zwei Fällen davon in einem Fall in Tateinheit mit Beleidigung, gemeinschaftlicher Computerbetrug in einem besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Geiselnahme und gemeinschaftlichem Mord, dieser in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall (Angeklagter B., 50 Jahre) gemeinschaftlicher Computerbetrug in einem besonders schweren Fall und gemeinschaftliche Geiselnahme und gemeinschaftlichem Mord, dieser in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Schwangerschaftsabbruch in einem besonders schweren Fall (Angeklagter T., 48 Jahre) T.

https://www.justiz.bayern.de/media/imag ... ermine.pdf

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Agatha Christie » Samstag, 22. Juni 2024, 23:07:07

Dust hat geschrieben: Samstag, 22. Juni 2024, 21:00:25 Das hat hier alles überhaupt nix mehr mit dem Fall zu tun und ich finde es ätzend, wie abfällig du dich über alles und jeden äußerst.

So ätzend, dass hoffentlich niemand drauf eingeht, abgesehen vom Fakt, dass "der Kiosk" nix bringt - das beste Beispiel ist das Verschwinden von Alexandra und wie schlecht überwiegend presseseitig berichtet wird. Vertrau aber gern weiter den Medien.
Das sehe ich auch so.

@Rocky

Deine persönlichen weltanschaulichen Pamphlete haben hier in der Diskussion absolut nichts zu suchen. Wenn Du nicht sachlich diskutieren kannst oder willst, erspare uns das bitte, dafür es gibt geeignetere Bühnen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Dust » Samstag, 22. Juni 2024, 21:00:25

RockyBalboa hat geschrieben: Samstag, 22. Juni 2024, 20:20:29 Die kennst du doch selber nicht.



Dazu gibt es auch nichts positives zu sagen. Und du solltest von deiner schwedischen Holzhütte aus dazu auch keine Ratschläge geben. Oder hast du etwa Afghanen bei dir daheim aufgenommen? Ich glaube eher nicht.




Gegen die habe ich zwar nichts gesagt, deswegen will
ich trotzdem damit nichts zu tun haben.



Ich habe nichts gegen alternative Lebensentwürfe, solange ich mit meinen Steuern oder anderen Sozialabgaben nicht dafür aufkommen muss. Aber das kann dir in deinem
schwedischen Holzhaus auch egal sein.




Der sog. „Boomergeneration“ haben wir sämtlichen Wohlstand in Deutschland zu verdanken. Was hast du geleistet, ausser mit blauen Haaren und knirschenden Zähnen im Fairtrade Pullover meine Beiträge zu kommentieren? Ich sehe übrigens das Wahlverhalten deiner verhassten „Boomergeneration“ als das größte Problem an. Wahl für Wahl CDU oder SPD, komme was wolle - nur weil man das ja immer so getan hat - während die jüngere Generation mehrheitlich Veränderung und AfD möchte (schau dir die Wahlergebnisse der jungen Generation bei der letzten Europawahl an.) Gibt vielleicht einen Kiosk bei dir in den Sümpfen wo darüber was in der Zeitung berichtet wird.
Das hat hier alles überhaupt nix mehr mit dem Fall zu tun und ich finde es ätzend, wie abfällig du dich über alles und jeden äußerst.

So ätzend, dass hoffentlich niemand drauf eingeht, abgesehen vom Fakt, dass "der Kiosk" nix bringt - das beste Beispiel ist das Verschwinden von Alexandra und wie schlecht überwiegend presseseitig berichtet wird. Vertrau aber gern weiter den Medien.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 22. Juni 2024, 18:58:29

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 19. Juni 2024, 22:54:44 Ja, das hab ich schon bei AllesMist gelesen. Danke, dass du es auch hier teilst. Weißt du vielleicht, ob ein IQ-Test durchgeführt wurde? Mich würde das Ergebnis von Ugur T. interessieren. Wir können ja nur beurteilen, was wir durch die Medien und durch euch bei Gericht Anwesende wissen. Der letzte Artikel zu Ugur T. lässt ihn ziemlich doof wirken.

Ich habe auch nur das, was ich stellenweise mitgeschrieben habe, beim Vortrag des Sach-
verständigen.

Eine leichte Debilität, also leichte Intelligenzminderung nach ICD-10 liegt bei U.T. nicht vor, auch keine Störung der Intelligenzleistung, ein IQ-Test ist somit völlig unnötig.

Eine schwere psychische Erkrankung im Sinne der Schuldunfähigkeit § 20 StGB oder nach § 21 StGB der eingeschränkten Schuldunfähigkeit liegt hier ebenfalls nicht vor.
Drogen- und Medikamentenabhängig ist er auch nicht. Gesundheitlich angeschlagen ja,
beginnende Augenerkrankung, Adipositas, Diabetes und Bewegungseinschränkungen an einem Bein. Einen lebensgefährlichen Diabetes-Schock hat U.T. bereits hinter sich.

Aufgewachsen in einem ganz normalen Elternhaus, in Erlangen, mit seinem Bruder. Er ist verheiratet, vermutlich hat er keine Kinder.

Ursprünglich wollte er einen mittleren Bildungsschulabschluss erreichen, es blieb aber nur beim einfachen Hauptschulabschluss.
Eine Lehre begann er dann als Kfz-Mechatroniker, musste während der Lehrzeit ohne 
schuldhaftes Verhalten, den Arbeitgeber wechseln. Ein erfolgreicher Abschluss dieses Berufes blieb aber aus.

Dann folgen Zeiten als Personenschützer, Wach- sowie Sicherheitsdienst und Türsteher. 1999 lernte er den Mitangeklagten D.B. kennen.
2008 gründete er und seine Frau J. einen Fahrradhandel. Dieses Geschäft wurde aufgegeben oder ging in Insolvenz? Vorstrafen hat er keine.

Wenn er D.B. nicht kennengelernt hätte, wäre er wohl kaum auf der Anklagebank eines Schwur-
gerichtes gelandet, meiner Meinung nach ;)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Samstag, 22. Juni 2024, 00:49:47

RockyBalboa hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 20:21:34 Mit einem Schuldspruch kann man also nichts falsch machen.

Werden die beiden schuldig gesprochen und Alexandra muss daraufhin wieder auftauchen, wird das Urteil sofort aufgehoben.

Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.
Vielleicht willst du nochmal die Grundsätze des deutschen Rechtsstaates nachlesen?
RockyBalboa hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 23:18:53[…] verbrannt wird auch niemand mehr. (außer in Gebieten, woher die Fachkräfte kommen, welche von Grünen und Linken an deutschen Bahnhöfen mit Teddybären beworfen werden)
Deine wiederholten Breitseiten gegen die deutsche Flüchtlingspolitik, die LGBTQ+-Community, die Grünen etc. und überhaupt alle alternativen Lebensentwürfe, von denen deine bornierte und zutiefst frustrierte Boomer-Generation heillos überfordert ist, sind nicht nur wahnsinnig langweilig, sie tun auch nichts zur Sache.
Fränkin hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 23:25:57 Die Nürnberger Nachrichten schrieb dazu […]- hier ein Auszug:
Hat sich T. damit als Mörder verraten? Ob der Angeklagte den Haftbefehl inhaltlich oder formal bewertete, das könne er natürlich nicht sagen, erklärt der Soko-Polizist. Es ist durchaus denkbar, dass der 48-Jährige sich damit nicht als Täter outete, sondern lediglich darauf anspielte, inwieweit der Haftbefehl juristisch sauber formuliert war.
Danke @Fränkin für den Nachtrag.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Äußerung von Ugur T. überhaupt nichts beweist.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Freitag, 21. Juni 2024, 23:25:57

Kalle hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 13:40:01 Also dann ist es aber FALSCH berichtet, und nicht nur verkürzt. Explizit schreibt der BR:
"Ansonsten sei der Haftbefehl in Ordnung, habe Ugur T. GESAGT, so der Polizeibeamte in seiner Aussage."
Wenn das genau so war, dann ist es befremdlich. Niemand würde zu seiner Frau SAGEN: "Ansonsten ist der Haftbefehl in Ordnung".
Die Nürnberger Nachrichten schrieb dazu https://www.nn.de/nuernberg/pikantes-ge ... 1.14305605 (Paywall, wie immer ...) - hier ein Auszug:
... "Und zwar stand darin, dass der Mord professionell vorbereitet und geplant gewesen sei." Das entspreche nicht den Tatsachen, soll der Angeklagte gesagt haben. "Er hat sich offenbar nur an dem Wort professionell gestört - aber nicht an dem Rest, der in dem Haftbefehl stand."

Hat sich T. damit als Mörder verraten? Ob der Angeklagte den Haftbefehl inhaltlich oder formal bewertete, das könne er natürlich nicht sagen, erklärt der Soko-Polizist. Es ist durchaus denkbar, dass der 48-Jährige sich damit nicht als Täter outete, sondern lediglich darauf anspielte, inwieweit der Haftbefehl juristisch sauber formuliert war.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Freitag, 21. Juni 2024, 23:18:53

papaya hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 20:29:29 Genau so hat man das auch im Mittelalter mit den Hexen gemacht. Gefesselt ins Wasser geworfen.
Wenn sie wieder auftaucht, ist sie eine Hexe.
Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hexenve ... egenbeweis.

Nicht dein Ernst, oder?

Normal wäre das nicht ok, aber in diesem Fall wiederum schon. Da Alexandra sofort wieder auftauchen würde, oder etwa nicht? Die Angeklagten wären auch gleich wieder frei und verbrannt wird auch niemand mehr. (außer in Gebieten, woher die Fachkräfte kommen, welche von Grünen und Linken an deutschen Bahnhöfen mit Teddybären beworfen werden)

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Freitag, 21. Juni 2024, 20:43:27

Emberley hat geschrieben: Montag, 10. Juni 2024, 01:37:33 Bin fündig geworden. Ein Artikel des Bayrischen Rundfunks gibt folgende Details zum Ohrstecker bekannt:

https://www.br.de/nachrichten/bayern/9m ... -r,UBK9DCf

Zur Veranschaulichung jeweils ein Foto mit Reißnägeln und eins mit Patronenboden:
Bild

Bei einer Pistolenpatrone 9,0 mm hat der Patronenhülsenboden max. ca. 10,00 mm Durchmesser, welche die Polizei verwendet.

Die abgebildete Patrone zeigt leider den Hülsenboden einer Schrotpatrone von Cal. 12.
Entspricht ca. 18,5 mm und der Hülsenbodendurchmesser wäre demnach ca. 22,4 mm
und müsste am Boden liegend schon auffallen. Als Ohrschmuck von Alexandra R. allemal.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 21. Juni 2024, 20:29:29

RockyBalboa hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 20:21:34 Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.
Es wäre ein salomonisches Urteil.
Genau so hat man das auch im Mittelalter mit den Hexen gemacht. Gefesselt ins Wasser geworfen.
Wenn sie wieder auftaucht, ist sie eine Hexe.
Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hexenve ... egenbeweis.

Nicht dein Ernst, oder?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Freitag, 21. Juni 2024, 20:21:34

Mit einem Schuldspruch kann man also nichts falsch machen.

Werden die beiden schuldig gesprochen und Alexandra muss daraufhin wieder auftauchen, wird das Urteil sofort aufgehoben.

Wenn sie nicht mehr auftaucht, war alles richtig.

Es wäre ein salomonisches Urteil.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 21. Juni 2024, 18:39:42

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 18:10:16 dass die Planung vielleicht gut-, die Umsetzung allerdings, völlig schief-gelaufen ist...
Die obige Hypothese ist ja gerade, dass die Planung und Umsetzung viel raffinierter war als alle denken.

Und dass sie nie damit gerechnet haben, dass aufgrund der dünnen Aktenlage jemals ein Richter einen Haftbefehl unterschreiben würde.

Und warum sie jetzt schweigen, wird hoffentlich nicht schon wieder gefragt. Siehe hier

https://www.het-forum.de/viewtopic.php? ... en#p253611
https://www.het-forum.de/viewtopic.php? ... um#p253321

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Komisar_Rex_ » Freitag, 21. Juni 2024, 18:10:16

papaya hat geschrieben: Freitag, 21. Juni 2024, 17:31:49 Halten wir noch mal fest:

Limbach stand zwei Wochen lang nach dem Verschwinden sperrangelweit offen. Panzertape und Ohrring wurden am 9.12. von einem Dutzend Mietinteressenten nicht bemerkt. Keine Fußspuren von Alexandra im Haus.

Haare im Besen in Sindersdorf sind dem Färbezustand nach nicht vom 9.12., sondern deutlich älter. Außerdem wurde der Besen erst Wochen nach dem Verschwinden beschlagnahmt und hätte in der Zwischenzeit auf dem Mond oder in Australien gewesen sein können.

Handy war keine 80 Minuten in Sindersdorf oder Nebenmast, sondern bewegte sich über den Hafen direkt Richtung Süden.

Zeuge will in Oberhasling einen Twingo weit vor der Zeit gesehen haben, in der Ugur T (um 9 Uhr in der Schlesierstraße gefilmt) mit egal welchem Auto es bis Oberhasling hätte schaffen können. Außerdem ist dessen Twingo mintgrün und nicht weiß.

Hunde können nach sieben Monaten nach wissenschaftlichen Maßstäben niemanden mehr reproduzierbar orten, schon gar nicht drei Personen unabhängig voneinander. Es ist jedoch ein wissenschaftlich belegtes Phänomen, dass die Erwartungshaltung des Hundeführers auf den Hund abfärbt.

Bewegungsdaten der Handys sind inkonsistent, insbesondere Strecke Lenting-Irschenberg ist in der ausgelesenen Zeit unmöglich zu schaffen. Dies hat die Polizei vor Gericht auch thematisiert, und die Verteidigung hat daher beantragt, dass die Bewegungsdaten nicht verwendet werden dürfen.

Alexandras Handy wurde auch in Österreich noch manuell bedient, Anrufe weggedrückt, Fotogalerie angeschaut, WhatsApp bedient etc. Wer soll dies getan haben? Ugur T bei der Fahrt auf der Autobahn?

Der Firmen-Jaguar wurde am 9.12. um 17:30 in Wien geblitzt. Von Oberhasling nach Wien benötigt man ziemlich genau vier Stunden, und rein zufällig machten Ugur T und Alexandras Handy sich gegen 13:30 auf den Weg nach Österreich und wurden um 13:41 in Raubling am Inntaldreieck in einem Funkmast geortet. Welch ein minutiöser Zufall! War der Jaguar auch in Irschenberg? Oder noch weitere, der Polizei unbekannte Autos, die sich - mit welchen Insassen auch immer - parallel zu Ugur T durch Österreich und Italien bewegten, während alle glauben, es war der Twingo (in dem keine DNA von Alexandra gefunden wurde)?

Dejan B und Ugur T haben jedenfalls weder Kosten noch Mühen gescheut, dass ihre Tour ausgiebig dokumentiert wurde. Von der nächtlichen ungelöschten Recherche nach Gossensaß am heimischen PC über diverse Tankstellenbesuche am Vorabend, morgens vier Schleifen durch Limbach vor Kameraüberwachung und einem demonstrativen Stopp vor einer Kamera in der Schlesierstraße inklusive Aussteigen. Fehlt nur noch, in die Kamera zu winken. Ihre Handys hinterlassen eine Spur durch drei europäische Länder, Guthaben wird in Österreich vor laufender Kamera gekauft und der Beleg später für die Polizei zu Hause im Hof liegenlassen, und nicht zuletzt registriert man sich an Mautstellen statt diese zu umfahren. Und zu guter Letzt plaziert man Alexandras Handy hollywoodreif auf einem LKW, aber lässt seine eigenen Prepaid-Handys verschwinden.

War man wirklich dümmer als die Polizei erlaubt oder vielleicht doch schlauer, als alle denken sollen?
Danke Papaya, für diese Zusammenfassung.
allem in allem kann man jetzt sagen,
dass die Planung vielleicht gut-, die Umsetzung allerdings, völlig schief-gelaufen ist...
Oder, wie ich finde das passt halt nicht zusammen... hinten und vorne.

Ich hoffe, dass Urteil wird, gerecht, gesprochen.
Für mich sprechen viel zu viel Verdachtsmomente, für die Unschuld, der beiden Angeklagten...
Allerdings hoffe ich, dass dann weiter, nach dem Täter, gesucht und ermittelt wird!
Alles andere macht keinen Sinn, falls die Angeklagten, frei gesprochen werden.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 21. Juni 2024, 17:31:49

Halten wir noch mal fest:

Limbach stand zwei Wochen lang nach dem Verschwinden sperrangelweit offen. Panzertape und Ohrring wurden am 9.12. von einem Dutzend Mietinteressenten nicht bemerkt. Keine Fußspuren von Alexandra im Haus.

Haare im Besen in Sindersdorf sind dem Färbezustand nach nicht vom 9.12., sondern deutlich älter. Außerdem wurde der Besen erst Wochen nach dem Verschwinden beschlagnahmt und hätte in der Zwischenzeit auf dem Mond oder in Australien gewesen sein können.

Handy war keine 80 Minuten in Sindersdorf oder Nebenmast, sondern bewegte sich über den Hafen direkt Richtung Süden.

Zeuge will in Oberhasling einen Twingo weit vor der Zeit gesehen haben, in der Ugur T (um 9 Uhr in der Schlesierstraße gefilmt) mit egal welchem Auto es bis Oberhasling hätte schaffen können. Außerdem ist dessen Twingo mintgrün und nicht weiß.

Hunde können nach sieben Monaten nach wissenschaftlichen Maßstäben niemanden mehr reproduzierbar orten, schon gar nicht drei Personen unabhängig voneinander. Es ist jedoch ein wissenschaftlich belegtes Phänomen, dass die Erwartungshaltung des Hundeführers auf den Hund abfärbt.

Bewegungsdaten der Handys sind inkonsistent, insbesondere Strecke Lenting-Irschenberg ist in der ausgelesenen Zeit unmöglich zu schaffen. Dies hat die Polizei vor Gericht auch thematisiert, und die Verteidigung hat daher beantragt, dass die Bewegungsdaten nicht verwendet werden dürfen.

Alexandras Handy wurde auch in Österreich noch manuell bedient, Anrufe weggedrückt, Fotogalerie angeschaut, WhatsApp bedient etc. Wer soll dies getan haben? Ugur T bei der Fahrt auf der Autobahn?

Der Firmen-Jaguar wurde am 9.12. um 17:30 in Wien geblitzt. Von Oberhasling nach Wien benötigt man ziemlich genau vier Stunden, und rein zufällig machten Ugur T und Alexandras Handy sich gegen 13:30 auf den Weg nach Österreich und wurden um 13:41 in Raubling am Inntaldreieck in einem Funkmast geortet. Welch ein minutiöser Zufall! War der Jaguar auch in Irschenberg? Oder noch weitere, der Polizei unbekannte Autos, die sich - mit welchen Insassen auch immer - parallel zu Ugur T durch Österreich und Italien bewegten, während alle glauben, es war der Twingo (in dem keine DNA von Alexandra gefunden wurde)?

Dejan B und Ugur T haben jedenfalls weder Kosten noch Mühen gescheut, dass ihre Tour ausgiebig dokumentiert wurde. Von der nächtlichen ungelöschten Recherche nach Gossensaß am heimischen PC über diverse Tankstellenbesuche am Vorabend, morgens vier Schleifen durch Limbach vor Kameraüberwachung und einem demonstrativen Stopp vor einer Kamera in der Schlesierstraße inklusive Aussteigen. Fehlt nur noch, in die Kamera zu winken. Ihre Handys hinterlassen eine Spur durch drei europäische Länder und in WLANs der Einöde von Oberhasling (das man nur mit Mühe auf einer Karte findet), Prepaid-Guthaben wird in Österreich vor laufender Kamera gekauft und der Beleg später für die Polizei zu Hause im Hof liegenlassen, und nicht zuletzt registriert man sich an Mautstellen statt diese zu umfahren. Und zu guter Letzt plaziert man Alexandras Handy hollywoodreif auf einem LKW, aber lässt seine eigenen Prepaid-Handys verschwinden.

War man wirklich dümmer als die Polizei erlaubt oder vielleicht doch schlauer, als alle denken sollen?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Freitag, 21. Juni 2024, 17:29:57

Zur Leistungsfähigkeit von Spürhunden habe ich inzwischen auch wissenschaftliche Aussagen gefunden:

Forschungsergebnisse der Universität Leipzig und der Hochschule der Polizei:

https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/a ... -2014-03-3
Eine sehr häufig gestellte Frage ist, wie alt ein Trail sein darf, um noch von einem Hund verfolgt werden zu können? (Buddenbrock, 2009, S. 10) [Hervorhebung durch den Autor]
Nicht nur unzählige Seiten und Foren im Internet befassen sich mit dieser Diskussion. Die Fachliteratur spricht diesbezüglich von 12 bis 24 Stunden (Ditterich, 2009, Horst, 2014, Schettler, 2014), über zwei bis drei Tage (Boulanger and Trautmann Zenoni, 2013), bis hin zu zwei bis drei Wochen (Massen, 2013, Schweda et al., 2019). Entsprechende Angaben sind auch unter Diensthundeführer im allgemeinen und Diensthundeführern von Personensuchhunden im besonderen umstritten (Guggemos, 2019, Birk, 2019). Der damit befasste Arbeitskreis diensthundhaltender Verwaltungen des Bundes und der Länder, Unterarbeitsgruppe „Personenspürhunde" (UAG PSH) hatte sich im Jahre 2010 noch dahingehend geäußert, dass Mantrailer in der Lage sind, menschliche Geruchsspuren mit einem Alter von bis zu ca. 48 Stunden auszuarbeiten (Brandt et al., 2010). Die seitdem zunehmende Anzahl von Fällen, bei denen Ermittler auch bei Wochen alten Spuren die Dienste von Mantrailern, sei es Diensthunde oder privater Anbieter, in Anspruch genommen haben, führten nach Ansicht des damaligen Leiters der UAG PSH dazu, dass dadurch „Diensthundeführer unter Druck geraten, da sie solche Leistungen nicht erbringen könnten“ (Döpke, 2014).
Quelle: https://www.researchgate.net/publicatio ... _Fiktionen

Es ist also wissenschaftlich erwiesen, dass Hunde nach 48-72 Stunden nichts mehr reproduzierbar finden können. Siehe obige Quellen.

Würde nun ein Hund einen Hundeführer trotzdem nach einem halben Jahr zur Leiche führen, würde ja niemanden interessieren, ob der Hund oder der Hundeführer ein Genie sind, oder ob es Zufall war. Hauptsache gefunden.

Aber wenn sie hier keine Leiche oder auch nur Gegenstände von Alexandra oder den Angeklagten gefunden haben, dann bedeutet das Ergebnis gerade gar nichts. Deswegen kann man niemanden verurteilen und auch sonst keine Erkenntnisse ableiten.

Bestenfalls, dass jemand vor Gericht ungestraft wissenschaftlich nicht belegbare Aussagen als Realität verkauft hat - wenn das denn wirklich so war und nicht nur wieder eine Interpretation der Presse ist.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Kalle » Freitag, 21. Juni 2024, 13:40:01

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 20. Juni 2024, 18:50:26 Leider wird das völlig aus dem Kontext gerissen. Und deshalb klingt es äußerst einseitig.
Hätte man den Volltext in der Fürther Straße gehört, so wüsste man, dass sich U.T nicht gegenüber den Ermittlungsbehörden geäußert hat, sondern gegenüber seines damaligen Besuches in der U-Haft. U.T. war bekannt, dass er sich nicht über "die Sache" äußern darf. Dennoch beantwortete er die Frage, ob er denn bereits Einsicht in Unterlagen erhalten hätte. Zwar hatte er zu dem Zeitpunkt weder eine Akte noch eine Anklage, aber einen Haftbefehl und in dem stand dieser vielzitierte Begriff. Weiter hat sich U.T. eben nicht dazu geäußert, weil er es auch gar nicht durfte.
Nun impliziert aber jeder, dass U.T. mit dem gesamten Rest des Haftbefehles einverstanden war, nur weil er dazu nichts mehr gesagt hat, was er eh nicht gedurft hätte und der dem Gespräch beiwohnende Ermittler eben dieses Gespräch ansonsten sofort beendet hätte.
Also dann ist es aber FALSCH berichtet, und nicht nur verkürzt. Explizit schreibt der BR:
"Ansonsten sei der Haftbefehl in Ordnung, habe Ugur T. GESAGT, so der Polizeibeamte in seiner Aussage."

Wenn das genau so war, dann ist es befremdlich. Niemand würde zu seiner Frau SAGEN: "Ansonsten ist der Haftbefehl in Ordnung".

Dies widerspricht Deiner Schilderung, in der Du schreibst: .....nur weil er dazu nichts mehr gesagt hat.....

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Fränkin » Donnerstag, 20. Juni 2024, 18:50:26

Alex123 hat geschrieben: Mittwoch, 19. Juni 2024, 00:56:18 Bis auf den Begriff "professionell" geht sein Haftbefehl aus der Sicht von U.T. in Ordnung.
Leider wird das völlig aus dem Kontext gerissen. Und deshalb klingt es äußerst einseitig.
Hätte man den Volltext in der Fürther Straße gehört, so wüsste man, dass sich U.T nicht gegenüber den Ermittlungsbehörden geäußert hat, sondern gegenüber seines damaligen Besuches in der U-Haft. U.T. war bekannt, dass er sich nicht über "die Sache" äußern darf. Dennoch beantwortete er die Frage, ob er denn bereits Einsicht in Unterlagen erhalten hätte. Zwar hatte er zu dem Zeitpunkt weder eine Akte noch eine Anklage, aber einen Haftbefehl und in dem stand dieser vielzitierte Begriff. Weiter hat sich U.T. eben nicht dazu geäußert, weil er es auch gar nicht durfte.
Nun impliziert aber jeder, dass U.T. mit dem gesamten Rest des Haftbefehles einverstanden war, nur weil er dazu nichts mehr gesagt hat, was er eh nicht gedurft hätte und der dem Gespräch beiwohnende Ermittler eben dieses Gespräch ansonsten sofort beendet hätte.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Donnerstag, 20. Juni 2024, 01:34:37

RockyBalboa hat geschrieben: Donnerstag, 20. Juni 2024, 00:52:23Ugurs Geständnis verdirbt dem Team Dejan hoffentlich nicht die Party.
Meinst du dieses “Geständnis” in Form einer Beschwerde Ugur T.s über den Haftbefehl?
Dort sei die Rede von der "professionellen Planung" des Mordes an Alexandra R. gewesen. Dabei störe ihn das Wort "professionell". Ansonsten sei der Haftbefehl in Ordnung…
Offensichtlich hält Ugur T. sich selbst für unschuldig, sonst hätte er doch dem Beamten nicht vorgeschlagen:
Vielleicht könne man im August mal ein Bier trinken […] wenn er wieder frei sei.
Denkst du wirklich, dass die erste Äußerung ins Gewicht fällt - Bei dem vielen Unsinn, den der Angeklagte von sich gibt?

Magst du zu guter Letzt noch den Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Fall und
Natürlich haben sich damals Idioten den „rettenden“ und „schützenden“ „Pieks“ geben lassen, um einmal im Leben Söders Braturst nahe zukommen.
erklären?

https://www.br.de/nachrichten/bayern/an ... ei,UFwe8H3

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