von Lucky Luciano » Samstag, 31. Mai 2025, 12:40:23
@darkstar69
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Die Asservate wurden vernichtet, was höchst fragwürdig ist, da sie ja nicht allein in Sachen KWW sondern in laufenden Mordermittlungen relevant waren, weil die Ermittlungen gegen KWW eingestellt wurden.
Höchst fragwürdig war diese Entscheidung der StA LG nicht, denn sie folgte einem Rechtsgrundsatz. Gegen Tote darf nicht ermittelt werden. Als diskussionswürdig kann man es jedoch bezeichnen, denn man hätte argumentieren können, dass der Fall Birgit Meier nicht geklärt war und deshalb eine Weiterführung der Ermittlungen gegen Harald Meier und / oder gegen "unbekannt" die weitere Asservierung der gefundenen Gegenstände aus der Hausdurchsuchung von 1993 rechtfertigen. Dennoch ist Rückschaudenken immer schwierig. Wenn man über 30 Jahre zurückliegende Entscheidungen der StA LG heute als Fehlverhalten etikettiert, sind heutige Bewertungsgrundsätze nicht maßvoll, sondern die Alternativentscheidungen, die damals bestanden.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich habe nicht über die Beweggründe des Suizids geschrieben, das warst alleine Du. Das ist aber überhaupt nicht relevant. Es kam nicht zu weiteren Ermittlungen und Gerichtsverfahren, aufgrund des Suizids. Beweggründe sind da unerheblich.
Richtig, ich schrieb über seine Beweggründe des Suizids. Und das aus gutem Grund. Deiner Argumentation folgend war Kurt Werner Wichmanns Suizid ein Schuldeingeständnis, das ihn, nach der Hausdurchsuchung von 1993, mit dem Verschwinden von Birgit Meier in Verbindung gebracht hätte. Deshalb ist es wichtig sich mit den Beweggründen seines Suizids zu beschäftigen, um andere Gründe ausschließen oder bekräftigen zu können.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ob man sich den Fragen der Polizei und einer Hausdurchsuchung entzieht, weil man sich absetzt oder weil man wegläuft oder weil man flüchtet ist Wortklauberei und lenkt nur vom eigentlichen Punkt ab. KWW (und auch HJW) haben sich dem nicht gestellt, sondern haben sich dem entzogen. Ich nenne das eben Flucht und weglaufen. KWW hat HJW kontaktiert, informiert und ist dann mit Hilfe und Unterstützung gemeinsam mit HJW geflüchtet. HJW hat KWW im Auto abgeholt. HJW saß im Auto, als KWW mit Kriegswaffen im Kofferraum (kurz zuvor in der Schweiz besorgt) festgenommen wurde. Beide haben sich der polizeilichen Ermittlungen entzogen und HJW hat war dabei Mitwisser und Helfer.
Hatten wir schon. Ich habe Dir bereits mit einer Richtigstellung geantwortet.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich kenne diese Belege nicht, finde sie aber spannend. Könntest Du sie hier bitte teilen? Danke dafür.
Du wirst sicher Verständnis dafür haben, dass dies dem Buch vorbehalten bleibt. Ich kann Dein Interesse nachvollziehen. Es wäre jedoch töricht "Filetstücke" (und das gilt für sämtliche, wichtigen Rechercheergebnisse) des späteren Buches bereits vorher online in einem Forum zu veröffentlichen. Danke.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Bist Du ernsthaft davon überzeugt, dass die Leiche von BM über Jahre anderweitig zwischengelagert wurde und er nach KWWs Tod in dessen ehemaligen Wohnhaus einbetoniert wurde? Da läge es ja nahe, dass das dann die damaligen Bewohner gewesen wären. Das waren dann AW und HJW. Sie wussten also entsprechend, wo die Leiche von BM zuvor war?
Ich verfolge Ablaufmöglichkeiten zum Tathergang. Alternativen zum medial dargestellten Tatverlauf mit der plakativen Zuschreibung Kurt Werner Wichmanns als Täter. Leichenfund auf dem ehemaligen Grundstück Wichmanns = Täterschaft. Das ist der mediale Stempel.
So sieht eine fundierte, investigative Recherche aber nicht aus. Denn: Allein der Umstand, dass die Betonplatte in der Garage nachträglich! noch einmal geöffnet wurde, vermutlich zur Verbringung der Leiche Birgit Meiers, wirft Fragen auf. Was denkst Du denn, wie diese spätere Öffnung in der Betonplatte zustande kam, respektive aus welchem Grund?
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18HOR und HM eine Täterschaft, gar als Mörder, zu unterstellen, ist ebenso seriös oder unseriös, wie dies KWW oder einem möglichen Mitwisser oder Mittäter zu unterstellen.
Ich habe weder Hannes Rudloff, noch Harald Meier als Mörder bezeichnet. Das ist somit eine Unterstellung Deinerseits! Beide, aber auch andere Personen im Hinblick auf eine Verbindung zum Verschwinden von Birgit Meier zu untersuchen, gehört nicht nur zu einer offenen und kritisch-fundierten Recherche dazu, es ist sogar unausweichlich, sofern sich Hinweise und Anhaltspunkte in dieser Richtung ergeben.
Die Überlegungen zu Harald Meier basieren ja in ihrem Ursprung auf polizeilichen Ermittlungen und nicht auf meinen. Ich habe lediglich weiter "gebohrt" und versucht Einschätzungen von damals neu zu bewerten und Verdachtsmomente zu erhärten.
Dennoch gilt: So lange es keine Beweise gibt, gilt die Unschuldsvermutung. Das gilt für Harald Meier ebenso, wie für Kurt Werner Wichmann, aber auch für jeden anderen, gegen den Verdachtsmomente bestehen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Dann solltet ihr im Gegenteil zusammen arbeiten, um die Wahrheit zu finden, ggf mit unterschiedlichen Hypothesen, aber mit dem Ziel diese jeweils seriös zu bestärken und belegen oder zu entkräften und widerlegen. Eine Hypothese zur Verantwortung von KWW in jedem einzelnen Fall und Verdachtsfall ist förderlich, um die Wahrheit zu finden, unabhängig davon, welches am Ende die Wahrheit ist. Eine Hypothese, dass KWW nicht verantwortlich ist, kann die Wahrheit ebenso finden. Beide müssen aber seriös und fundiert belegt werden und unabhängig vom Ermittlungs- und Rechercheergebnis bearbeitet werden. Beide müssen sachlich, neutral und ergebnissoffen hermeneutisch und phänomenologisch bearbeitet werden.
Das ist eine kluge Idee. Du bist zwar nicht der erste, der diese Überlegung für zielführend hält, aber das wertet Deine Idee einer Wissensbündelung ja nicht ab.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Dazu reicht es aber nicht aus, einfach HOR oder HM als mögliche Mörder zu bezeichnen.
An dieser Stelle bitte ich Dich eine ganz wichtige Differenzierung zu berücksichtigen. Das Rudloff und Meier mögliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Täter, oder Tatbeteiligte sein können, ist möglich. Oder kannst Du das ausschließen? Kannst Du mit Sicherheit sagen, dass das nicht der Fall ist oder das alternative Überlegungen zum Tatablauf abwegig sind?
Die Option allein, dass Hinweise diesen Untersuchungsansatz stützen und rechtfertigen, berechtigt dazu sie bzgl. eines anderen Tatablaufs in Erwägung zu ziehen. Sofern sich dies nicht beweisen lässt, ist das im Ergebnis als genau so kenntlich zu machen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Alleine nur Zweifel herbeizureden und zu schüren, ...
Meine Argumentationen als "Zweifel herbeizureden und zu schüren" zu bezeichnen, ist wenig wertschätzend. Ich nehme das einfach mal so zur Kenntnis.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18 ... reicht nicht aus für einen seriösen Beleg oder seriöse Recherche zur Unschuld des Hauptverdächtigen. dazu müsste man dann genauso argumentieren und belegen, wie der Kontakt und die Tat und die Zwischenlagerung und die letztendliche Verbringung in der Garage abgelaufen sein sollen. Motiv? Möglichkeit? Gelegenheit? Wahrscheinlichkeit?
Auch hier nochmal eine sehr wichtige Differenzierung. Meine Recherchen liefern Ergebnisse, die die nicht vorhandenen Beweise zur Täterschaft Kurt Werner Wichmanns aufzeigen. Momentan wird Kurt Werner Wichmann in den Medien als Serientäter bezeichnet (ohne Beweise). Medien und Akteure (Privatermittler), auf deren "fundierte" Aussagen Du Dich ja berufst. Dazu zählt auch der Fall Birgit Meier. Das ist ja auch der Fall, den man aufgrund des Leichenfunds auf dem ehemaligen Grundstück Wichmanns als den wahrscheinlichsten einordnet.
Ich muss bei meinen Recherchen also keine Unschuld des Hauptverdächtigten (ich freue mich ja schon, dass Du Hauptverdächtigten und nicht Täter schreibst) beschreiben oder sogar beweisen, sondern Anhaltspunkte liefern und belegen, wie es anders gewesen sein könnte. Da die Öffentlichkeit bisher aber nur die mediengefärbte Variante kennt, ist es wichtig das Sichtfeld zu öffnen. Das Buch macht genau das. Der Leser kann sich dann alleine ein (neues) Bild mit dem "für" und "wider" machen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Das lenkt doch nicht davon ab, dass die Wahrscheinlichkeit, dass BM zeitnah nach ihrer Entführung ermordet wurde und ebenso zeitnah einbetoniert wurde, um ein Vielfaches höher ist. Es lenkt ebenso wenig davon ab, dass KWW Motiv, Gelegenheit und Möglichkeit dazu hatte, zumal er nachweislich ein Verhältnis mit BM hatte.
Zunächst mal handelte es sich nicht um eine Entführung Birgit Meiers. Das schließt sich m. E. schon denklogisch aus. Ein Entführer verfolgt ein monetäres Interesse und stellt nach einer Entführung eine Lösegeldforderung. Das gibt es im Fall Birgit Meier aber nicht. Es gibt auch keine anderen Anhaltspunkte einer Entführung. Warum sollte er auch eine Frau, zu der er augenscheinlich eine (erotische) Beziehung hatte und die auf Gegenseitigkeit beruhte, ermorden? Zumal Birgit Meier wenige Tage später eine immense Abfindung durch Harald Meier im Rahmen der Scheidung zu erwarten hatte. Kurt Werner Wichmann hatte somit kein Motiv und sogar ein Alibi. Harald Meier hingegen hatte kein Alibi für die Tatnacht, aber ein Motiv. Klingt paradox Wichmann dennoch als Täter zu sehen. Es sei denn man findet irgendwann die Leiche auf seinem Grundstück.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich sehe herbeiargumentierte, herbeigeredete und geschürte Zweifel, aber keine gut begründeten und belegten Zweifel.
Und ich lese wenig reflektiertes Verhalten im Bezug auf abgeschriebene, schlecht oder einseitig recherchierte Fehleinschätzungen aus medialen Berichterstattungen, gepaart mit einer gewissen Form von Götzenanbetung i. S. des "goldenen Kalbes" als Sinnbild einer falschen Gottheit.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Daher ist es auch nicht schade.
Mangelnde Reflektion ist immer schade. Sie versperrt das Sichtfeld.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Auch Zweifel müssen begründet sein, wenn sie begründete Zweifel und in dubio pro reo sein wollen. Ich sehe keine stichhaltigen und tragfähigen Begründungen und daher auch keine begründeten Zweifel.
Meine Rechercheergebnisse begründen sich im Rahmen des Buches. Du darfst hier und heute natürlich daran zweifeln. Das gehört in den Rahmen einer freien Meinungsäußerung.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich bin sehr offen für begründete Zweifel und wäge da sehr gerne ab. Ich bin interessiert daran, den wahren Ablauf und den oder die wahren Täter einer jeweiligen Tat oder Serie o.ä. zu finden. Deswegen unterstütze ich jede belastbare, tragfähige, seriöse Ermittlung und Untersuchung und Recherche unabhängig von der Hypothese, die verfolgt wird, solange diese sachlich und neutral und ergebnisoffen bearbeitet wird.
Das ist doch schön und sehr zu begrüßen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Du meinst, Du vermutest und hast Hypothesen und möchtest das gerne so? Wenn Du das weißt, würde ich das auch gerne wissen und hätte gerne seriöse Argumente, fundierte Belege, belegte Wahrheiten, seriöse Recherche, seriöse Quellen. Teilst Du diese hier? Danke
Klar würdest Du das gerne wissen. Sonst würdest Du ja nicht dauernd von "belegbar", "seriös", "Wahrheit" und "Quellen" usw. usf. schreiben. Zu den Gründen warum ich das hier nicht teile, habe ich bereits etwas geschrieben.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Das schüren von möglichen und herbeiargumentierten und herbeigeredeten Argumenten und Zweifeln hilft da nicht weiter, solange sie nicht ebenso fundiert und tragfähig und belastbar sind. Es bringt die Sachlage nicht weiter, es bekräftigt noch entkräftet oder belegt oder widerlegt Argumente und Belege nicht. So kommt man in der Wahrheitsfindung und der Bearbeitung von Hypothesen nicht voran.
Also ehrlich gesagt komme ich mit meinen Hypothesen ganz gut voran.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Einer Sachlage ist es nur dann dienlich, wenn sie hilfreich und sachlich bearbeitet wird. Wenn man also vermutet, was die Polizei nicht hat, muss man dennoch begründet und fundiert argumentieren , um seine eigene Hypothese zu belegen. Anderenfalls könnte das eher für die Argumentation der Polizei sprechen.
Das gilt ja nicht nur für Argumentationen und Einschätzungen der Polizei zu den Fällen. Das gilt auch für anderslautende Indizien zu den Taten, die von Medien, Privatermittlern, Journalisten etc. aufgestellt und formuliert wurden. Aber für klassisches "neues Wissen" oder Inhalte, die bisher nicht öffentlichkeitswirksam waren, besonders. Da gebe ich Dir recht.
Ich vermute nicht, was die Polizei nicht hat, ich weiß es. Es gibt ja eine ganze Reihe von Personen, die nicht mit der POL reden. Von daher ist der Rückschluss denkbar einfach, dass sie das, was ich über diese Kanäle recherchiert habe, nicht wissen (können). Bitte reduziere das jetzt nicht auf den Bruder. Da gibt es ganz andere Personen aus ganz anderen Kreisen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ein Mittäter muss kein Mörder oder Totschläger sein.
Richtig. Schrieb ich ja bereits. Ein Mittäter erhält aber das gleiche Strafmaß (Lebenslänglich), weil die Tatbeteiligung z.B. in der Form der Beschaffung von Waffen, die bei der Tat von anderen (Tatausführenden) zum Einsatz kommen, dazu zählt.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ein Tatbeteiligter muss nicht am Mord oder Totschlag beteiligt gewesen sein. Ich schrieb sogar ausdrücklich, dass es auch nur ein Mitwisser oder Hinweisgeber sein kann, was hervorhebt, dass das nicht das gleiche ist. Du verdrehst erneut meine Worte.
Ein Tatbeteiligter ist sehr wohl an der Tat beteiligt. Steckt schon in der Kausalität der Wortbildung (tatbeteiligt). Nur, und das ist der Unterschied, dass der Waffenbeschaffer, also der Tatbeteiligte passiv an der Tat beteiligt ist (er begeht keinen Mord oder Totschlag), während der oder die Täter (tötende) aktiver Bestandteil der Tat als solche sind.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass eine Tat verjährt ist, geht das gar nicht erst vor Gericht. Wenn eine Verjährung möglicher Schuld von der Staatsanwaltschaft gesehen wird, erfolgt also auch keine Verfolgung und Verurteilung.
Du solltest Dir mal den Fall "Lolita Brieger" im Internet ansehen. Ein tragischer Fall einer getöteten, jungen Frau.
Nur in Kurzform: Als der Fall Jahrzehnte nach der Tat (4. November 1982) durch eine Cold Case Unit neu aufgerollt und in Aktenzeichen neu präsentiert wurde, ging ein entscheidender Hinweis von jemandem ein, der damals die Leiche mit verbracht hatte. Also der dem Täter dabei half. Er hatte keine Kenntnis von der Tat im Vorwege, sondern wurde erst nach der Tat gebeten bei der Leichenverbringung zu helfen. Und schwieg. Jahrzehntelang. Das zum Tatzeitpunkt sehr enge private und berufliche Verhältnis zwischen Täter und Helfer bröckelte über die Jahre. Durch die neue Berichterstattung in xy meldete er sich und führte die Polizei zum Täter.
Der Staatsanwaltschaft war bewusst, dass es schwierig werden würde den Täter wegen Mordes zu verurteilen. Dennoch versuchte sie es. Und verlor. Der Täter wurde wegen Totschlags verurteilt. Die Worte der Richterin waren in der Urteilsbegründung sinngemäß wie folgt: Vor uns steht ein Totschläger. Totschlag verjährt aber nach 20 Jahren, so dass der verurteilte Totschläger den Gerichtssaal heute als freier Mann verlässt. Mit seiner moralischen Schuld muss er ganz alleine leben.
Es ist ganz und gar nicht so, dass Staatsanwaltschaften nicht Anklagen und Gerichtsverfahren anstrengen, bei denen ein latentes Risiko der Scheiterung im Verfahren besteht. Woher sollte eine StA auch vorher wissen, was im Verfahren durch die Verteidigung eingebracht wird und ob und inwiefern sich dies auf die eigene Prozessstrategie auswirkt.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Sofern man also keinen Mord begangen hat bzw. man nicht an einem Mordgeschehen selbst aktiv beteiligt war, würde eine Verfolgung und Verurteilung nicht erfolgen. Man kann also ungestraft zur Wahrheit beitragen und Absprachen treffen und diskrete Zeugenaussagen machen und dadurch sachliche Ermittlungen zur Wahrheitsfindung ermöglichen. Gerade wenn es andere Täter oder aktive Mittäter oder Mitwisser oä gäbe, sollten diese auch belangt werden können und dadurch kann man den Verdacht gegen sich oder andere Unschuldige auch widerlegen. Und wenn man Angst vor diesen anderen Tätern hätten, davon schriebst Du ja, dann könnte man sich erst recht des Schutzes der Polizei versichern, eben weil man nicht schuldig ist oder wegen der Schuld, die man hatte, nicht mehr belangt wird. Die Polizei wird ein höheres Interesse daran haben, die wahren Mörder vor Gericht zu bringen, als jemanden, dessen mögliche Schuld verjährt ist, zu behelligen.
Ich habe Dir dazu schon mehrfach detaillierte und gegenteilige Erläuterungen geschrieben.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Wo habe ich das gemacht? Du redest es herbei, dass ich das täte. Ich habe niemanden aufs Schafott geführt. Ich habe nirgends gesagt, dass HJW ein Mörder oder Totschläger ist, sondern stets betont, dass ich vermute, dass alles woran HJW beteiligt gewesen sein könnte, mittlerweile verjährt wäre.
Verjährt wäre auch Totschlag (20 Jahre). Und dann war er nicht tatbeteiligt? Wenn Du Schwierigkeiten mit der Abgrenzung strafrechtlich relevanter Begrifflichkeiten hast, nimm Dir bitte die Zeit das nachzuholen. Sonst entstehen diese Fehlinformationen.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Du interpretierst in Beteiligung und Mittäterschaft sofort hinein, dass es sich dabei um Mord handeln müsste.
Nein. Aber Totschlag und andere Aktivitäten (z.B. Waffenbeschaffung / passive Tatbeteiligung) sind eben auch eine Tatbeteiligung und Mittäterschaft. Das gilt nicht nur für Mord. -siehe vorangegangene Antwort.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Genau weil ich gar nicht davon ausgehe, dass HJW ein Mörder ist, vertrete ich ja auch die Ansicht, es wäre besser als Zeuge die Wahrheit und die wirkliche Wahrheit diskret und medienfern an die Polizei zu geben, damit das eben klargestellt wird und sämtliche Verdachtsmomente entkräftet werden.
Ich unternehme jetzt noch einmal einen letzten Versuch.
Der Bruder Kurt Werner Wichmanns wird im Fall der Göhrde Morde als Beschuldigter geführt. Als Beschuldigter kann er nicht zur POL gehen und die Option wählen jetzt und in diesem Fall dann halt mal als Zeuge auszusagen. Er würde immer im Status des Beschuldigten vernommen werden. Deshalb schweigt er, was richtig, nachvollziehbar und klug ist.
Darüber hinaus hat ein Beschuldigter kein Interesse und keine Notwendigkeit irgendwelche haltlosen Verdachtsmomente gegen ihn oder Dritte zu entkräften. Er schweigt im Verfahren und baut darauf, dass die Ermittlungsbehörden ihm seine Schuld nachweisen müssen. Gelingt das nicht, wars das. Die Ermittlungen werden eingestellt und Abfahrt! Das macht der Bruder und er macht alles zu 100% richtig - i. S. strafrechtlicher Ermittlung. So einfach ist das.
Und wenn Du immer vermutest, dass der Bruder was weiß. Niemand weiß das vermutlich, ob das so ist oder nicht. Und selbst wenn er was weiß, weiß er vielleicht was über Diebstähle, Versicherungsbetrug, oder oder oder? Wen interessiert das bzgl. der Göhrde Morde und Birgit Meier. Und vielleicht weiß er auch nichts! Null, nada, niente. So viel zum Thema Reflektion. Zu einer kritischen Betrachtung gehört eben auch, dass alles ganz anders ist, als man es für sich selbst vermutet (oder erhofft). Ja, schade.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Offenbar kann HJW aber nicht klarstellen und Verdachtsmomente entkräften, dass er (oder auch gar sein Bruder) als Mörder verantwortlich für die Göhrde-Morde, den Mord an BM, die Morde an anderen Opfern, oä ist/sind. Nur die Argumentation, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft steht ja in der Beweispflicht, reicht nicht aus, Verdacht auszuräumen.
Klar reicht das aus! Genau das reicht im strafrechtlichen Sinne voll und ganz aus. Und nur darum geht es. Um die strafrechtliche Relevanz von Wissen. Was andere an Szenarien sehen, formulieren und konstruieren ist da vollkommen zweitrangig.
darkstar69 hat geschrieben: ↑Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Wenn man den Verdacht ausräumen möchte, kann man (insbesondere wenn mögliche Tatbeteiligungen verjährt wären) die Sachlage klarstellen. Oder man lässt Spekulationen, Thesen, Verdächtigungen, Medien und Privatermittler weiter laufen. Dann sollte man sich darüber aber auch nicht zu beklagen.
Nochmal. Vielleicht will er aber "einen (aus meiner Sicht haltlosen) Verdacht" gar nicht ausräumen. Ist doch seine Entscheidung. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Dich genau das massiv stört. Das jemand, dem Du Wissen zusprichst oder zutraust, nicht redet. Wird er auch nicht. Glaube mir. Er wird nicht mit der POL reden. Je früher Du das ganz sachlich, ganz wertfrei einfach akzeptierst, desto leichter wird es.
@darkstar69
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Die Asservate wurden vernichtet, was höchst fragwürdig ist, da sie ja nicht allein in Sachen KWW sondern in laufenden Mordermittlungen relevant waren, weil die Ermittlungen gegen KWW eingestellt wurden.[/quote]
Höchst fragwürdig war diese Entscheidung der StA LG nicht, denn sie folgte einem Rechtsgrundsatz. Gegen Tote darf nicht ermittelt werden. Als diskussionswürdig kann man es jedoch bezeichnen, denn man hätte argumentieren können, dass der Fall Birgit Meier nicht geklärt war und deshalb eine Weiterführung der Ermittlungen gegen Harald Meier und / oder gegen "unbekannt" die weitere Asservierung der gefundenen Gegenstände aus der Hausdurchsuchung von 1993 rechtfertigen. Dennoch ist Rückschaudenken immer schwierig. Wenn man über 30 Jahre zurückliegende Entscheidungen der StA LG heute als Fehlverhalten etikettiert, sind heutige Bewertungsgrundsätze nicht maßvoll, sondern die Alternativentscheidungen, die damals bestanden.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ich habe nicht über die Beweggründe des Suizids geschrieben, das warst alleine Du. Das ist aber überhaupt nicht relevant. Es kam nicht zu weiteren Ermittlungen und Gerichtsverfahren, aufgrund des Suizids. Beweggründe sind da unerheblich.[/quote]
Richtig, ich schrieb über seine Beweggründe des Suizids. Und das aus gutem Grund. Deiner Argumentation folgend war Kurt Werner Wichmanns Suizid ein Schuldeingeständnis, das ihn, nach der Hausdurchsuchung von 1993, mit dem Verschwinden von Birgit Meier in Verbindung gebracht hätte. Deshalb ist es wichtig sich mit den Beweggründen seines Suizids zu beschäftigen, um andere Gründe ausschließen oder bekräftigen zu können.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ob man sich den Fragen der Polizei und einer Hausdurchsuchung entzieht, weil man sich absetzt oder weil man wegläuft oder weil man flüchtet ist Wortklauberei und lenkt nur vom eigentlichen Punkt ab. KWW (und auch HJW) haben sich dem nicht gestellt, sondern haben sich dem entzogen. Ich nenne das eben Flucht und weglaufen. KWW hat HJW kontaktiert, informiert und ist dann mit Hilfe und Unterstützung gemeinsam mit HJW geflüchtet. HJW hat KWW im Auto abgeholt. HJW saß im Auto, als KWW mit Kriegswaffen im Kofferraum (kurz zuvor in der Schweiz besorgt) festgenommen wurde. Beide haben sich der polizeilichen Ermittlungen entzogen und HJW hat war dabei Mitwisser und Helfer.[/quote]
Hatten wir schon. Ich habe Dir bereits mit einer Richtigstellung geantwortet.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ich kenne diese Belege nicht, finde sie aber spannend. Könntest Du sie hier bitte teilen? Danke dafür.[/quote]
Du wirst sicher Verständnis dafür haben, dass dies dem Buch vorbehalten bleibt. Ich kann Dein Interesse nachvollziehen. Es wäre jedoch töricht "Filetstücke" (und das gilt für sämtliche, wichtigen Rechercheergebnisse) des späteren Buches bereits vorher online in einem Forum zu veröffentlichen. Danke.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Bist Du ernsthaft davon überzeugt, dass die Leiche von BM über Jahre anderweitig zwischengelagert wurde und er nach KWWs Tod in dessen ehemaligen Wohnhaus einbetoniert wurde? Da läge es ja nahe, dass das dann die damaligen Bewohner gewesen wären. Das waren dann AW und HJW. Sie wussten also entsprechend, wo die Leiche von BM zuvor war?[/quote]
Ich verfolge Ablaufmöglichkeiten zum Tathergang. Alternativen zum medial dargestellten Tatverlauf mit der plakativen Zuschreibung Kurt Werner Wichmanns als Täter. Leichenfund auf dem ehemaligen Grundstück Wichmanns = Täterschaft. Das ist der mediale Stempel.
So sieht eine fundierte, investigative Recherche aber nicht aus. Denn: Allein der Umstand, dass die Betonplatte in der Garage nachträglich! noch einmal geöffnet wurde, vermutlich zur Verbringung der Leiche Birgit Meiers, wirft Fragen auf. Was denkst Du denn, wie diese spätere Öffnung in der Betonplatte zustande kam, respektive aus welchem Grund?
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]HOR und HM eine Täterschaft, gar als Mörder, zu unterstellen, ist ebenso seriös oder unseriös, wie dies KWW oder einem möglichen Mitwisser oder Mittäter zu unterstellen.[/quote]
Ich habe weder Hannes Rudloff, noch Harald Meier als Mörder bezeichnet. Das ist somit eine Unterstellung Deinerseits! Beide, aber auch andere Personen im Hinblick auf eine Verbindung zum Verschwinden von Birgit Meier zu untersuchen, gehört nicht nur zu einer offenen und kritisch-fundierten Recherche dazu, es ist sogar unausweichlich, sofern sich Hinweise und Anhaltspunkte in dieser Richtung ergeben.
Die Überlegungen zu Harald Meier basieren ja in ihrem Ursprung auf polizeilichen Ermittlungen und nicht auf meinen. Ich habe lediglich weiter "gebohrt" und versucht Einschätzungen von damals neu zu bewerten und Verdachtsmomente zu erhärten.
Dennoch gilt: So lange es keine Beweise gibt, gilt die Unschuldsvermutung. Das gilt für Harald Meier ebenso, wie für Kurt Werner Wichmann, aber auch für jeden anderen, gegen den Verdachtsmomente bestehen.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Dann solltet ihr im Gegenteil zusammen arbeiten, um die Wahrheit zu finden, ggf mit unterschiedlichen Hypothesen, aber mit dem Ziel diese jeweils seriös zu bestärken und belegen oder zu entkräften und widerlegen. Eine Hypothese zur Verantwortung von KWW in jedem einzelnen Fall und Verdachtsfall ist förderlich, um die Wahrheit zu finden, unabhängig davon, welches am Ende die Wahrheit ist. Eine Hypothese, dass KWW nicht verantwortlich ist, kann die Wahrheit ebenso finden. Beide müssen aber seriös und fundiert belegt werden und unabhängig vom Ermittlungs- und Rechercheergebnis bearbeitet werden. Beide müssen sachlich, neutral und ergebnissoffen hermeneutisch und phänomenologisch bearbeitet werden.[/quote]
Das ist eine kluge Idee. Du bist zwar nicht der erste, der diese Überlegung für zielführend hält, aber das wertet Deine Idee einer Wissensbündelung ja nicht ab.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Dazu reicht es aber nicht aus, einfach HOR oder HM als mögliche Mörder zu bezeichnen.[/quote]
An dieser Stelle bitte ich Dich eine ganz wichtige Differenzierung zu berücksichtigen. Das Rudloff und Meier mögliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Täter, oder Tatbeteiligte sein können, ist möglich. Oder kannst Du das ausschließen? Kannst Du mit Sicherheit sagen, dass das nicht der Fall ist oder das alternative Überlegungen zum Tatablauf abwegig sind?
Die Option allein, dass Hinweise diesen Untersuchungsansatz stützen und rechtfertigen, berechtigt dazu sie bzgl. eines anderen Tatablaufs in Erwägung zu ziehen. Sofern sich dies nicht beweisen lässt, ist das im Ergebnis als genau so kenntlich zu machen.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Alleine nur Zweifel herbeizureden und zu schüren, ...[/quote]
Meine Argumentationen als "Zweifel herbeizureden und zu schüren" zu bezeichnen, ist wenig wertschätzend. Ich nehme das einfach mal so zur Kenntnis.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443] ... reicht nicht aus für einen seriösen Beleg oder seriöse Recherche zur Unschuld des Hauptverdächtigen. dazu müsste man dann genauso argumentieren und belegen, wie der Kontakt und die Tat und die Zwischenlagerung und die letztendliche Verbringung in der Garage abgelaufen sein sollen. Motiv? Möglichkeit? Gelegenheit? Wahrscheinlichkeit?[/quote]
Auch hier nochmal eine sehr wichtige Differenzierung. Meine Recherchen liefern Ergebnisse, die die nicht vorhandenen Beweise zur Täterschaft Kurt Werner Wichmanns aufzeigen. Momentan wird Kurt Werner Wichmann in den Medien als Serientäter bezeichnet (ohne Beweise). Medien und Akteure (Privatermittler), auf deren "fundierte" Aussagen Du Dich ja berufst. Dazu zählt auch der Fall Birgit Meier. Das ist ja auch der Fall, den man aufgrund des Leichenfunds auf dem ehemaligen Grundstück Wichmanns als den wahrscheinlichsten einordnet.
Ich muss bei meinen Recherchen also keine Unschuld des Hauptverdächtigten (ich freue mich ja schon, dass Du Hauptverdächtigten und nicht Täter schreibst) beschreiben oder sogar beweisen, sondern Anhaltspunkte liefern und belegen, wie es anders gewesen sein könnte. Da die Öffentlichkeit bisher aber nur die mediengefärbte Variante kennt, ist es wichtig das Sichtfeld zu öffnen. Das Buch macht genau das. Der Leser kann sich dann alleine ein (neues) Bild mit dem "für" und "wider" machen.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Das lenkt doch nicht davon ab, dass die Wahrscheinlichkeit, dass BM zeitnah nach ihrer Entführung ermordet wurde und ebenso zeitnah einbetoniert wurde, um ein Vielfaches höher ist. Es lenkt ebenso wenig davon ab, dass KWW Motiv, Gelegenheit und Möglichkeit dazu hatte, zumal er nachweislich ein Verhältnis mit BM hatte.[/quote]
Zunächst mal handelte es sich nicht um eine Entführung Birgit Meiers. Das schließt sich m. E. schon denklogisch aus. Ein Entführer verfolgt ein monetäres Interesse und stellt nach einer Entführung eine Lösegeldforderung. Das gibt es im Fall Birgit Meier aber nicht. Es gibt auch keine anderen Anhaltspunkte einer Entführung. Warum sollte er auch eine Frau, zu der er augenscheinlich eine (erotische) Beziehung hatte und die auf Gegenseitigkeit beruhte, ermorden? Zumal Birgit Meier wenige Tage später eine immense Abfindung durch Harald Meier im Rahmen der Scheidung zu erwarten hatte. Kurt Werner Wichmann hatte somit kein Motiv und sogar ein Alibi. Harald Meier hingegen hatte kein Alibi für die Tatnacht, aber ein Motiv. Klingt paradox Wichmann dennoch als Täter zu sehen. Es sei denn man findet irgendwann die Leiche auf seinem Grundstück.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ich sehe herbeiargumentierte, herbeigeredete und geschürte Zweifel, aber keine gut begründeten und belegten Zweifel.[/quote]
Und ich lese wenig reflektiertes Verhalten im Bezug auf abgeschriebene, schlecht oder einseitig recherchierte Fehleinschätzungen aus medialen Berichterstattungen, gepaart mit einer gewissen Form von Götzenanbetung i. S. des "goldenen Kalbes" als Sinnbild einer falschen Gottheit.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Daher ist es auch nicht schade.[/quote]
Mangelnde Reflektion ist immer schade. Sie versperrt das Sichtfeld.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Auch Zweifel müssen begründet sein, wenn sie begründete Zweifel und in dubio pro reo sein wollen. Ich sehe keine stichhaltigen und tragfähigen Begründungen und daher auch keine begründeten Zweifel.[/quote]
Meine Rechercheergebnisse begründen sich im Rahmen des Buches. Du darfst hier und heute natürlich daran zweifeln. Das gehört in den Rahmen einer freien Meinungsäußerung.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ich bin sehr offen für begründete Zweifel und wäge da sehr gerne ab. Ich bin interessiert daran, den wahren Ablauf und den oder die wahren Täter einer jeweiligen Tat oder Serie o.ä. zu finden. Deswegen unterstütze ich jede belastbare, tragfähige, seriöse Ermittlung und Untersuchung und Recherche unabhängig von der Hypothese, die verfolgt wird, solange diese sachlich und neutral und ergebnisoffen bearbeitet wird.[/quote]
Das ist doch schön und sehr zu begrüßen.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Du meinst, Du vermutest und hast Hypothesen und möchtest das gerne so? Wenn Du das weißt, würde ich das auch gerne wissen und hätte gerne seriöse Argumente, fundierte Belege, belegte Wahrheiten, seriöse Recherche, seriöse Quellen. Teilst Du diese hier? Danke[/quote]
Klar würdest Du das gerne wissen. Sonst würdest Du ja nicht dauernd von "belegbar", "seriös", "Wahrheit" und "Quellen" usw. usf. schreiben. Zu den Gründen warum ich das hier nicht teile, habe ich bereits etwas geschrieben.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Das schüren von möglichen und herbeiargumentierten und herbeigeredeten Argumenten und Zweifeln hilft da nicht weiter, solange sie nicht ebenso fundiert und tragfähig und belastbar sind. Es bringt die Sachlage nicht weiter, es bekräftigt noch entkräftet oder belegt oder widerlegt Argumente und Belege nicht. So kommt man in der Wahrheitsfindung und der Bearbeitung von Hypothesen nicht voran.[/quote]
Also ehrlich gesagt komme ich mit meinen Hypothesen ganz gut voran.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Einer Sachlage ist es nur dann dienlich, wenn sie hilfreich und sachlich bearbeitet wird. Wenn man also vermutet, was die Polizei nicht hat, muss man dennoch begründet und fundiert argumentieren , um seine eigene Hypothese zu belegen. Anderenfalls könnte das eher für die Argumentation der Polizei sprechen.[/quote]
Das gilt ja nicht nur für Argumentationen und Einschätzungen der Polizei zu den Fällen. Das gilt auch für anderslautende Indizien zu den Taten, die von Medien, Privatermittlern, Journalisten etc. aufgestellt und formuliert wurden. Aber für klassisches "neues Wissen" oder Inhalte, die bisher nicht öffentlichkeitswirksam waren, besonders. Da gebe ich Dir recht.
Ich vermute nicht, was die Polizei nicht hat, ich weiß es. Es gibt ja eine ganze Reihe von Personen, die nicht mit der POL reden. Von daher ist der Rückschluss denkbar einfach, dass sie das, was ich über diese Kanäle recherchiert habe, nicht wissen (können). Bitte reduziere das jetzt nicht auf den Bruder. Da gibt es ganz andere Personen aus ganz anderen Kreisen.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ein Mittäter muss kein Mörder oder Totschläger sein.[/quote]
Richtig. Schrieb ich ja bereits. Ein Mittäter erhält aber das gleiche Strafmaß (Lebenslänglich), weil die Tatbeteiligung z.B. in der Form der Beschaffung von Waffen, die bei der Tat von anderen (Tatausführenden) zum Einsatz kommen, dazu zählt.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Ein Tatbeteiligter muss nicht am Mord oder Totschlag beteiligt gewesen sein. Ich schrieb sogar ausdrücklich, dass es auch nur ein Mitwisser oder Hinweisgeber sein kann, was hervorhebt, dass das nicht das gleiche ist. Du verdrehst erneut meine Worte.[/quote]
Ein Tatbeteiligter ist sehr wohl an der Tat beteiligt. Steckt schon in der Kausalität der Wortbildung (tatbeteiligt). Nur, und das ist der Unterschied, dass der Waffenbeschaffer, also der Tatbeteiligte passiv an der Tat beteiligt ist (er begeht keinen Mord oder Totschlag), während der oder die Täter (tötende) aktiver Bestandteil der Tat als solche sind.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass eine Tat verjährt ist, geht das gar nicht erst vor Gericht. Wenn eine Verjährung möglicher Schuld von der Staatsanwaltschaft gesehen wird, erfolgt also auch keine Verfolgung und Verurteilung.[/quote]
Du solltest Dir mal den Fall "Lolita Brieger" im Internet ansehen. Ein tragischer Fall einer getöteten, jungen Frau.
Nur in Kurzform: Als der Fall Jahrzehnte nach der Tat (4. November 1982) durch eine Cold Case Unit neu aufgerollt und in Aktenzeichen neu präsentiert wurde, ging ein entscheidender Hinweis von jemandem ein, der damals die Leiche mit verbracht hatte. Also der dem Täter dabei half. Er hatte keine Kenntnis von der Tat im Vorwege, sondern wurde erst nach der Tat gebeten bei der Leichenverbringung zu helfen. Und schwieg. Jahrzehntelang. Das zum Tatzeitpunkt sehr enge private und berufliche Verhältnis zwischen Täter und Helfer bröckelte über die Jahre. Durch die neue Berichterstattung in xy meldete er sich und führte die Polizei zum Täter.
Der Staatsanwaltschaft war bewusst, dass es schwierig werden würde den Täter wegen Mordes zu verurteilen. Dennoch versuchte sie es. Und verlor. Der Täter wurde wegen Totschlags verurteilt. Die Worte der Richterin waren in der Urteilsbegründung sinngemäß wie folgt: Vor uns steht ein Totschläger. Totschlag verjährt aber nach 20 Jahren, so dass der verurteilte Totschläger den Gerichtssaal heute als freier Mann verlässt. Mit seiner moralischen Schuld muss er ganz alleine leben.
Es ist ganz und gar nicht so, dass Staatsanwaltschaften nicht Anklagen und Gerichtsverfahren anstrengen, bei denen ein latentes Risiko der Scheiterung im Verfahren besteht. Woher sollte eine StA auch vorher wissen, was im Verfahren durch die Verteidigung eingebracht wird und ob und inwiefern sich dies auf die eigene Prozessstrategie auswirkt.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Sofern man also keinen Mord begangen hat bzw. man nicht an einem Mordgeschehen selbst aktiv beteiligt war, würde eine Verfolgung und Verurteilung nicht erfolgen. Man kann also ungestraft zur Wahrheit beitragen und Absprachen treffen und diskrete Zeugenaussagen machen und dadurch sachliche Ermittlungen zur Wahrheitsfindung ermöglichen. Gerade wenn es andere Täter oder aktive Mittäter oder Mitwisser oä gäbe, sollten diese auch belangt werden können und dadurch kann man den Verdacht gegen sich oder andere Unschuldige auch widerlegen. Und wenn man Angst vor diesen anderen Tätern hätten, davon schriebst Du ja, dann könnte man sich erst recht des Schutzes der Polizei versichern, eben weil man nicht schuldig ist oder wegen der Schuld, die man hatte, nicht mehr belangt wird. Die Polizei wird ein höheres Interesse daran haben, die wahren Mörder vor Gericht zu bringen, als jemanden, dessen mögliche Schuld verjährt ist, zu behelligen.[/quote]
Ich habe Dir dazu schon mehrfach detaillierte und gegenteilige Erläuterungen geschrieben.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Wo habe ich das gemacht? Du redest es herbei, dass ich das täte. Ich habe niemanden aufs Schafott geführt. Ich habe nirgends gesagt, dass HJW ein Mörder oder Totschläger ist, sondern stets betont, dass ich vermute, dass alles woran HJW beteiligt gewesen sein könnte, mittlerweile verjährt wäre.[/quote]
Verjährt wäre auch Totschlag (20 Jahre). Und dann war er nicht tatbeteiligt? Wenn Du Schwierigkeiten mit der Abgrenzung strafrechtlich relevanter Begrifflichkeiten hast, nimm Dir bitte die Zeit das nachzuholen. Sonst entstehen diese Fehlinformationen.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Du interpretierst in Beteiligung und Mittäterschaft sofort hinein, dass es sich dabei um Mord handeln müsste.[/quote]
Nein. Aber Totschlag und andere Aktivitäten (z.B. Waffenbeschaffung / passive Tatbeteiligung) sind eben auch eine Tatbeteiligung und Mittäterschaft. Das gilt nicht nur für Mord. -siehe vorangegangene Antwort.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Genau weil ich gar nicht davon ausgehe, dass HJW ein Mörder ist, vertrete ich ja auch die Ansicht, es wäre besser als Zeuge die Wahrheit und die wirkliche Wahrheit diskret und medienfern an die Polizei zu geben, damit das eben klargestellt wird und sämtliche Verdachtsmomente entkräftet werden.[/quote]
Ich unternehme jetzt noch einmal einen letzten Versuch.
Der Bruder Kurt Werner Wichmanns wird im Fall der Göhrde Morde als Beschuldigter geführt. Als Beschuldigter kann er nicht zur POL gehen und die Option wählen jetzt und in diesem Fall dann halt mal als Zeuge auszusagen. Er würde immer im Status des Beschuldigten vernommen werden. Deshalb schweigt er, was richtig, nachvollziehbar und klug ist.
Darüber hinaus hat ein Beschuldigter kein Interesse und keine Notwendigkeit irgendwelche haltlosen Verdachtsmomente gegen ihn oder Dritte zu entkräften. Er schweigt im Verfahren und baut darauf, dass die Ermittlungsbehörden ihm seine Schuld nachweisen müssen. Gelingt das nicht, wars das. Die Ermittlungen werden eingestellt und Abfahrt! Das macht der Bruder und er macht alles zu 100% richtig - i. S. strafrechtlicher Ermittlung. So einfach ist das.
Und wenn Du immer vermutest, dass der Bruder was weiß. Niemand weiß das vermutlich, ob das so ist oder nicht. Und selbst wenn er was weiß, weiß er vielleicht was über Diebstähle, Versicherungsbetrug, oder oder oder? Wen interessiert das bzgl. der Göhrde Morde und Birgit Meier. Und vielleicht weiß er auch nichts! Null, nada, niente. So viel zum Thema Reflektion. Zu einer kritischen Betrachtung gehört eben auch, dass alles ganz anders ist, als man es für sich selbst vermutet (oder erhofft). Ja, schade.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Offenbar kann HJW aber nicht klarstellen und Verdachtsmomente entkräften, dass er (oder auch gar sein Bruder) als Mörder verantwortlich für die Göhrde-Morde, den Mord an BM, die Morde an anderen Opfern, oä ist/sind. Nur die Argumentation, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft steht ja in der Beweispflicht, reicht nicht aus, Verdacht auszuräumen.[/quote]
Klar reicht das aus! Genau das reicht im strafrechtlichen Sinne voll und ganz aus. Und nur darum geht es. Um die strafrechtliche Relevanz von Wissen. Was andere an Szenarien sehen, formulieren und konstruieren ist da vollkommen zweitrangig.
[quote=darkstar69 post_id=295979 time=1748597418 user_id=5443]Wenn man den Verdacht ausräumen möchte, kann man (insbesondere wenn mögliche Tatbeteiligungen verjährt wären) die Sachlage klarstellen. Oder man lässt Spekulationen, Thesen, Verdächtigungen, Medien und Privatermittler weiter laufen. Dann sollte man sich darüber aber auch nicht zu beklagen.[/quote]
Nochmal. Vielleicht will er aber "einen (aus meiner Sicht haltlosen) Verdacht" gar nicht ausräumen. Ist doch seine Entscheidung. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Dich genau das massiv stört. Das jemand, dem Du Wissen zusprichst oder zutraust, nicht redet. Wird er auch nicht. Glaube mir. Er wird nicht mit der POL reden. Je früher Du das ganz sachlich, ganz wertfrei einfach akzeptierst, desto leichter wird es.