2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

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Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Gast » Sonntag, 08. Juni 2025, 07:12:39

Die goehrde morde interessierten mich mal extrem
Ich hatte allerdings falsche gedanken erhalten.... Ich dachte an schlechte polizei arbeit.
Zuwenig Wenig nachforschungen betrieben. Zu schnell die akten zugeklappt. Ein sehr schlechter xy filmbericht.... Kom. Mich. Life im xy studio... Wirkte schlaefrig. Die karte die gezeigt wurde war einfach schlecht.. Ging alles sehr schnell.
Hinterher war man nicht schlauer.
Die raeuml. Umgebung blieb unklar. Entfernungen zu bad b. Ort mit der super therme. Uelzen mit dem hundertwasser bahnhof, luen, eburg.... Da war man schon mal.
Aber himbergen. Hittfeld, rosche, luechow. Dahlenburg, forsthaus roethen, goehrde schloss.... Alles war unbekannt.
Luechow, dannenberg. War in meiner gegend ins schlechte licht geraten.... Atomkaft nein Danke.
Vielleicht war da seitens der polizei mit anderen dingen beschaeftigt.
GLEICH VORAB.... DIE POLIZEI HATTE IM GEGENTEIL ALLES VERSUCHT... DIE MORDE ZU KLAEREN... ALS KOM. MICHA. AUSCHIED.. RENTE... UEBERGAB ER SEINEN NACHFOLGERN.... SEINE GEDANKEN ZU DEN MORDEN... 200 SEITEN HANDSCHRIFTLICH.
VIELLEICHT WAR ER AN DEM TAETER DRAN, BEWEISE REICHTEN NICHT.
KWW WAR ZU DEM ZEITPUNKT WOHL SCHON TOD.

GESCHIEDEN, DAMALS ALLEINE WOHNEND... FUHR ICH DANN 2X NACHMITTAGS alleine mit hund
IN DIE GOEHRDE... besonders bad b. Am klaubusch, die goehrde waldgebiete, die 7km
Lange durchfahrtsstr... K 14...oder 13...nur ei. Paar haeuser um das forsthaus roethen schaute ich mir gut an, ebenso ganz nah angrenzende kleinorte... Himbergen,, oldend. nahrend,... Tor zur goehrde.. Gasthaus... Alles schaute ich mir an.
7km waldstreckenstr... Nur eine leichtsinnige radfahrerin kam mir entgegen... Mini parkplatz am forstaus... . Die strasse mehr ein ASPHALTIERTER wirtschaftsweG...richtig schmal..... In den waldwegen stand gelegentlich ein kombi mit hundegitter..... Bestimmt fuer schaeferhunde... Etc. Nicht fuer beagle, malteser.

Beim zweiten besuch sah ich mir die einsamen kleinen orte an die zur rue kseite
Der goehrde fuehrten... Trostlose gegend.. Riesige landwirtschaftsbetriebe... Ohne geschaefte, ohne kirche..... Wenig siedlungshaeuser.
Das waldgebiet von innen ca. richtung Zu den auffindeorten... Kellerberg etc schaute ich nicht an.. Trotz hund... Zu einsam.

Erkenntnisse.
Erschwerte anreise.... Theoretisch mit dem bus zum forsthaus... Aber der busfahrer haette den moerder wahrsch. Beschreiben koennen...
Als wandersmann im waldgebiet zu fuss unterwegs... Zu geringe fortbewegung km srecke waere
Moeglich... Fussblasen... Durst... Der goehrdemoerder haette dann ausgesehen wie der durstige mann in der werbung faxebier. Er haette auf den niedrigen hochstaenden schlafpausen gebraucht. Usw.
Wahrscheinlich reisten der oder die goehrde moerder von hinten,,, ruekseite goehrde mit der bahn an u. Hatten ein fahrrad im wald versteckt.....oder sie kamen mit dem
Auto.... Parkten dort wie ein hundebesitzer, oder esgab verabredungen, verfolgungen, verwechselungstaten.
Ein fremder muesste in der naehe laengere zeit auf einem hof gearbeitet haben
Verwechselungstat... Taeter war als killer bestellt... Im raum umgebung dort bekant gewesen.
Ein mann von st. Pauli.... Ohne fuehrerschein und auto. Meine meinug...kompliziert.
Hbs
Nuf wenige maenner kommen in frage.
Perverser... Angeregt wegen der sexzene im wald... Gab es sie ueberhaupt???
Oder hatte man es nur erzaehlt, weil man merkte... Ein mann der sich fuersolche menschen interessierte?????
Wenn ja, war ein foerster auch am ball... Und wollte was erleben... Alleine

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Gast » Dienstag, 03. Juni 2025, 15:54:29

So viel was ich noch nachlesen "muss" ! Bin derzeit nur - aus Zeitmangel - sporadisch hier , habe aber bald einen kurzen Urlaub
und hole das dann nach . Assis: gruselig, was du über diesen mutmaßlichen Täter schreibst ...... es gibt gar nicht so wenige "kranke Indivi-
duen". In Puncto Göhrde und in vielen anderen Fällen steht der verstorbene K-W.W. hierzulande aber ganz oben auf der Liste , so scheint es.
Hätte er damals noch gelebt, würde er sicher auch im Fall Jutta Hebel verdächtigt :x .......

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Assis » Dienstag, 03. Juni 2025, 14:06:18

Hallo Hbs

Du siehst das anders als ich, aber solange dieser Mordfälle noch nicht aufgeklärt sind, ist ja alles möglich.

Da der Täter die Fahrzeuge seiner Opfer nutzt, um vom Tatort zu verschwinden, vermute ich, dass er mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn oder Bus zu den Tatorten fährt.

Seine Opfer sind auch Gelegenheitsopfer, die seinen Kriterien entsprechen, wie zum Beispiel Ahnlichkeit mit seine Frau oder Tochter. Er tötet seine Opfer nicht sofort, sondern kommt mit ihnen ins Gespräch, siehe Mordfall Jutta Hebel, und tötet sie erst nach einiger Zeit. Im Gespräch mit seine Opfer erhält er bestimmte Informationen, die er nutzt, zB beim abstellen von die Fahrzeuge seiner Opfer. Manchmal unterlaufen ihm Fehler, die auf mangelnde Ortskenntnis schließen lassen, wie etwa Jutta Hebels Auto das er am falschen Kurort geparkt hat oder die Unkenntnis des Taxiwegs nach Traunstein. Ich vermute auch, dass die zusätzlichen (zu viele) Kilometer, die eines der Göhrde-Opferautos zurücklegte, kommt weil er sich verfahren hat.

Aufgrund der Morde, die dieser Täter meines Erachtens begangen hat, und seine Fluchtwege muss er sich zum Zeitpunkt der Morde vorübergehend in Hamburg oder München oder Basel aufgehalten haben, wo er auch seine Unterkunft hatte.

In der Schweiz gibt es derzeit einen ungeklärten Mordfall, der viele Ähnlichkeiten mit dem Göhrde-Morde aufweist: den Doppelmord in Laupen. Dabei wurde ein Paar brutal ermordet, und der Täter fuhr ,natürlich, mit dem Auto seiner Opfer Richtung Basel, ließ das Fahrzeug an einem Bahnhof stehen und verschwand.

Auch hier wurde DNA gefunden, und jemand wurde aufgrund dessen verhaftet.

Es scheint jedoch ein Problem zu geben, denn nach 15 Monaten Untersuchungshaft besteht immer noch kein Aussicht auf einen Prozess. Hat der Verdächtige vielleicht ein wasserdichtes Alibi für die Zeit des Mordes an dem Paar in Laupen?

Meiner Meinung nach könnte das durchaus der Fall sein.

Die Person, die ich verdächtige (also nicht die Person die man in der Schweiß verhaftet hat), steckt mMn auch hinter diesen Morden. Ich vermute sogar, dass er auch für den Mord an Patricia Wilhelm verantwortlich ist, weil sie, Patricia Wilhelm, seiner Tochter sehr sehr ähnlich sieht.

Es ist für mich unverständlich, dass man in diesen und weiteren Mordfällen ähnlicher Art keine entsprechenden Spuren findet in die benutzte Fahrzeuge, die zu diesem Täter führen könnten.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Gast » Montag, 02. Juni 2025, 23:38:14

Hallo asis.
Wie lange hatte deine nr. Xy im bereich lueneburg, uelzen, bad bevensen, luechow dannenberg, himbergen gewohnt.... Auf einem bauernhof ??? Als krankenpfleger
Wann hatte er zeit die goehrde zu besuchen!?!... Er kannte sich bestens in der goehrde aus.. Vielleicht auch einer mit sofortbilkamera... Aber es klickte so laut. Vielleicht wollte er perverse paare ansehen?? U. fkk leute fotographieren
Wenn ja,
Wie reiste er dort an... Mit dem fahrrad?? Mofa..umkreis bus...der ganz selten direkt am forsthaus hielt.
Stimmt das geruecht, das sich in der goehrde bei guten wetted fkk leute trafen, die ich auch draussen in def natur spass hatten.
Das ist ein ganz wichtiger punkt.... Ohne selber geld frei zu machen fuer den bezahlservice.... Konnte man damals keine life nackten so leicht outdoor treffen u. Beobachten.. (((Man nannte die maenner spanner))
.... Bzw.. Life sehen... Jetzt will ich mal direkter sein. Das eine normale, anstaendige frau den penis ihres mannes, freundes mit dem mund bearbeitete... War etwas besonderes.. So ein life kino war fuer jeden mann interessant, der nicht verkehrt rum war.
Das koennte fuer mich ein hauptgrund sein, das ein mann sich tagesfreizeit verschaffte... U. Bewaffnet zu seiner sicherheit in die goehrde fuhr.
Jetzt will ich mal harte gedankengaenge nennen.
Vielleicht sagte er zu sich, solche schweine die in einem waldgebiet den nackt aufenthalt suchen... Muss man irgendwie schocken.
Vielleicht den mann dazu fesseln u. quaelen.... So das er hilflos mit ansehen ansehen muss, wie seine frau vergewaltigt wurde.
Das er selber der oberperverse goehrdewaldmannn war, hatte er vielleicht in seiner erregung nicht bemerkt.
Allerdings faehrt man in der regel zu solchen erlebnisstd. Grundsaetzlich als mann
Alleine irgendwo hin.. ...warum... Falls es nur zu beobachtungstreffen kommt..zu 95prozent bleibt es wohl dabei.. . Also ohne vergewaltigungen... Will man solche erlebnisse in der regel doch ohne bruder, freund erleben.... Brauchte keiner zu sehen, wenn man schwitzend in ektase seinen kumpel bewegte...vielleicht noch mit schiefen gesichtsausdruck... Und grunzend
Ja.. So stellte ich mir immer den g. M. Vor.
Und weil er vielleicht zu nah ranging... Um besser life etwas zu sehen, wurde er vielleicht von den opferpaaren gesehen, die dann vielleicht zu ihm rueberiefen... Komm da mal raus aus aus deinem versteck... Du wildschwein wi. .
Dann kam er vielleicht raus und erschoss die nackten... Und vergewaltigte dann die frau... Im fall 1 hatte sie noch schnell ihren rock ueber ihr blankes unterteil ziehen koennen...
Ja so aehnlich war das damals.
Paar eins hatte der G. M. WAHRSCHEINLICH schon laenger beobachtet.
IMMER WENN Er EINTRAF U. diesen hh silber honda sah... Seine gedanken... Ah, die sind auch wieder da.

Das war eine vision von mir... Irgendwie geht mir aber die verwechselungstat nicht aus dem kopf.... Aber dann musste der auftragnehmer gleichzeitig auch pervers gedacht haben.. Warum. Eigentlich nicht?? Auch fremd paare zu beseitigen u. Ihr heim aufzusuchen... Wagen papiere, bargeld, schmuck koennte sein ziel gewesen sein. Das dann vielleicht auch zu zweit. Telefon kontroll anruf vorab. H b s

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Assis » Sonntag, 01. Juni 2025, 12:56:07

darkstar69 hat geschrieben: Sonntag, 01. Juni 2025, 12:12:14 Du weißt also, wer der wahre Göhrde-Mörder ist?
Ja ich glaube zu wisser wer es war.
darkstar69 hat geschrieben: Sonntag, 01. Juni 2025, 12:12:14 Hast Du das publik gemacht und der Polizei mitgeteilt?
Ja habe ich gemacht.
darkstar69 hat geschrieben: Sonntag, 01. Juni 2025, 12:12:14 Ich habe jetzt nicht sämtliche deiner Beiträge gelesen, könntest Du mir die Argumente nochmal aufzeigen, wer der Göhrde-Mörder ist, weshalb und weshalb KWW keinesfalls?
Eine kurze Erklärung, warum ich glaube, dass diese Person der Täter ist und nicht KWW

Meiner Ansicht nach wurde er in drei Mordfällen von Zeugen gesehen (Phantomzeichnungen), wobei er nach dem Mord jedes Mal das gleiche Verhalten an den Tag legte.

Er verwendet dieselben Waffen, T33 und/oder Messer, und wendet insbesondere gegen seinen weiblichen Opfern extremer Gewalt an. Er benutzt, wenn möglich, die Fahrzeuge seiner Opfer, um den Tatort zu verlassen und nimmt seinen Opfern stets unbedeutende persönliche Gegenstände ab.

Seine weiblichen Opfer ähneln seiner Frau oder Tochter. MMn lässt der Täter seine Frustration gegen seiner Frau oder Tochter an seinen Opfern aus und das ist daher mMN auch sein Motiv.

Ich wiederhole mich und nicht jeder hier wartet darauf, daher bitte ich Sie, meine Beiträge für weitere Erklärungen zu lesen.

ps : Es kann nicht anders sein, als dass Spuren (einschließlich DNA) von ihm gefunden wurden, diese jedoch nicht zurückverfolgt werden können. Das Land, aus dem der Täter stammt und sich derzeit aufhält, wird bei einem DNA-Abgleich mit Sicherheit nicht kooperieren und diese Person auch nicht ausliefern, und das ist meiner Meinung nach das Problem, vor dem die Ermittler stehen.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von darkstar69 » Sonntag, 01. Juni 2025, 12:12:14

Assis hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 13:14:41 Wenn man davon ausgeht, dass KWW die Göhrde-Paare getötet hat, dann müsste er in der Tat seine Vorgehensweise geändert haben, aber der wahre Göhrde-Mörder ist gerade an seine Vorgehensweise zu erkennen und zeigt die immer wieder! Deswegen kommt KWW mMn nicht infrage als Täter.
Du weißt also, wer der wahre Göhrde-Mörder ist? Hast Du das publik gemacht und der Polizei mitgeteilt?
Ich habe jetzt nicht sämtliche deiner Beiträge gelesen, könntest Du mir die Argumente nochmal aufzeigen, wer der Göhrde-Mörder ist, weshalb und weshalb KWW keinesfalls?

Sollte KWW der Göhrde-Mörder sein, dann sähe ich seine verschiedenen Vorgehensweisen in seinen bekannten Fällen und den ihm zugeschriebenen Fällen und den Verdachts-/Prüffällen eher als Weiterentwicklung und situatives Vorgehen, weniger als Änderung der Vorgehensweisen.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Lucky Luciano » Samstag, 31. Mai 2025, 20:47:08

rocksoffmessageboard hat geschrieben: Samstag, 31. Mai 2025, 19:53:25 Wenn es sich um die Frau Ilona Perkun handelt, die am 2. Weihnachtstag 1987 gestorben ist, kommt
Dieter C. für die Göhrde Morde nicht in Frage, da er ja unmittelbat verhaftet wurde.
Aber eben genau so eine Type.
Ich check das nochmal zu Deinen Fragen bzgl. Geburtsdatum, Sterbedatum etc. von Dieter C.

Geburtsdatum steht natürlich in den Vernehmungsakten. Muss ich aber suchen. Sind ja auch einige Ordner... ;-)

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Lucky Luciano » Samstag, 31. Mai 2025, 20:30:51

rocksoffmessageboard hat geschrieben: Samstag, 31. Mai 2025, 15:42:32 @LL

Danke für die Aufklärung.
War mir nicht bekannt.
Dieser Dieter C. war ja wohl komplett skrupellos, wenn er sogar Menschen einfach so aus dem
Nichts angriff. Unglaublich!
Charakterlich käme er dann ohne Weiteres als Göhrde Mörder in Betracht.

Hatte seine Voere das passende Kaliber?
Weißt du zufällig, von wann bis wann er lebte?

Mit der kriminellen Lüneburger Clique war/ist wohl nicht zu spaßen.
Sehr gern.

Dieter C. war komplett angstbefreit, überaus gewaltbereit und auch rechtsextrem. Als er bei Perkun klingelte wurde er von einem anderen aus diesen Kreisen begleitet. Nicht minder gefährlich. Der lebt heute noch.

Risikobehaftet, aber interessant sind diese Leute aufgrund ihres Wissens, ihrer Kontakte und als Türöffner. Ohne Vertrauen, eine persönliche Verbindung und gezielte Vermittlung geht da nahezu nichts. Alles braucht Zeit, viele Treffen, aber irgendwann werden Fragen gezielter beantwortet und dann spürt man, dass es weiter geht. Neue Namen kommen ins Spiel und Stück für Stück versteht man die Verflechtungen und Verbindungen. Mit der POL reden diese Leute nicht. Mit einem Buchautor schon eher, wenngleich ich da auch nicht gerade offene Tür einlief, als sich der Kontakt praktisch eher zufällig ergab. Ein wenig Glück gehört halt oft dazu.

Die kriminelle Gruppierung war in den 80er Jahren in ihrer Blüte. Vermutlich trug das vergleichsweise große Rotlichtmilieu für eine Kleinstadt wie Lüneburg (damals rd. 62.000 Einwohner, heute fast 80.000) unweit der "Sülzwiesen" dazu bei. Zuhälter aus HH besaßen vereinzelnd "Häuser" (Eigentum), während Personen aus den besagten kriminellen Kreisen Lüneburgs eher die Objekte mieteten. Prostitution war eher eine Art Experiment oder eine Ergänzung.

Sie konzentrierten sich entgegen vieler Entwicklungen in HH Mitte der 80er nicht auf Drogen, sondern auf Waffenhandel, Schmuck / Uhren / Gold, den Kfz-Sektor und Zigarettenschmuggel im großen Stile und umetikettierte Fleisch- und Butterladungen (abgelaufene Ware LKW weise), die aus der DDR eingeführt und in der Bundesrepublik in den Handel gebracht wurde. Alles längst verjährt. Das Kontaktnetzwerk umfasste Länder wie die Niederlande, DDR, Polen, die Schweiz, Lichtenstein und Frankreich.

Die Göhrde Morde selbst scheiden für Dieter C. als aktiven Täter vermutlich aus, weil er m.W. zu der Zeit eine Haftstrafe absaß.

Bzgl. Ilse Gerkens sprechen die Akten jedoch eine deutliche Sprache. Auch wenn die Täterschaft nicht beweissicher zu einer Anklage und einer Verurteilung führte (ich hätte es den Geschwistern wirklich sehr gegönnt - es ist für sie und ihren Bruder eine hohe Belastung). Aber der Inhalt der Strafanzeige ist schon ungewöhnlich präzise, die Sichtung eines Fahrzeuges, das Dieter C. mit gleichem Fabrikat und Farbe besaß, das in Tatortnähe zum Tatzeitpunkt dort von Zeugen beobachtet wurde und sein prahlerisches Auftreten in einer Kneipe in Deutsch Evern, wo er sich selbst der Tat mehrfach immer wieder bezichtigte, sprechen eine klare Sprache.

Die "Voere" ist ein Kleinkalibergewehr. Das Kaliber ist also stets gleich und variiert nicht. Die "Voere" selbst (Tatwaffe) fand man bei der Hausdurchsuchung nicht, aber andere Waffen, die jedoch alle als unbedenklich eingestuft wurden.

Nur: 1968 gab es keine DNA, Fingerabdrücke waren wegen der Tötung auf Distanz nicht an der Leiche und die Tatwaffe wurde nie gefunden. Ilse Gerkens wurde zudem schwer verletzt erst 20-30 Min. nach der Tat von einem Fahrradfahrer im Wald gefunden und auch der RTW brauchte noch einmal 30 Minuten bis er am Tatort eintraf. Da verstrich viel Zeit, die ihr hätte helfen können.

Die allermeisten Zeugen und Hinweisgeber sind zudem heute nach 57 Jahren längst verstorben. Alles sehr traurig und schade für die Kinder.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von rocksoffmessageboard » Samstag, 31. Mai 2025, 19:53:25

Wenn es sich um die Frau Ilona Perkun handelt, die am 2. Weihnachtstag 1987 gestorben ist, kommt
Dieter C. für die Göhrde Morde nicht in Frage, da er ja unmittelbat verhaftet wurde.
Aber eben genau so eine Type.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von rocksoffmessageboard » Samstag, 31. Mai 2025, 15:42:32

@LL

Danke für die Aufklärung.
War mir nicht bekannt.
Dieser Dieter C. war ja wohl komplett skrupellos, wenn er sogar Menschen einfach so aus dem
Nichts angriff. Unglaublich!
Charakterlich käme er dann ohne Weiteres als Göhrde Mörder in Betracht.

Hatte seine Voere das passende Kaliber?
Weißt du zufällig, von wann bis wann er lebte?

Mit der kriminellen Lüneburger Clique war/ist wohl nicht zu spaßen.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Lucky Luciano » Samstag, 31. Mai 2025, 13:57:07

rocksoffmessageboard hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 22:23:26 Guten Abend LL,
klär mich/uns doch bitte auf, was es mit dem Fall Perkun, Deutsch Evern, auf sich hat.
Außer einer Traueranzeige (Ilona Perkun 13.3.1953 - 26.12.1987) finde ich leider nichts.
Thanks in advance
rocks
Hi rocks, with pleasure... ;-)

Perkun war ein Polizist wohnhaft in Adendorf. Zu der Tatzeit ggf. auch noch / schon in Deutsch Evern, das lässt sich tatsächlich gar nicht mehr genau recherchieren, da die offiziell zugänglichen Daten recht schmal sind.

Perkun hatte zwei Söhne. Die waren ebenfalls bei der POL LG. Die Söhne hatten notorisch Probleme mit einzelnen Mitgliedern aus dem kriminellen Umfeld. Einer davon war Dieter C. Ende der 80er gerieten die "Jungs" mit ihm aneinander und erzählten das später zuhause dem Vater. Der griff zum Hörer und rief Dieter C. an und sagte ihm, dass er mit ihm ein massives Problem hätte, würde er seine Söhne noch einmal so behandeln. Dieter C. sagte Perkun sen. dass er das sofort mit ihm klären würde und, dass er in 20 Min. bei ihm wäre. Perkun sen. öffnete die Haustür, Dieter C. hob die abgesägte Schrotflinte und fragte: "Die Schlampe in der Küche. Ist das Deine Frau?" Perkun konnte nicht mehr reagieren, als Dieter C. anhielt und Frau Perkun (regelrecht) den Kopf wegschoss. Er sagte hinterher: "So, jetzt weißt Du wo es langgeht. Droh mir NIE wieder! Ruf Deine Kollegen. Ich steh dazu."

Dieter C. ließ sich anstandslos festnehmen, anklagen, verurteilen und saß seine Strafe im Rahmen einer verkürzten Form (Zweidrittelregelung - Totschlag) ab und kam ca. 1994/95 frei. Warum beschreibe ich das? Dieter C. zählt zum harten Kern der früheren, kriminellen Szene in LG, war für damalige Verhältnisse (kein Internet / Computer / Smartphone) bundesweit ausgesprochen gut vernetzt. Er war extrem gewaltbereit und hatte mehrere Vorstrafen wegen schwerer Körperverletzung und griff Menschen einfach so aus dem nichts an.

1993 begann die zweite Welle in den Ermittlungen im Fall Gerkens. Zwei Auslöser sorgten für eine Wiederaufnahme des Falls, der 1968 getöteten Ilse Gerkens. Anke Gerkens setzte eine private Belohnung in Höhe von 50.000 DM für Ergreifung des Täters aus. Die StA LG und die POL LG war "not amused" über diesen Schritt. Sie vermuteten ein ungeahntes Aufkommen von Hinweisen, Denunzierungen und Verdachtsmeldungen von Nachbarn etc. pp. So kam es dann auch. Eine Flut an Hinweisen ging bei der POL LG ein, die sich daraufhin veranlasst sah eine neues Team zu der Bearbeitung der Hinweise einzusetzen. Eine gezielte Strafanzeige stieß daraus jedoch hervor. Ein anderer, im kriminellen Umfeld aktiver Mann, zeigte Dieter C. direkt an und formulierte klare Hinweise zur Tat, deren Ausführung und der Tatwaffe.

Bei allen knapp 300 Hinweisen trat eine auch nur näherungsweise Beschreibung von und / oder zu Wichmann hingegen nie auf.

Das sind Fakten, die ich als das beschreibe, was eine mögliche Täterschaft Wichmanns "nur" bei Ilse Gerkens für wertlos erscheinen lässt. Die gesamten Akten, also auch die Teile, die die Tochter länger zurückhielt und die der NDR nicht hatte, habe ich vorliegen.

Gegen Dieter C., inzwischen bei Bielefeld wohnend, wurde eine Hausdurchsuchung eingeleitet. Die POL LG trat mit entsprechender Mannstärke an. Als Dieter C. die Tür öffnete und man ihm den Beschluss zeigte, sagte er spontan: "Ihr sucht also die Tatwaffe. Die "Voere"." Die ist längst weg! Später zog er zurück nach Lüneburg. Kurz vor seinem Tod traf ich ihn noch und konnte mit ihm sprechen.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Lucky Luciano » Samstag, 31. Mai 2025, 12:40:23

@darkstar69
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Die Asservate wurden vernichtet, was höchst fragwürdig ist, da sie ja nicht allein in Sachen KWW sondern in laufenden Mordermittlungen relevant waren, weil die Ermittlungen gegen KWW eingestellt wurden.
Höchst fragwürdig war diese Entscheidung der StA LG nicht, denn sie folgte einem Rechtsgrundsatz. Gegen Tote darf nicht ermittelt werden. Als diskussionswürdig kann man es jedoch bezeichnen, denn man hätte argumentieren können, dass der Fall Birgit Meier nicht geklärt war und deshalb eine Weiterführung der Ermittlungen gegen Harald Meier und / oder gegen "unbekannt" die weitere Asservierung der gefundenen Gegenstände aus der Hausdurchsuchung von 1993 rechtfertigen. Dennoch ist Rückschaudenken immer schwierig. Wenn man über 30 Jahre zurückliegende Entscheidungen der StA LG heute als Fehlverhalten etikettiert, sind heutige Bewertungsgrundsätze nicht maßvoll, sondern die Alternativentscheidungen, die damals bestanden.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich habe nicht über die Beweggründe des Suizids geschrieben, das warst alleine Du. Das ist aber überhaupt nicht relevant. Es kam nicht zu weiteren Ermittlungen und Gerichtsverfahren, aufgrund des Suizids. Beweggründe sind da unerheblich.

Richtig, ich schrieb über seine Beweggründe des Suizids. Und das aus gutem Grund. Deiner Argumentation folgend war Kurt Werner Wichmanns Suizid ein Schuldeingeständnis, das ihn, nach der Hausdurchsuchung von 1993, mit dem Verschwinden von Birgit Meier in Verbindung gebracht hätte. Deshalb ist es wichtig sich mit den Beweggründen seines Suizids zu beschäftigen, um andere Gründe ausschließen oder bekräftigen zu können.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ob man sich den Fragen der Polizei und einer Hausdurchsuchung entzieht, weil man sich absetzt oder weil man wegläuft oder weil man flüchtet ist Wortklauberei und lenkt nur vom eigentlichen Punkt ab. KWW (und auch HJW) haben sich dem nicht gestellt, sondern haben sich dem entzogen. Ich nenne das eben Flucht und weglaufen. KWW hat HJW kontaktiert, informiert und ist dann mit Hilfe und Unterstützung gemeinsam mit HJW geflüchtet. HJW hat KWW im Auto abgeholt. HJW saß im Auto, als KWW mit Kriegswaffen im Kofferraum (kurz zuvor in der Schweiz besorgt) festgenommen wurde. Beide haben sich der polizeilichen Ermittlungen entzogen und HJW hat war dabei Mitwisser und Helfer.

Hatten wir schon. Ich habe Dir bereits mit einer Richtigstellung geantwortet.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich kenne diese Belege nicht, finde sie aber spannend. Könntest Du sie hier bitte teilen? Danke dafür.

Du wirst sicher Verständnis dafür haben, dass dies dem Buch vorbehalten bleibt. Ich kann Dein Interesse nachvollziehen. Es wäre jedoch töricht "Filetstücke" (und das gilt für sämtliche, wichtigen Rechercheergebnisse) des späteren Buches bereits vorher online in einem Forum zu veröffentlichen. Danke.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Bist Du ernsthaft davon überzeugt, dass die Leiche von BM über Jahre anderweitig zwischengelagert wurde und er nach KWWs Tod in dessen ehemaligen Wohnhaus einbetoniert wurde? Da läge es ja nahe, dass das dann die damaligen Bewohner gewesen wären. Das waren dann AW und HJW. Sie wussten also entsprechend, wo die Leiche von BM zuvor war?
Ich verfolge Ablaufmöglichkeiten zum Tathergang. Alternativen zum medial dargestellten Tatverlauf mit der plakativen Zuschreibung Kurt Werner Wichmanns als Täter. Leichenfund auf dem ehemaligen Grundstück Wichmanns = Täterschaft. Das ist der mediale Stempel.

So sieht eine fundierte, investigative Recherche aber nicht aus. Denn: Allein der Umstand, dass die Betonplatte in der Garage nachträglich! noch einmal geöffnet wurde, vermutlich zur Verbringung der Leiche Birgit Meiers, wirft Fragen auf. Was denkst Du denn, wie diese spätere Öffnung in der Betonplatte zustande kam, respektive aus welchem Grund?
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18HOR und HM eine Täterschaft, gar als Mörder, zu unterstellen, ist ebenso seriös oder unseriös, wie dies KWW oder einem möglichen Mitwisser oder Mittäter zu unterstellen.

Ich habe weder Hannes Rudloff, noch Harald Meier als Mörder bezeichnet. Das ist somit eine Unterstellung Deinerseits! Beide, aber auch andere Personen im Hinblick auf eine Verbindung zum Verschwinden von Birgit Meier zu untersuchen, gehört nicht nur zu einer offenen und kritisch-fundierten Recherche dazu, es ist sogar unausweichlich, sofern sich Hinweise und Anhaltspunkte in dieser Richtung ergeben.

Die Überlegungen zu Harald Meier basieren ja in ihrem Ursprung auf polizeilichen Ermittlungen und nicht auf meinen. Ich habe lediglich weiter "gebohrt" und versucht Einschätzungen von damals neu zu bewerten und Verdachtsmomente zu erhärten.

Dennoch gilt: So lange es keine Beweise gibt, gilt die Unschuldsvermutung. Das gilt für Harald Meier ebenso, wie für Kurt Werner Wichmann, aber auch für jeden anderen, gegen den Verdachtsmomente bestehen.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Dann solltet ihr im Gegenteil zusammen arbeiten, um die Wahrheit zu finden, ggf mit unterschiedlichen Hypothesen, aber mit dem Ziel diese jeweils seriös zu bestärken und belegen oder zu entkräften und widerlegen. Eine Hypothese zur Verantwortung von KWW in jedem einzelnen Fall und Verdachtsfall ist förderlich, um die Wahrheit zu finden, unabhängig davon, welches am Ende die Wahrheit ist. Eine Hypothese, dass KWW nicht verantwortlich ist, kann die Wahrheit ebenso finden. Beide müssen aber seriös und fundiert belegt werden und unabhängig vom Ermittlungs- und Rechercheergebnis bearbeitet werden. Beide müssen sachlich, neutral und ergebnissoffen hermeneutisch und phänomenologisch bearbeitet werden.
Das ist eine kluge Idee. Du bist zwar nicht der erste, der diese Überlegung für zielführend hält, aber das wertet Deine Idee einer Wissensbündelung ja nicht ab.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Dazu reicht es aber nicht aus, einfach HOR oder HM als mögliche Mörder zu bezeichnen.
An dieser Stelle bitte ich Dich eine ganz wichtige Differenzierung zu berücksichtigen. Das Rudloff und Meier mögliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Täter, oder Tatbeteiligte sein können, ist möglich. Oder kannst Du das ausschließen? Kannst Du mit Sicherheit sagen, dass das nicht der Fall ist oder das alternative Überlegungen zum Tatablauf abwegig sind?

Die Option allein, dass Hinweise diesen Untersuchungsansatz stützen und rechtfertigen, berechtigt dazu sie bzgl. eines anderen Tatablaufs in Erwägung zu ziehen. Sofern sich dies nicht beweisen lässt, ist das im Ergebnis als genau so kenntlich zu machen.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Alleine nur Zweifel herbeizureden und zu schüren, ...

Meine Argumentationen als "Zweifel herbeizureden und zu schüren" zu bezeichnen, ist wenig wertschätzend. Ich nehme das einfach mal so zur Kenntnis.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18 ... reicht nicht aus für einen seriösen Beleg oder seriöse Recherche zur Unschuld des Hauptverdächtigen. dazu müsste man dann genauso argumentieren und belegen, wie der Kontakt und die Tat und die Zwischenlagerung und die letztendliche Verbringung in der Garage abgelaufen sein sollen. Motiv? Möglichkeit? Gelegenheit? Wahrscheinlichkeit?
Auch hier nochmal eine sehr wichtige Differenzierung. Meine Recherchen liefern Ergebnisse, die die nicht vorhandenen Beweise zur Täterschaft Kurt Werner Wichmanns aufzeigen. Momentan wird Kurt Werner Wichmann in den Medien als Serientäter bezeichnet (ohne Beweise). Medien und Akteure (Privatermittler), auf deren "fundierte" Aussagen Du Dich ja berufst. Dazu zählt auch der Fall Birgit Meier. Das ist ja auch der Fall, den man aufgrund des Leichenfunds auf dem ehemaligen Grundstück Wichmanns als den wahrscheinlichsten einordnet.

Ich muss bei meinen Recherchen also keine Unschuld des Hauptverdächtigten (ich freue mich ja schon, dass Du Hauptverdächtigten und nicht Täter schreibst) beschreiben oder sogar beweisen, sondern Anhaltspunkte liefern und belegen, wie es anders gewesen sein könnte. Da die Öffentlichkeit bisher aber nur die mediengefärbte Variante kennt, ist es wichtig das Sichtfeld zu öffnen. Das Buch macht genau das. Der Leser kann sich dann alleine ein (neues) Bild mit dem "für" und "wider" machen.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Das lenkt doch nicht davon ab, dass die Wahrscheinlichkeit, dass BM zeitnah nach ihrer Entführung ermordet wurde und ebenso zeitnah einbetoniert wurde, um ein Vielfaches höher ist. Es lenkt ebenso wenig davon ab, dass KWW Motiv, Gelegenheit und Möglichkeit dazu hatte, zumal er nachweislich ein Verhältnis mit BM hatte.

Zunächst mal handelte es sich nicht um eine Entführung Birgit Meiers. Das schließt sich m. E. schon denklogisch aus. Ein Entführer verfolgt ein monetäres Interesse und stellt nach einer Entführung eine Lösegeldforderung. Das gibt es im Fall Birgit Meier aber nicht. Es gibt auch keine anderen Anhaltspunkte einer Entführung. Warum sollte er auch eine Frau, zu der er augenscheinlich eine (erotische) Beziehung hatte und die auf Gegenseitigkeit beruhte, ermorden? Zumal Birgit Meier wenige Tage später eine immense Abfindung durch Harald Meier im Rahmen der Scheidung zu erwarten hatte. Kurt Werner Wichmann hatte somit kein Motiv und sogar ein Alibi. Harald Meier hingegen hatte kein Alibi für die Tatnacht, aber ein Motiv. Klingt paradox Wichmann dennoch als Täter zu sehen. Es sei denn man findet irgendwann die Leiche auf seinem Grundstück.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich sehe herbeiargumentierte, herbeigeredete und geschürte Zweifel, aber keine gut begründeten und belegten Zweifel.
Und ich lese wenig reflektiertes Verhalten im Bezug auf abgeschriebene, schlecht oder einseitig recherchierte Fehleinschätzungen aus medialen Berichterstattungen, gepaart mit einer gewissen Form von Götzenanbetung i. S. des "goldenen Kalbes" als Sinnbild einer falschen Gottheit.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Daher ist es auch nicht schade.

Mangelnde Reflektion ist immer schade. Sie versperrt das Sichtfeld.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Auch Zweifel müssen begründet sein, wenn sie begründete Zweifel und in dubio pro reo sein wollen. Ich sehe keine stichhaltigen und tragfähigen Begründungen und daher auch keine begründeten Zweifel.

Meine Rechercheergebnisse begründen sich im Rahmen des Buches. Du darfst hier und heute natürlich daran zweifeln. Das gehört in den Rahmen einer freien Meinungsäußerung.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ich bin sehr offen für begründete Zweifel und wäge da sehr gerne ab. Ich bin interessiert daran, den wahren Ablauf und den oder die wahren Täter einer jeweiligen Tat oder Serie o.ä. zu finden. Deswegen unterstütze ich jede belastbare, tragfähige, seriöse Ermittlung und Untersuchung und Recherche unabhängig von der Hypothese, die verfolgt wird, solange diese sachlich und neutral und ergebnisoffen bearbeitet wird.

Das ist doch schön und sehr zu begrüßen.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Du meinst, Du vermutest und hast Hypothesen und möchtest das gerne so? Wenn Du das weißt, würde ich das auch gerne wissen und hätte gerne seriöse Argumente, fundierte Belege, belegte Wahrheiten, seriöse Recherche, seriöse Quellen. Teilst Du diese hier? Danke
Klar würdest Du das gerne wissen. Sonst würdest Du ja nicht dauernd von "belegbar", "seriös", "Wahrheit" und "Quellen" usw. usf. schreiben. Zu den Gründen warum ich das hier nicht teile, habe ich bereits etwas geschrieben.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Das schüren von möglichen und herbeiargumentierten und herbeigeredeten Argumenten und Zweifeln hilft da nicht weiter, solange sie nicht ebenso fundiert und tragfähig und belastbar sind. Es bringt die Sachlage nicht weiter, es bekräftigt noch entkräftet oder belegt oder widerlegt Argumente und Belege nicht. So kommt man in der Wahrheitsfindung und der Bearbeitung von Hypothesen nicht voran.
Also ehrlich gesagt komme ich mit meinen Hypothesen ganz gut voran.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Einer Sachlage ist es nur dann dienlich, wenn sie hilfreich und sachlich bearbeitet wird. Wenn man also vermutet, was die Polizei nicht hat, muss man dennoch begründet und fundiert argumentieren , um seine eigene Hypothese zu belegen. Anderenfalls könnte das eher für die Argumentation der Polizei sprechen.

Das gilt ja nicht nur für Argumentationen und Einschätzungen der Polizei zu den Fällen. Das gilt auch für anderslautende Indizien zu den Taten, die von Medien, Privatermittlern, Journalisten etc. aufgestellt und formuliert wurden. Aber für klassisches "neues Wissen" oder Inhalte, die bisher nicht öffentlichkeitswirksam waren, besonders. Da gebe ich Dir recht.

Ich vermute nicht, was die Polizei nicht hat, ich weiß es. Es gibt ja eine ganze Reihe von Personen, die nicht mit der POL reden. Von daher ist der Rückschluss denkbar einfach, dass sie das, was ich über diese Kanäle recherchiert habe, nicht wissen (können). Bitte reduziere das jetzt nicht auf den Bruder. Da gibt es ganz andere Personen aus ganz anderen Kreisen.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ein Mittäter muss kein Mörder oder Totschläger sein.
Richtig. Schrieb ich ja bereits. Ein Mittäter erhält aber das gleiche Strafmaß (Lebenslänglich), weil die Tatbeteiligung z.B. in der Form der Beschaffung von Waffen, die bei der Tat von anderen (Tatausführenden) zum Einsatz kommen, dazu zählt.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Ein Tatbeteiligter muss nicht am Mord oder Totschlag beteiligt gewesen sein. Ich schrieb sogar ausdrücklich, dass es auch nur ein Mitwisser oder Hinweisgeber sein kann, was hervorhebt, dass das nicht das gleiche ist. Du verdrehst erneut meine Worte.
Ein Tatbeteiligter ist sehr wohl an der Tat beteiligt. Steckt schon in der Kausalität der Wortbildung (tatbeteiligt). Nur, und das ist der Unterschied, dass der Waffenbeschaffer, also der Tatbeteiligte passiv an der Tat beteiligt ist (er begeht keinen Mord oder Totschlag), während der oder die Täter (tötende) aktiver Bestandteil der Tat als solche sind.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass eine Tat verjährt ist, geht das gar nicht erst vor Gericht. Wenn eine Verjährung möglicher Schuld von der Staatsanwaltschaft gesehen wird, erfolgt also auch keine Verfolgung und Verurteilung.
Du solltest Dir mal den Fall "Lolita Brieger" im Internet ansehen. Ein tragischer Fall einer getöteten, jungen Frau.

Nur in Kurzform: Als der Fall Jahrzehnte nach der Tat (4. November 1982) durch eine Cold Case Unit neu aufgerollt und in Aktenzeichen neu präsentiert wurde, ging ein entscheidender Hinweis von jemandem ein, der damals die Leiche mit verbracht hatte. Also der dem Täter dabei half. Er hatte keine Kenntnis von der Tat im Vorwege, sondern wurde erst nach der Tat gebeten bei der Leichenverbringung zu helfen. Und schwieg. Jahrzehntelang. Das zum Tatzeitpunkt sehr enge private und berufliche Verhältnis zwischen Täter und Helfer bröckelte über die Jahre. Durch die neue Berichterstattung in xy meldete er sich und führte die Polizei zum Täter.

Der Staatsanwaltschaft war bewusst, dass es schwierig werden würde den Täter wegen Mordes zu verurteilen. Dennoch versuchte sie es. Und verlor. Der Täter wurde wegen Totschlags verurteilt. Die Worte der Richterin waren in der Urteilsbegründung sinngemäß wie folgt: Vor uns steht ein Totschläger. Totschlag verjährt aber nach 20 Jahren, so dass der verurteilte Totschläger den Gerichtssaal heute als freier Mann verlässt. Mit seiner moralischen Schuld muss er ganz alleine leben.

Es ist ganz und gar nicht so, dass Staatsanwaltschaften nicht Anklagen und Gerichtsverfahren anstrengen, bei denen ein latentes Risiko der Scheiterung im Verfahren besteht. Woher sollte eine StA auch vorher wissen, was im Verfahren durch die Verteidigung eingebracht wird und ob und inwiefern sich dies auf die eigene Prozessstrategie auswirkt.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Sofern man also keinen Mord begangen hat bzw. man nicht an einem Mordgeschehen selbst aktiv beteiligt war, würde eine Verfolgung und Verurteilung nicht erfolgen. Man kann also ungestraft zur Wahrheit beitragen und Absprachen treffen und diskrete Zeugenaussagen machen und dadurch sachliche Ermittlungen zur Wahrheitsfindung ermöglichen. Gerade wenn es andere Täter oder aktive Mittäter oder Mitwisser oä gäbe, sollten diese auch belangt werden können und dadurch kann man den Verdacht gegen sich oder andere Unschuldige auch widerlegen. Und wenn man Angst vor diesen anderen Tätern hätten, davon schriebst Du ja, dann könnte man sich erst recht des Schutzes der Polizei versichern, eben weil man nicht schuldig ist oder wegen der Schuld, die man hatte, nicht mehr belangt wird. Die Polizei wird ein höheres Interesse daran haben, die wahren Mörder vor Gericht zu bringen, als jemanden, dessen mögliche Schuld verjährt ist, zu behelligen.
Ich habe Dir dazu schon mehrfach detaillierte und gegenteilige Erläuterungen geschrieben.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Wo habe ich das gemacht? Du redest es herbei, dass ich das täte. Ich habe niemanden aufs Schafott geführt. Ich habe nirgends gesagt, dass HJW ein Mörder oder Totschläger ist, sondern stets betont, dass ich vermute, dass alles woran HJW beteiligt gewesen sein könnte, mittlerweile verjährt wäre.
Verjährt wäre auch Totschlag (20 Jahre). Und dann war er nicht tatbeteiligt? Wenn Du Schwierigkeiten mit der Abgrenzung strafrechtlich relevanter Begrifflichkeiten hast, nimm Dir bitte die Zeit das nachzuholen. Sonst entstehen diese Fehlinformationen.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Du interpretierst in Beteiligung und Mittäterschaft sofort hinein, dass es sich dabei um Mord handeln müsste.
Nein. Aber Totschlag und andere Aktivitäten (z.B. Waffenbeschaffung / passive Tatbeteiligung) sind eben auch eine Tatbeteiligung und Mittäterschaft. Das gilt nicht nur für Mord. -siehe vorangegangene Antwort.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Genau weil ich gar nicht davon ausgehe, dass HJW ein Mörder ist, vertrete ich ja auch die Ansicht, es wäre besser als Zeuge die Wahrheit und die wirkliche Wahrheit diskret und medienfern an die Polizei zu geben, damit das eben klargestellt wird und sämtliche Verdachtsmomente entkräftet werden.
Ich unternehme jetzt noch einmal einen letzten Versuch.

Der Bruder Kurt Werner Wichmanns wird im Fall der Göhrde Morde als Beschuldigter geführt. Als Beschuldigter kann er nicht zur POL gehen und die Option wählen jetzt und in diesem Fall dann halt mal als Zeuge auszusagen. Er würde immer im Status des Beschuldigten vernommen werden. Deshalb schweigt er, was richtig, nachvollziehbar und klug ist.

Darüber hinaus hat ein Beschuldigter kein Interesse und keine Notwendigkeit irgendwelche haltlosen Verdachtsmomente gegen ihn oder Dritte zu entkräften. Er schweigt im Verfahren und baut darauf, dass die Ermittlungsbehörden ihm seine Schuld nachweisen müssen. Gelingt das nicht, wars das. Die Ermittlungen werden eingestellt und Abfahrt! Das macht der Bruder und er macht alles zu 100% richtig - i. S. strafrechtlicher Ermittlung. So einfach ist das.

Und wenn Du immer vermutest, dass der Bruder was weiß. Niemand weiß das vermutlich, ob das so ist oder nicht. Und selbst wenn er was weiß, weiß er vielleicht was über Diebstähle, Versicherungsbetrug, oder oder oder? Wen interessiert das bzgl. der Göhrde Morde und Birgit Meier. Und vielleicht weiß er auch nichts! Null, nada, niente. So viel zum Thema Reflektion. Zu einer kritischen Betrachtung gehört eben auch, dass alles ganz anders ist, als man es für sich selbst vermutet (oder erhofft). Ja, schade.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Offenbar kann HJW aber nicht klarstellen und Verdachtsmomente entkräften, dass er (oder auch gar sein Bruder) als Mörder verantwortlich für die Göhrde-Morde, den Mord an BM, die Morde an anderen Opfern, oä ist/sind. Nur die Argumentation, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft steht ja in der Beweispflicht, reicht nicht aus, Verdacht auszuräumen.

Klar reicht das aus! Genau das reicht im strafrechtlichen Sinne voll und ganz aus. Und nur darum geht es. Um die strafrechtliche Relevanz von Wissen. Was andere an Szenarien sehen, formulieren und konstruieren ist da vollkommen zweitrangig.
darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18Wenn man den Verdacht ausräumen möchte, kann man (insbesondere wenn mögliche Tatbeteiligungen verjährt wären) die Sachlage klarstellen. Oder man lässt Spekulationen, Thesen, Verdächtigungen, Medien und Privatermittler weiter laufen. Dann sollte man sich darüber aber auch nicht zu beklagen.
Nochmal. Vielleicht will er aber "einen (aus meiner Sicht haltlosen) Verdacht" gar nicht ausräumen. Ist doch seine Entscheidung. Ich werde das Gefühl nicht los, dass Dich genau das massiv stört. Das jemand, dem Du Wissen zusprichst oder zutraust, nicht redet. Wird er auch nicht. Glaube mir. Er wird nicht mit der POL reden. Je früher Du das ganz sachlich, ganz wertfrei einfach akzeptierst, desto leichter wird es.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von rocksoffmessageboard » Freitag, 30. Mai 2025, 22:23:26

Guten Abend LL,
klär mich/uns doch bitte auf, was es mit dem Fall Perkun, Deutsch Evern, auf sich hat.
Außer einer Traueranzeige (Ilona Perkun 13.3.1953 - 26.12.1987) finde ich leider nichts.
Thanks in advance
rocks

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Data » Freitag, 30. Mai 2025, 14:54:00

Da waren sowieso zwei verschiedene Täter an Werk. Ob KWW einer davon war kann weder 100% sicher angenommen werden noch 100% sicher ausgeschlossen werden. Tendenz geht wohl eher zu letzterem.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Assis » Freitag, 30. Mai 2025, 13:14:41

darkstar69 hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 11:47:43 Erstens müssen nicht alle Fälle eines Täters immer nach gleichem Schema F ablaufen und zweitens lernt und entwickelt sich ein Täter über Jahre und Jahrzehnte. er entwickelt und lernt andere Interessen, Bedürfnisse, Möglichkeiten, Gelegenheiten, etc. Das ändert auch Vortat-, Tat- und Nachttatverhalten. Die meisten Serienmörder agieren auch nach Gelegenheit und Situation. Gerade sogenannte Cruiser handeln situativ.

Es gibt diverse Serienmörder, deren Fälle man erst nach deren Verhaftung überhaut erfahren und/oder in Zusammenhang brachte, weil sie so sehr unterschiedlich waren.

Und wenn ein Serientäter sogar überregional agiert kann man noch heute schwer zusammenhänge erfassen, früher war das quasi nicht möglich.

Die Motive, Bedürfnisse und Interessen von Macht, Dominanz, Gewalt, Kontrolle sind in allen bekannten Taten, zugeschrieben Taten und Verdachtsfällen enthalten. Im Laufe der Jahre hätten sie sich dann sogar gesteigert. Wenn in einigen Fällen auch Geld eine Rolle gespielt haben sollte, wäre das nur noch eine weitere Steigerung mit zusätzlicher Bereicherung.

Daher würde ich nicht sagen, dass KWW als mutmaßlicher Göhrde-Mörder nicht auch andere Taten begangen haben könnte und nachweislich hat. Das schließt ihn so gar nicht aus.
Wenn man davon ausgeht, dass KWW die Göhrde-Paare getötet hat, dann müsste er in der Tat seine Vorgehensweise geändert haben, aber der wahre Göhrde-Mörder ist gerade an seine Vorgehensweise zu erkennen und zeigt die immer wieder! Deswegen kommt KWW mMn nicht infrage als Täter.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von darkstar69 » Freitag, 30. Mai 2025, 11:51:53

Gast hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 05:14:39
War er straffällig geworden...zb. ab 1988.??
Seit wann hatte er einen Führerschein??
Beruflich...Zeit ab 1988 bis 1993...Ausbildung.?? Oder Schon Ausgelernt.?
Zweitwohnung...Zimmer in diesem Zeitraum zb. Im Hanurger feriendorf
Oder in einem Hotel,,
Hatte er in 1989 eine Freundin.
HJW wurde am 15.3.1958 geboren, war also in 1988 30 Jahre alt.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von darkstar69 » Freitag, 30. Mai 2025, 11:47:43

Assis hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 20:21:31 Ich glaube nicht, dass sich im Fall Göhrde Morde noch viel tut. Den wahrscheinlichsten Täter haben sie ja bereits!!! Ich bin, wie andere auch, der Meinung, dass es sich bei dem Mörder der Göhrde-Paare um einen Serienkiller (Irma Busch, Jutta Hebel etc. etc.) handelt und dies bietet möglicherweise die Möglichkeit, durch einen der anderen ungelösten Mordfälle dieses Täters (es ist also nicht KWW) den Ermittlern im Mordfall Göhrde die Augen doch noch zu öffnen. Mal sehen ob es so gelingen wird.
Es wäre meiner Ansicht nach in jeder Hinsicht gut, unabhängig davon, wer am Ende tatsächlich der Täter ist, herauszufinden, was passierte und von wem. Wenn also tatsächlich die Göhrde-Morde mit Fällen wie beispielsweise Busch oder Hebel als eine Serie zusammengehören würden, sollte man unabhängig vom Ergebnis das auch genau so prüfen. Die Möglichkeit, über die Klärung anderer Fälle auch mehr Klarheit in die Fälle der Göhrde-Morde zu bekommen, wäre gut. Aber es könnte dann eben auch KWW der Täter sein.

Da ja diverse Verdachtsfälle geprüft werden, könnte man vielleicht zu mehr Klarheit kommen. Wir wissen nur leider nicht, wie diese Prüfungen voran kommen.

Assis hat geschrieben: Freitag, 30. Mai 2025, 09:06:35 @HBS

All dies passt nicht zu den Morden an der Göhrde-Paare.
Weshalb nicht?
Erstens müssen nicht alle Fälle eines Täters immer nach gleichem Schema F ablaufen und zweitens lernt und entwickelt sich ein Täter über Jahre und Jahrzehnte. er entwickelt und lernt andere Interessen, Bedürfnisse, Möglichkeiten, Gelegenheiten, etc. Das ändert auch Vortat-, Tat- und Nachttatverhalten. Die meisten Serienmörder agieren auch nach Gelegenheit und Situation. Gerade sogenannte Cruiser handeln situativ.

Es gibt diverse Serienmörder, deren Fälle man erst nach deren Verhaftung überhaut erfahren und/oder in Zusammenhang brachte, weil sie so sehr unterschiedlich waren.

Und wenn ein Serientäter sogar überregional agiert kann man noch heute schwer zusammenhänge erfassen, früher war das quasi nicht möglich.

Die Motive, Bedürfnisse und Interessen von Macht, Dominanz, Gewalt, Kontrolle sind in allen bekannten Taten, zugeschrieben Taten und Verdachtsfällen enthalten. Im Laufe der Jahre hätten sie sich dann sogar gesteigert. Wenn in einigen Fällen auch Geld eine Rolle gespielt haben sollte, wäre das nur noch eine weitere Steigerung mit zusätzlicher Bereicherung.

Daher würde ich nicht sagen, dass KWW als mutmaßlicher Göhrde-Mörder nicht auch andere Taten begangen haben könnte und nachweislich hat. Das schließt ihn so gar nicht aus.

[/quote]

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von darkstar69 » Freitag, 30. Mai 2025, 11:30:18

Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36 Asservate und Akten wurden nach seinem Suizid vernichtet. Ob und inwiefern dort Belastendes gefunden worden wäre, lässt sich weder bestätigen, noch dementieren. Das hätte sein können oder aber auch nicht.

Der Suizid ist eine Entscheidung mit unwiederbringlicher Wirkung. Die Beweggründe lassen sich aus den Abschiedsbriefen nicht herauslesen. Wer immer sie bewertet, bewertet sie subjektiv. Es gibt Meinungen, die diese Entscheidung als Schuldeingeständnis sehen, es gibt aber auch Auffassungen, die auf Erlebnisse aus seiner Zeit der JVA in WF abstellen. Der Suizid ruft Fragen auf, die einer genaueren Betrachtung bedürfen.
Die Ermittlungen wegen Verdachts auf Mord u.a. in den Göhrde-Fällen und im Fall BM wurden eingestellt, weil er sich suizidierte. Die Asservate wurden vernichtet, was höchst fragwürdig ist, da sie ja nicht allein in Sachen KWW sondern in laufenden Mordermittlungen relevant waren, weil die Ermittlungen gegen KWW eingestellt wurden. Ich habe nicht über die Beweggründe des Suizids geschrieben, das warst alleine Du. Das ist aber überhaupt nicht relevant. Es kam nicht zu weiteren Ermittlungen und Gerichtsverfahren, aufgrund des Suizids. Beweggründe sind da unerheblich.

Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36 Dazu hatte ich Dir bereits etwas geschrieben. Deine Folgerungen mit Flucht und Fluchthilfe sehe und teile ich nicht -siehe vorangegangene Beiträge-.


Ob man sich den Fragen der Polizei und einer Hausdurchsuchung entzieht, weil man sich absetzt oder weil man wegläuft oder weil man flüchtet ist Wortklauberei und lenkt nur vom eigentlichen Punkt ab. KWW (und auch HJW) haben sich dem nicht gestellt, sondern haben sich dem entzogen. Ich nenne das eben Flucht und weglaufen. KWW hat HJW kontaktiert, informiert und ist dann mit Hilfe und Unterstützung gemeinsam mit HJW geflüchtet. HJW hat KWW im Auto abgeholt. HJW saß im Auto, als KWW mit Kriegswaffen im Kofferraum (kurz zuvor in der Schweiz besorgt) festgenommen wurde. Beide haben sich der polizeilichen Ermittlungen entzogen und HJW hat war dabei Mitwisser und Helfer.
Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36Ja, diese Belege gibt es. Es gibt Presseanfragen an die StA LG von Medienvertretern, die im Rahmen einer Artikel-Veröffentlichung wissen wollten wie wahrscheinlich eine Klageerhebung aufgrund der neuen Entwicklungen wäre.


Ich kenne diese Belege nicht, finde sie aber spannend. Könntest Du sie hier bitte teilen? Danke dafür.
Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36Nein, ich weiß natürlich nicht, was die POL LG der StA LG (nicht dem Gericht - die StA ist Herrin des Verfahrens) vorgelegt hätte. Es ist richtig, dass wir seit dem Fund der sterblichen Überreste von Birgit Meier wissen, dass sie auf dem ehemaligen Grundstück Kurt Werner Wichmanns gefunden wurde. Das wissen wir seit September 2017. Und genau da müssen wir jetzt differenzieren.

Setzen wir mal voraus, dass Kurt Werner Wichmann heute noch am Leben wäre und sich bester Gesundheit erfreut. Im Jahre 1993 wäre er möglicherweise aus der U-Haft zunächst frei gekommen und im Hinblick auf den Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz oder illegalem Waffenbesitz zu einem späteren Zeitpunkt angeklagt worden. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass man ihn bis zur Verhandlung in Haft behalten hätte, gerade weil das zu erwartende Strafmaß dies ggf. gerechtfertigt hätte. Da es sich um Maschinenpistolenteile und nicht um eine vollständige Kriegswaffe handelte (nebst Munition), wäre ein Strafmaß ggf. auch im Rahmen des Verstoßes wegen illegalem Waffenbesitz zu erwarten gewesen. Da wären die einzelnen Waffen, die man bei der Hausdurchsuchung fand (nebst Munition) vermutlich noch dazu gekommen. Strafmaß bis zu 5 Jahren. Vermutlich aber geringer und mit einem guten Rechtsanwalt sogar eine max. 2-jährige Bewährungsstrafe. Das ist aber alles reine Vermutung und meine persönliche Einschätzung im Rahmen von Vergleichsfällen der Literatur in der Rechtsprechung.


Die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft beurteilt das und gibt das dann ans Gericht oder nicht. Die Staatsanwaltschaft beurteilt auch, ob ein Sachverhalt verjährt wäre oder nicht. Dann kommt es zumeist gar nicht erst zu einem Gerichtsverfahren. Wenn die Staatsanwaltschaft begründete Sachverhalte sieht, dass keine Verjährung vorliegt, dann käme es selbstverständlich zu einem Gerichtsverfahren, wenn die Beweise hinreichend sind.

Bist Du ernsthaft davon überzeugt, dass die Leiche von BM über Jahre anderweitig zwischengelagert wurde und er nach KWWs Tod in dessen ehemaligen Wohnhaus einbetoniert wurde? Da läge es ja nahe, dass das dann die damaligen Bewohner gewesen wären. Das waren dann AW und HJW. Sie wussten also entsprechend, wo die Leiche von BM zuvor war?

HOR und HM eine Täterschaft, gar als Mörder, zu unterstellen, ist ebenso seriös oder unseriös, wie dies KWW oder einem möglichen Mitwisser oder Mittäter zu unterstellen. Wenn Du das machst, darfst Du Dich nicht gegen Sielaff, Püschel und Chedor stellen. Dann solltet ihr im Gegenteil zusammen arbeiten, um die Wahrheit zu finden, ggf mit unterschiedlichen Hypothesen, aber mit dem Ziel diese jeweils seriös zu bestärken und belegen oder zu entkräften und widerlegen. Eine Hypothese zur Verantwortung von KWW in jedem einzelnen Fall und Verdachtsfall ist förderlich, um die Wahrheit zu finden, unabhängig davon, welches am Ende die Wahrheit ist. Eine Hypothese, dass KWW nicht verantwortlich ist, kann die Wahrheit ebenso finden. Beide müssen aber seriös und fundiert belegt werden und unabhängig vom Ermittlungs- und Rechercheergebnis bearbeitet werden. Beide müssen sachlich, neutral und ergebnissoffen hermeneutisch und phänomenologisch bearbeitet werden.

Dazu reicht es aber nicht aus, einfach HOR oder HM als mögliche Mörder zu bezeichnen. Alleine nur Zweifel herbeizureden und zu schüren, reicht nicht aus für einen seriösen Beleg oder seriöse Recherche zur Unschuld des Hauptverdächtigen. dazu müsste man dann genauso argumentieren und belegen, wie der Kontakt und die Tat und die Zwischenlagerung und die letztendliche Verbringung in der Garage abgelaufen sein sollen. Motiv? Möglichkeit? Gelegenheit? Wahrscheinlichkeit?

Das lenkt doch nicht davon ab, dass die Wahrscheinlichkeit, dass BM zeitnah nach ihrer Entführung ermordet wurde und ebenso zeitnah einbetoniert wurde, um ein Vielfaches höher ist. Es lenkt ebenso wenig davon ab, dass KWW Motiv, Gelegenheit und Möglichkeit dazu hatte, zumal er nachweislich ein Verhältnis mit BM hatte.
Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36Schade, dass Du diese Zweifel nicht siehst, sind sie doch so offensichtlich.


Ich sehe herbeiargumentierte, herbeigeredete und geschürte Zweifel, aber keine gut begründeten und belegten Zweifel. Daher ist es auch nicht schade. Daher sind sie auch nicht offensichtlich. Etwas als offensichtlich hinzustellen ändert nichts daran, dass dass sie unwahrscheinlich sind. Auch Zweifel müssen begründet sein, wenn sie begründete Zweifel und in dubio pro reo sein wollen. Ich sehe keine stichhaltigen und tragfähigen Begründungen und daher auch keine begründeten Zweifel.

Ich bin sehr offen für begründete Zweifel und wäge da sehr gerne ab. Ich bin interessiert daran, den wahren Ablauf und den oder die wahren Täter einer jeweiligen Tat oder Serie o.ä. zu finden. Deswegen unterstütze ich jede belastbare, tragfähige, seriöse Ermittlung und Untersuchung und Recherche unabhängig von der Hypothese, die verfolgt wird, solange diese sachlich und neutral und ergebnisoffen bearbeitet wird.
Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36 Ich weiß eher was man nicht hat.


Du meinst, Du vermutest und hast Hypothesen und möchtest das gerne so? Wenn Du das weißt, würde ich das auch gerne wissen und hätte gerne seriöse Argumente, fundierte Belege, belegte Wahrheiten, seriöse Recherche, seriöse Quellen. Teilst Du diese hier? Danke

Das schüren von möglichen und herbeiargumentierten und herbeigeredeten Argumenten und Zweifeln hilft da nicht weiter, solange sie nicht ebenso fundiert und tragfähig und belastbar sind. Es bringt die Sachlage nicht weiter, es bekräftigt noch entkräftet oder belegt oder widerlegt Argumente und Belege nicht. So kommt man in der Wahrheitsfindung und der Bearbeitung von Hypothesen nicht voran.

Einer Sachlage ist es nur dann dienlich, wenn sie hilfreich und sachlich bearbeitet wird. Wenn man also vermutet, was die Polizei nicht hat, muss man dennoch begründet und fundiert argumentieren , um seine eigene Hypothese zu belegen. Anderenfalls könnte das eher für die Argumentation der Polizei sprechen.
Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36 Naja, das dürfte sicherlich Vieles sein. Es wäre ja auch ungewöhnlich, wenn eine derart umfangreiche Recherche über einen so langen Zeitraum, Gespräche mit engen Vertrauten Wichmanns, Freunden, Bekannten, Weggefährten, Mithäftlingen, Rudloff etc. pp. keine Ergebnisse liefern würden, die meine Einschätzungen zu Kurt Werner Wichmann stützen würden.


Es sind also subjektive Einschätzungen, die Du hast? Kannst Du diese denn gut belegen? Hast Du Aufzeichnungen und Quellen usw? Wurde das qualitativ und neutral aufgearbeitet und ausgewertet? Hast Du das an die Polizei gegeben, damit diese das in ihre Ermittlungen zur Wahrheitsfindung aufnehmen kann? Zeugenaussagen finde ich gut und wichtig, sofern sie der vollen Wahrheit entsprechen und entsprechend weiter getragen werden sowie in die Ermittlungen einfließen. Wenn diese zu irgendeiner Entlastung oder Belastung von wem auch immer beitragen, ist das wichtig. Sonst kann die Polizei nicht arbeiten.

Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36 Nochmal: Ein Mittäter kann kein Mitwisser sein. Strafrechtlich betrachtet liegen zwischen beiden Funktionen viele Jahre Gefängnis (von lebenslänglich bis straffrei). Ob irgendeine dieser Taten heute ggf. verjährt wäre, werden wir erst dann erfahren, wenn der oder die Täter ermittelt und durch ein Gericht bzgl. Ihrer Schuld mittels Urteil bewertet wurden.


Ein Mittäter muss kein Mörder oder Totschläger sein. Ein Tatbeteiligter muss nicht am Mord oder Totschlag beteiligt gewesen sein. Ich schrieb sogar ausdrücklich, dass es auch nur ein Mitwisser oder Hinweisgeber sein kann, was hervorhebt, dass das nicht das gleiche ist. Du verdrehst erneut meine Worte.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss kommt, dass eine Tat verjährt ist, geht das gar nicht erst vor Gericht. Wenn eine Verjährung möglicher Schuld von der Staatsanwaltschaft gesehen wird, erfolgt also auch keine Verfolgung und Verurteilung. Sofern man also keinen Mord begangen hat bzw. man nicht an einem Mordgeschehen selbst aktiv beteiligt war, würde eine Verfolgung und Verurteilung nicht erfolgen. Man kann also ungestraft zur Wahrheit beitragen und Absprachen treffen und diskrete Zeugenaussagen machen und dadurch sachliche Ermittlungen zur Wahrheitsfindung ermöglichen. Gerade wenn es andere Täter oder aktive Mittäter oder Mitwisser oä gäbe, sollten diese auch belangt werden können und dadurch kann man den Verdacht gegen sich oder andere Unschuldige auch widerlegen. Und wenn man Angst vor diesen anderen Tätern hätten, davon schriebst Du ja, dann könnte man sich erst recht des Schutzes der Polizei versichern, eben weil man nicht schuldig ist oder wegen der Schuld, die man hatte, nicht mehr belangt wird. Die Polizei wird ein höheres Interesse daran haben, die wahren Mörder vor Gericht zu bringen, als jemanden, dessen mögliche Schuld verjährt ist, zu behelligen.

Lucky Luciano hat geschrieben: Donnerstag, 29. Mai 2025, 18:00:36 Bitte tue mir mal den Gefallen und höre damit auf den Bruder hier versuchsweise immer wieder zum Schafott zu führen.
Wo habe ich das gemacht? Du redest es herbei, dass ich das täte. Ich habe niemanden aufs Schafott geführt. Ich habe nirgends gesagt, dass HJW ein Mörder oder Totschläger ist, sondern stets betont, dass ich vermute, dass alles woran HJW beteiligt gewesen sein könnte, mittlerweile verjährt wäre. Du interpretierst in Beteiligung und Mittäterschaft sofort hinein, dass es sich dabei um Mord handeln müsste. Wenn ich denn der Meinung wäre, dass HJW ein Mörder ist, würde ich das auch so sagen und selbstverständlich keinesfalls damit aufhören. Deine Manipulationsversuche sind schon lustig.

Tu Du mir doch bitte den Gefallen und verdrehe nicht meine Worte und Aussagen, um sie in Deine Sichtweisen und Argumente zu pressen oder davon abzulenken.

Genau weil ich gar nicht davon ausgehe, dass HJW ein Mörder ist, vertrete ich ja auch die Ansicht, es wäre besser als Zeuge die Wahrheit und die wirkliche Wahrheit diskret und medienfern an die Polizei zu geben, damit das eben klargestellt wird und sämtliche Verdachtsmomente entkräftet werden. Offenbar kann HJW aber nicht klarstellen und Verdachtsmomente entkräften, dass er (oder auch gar sein Bruder) als Mörder verantwortlich für die Göhrde-Morde, den Mord an BM, die Morde an anderen Opfern, oä ist/sind. Nur die Argumentation, die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft steht ja in der Beweispflicht, reicht nicht aus, Verdacht auszuräumen. Wenn man den Verdacht ausräumen möchte, kann man (insbesondere wenn mögliche Tatbeteiligungen verjährt wären) die Sachlage klarstellen. Oder man lässt Spekulationen, Thesen, Verdächtigungen, Medien und Privatermittler weiter laufen. Dann sollte man sich darüber aber auch nicht zu beklagen.

Zum Fall Perkun: Wenn es tatsächlich so ist, dass es sachdienlich zum Fall an den Morden in der Göhrde und oder dem fundierten Verdacht gegen KWW ist, sehr gerne. Ich sehe da bislang keine Zusammenhänge, die das voran bringen.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Assis » Freitag, 30. Mai 2025, 09:06:35

@HBS

Du bist besser über die Besonderheiten der KWW zum Thema Kontaktanzeigen informiert. Mein Bild von KWW – korrigiere mich, wenn ich falsch liege – ist, dass KWW diese Kontaktanzeigen nutzte, um mit Frauen in Kontakt zu treten, die Geld hatten oder deren (Ex-)Ehemänner möglicherweise erpressbar waren, um an Geld zu kommen. Möglicherweise hat er dies auch bei BM versucht, auf jedenfall könnte dies das Telefongespräch zwischen KWW und HM erklären. KWW versuchte, HM im Telefonat die Schuld zu geben. KWW: Wenn du (HM) bezahlt hättest, wäre BM noch am Leben.

Darüber hinaus war KWW oft mit seinen Fahrzeugen unterwegs und nahm Anhalterinnen mit, einmal geriet dies sogar völlig außer Kontrolle und kostete die Anhalterin beinahe das Leben.

All dies passt nicht zu den Morden an der Göhrde-Paare.

In der Dokumentation „Der Menschenjäger“ geht Herr Schubbert kurz auf die Möglichkeit eines Auftragsmordes ein. Da KWW ständig in Geldnot war und das Fahrzeug der Opfer in Bad Bevensen fast an der gleichen Stelle zurückgelassen wurde, von der es gekommen war könnte es ein Auftragsmord sein! Das ist sehr spekulativ, etwas, was man von einem Ermittler nicht erwarten würde. Persönlich glaube ich, dass der Mörder
, wie er bereits bei anderen Morden gezeigt hat (zB Jutta Hebel), spricht mit seinen Opfern, bevor er sie tötet und so weiß, was seine Opfer an diesem Tag getan haben und woher sie kammen.

Abschließend noch ein Wort zum Abschiedsbrief. Warum sollte KWW mögliche Hinweise in seinen Abschiedsbrief einfügen, obwohl er wusste, dass sein Abschiedsbrief auch von der Polizei eingesehen werden würde wenn HJW alles bereits wusste? Würdest du einem Mitwisser einen solchen Brief schicken? Nein, ich nicht.

Re: 2-FACH DOPPELMORD IM STAATSFORST GÖHRDE, NIEDERSACHSEN, 1989

von Gast » Freitag, 30. Mai 2025, 05:14:39

Hallo asis
Viele Gedanken deines letzten Berichtes halte ich für gut bis sehr gut.
Der letzte Absatz bekommt allerdings nicht meine ganze Überzeugung.
Irma Busch war meiner Meinung nicht die Person für die sich kww interessiert hätte....es sei dann,,,,Irma Busch war eine andere Frau...falsch da gestellt von xy.
Das Geheimnis...sie fuhr noch mit ihrem Fahrrad am späten Nachmittag durch das waldgebiert...wollte abends noch mit grillwuerstchen zu ihrer Tochter..
Wenn Irma Busch die Person war,, wie im Filmbericht...ist kww raus und der Bruder erst Recht.
Irma Busch versuchte aber mit Hilfe von z. Anzeigen..Männer Bekanntschaften zu erhalten.
Der Taeter war wahrscheinlich auch mit einem Fahrrad unterwegs.

Zu bm...ich vermute, kkw u. Herr h. m. Kannten sich wesentlich besser

Mich interessieren aber nur die goehrde morde.
Der Filmbericht u. Goehrde ...na ja..wem er gefiel...?!

Zum Bruder...er kann nur schweigen....wird ihm ein Anwalt geraten haben
Wenn er reden würde, erhält er Geldbeträge...z.b.von der Presse.
Seine Ruhe ist aber weg...und hohe Anwaltskosten könnten anfallen
Zum bruder
War er straffällig geworden...zb. ab 1988.??
Seit wann hatte er einen Führerschein??
Beruflich...Zeit ab 1988 bis 1993...Ausbildung.?? Oder Schon Ausgelernt.?
Zweitwohnung...Zimmer in diesem Zeitraum zb. Im Hanurger feriendorf
Oder in einem Hotel,,
Hatte er in 1989 eine Freundin.
Sinn der goehrde morde für den oder die Taeter,??völlig unklar...beide morde passe..warum wollte ,man dort töten.
Sex Gedanken,,Mangel an Frauen...immer nur bezahlen??
Verwechselungatat,,,Belohnungen...fall 2
Wurde nicht ausgezahlt...da zunächst falsches paar ermordet...
Unscharfes Bild...warum...weil das paar vom Auftraggeber zb durch ein Fenster oder vom Auto aus fotografiert wurde.
..hbs

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