VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

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Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 21:14:46

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 20:32:37 Woher weiß man das so genau, ich kenne mich nicht so gut wie Du.

Was ist, wenn z.B. der BGH in seiner Revision die Angelegenheit an das Landgericht Nbg./Fürth zurückweist weil Fehler vorhanden sind.

Der BGH kann Weisungen/Entscheidungen oder gar Neuverhandlungen anordnen, wie schaut es denn da aus?
Ob die beiden Angeklagten in einer solchen Angelegenheit dabei sein wollen oder müssen, entscheiden doch andere? Ist hier die Öffentlichkeit wohl ausgeschlossen, selbst bei neuem Urteil?
Du, das weiß ich nicht und ich habe auch kein Befürfnis mit dir zu streiten. Sollte es zu Neuverhandlungen kommen, kannst du dies doch hier posten, damit jeder, der Interesse hat, diesen beiwohnen kann. Um mehr ging es gar nicht.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 20:32:37

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 17:02:32 Bleibt offensichtlich nur noch Begriffsstutzigkeit übrig…
Es geht nicht um einzelne Diskussionsmitglieder, sondern um den Fakt, dass keine Veranstaltungen mehr in einem Gerichtssaal stattfinden, wo man die Angeklagten begutachten könnte.
Woher weiß man das so genau, ich kenne mich nicht so gut wie Du.

Was ist, wenn z.B. der BGH in seiner Revision die Angelegenheit an das Landgericht Nbg./Fürth zurückweist weil Fehler vorhanden sind.

Der BGH kann Weisungen/Entscheidungen oder gar Neuverhandlungen anordnen, wie schaut es denn da aus?
Ob die beiden Angeklagten in einer solchen Angelegenheit dabei sein wollen oder müssen, entscheiden doch andere? Ist hier die Öffentlichkeit wohl ausgeschlossen, selbst bei neuem Urteil?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 17:02:32

Bleibt offensichtlich nur noch Begriffsstutzigkeit übrig…
Es geht nicht um einzelne Diskussionsmitglieder, sondern um den Fakt, dass keine Veranstaltungen mehr in einem Gerichtssaal stattfinden, wo man die Angeklagten begutachten könnte.
Bist du neuerdings zum Admin aufgestiegen, dass du anderen vorschreiben willst, wann eine Diskussion beendet ist? Selbstverständlich erst dann, nachdem DU das letzte Wort hattest :roll:

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 16:12:56

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 12:01:43 Sag mal, soll das ein Witz sein oder leidest du unter Amnesie? Du hast doch selbst auf meinen Beitrag geantwortet, der sich explizit (!) auf die Frage von Komisar_Rex_ bezog, wo man denn die beiden Angeklagten sehen könne.

Das soll weder ein Witz sein noch leide ich an unter Amnesie, nur zur Klarstellung !

Das Thema einer Person wurde gestern Abend zu Ende diskutiert, deren Vorgeschichte 
mir bislang unbekannt war.
Deshalb lt. Moderation kein zu diskutierender Gegenstand mehr, auch klar ?

ENDE

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 12:01:43

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 11:48:40 Es ist von einem Verfahren die Rede und nicht von einem Gerichtssaal.
Von einer bestimmten Person auch nicht, das Thema wurde gestern schließlich beendet.
Sag mal, soll das ein Witz sein oder leidest du unter Amnesie? Du hast doch selbst auf meinen Beitrag geantwortet, der sich explizit (!) auf die Frage von Komisar_Rex_ bezog, wo man denn die beiden Angeklagten sehen könne.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 11:48:40

Sronson hat geschrieben: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 10:51:57 Erbsenzählerei! Komisar_Rex_ kann sich derzeit in keinen Gerichtssaal setzen um die Angeklagten zu sehen, denn sie wurden im Prozess schuldig gesprochen. Es gibt vorerst keine weiteren Verhandlungstage. Nur darum ging es doch.
Es ist von einem Verfahren die Rede, welches nicht abgeschlossen ist, nicht von einem Gerichtssaal.
Von einer bestimmten Person auch nicht, das Thema wurde gestern Abend schließlich abgeschlossen !

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 10:51:57

Turmfalke23 hat geschrieben: Donnerstag, 17. Oktober 2024, 10:09:37 Das Verfahren ist nicht beendet, solange Rechtsmittel möglich sind, z. B. Revision.
Beide Tatverdächtigen sitzen daher nach wie vor in U-Haft und nicht im Strafvollzug.
D.B. befindet sich in der JVA Bamberg, U.T. in der JVA Nürnberg. Stand 08. 2024 !
Erbsenzählerei! Komisar_Rex_ kann sich derzeit in keinen Gerichtssaal setzen um die Angeklagten zu sehen, denn sie wurden im Prozess schuldig gesprochen. Es gibt vorerst keine weiteren Verhandlungstage. Nur darum ging es doch.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Donnerstag, 17. Oktober 2024, 10:09:37

Sronson hat geschrieben: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 11:07:18 Ende Juli wurden Dejan B. und Ugur T. wegen des Mordes an Alexandra R. verurteilt. Der Prozess ist beendet, ...

Das Verfahren ist nicht beendet, solange Rechtsmittel möglich sind, z. B. Revision.
Beide Tatverdächtigen sitzen daher nach wie vor in U-Haft und nicht im Strafvollzug.
D.B. befindet sich in der JVA Bamberg, U.T. in der JVA Nürnberg. Stand 08. 2024 !

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Mittwoch, 16. Oktober 2024, 11:07:18

Komisar_Rex_ hat geschrieben: Mittwoch, 16. Oktober 2024, 08:41:36 Weil hier immernoch die Supernase A-la PACO (KROATIEN-Schäferhund) und ich darauf warten, mal zum Prozess, zu fahren...
Wo genau muss man hin, wenn man sich die Pappenheimer von diesem Fall ansehen muss????
Ende Juli wurden Dejan B. und Ugur T. wegen des Mordes an Alexandra R. verurteilt. Der Prozess ist beendet, du kannst ihn nicht mehr besuchen, falls du das meinst?

Bitte melde dich bei einem von uns privat, solltest du Hilfe brauchen.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von z3001x » Sonntag, 13. Oktober 2024, 19:01:14

Mod-Info: Die Beiträge zum Thema Dublin-Regelung, Sachleistungen statt Geld für Asylsuchende und Flüchtlinge usw. hab ich in die Diskussion "BRANDAKTUELLES TAGESGESCHEHEN -- Politische Relevanz" verschoben. Da off-topic. Die ist allerdings "intern", d.h. man muss ein Mitgliedskonto im HET-Forum registriert haben und mit diesem angemeldet sein, um sie zu lesen und in ihr zu schreiben.

https://www.het-forum.de/viewtopic.php?t=662

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 13. Oktober 2024, 11:22:56

papaya hat geschrieben: Sonntag, 13. Oktober 2024, 11:03:12
Bei Indizienprozessen ohne Leiche sieht das halt ganz anders aus.

Wer übrigens nicht den Medien oder Werbeseiten von Kanzleien vertrauen will, ist herzlich eingeladen, eine eigene Auswertung anzustellen und die Statistik hier zu teilen. Die Entscheidungen des BGH werden alle hier veröffentlicht:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... Sort=12288

Das wäre wirklich eine gute Idee für einige Beitragsschreiber hier, besonders was der 6. Strafsenat am BGH
so entscheidet.

Die Entscheidungen des BGH werden NICHT alle aufgrund von Rechtsgründen veröffentlicht.

Man weiß aber, dass man auch ohne Leiche sehr wohl verurteilt werden kann. Ist das auch so ?

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 13. Oktober 2024, 11:03:12

Die Argumentation von Samimi ist doch einleuchtend:

Wenn jemand (wie unlängst im Frankfurter Hauptbahnhof) unter Videoüberwachung vor zahllosen Zeugen einem anderen in den Kopf schießt und auf frischer Tat verhaftet wird, gibt es wenig zu diskutieren. Es kann natürlich trotzdem im Verfahren zu Formfehlern kommen, die der BGH dann moniert und Nachbesserung (bin hin zur Neuverhandlung) anordnet.

Bei Indizienprozessen ohne Leiche sieht das halt ganz anders aus.

Wer übrigens nicht den Medien oder Werbeseiten von Kanzleien vertrauen will, ist herzlich eingeladen, eine eigene Auswertung anzustellen und die Statistik hier zu teilen. Die Entscheidungen des BGH werden alle hier veröffentlicht:

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi- ... Sort=12288

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Sonntag, 13. Oktober 2024, 10:36:58

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 13. Oktober 2024, 00:41:13 Laut Justizportal des Landes Niedersachsen kann Berufung auch gegen Urteile des Landgerichts eingelegt werden:

Land Niedersachsen wohl eine Ausnahme ?

In Strafsachen entscheidet der Bundesgerichtshof über Revisionen gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte und der Oberlandesgerichte. Gegenstand strafrechtlicher Revisionsverfahren sind zumeist Fälle der schweren Kriminalität sowie Staatsschutzdelikte.

https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Ver ... _node.html

Ist am OLG Nürnberg ein Urteil im Fall Alexandra R. gesprochen worden? NEIN !
Ist am Landgericht Nbg./Fürth erstinstanzlich im Fall Alexandra R. vor der großen 19. Strafkammer
ein Urteil gefallen? JA !

Eigentlich schon fast selbsterklärend.

Ein Beitrag hier unten eines Revisionsexperten Dr. Baumhöfener.
Die Grafiken ansehen, insbesondere die Instanzen der Gerichte :!:
Die Erfolgsaussichten einer Revision am BGH ebenfalls.

https://revision-strafrecht.com/ablauf- ... erfahrens/

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 13. Oktober 2024, 01:16:40

papaya hat geschrieben: Sonntag, 13. Oktober 2024, 01:02:07 Nein, die ist nicht so gering. Das ist nur der von den Nürnberger Nachrichten verbreitete Unfug mangels Verständnis von Statistik.

Die Erfolgsaussichten der Revision sind deutlich höher, als die Zahlen des Bundesgerichtshofs (BGH) glauben machen wollen. Bei etwa 3000 Revisionsverfahren jährlich vor dem BGH sind lediglich rund 100 Fällen erfolgreich. Dies entspricht einer Quote von lediglich etwa 3 %. Anders sieht es jedoch aus, wenn man nur die Fälle heranzieht, bei denen die Revision auch begründet werden. Vielfach wird nämlich die Revision rein vorsorglich eingelegt und nach Studium der Urteilsgründe werden Revisionen nicht mehr weiterverfolgt. Wird also –und nur dies wäre fair- die ernsthaft verfolgten Revisionen im Vergleich zu den eingelegten Revisionen gezählt, so ist die Erfolgsquote sehr viel höher, vielleicht um das 10 fache.


Quelle: https://www.ra-samimi.de/die-revision-i ... verfahren/
Die 3-Prozent-Angabe stammt von dieser Seite:
https://www.strafrecht-revision.com/rev ... %203%20%25.

Hier ist die Erfolgsquote mit bis zu 8 % etwas höher:
https://revision-strafrecht.com/erfolgs ... -revision/

Deine Erklärung macht selbstverständlich Sinn. Hoffen wir, dass der Antrag ordentlich begründet wurde.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von papaya » Sonntag, 13. Oktober 2024, 01:02:07

Sronson hat geschrieben: Sonntag, 13. Oktober 2024, 00:41:13
Die Erfolgsquote von Berufungen liegt übrigens bei circa 65 %, wohingegen die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Revision bei nur circa 3 % liegt.
Nein, die ist nicht so gering. Das ist nur der von den Nürnberger Nachrichten verbreitete Unfug mangels Verständnis von Statistik.

Die Erfolgsaussichten der Revision sind deutlich höher, als die Zahlen des Bundesgerichtshofs (BGH) glauben machen wollen. Bei etwa 3000 Revisionsverfahren jährlich vor dem BGH sind lediglich rund 100 Fällen erfolgreich. Dies entspricht einer Quote von lediglich etwa 3 %. Anders sieht es jedoch aus, wenn man nur die Fälle heranzieht, bei denen die Revision auch begründet werden. Vielfach wird nämlich die Revision rein vorsorglich eingelegt und nach Studium der Urteilsgründe werden Revisionen nicht mehr weiterverfolgt. Wird also –und nur dies wäre fair- die ernsthaft verfolgten Revisionen im Vergleich zu den eingelegten Revisionen gezählt, so ist die Erfolgsquote sehr viel höher, vielleicht um das 10 fache.


Quelle: https://www.ra-samimi.de/die-revision-i ... verfahren/

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Sonntag, 13. Oktober 2024, 00:41:13

Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 12. Oktober 2024, 23:53:12 Gegen Urteile des Landgerichts kann nur Revision (und nicht Berufung) eingelegt werden.
Laut Justizportal des Landes Niedersachsen kann Berufung auch gegen Urteile des Landgerichts eingelegt werden:
Urteile des Amtsgerichts oder des Landgerichts können mit dem Rechtsmittel der Berufung angefochten werden. Bei Urteilen des Amtsgerichts muss die Berufung beim Landgericht, bei Urteilen des Landgerichts muss die Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden.
Die Erfolgsquote von Berufungen liegt übrigens bei circa 65 %, wohingegen die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Revision bei nur circa 3 % liegt.
Alex123 hat geschrieben: Samstag, 12. Oktober 2024, 23:00:56 2) Neue Tatsachen oder Beweise, z.B. eine lebende Alexandra
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wiedera ... Verfahrens
Danke dir! Eine solche Information habe ich gesucht. Falls es noch jemanden interessiert, sind im Link folgende Gründe für eine Wiederaufnahme gelistet:
1. wenn eine unechte/verfälschte Urkunde zuungunsten des Verurteilten als echt bewertet wurde (§ 359 Nr. 1 StPO)
2. wenn ein Zeuge zuungunsten des Verurteilten eine falsche Aussage gemacht hat. Bei uneidlichen Falschaussagen muss zudem Vorsatz vorliegen, bei Vereidigung genügt hingegen Fahrlässigkeit. (§ 359 Nr. 2 StPO)
3. wenn ein beteiligter Richter oder Schöffe (nachweisbar) eine Amtspflichtverletzung begangen hat, die strafbar war und im Bezug zum Verfahren stand (§ 359 Nr. 3 StPO)
4. wenn ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Strafurteil gegründet ist, durch ein anderes rechtskräftig gewordenes Urteil aufgehoben ist (§ 359 Nr. 4 StPO)
5. wenn neue Tatsachen oder Beweise einen Freispruch oder eine Milderung bewirken könnten (§ 359 Nr. 5 StPO)
6. wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten oder ihrer Protokolle festgestellt hat und das Urteil auf dieser Verletzung beruht. (§ 359 Nr. 6 StPO)
RockyBalboa hat geschrieben: Sonntag, 13. Oktober 2024, 00:13:18 Ich habe deinen Text folgendermaßen berichtigt:

Die 19. Große (winzige und soweit die Allierten, welche 3% der Weltkriegsverluste getragen haben, währenddessen Russland 97% davon trug - Strafkammer am LG Nürnberg/Fürth trägt auch die Bezeichnung
Schwurgericht. Das Urteil am 24.07.2024 wurde erstinstanzlich ausgesprochen, was kein Schwein interessieren sollte, denn das Gesetz gilt nur für Deutsche und allen voran ARD und ZDF Zuschauern.
Schön, dass du froh und munter bist.

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von RockyBalboa » Sonntag, 13. Oktober 2024, 00:13:18

……..

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Turmfalke23 » Samstag, 12. Oktober 2024, 23:53:12

Sronson hat geschrieben: Samstag, 12. Oktober 2024, 22:57:32 Und angenommen, sie wären es?
Womit ist begründet, dass gegen Urteile des Landgerichts keine Berufung eingelegt werden kann?

Die 19. Große Strafkammer am LG Nürnberg/Fürth trägt auch die Bezeichnung
Schwurgericht. Das Urteil am 24.07.2024 wurde erstinstanzlich ausgesprochen.
 
Die 3 Berufsrichter einschließlich der beiden Schöffen waren keine Berufsanfänger, auch wenn es manche
hier so sehen, nur als Anmerkung.

Gegen Urteile des Landgerichts kann nur Revision (und nicht Berufung) eingelegt werden.
Den Rest bitte hier unten in der Quelle lesen.

https://www.michaelbertling.de/strafrecht/revision.htm

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Alex123 » Samstag, 12. Oktober 2024, 23:00:56

Sronson hat geschrieben: Samstag, 12. Oktober 2024, 22:31:04 Danke euch beiden für die schnelle Antwort! Womit ist begründet, dass gegen Urteile des Landgerichts keine Berufung eingelegt werden kann? Welche Möglichkeiten gäbe es jetzt noch um eine Wiederaufnahme zu erwirken?
1) In Strafprozessordnung fesrgelegt.
https://www.minoggio.de/berufung-in-strafsachen/

2) Neue Tatsachen oder Beweise, z.B. eine lebende Alexandra
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Wiedera ... Verfahrens

Re: VERMISSTENFALL ALEXANDRA R. (39), NÜRNBERG 2022

von Sronson » Samstag, 12. Oktober 2024, 22:57:32

Turmfalke23 hat geschrieben: Samstag, 12. Oktober 2024, 22:49:34 Eigentlich ganz einfach : 
Beide Angeklagten sind bislang nicht rechtskräftig verurteilt. Oder ?
Eine Frage eines Wiederaufnahmeverfahrens stellt sich somit nicht.
Und angenommen, sie wären es?
Womit ist begründet, dass gegen Urteile des Landgerichts keine Berufung eingelegt werden kann?

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