von z3001x » Mittwoch, 22. Januar 2025, 13:31:26
So liebe Leute, wie angekündigt hier die verbindlichen Regeln, die man beim Schreiben von Beiträgen hier beachten muss.
Daran soll sich jeder halten, damit das hier eine freundliche und produktive Diskussion ergibt.
Verbindliche Regeln für Teilnahme an den Rebecca-Reusch-Threads des HET-Forums
- Umgangston
Generell sollte man sich freundlich und angemessen ausdrücken, und auf Beleidigungen, vulgäre Sprache, Angriffe, Lächerlichmachen verzichten.
- Chat/Einzeiler
Grundsätzlich sollten alle Beiträge einen Inhalt haben. Kurz-Beiträge mit einer Zeile Inhalt wie "seh ich auch so" "Unsinn" oder nur Smilies, gelten als Chat, die werden, in der Regel, gelöscht oder verschoben. Im Ausnahmefall kann ein Kurzbeitrag sinnvoll sein, z.B wenn ein User nachfragt, weil etwas nicht verstanden hat, und es wird eine Ja/Nein-Antwort erwartet. Dann ist ein Antwort-Post mit nur "Ja" oder "Nein" OK. Als Beispiel. Aber das ist die Ausnahme.
Als Chat gelten auch Beiträge, wo es nur um Befindlichkeit geht wie im Smalltalk, das kann man im Offtopic schreiben oder in einer externen Messangergruppe (WhatsApp, Telegram, Signal, FB usw).
- Andere Einschätzungen sind grundsätzlich zu respektieren. Man muss es aushalten können und tolerieren, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Sichtweisen, auch auf einen bestimmten Kriminalfall haben. Dadurch sind sie keine "Gegner", die es zu bekämpfen oder einzuschüchtern gilt. Es geht auch nicht darum, welches "Lager" lauter ist oder gewinnt. Wenn man bestimmte Gedenkengänge eines Vorredners nicht überzeugend findet, dann soll man darauf argumentativ eingehen, und nicht persönlich werden. Man sollte darauf verzichten denjenigen abzuwerten.
- Quellen: Wenn man sich auf öffentlich zugängliche Berichte oder Medien wie z.B. Videos bezieht, sollte man die Berichte verlinken, sofern sie noch abrufbar sind. Bei längeren Videos oder Audios (mehr als 15 min) sollte man idealerweise auch die Stelle angeben, in der ein bestimmter Inhalt zu finden ist, also als Minuten-Sekunden-Angabe, wie z.B. "bei 10:28". Bei Inhalten, die nicht mehr online sind, sollte man das Medium (Zeitung, Youtube-Kanal etc) nennen und das Datum, sowie den Titel. Idealerweise sollte man versuchen die URL in einem WebArchive zu finden, aber das ist nur optional, kein Muss.
Verlinkung/Nennung muss nur bei der ersten Erwähnung eines Artikels geschehen, nicht bei jedem, der sich im Anschluss darauf bezieht.
Es kann passieren, dass man eine URL nicht parat hat, das ist nicht an sich schlimm. Das kann durchgehen, wenn es niemand beanstandet. Wenn die Quelle eingefordert wird, von der Moderation oder anderen Usern, muss oder sollte man dem aber nachkommen, als Daumenregel innerhalb von 48 Stunden. Man sollte, wenn man von der Moderation zur Quellennachreichung aufgefordert wurde, die URL auch mit seinem ersten Beitrag nach Aufforderung nachliefern, oder angeben, bis wann man das machen kann. Und nicht, als ob man es nicht gelesen hätte, weiter zu anderen Dingen posten und die Aufforderung ignorieren.
Dinge, die man selbst erlebt hat (z.B. Zeugenaussage bei der Polizei) kann, muss man nicht belegen. Weil man sich dabei ja persönliche Daten preisgeben müsste, was niemand hier muss. Es ist jedem Leser dann selbst überlassen, sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit zu machen.
Wir machen "eigentlich" keine Einschränkung bei der Art der Quellen, Leitmedien sind gleichermaßen verwendbar wie Youtube- oder TikTok-Kanäle. Man kann auch z.B. "esotherische" Quellen einbringen, wenn man das möchte, es gab ja z.B. Kartenleger oder Seher in dem Fall. Das heißt nicht, dass das jedermanns Geschmack sein muss. Aber es ist prinzipiell erlaubt. Social-Media-Portale wie Facebook, Insta sind nicht per se erlaubt, da kommt es auf den Einzelfall an, speziell wenn zu "private" Inhalte verlinkt werden.
Im Einzelfall kann eine Quelle dennoch als nicht erwünscht deklariert werden, dass muss aber einen guten Grund haben und explizit seitens der Moderation erwähnt werden und kann nicht willkürlich erfolgen. Ausnahmen sind hier sind Quellen, die inhaberseitig und/oder im Forum generell mittels Textersetzung deaktiviert sind.
- Spezifisch für den Fall Reusch: Die Kripo hat einen Tatverdächtigen bzw. Beschuldigten, der ist aber nicht dringend tatverdächtig wird, dazu fehlen die schlagenden Beweise. Man geht von einem Tötungsdelikt aus. Auch für das vollzogene Tötungsdelikt gibt es aber keine Beweise, wie es auch keine Beweise für den Tod von Rebecca Reusch selbst gibt.
Die Theorie der Berliner Ermittler ist sicher begründet und plausibel. Aber der Fall ist dennoch ungelöst und es ist offen, was mit Rebecca passiert ist. Auf dieser Basis, mit Stand Ende Januar 2025, ist die Diskussion zu führen.
Daraus ergibt sich, dass alle Theorien dazu, was mit Rebecca passiert sein könnte, legitim zu äußern sind, solange sie einigermaßen nachvollziehbar dargelegt werden. Das betrifft vor allem Theorien, die davon ausgehen, Rebecca könnte noch leben, und solche, die einen anderen Ablauf ihres Verschwindens annehmen, wie z.B. dass sie eine Verabredung hatte an diesem Montagvormittag.
Diese Sichtweisen sind gleichwertig in der Diskussion gegenüber der Theorie der Kripo, die davon ausgeht, Rebecca sei im Haus von ihrem Schwager getötet und anschließend bei den Twingofahrten beseitigt worden.
Angriffe auf Forenteilnehmer, weil sie nicht zum Schluss kommen, dass die Theorie der Kripo so stimmen muss, werden sanktioniert. Das heb ich extra hervor, weil das schon häufig stattgefunden hat. Damit ist nicht gemeint, wenn man argumentativ darlegt, warum man meint, dass eine alternative Theorie nicht schlüssig ist, sondern dass man versucht anderen Teilnehmern das Wort zu verbieten oder ihnen wie auch immer geartete persönliche negative Charakterzüge zuschreibt oder andere kommunikative oder soziale Manipulationstechniken einsetzt, um die andre Sichtweise zum Schweigen zubringen. Umgekehrt gilt es natürlich auch.
Wer mehrfach wiederholt gegen diese Toleranz-Regel verstößt, wird im Endeffekt, nach vorherigen Verwarnungen, ausgeschlossen.
Das Verhalten von Usern im HET-Forum, die sich auch auf anderen Plattformen und in anderen Foren zu dem oder anderen Fällen äußern, ist generell kein Thema in der Diskussion, auch nicht in Off-Topic. Auch wie Nicknamens aus anderen Foren zu dechiffrieren sind nicht.
- Umgang mit der Familie Reusch. Alle Angehörigen der Familie Reusch und der Familie des Schwagers Florian R. genießen die gleichen Rechte wie Angehörige in Vermisstenfällen generell. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass die Angehörigen anders als vermutlich alle HET-User von einem realen persönlichen Verlust betroffen sind.
Psychologische Betrachtungen des Verhaltens der Angehörigen müssen einen erkennbaren vernünftigen Grund haben (also warum man diese Betrachtung überhaupt für zielführend hält) und außerdem sollten sie wohlüberlegt sein. Um menschliches Verhalten in einer Situation einzuschätzen muss man das Verhalten der Person in anderen Situationen kennen, und man muss die Situation, in der das Verhalten zutage tritt überhaupt kennen. Das weiß man i.d.R nicht bei Medienberichten, weil man die Umstände, unter denen, die gedreht wurden nicht kennt.
Beiträge, die ausschließlich oder überwiegend das Ziel verfolgen, einen oder alle Angehörigen der Vermissten als seltsam oder unsympathisch oder in anderer Weise abwertend darzustellen, gehen nicht mehr durch und wer das schreibt, wird sanktioniert, bzw. muss damit rechnen.
Selbst wenn man irgendwelche Familienmitglieder nicht mag, ist es nämlich nicht zu erkennen, warum das eine Bedeutung für den Fall hat. Und wenn man es dennoch schreibt ist es eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechten. Ein anderer Fall ist es, wenn man erklären kann, warum man das beschriebene Verhalten in einem konkreten Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden sieht. Dann kann so ein Beitrag legitim sein.
Wenn man Theorien vertritt, in denen Angehörigen der Familie Reusch oder der Familie des Schwagers Straftaten unterstellt werden, v.a. Beteiligung oder Mitwisserschaft an einem Verbrechen zum Nachteil von Rebecca Reusch, dann begibt man sich auf sehr dünnes Eis. Das geht nur wenn man es wirklich gut begründet. Und auch dann muss man sich bewusst sein, dass man sich selbst möglicherweise strafbar macht, wenn man einer realen lebenden Person eine Beteiligung an einem schweren Verbrechen vorwirft bzw. unterstellt und das auch noch öffentlich. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben und Internetforen sind in so einem Fall verpflichtet die technischen Daten des User herauszugeben, was auch für Gäste gilt.
Wer so einen Sachverhalt unterstellt (es sei denn, er ist wohlbegründet) wird im Wiederholungsfall dauerhaft gesperrt.
Dabei der Hinweis, das man derartiges durchaus auch vorsichtig formulieren und zwischen den Zeilen schreiben kann, oder das, was man eigentlich denkt, als offene Frage formuliert, oder es nur andeutet. Hier macht der Ton die Musik und die Formulierung den Unterschied aus.
- Namensregeln:
Die Verwendung von vollen Namen ("Klarnamen", also Vor- und Nachname plus ggf Titel) sind für alle Ermittler und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sowie weiterer Justiz- oder Polizei-Organisation, die in den Fall involviert sind und bereits öffentlich unter Nennung ihres Namens in Erscheinung getreten sind, legitim. Außerdem auch aller "Experten", die sich mit ihrem vollen Namen zu dem Fall zu Wort gemeldet haben.
Menschen die keine Funktion und kein Amt bekleiden, was den Fall angeht, sind im Grundsatz nicht mit vollem Namen zu erwähnen. Die Ausnahme sind die Mutter, der Vater, die mittlere Schwester der Familie Reusch, sowie Rebecca Reusch selbst. Weil die mit ihren Namen bekannt sind. Die älteste Schwester darf nicht mit ihrem Nachnamen benannt werden, weil der derjenige des Schwager ist und der Name aus Gründen des Persönlichkeitsschutz nicht zu nennen ist. Der Nachname ist auch mit R. abzukürzen. Der Schwager ist nur als Florian R. zu erwähnen, seine Frau als Jessica R. Bei allen anderne Zeugen oder in anderer Form in Erscheinung getreteten Personen ist als Regel der Vorname und der erste Buchstabe des Nachnamens alias Initial zu verwenden, sofern der Nachname jemals öffentlich im Einverständnis des oder der Betroffenen benutzt wurde. Nur Vorname ist auch in Ordnung (z.B. bei Max, Lukas, Aylin) Wenn ein Vorname nicht bekannt ist, sondern nur der Nachname, ist vor Verwendung des Namens in einem Post nachzufragen, ob die Namensnennung in Ordnung ist. Wenn Personen nur als Pseudonym bekannt sind, ist es in Ordnung, das Pseudonym zu verwenden, und wünschenswert zu erwähnen, dass das ein Pseudonym ist.
Die Angehörigen des Schwagers Florian R sind nicht mir ihren Vornamen oder ihrem Nachnamen zu bezeichen, mit Ausnahme der (Halb-)Schwester Sarah, da die einwilligte, mit ihren Vornamen im Podcast "Im Dunkeln" genannt zu werden. Der Halbbruder und die Mutter sind weder bei ihrem Vor- noch Nachnamen zu bezeichnen, sondern nur in ihrer Relation zu Florian R (also als Mutter/Halbbruder). Grund auch hier der Persönlichkeitsschutz. Berichte oder Videos, in den die Namen erwähnt werden, kann man verlinken oder zitieren, aber im Zitat ist der Namen zu entfernen bzw nach den in diesem Abschnitt definierten Regeln anzugleichen.
- Wahrheitsgehalt
Generell sollte man sich die Mühe machen, Vermutung von Fakt zu unterscheiden, und Wahrscheinliches von Erwiesenem und das auch so ausdrücken.
Ebenso sollte man subjektive Einschätzungen als solche darstellen, und nicht als "die Wahrheit" verkaufen wollen.
- StPO und StGB
Die Grundsätze der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches sind anzuerkennen. Das betrifft vor allem, dass man die Rechte, die die StPO Beschuldigten und Angeklagten einräumt, akzeptiert und es demjenigen nicht negativ auslegt, wenn er sie anwendet. Das bedeutet konkret, dass nicht behauptet wird, der Beschuldigte würde "die Ermittlungen behindern", wenn er von seinem Recht, zu schweigen, Gebrauch macht. Dasselbe gilt für Angehörige, die von ihrem Recht Gebrauch machen, den Beschuldigten oder auch sich selbst nicht zu belasten. Das ist was unsere Rechtsordnung so vorsieht.
Weiterhin beinhaltet der Respekt vor der StPO, dass Ermittlungszwischenstände nicht mit dem Urteil eines Strafprozess verwechselt werden. Konkret heißt das, dass man sich von dem gerne verwendeten Argument verabschiedet, dass der bloße Verdacht der Ermittler schon gleichwertig mit einer erwiesenen Schuld des Verdächtigen wäre. Das ist, besonders da der Verdacht nicht dringend und nicht hinreichend ist, nicht ansatzweise zutreffend und das objektiv betrachtet. Dennoch ist es jedem freigestellt, den Verdacht und die Theorie der Ermittler für überzeugend oder unumstösslich zu halten, oder auch für das Gegenteil.
So das war es für's erste.
Die ganzen Regeln besagen nicht, dass jeder "Verstoß" dagegen scharf geahndet wird. Das ist in etwa so wie beim Autofahren und der Höchstgeschwindigkeit. Meistens passiert nichts wenn man sie übertritt. Dennoch gelten die Regel. Und können, auch nachträglich angewendet werden.
Es kann auch sein, dass sich einzelne Punkte ändern. Das wüde dann mitgeteilt.
Feedback inkl. Kritik zu diesen Regeln kann man auch jetzt schon im Offtopic-Thread loswerden.
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?t=716
Die Diskussion hier kann morgen, 24. Feb 2025 gegen Vormittag weitergehen, wenn jeder Gelegenheit hatte das Regelwerk zu lesen, zu verstehen und zu verinnerlichen.
So liebe Leute, wie angekündigt hier die verbindlichen Regeln, die man beim Schreiben von Beiträgen hier beachten muss.
Daran soll sich jeder halten, damit das hier eine freundliche und produktive Diskussion ergibt.
[center][size=150][bgcolor=#80FF40][color=#00c][b]Verbindliche Regeln für Teilnahme an den Rebecca-Reusch-Threads des HET-Forums[/b][/color][/bgcolor][/size][/center]
[list=1][*][u]Umgangston[/u]
Generell sollte man sich freundlich und angemessen ausdrücken, und auf Beleidigungen, vulgäre Sprache, Angriffe, Lächerlichmachen verzichten.
[*][u]Chat/Einzeiler[/u]
Grundsätzlich sollten alle Beiträge einen Inhalt haben. Kurz-Beiträge mit einer Zeile Inhalt wie "seh ich auch so" "Unsinn" oder nur Smilies, gelten als Chat, die werden, in der Regel, gelöscht oder verschoben. Im Ausnahmefall kann ein Kurzbeitrag sinnvoll sein, z.B wenn ein User nachfragt, weil etwas nicht verstanden hat, und es wird eine Ja/Nein-Antwort erwartet. Dann ist ein Antwort-Post mit nur "Ja" oder "Nein" OK. Als Beispiel. Aber das ist die Ausnahme.
Als Chat gelten auch Beiträge, wo es nur um Befindlichkeit geht wie im Smalltalk, das kann man im Offtopic schreiben oder in einer externen Messangergruppe (WhatsApp, Telegram, Signal, FB usw).
[*][u]Andere Einschätzungen[/u] sind grundsätzlich zu respektieren. Man muss es aushalten können und tolerieren, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Sichtweisen, auch auf einen bestimmten Kriminalfall haben. Dadurch sind sie keine "Gegner", die es zu bekämpfen oder einzuschüchtern gilt. Es geht auch nicht darum, welches "Lager" lauter ist oder gewinnt. Wenn man bestimmte Gedenkengänge eines Vorredners nicht überzeugend findet, dann soll man darauf argumentativ eingehen, und nicht persönlich werden. Man sollte darauf verzichten denjenigen abzuwerten.
[*][u]Quellen[/u]: Wenn man sich auf öffentlich zugängliche Berichte oder Medien wie z.B. Videos bezieht, sollte man die Berichte [u]verlinken[/u], sofern sie noch abrufbar sind. Bei längeren Videos oder Audios (mehr als 15 min) sollte man idealerweise auch die Stelle angeben, in der ein bestimmter Inhalt zu finden ist, also als Minuten-Sekunden-Angabe, wie z.B. "bei 10:28". Bei Inhalten, die nicht mehr online sind, sollte man das Medium (Zeitung, Youtube-Kanal etc) nennen und das Datum, sowie den Titel. Idealerweise sollte man versuchen die URL in einem WebArchive zu finden, aber das ist nur optional, kein Muss.
Verlinkung/Nennung muss nur bei der ersten Erwähnung eines Artikels geschehen, nicht bei jedem, der sich im Anschluss darauf bezieht.
Es kann passieren, dass man eine URL nicht parat hat, das ist nicht an sich schlimm. Das kann durchgehen, wenn es niemand beanstandet. Wenn die Quelle eingefordert wird, von der Moderation oder anderen Usern, muss oder sollte man dem aber nachkommen, als Daumenregel innerhalb von 48 Stunden. Man sollte, wenn man von der Moderation zur Quellennachreichung aufgefordert wurde, die URL auch mit seinem ersten Beitrag nach Aufforderung nachliefern, oder angeben, bis wann man das machen kann. Und nicht, als ob man es nicht gelesen hätte, weiter zu anderen Dingen posten und die Aufforderung ignorieren.
Dinge, die man selbst erlebt hat (z.B. Zeugenaussage bei der Polizei) kann, muss man nicht belegen. Weil man sich dabei ja persönliche Daten preisgeben müsste, was niemand hier muss. Es ist jedem Leser dann selbst überlassen, sich ein Bild über die Glaubwürdigkeit zu machen.
Wir machen "eigentlich" keine Einschränkung bei der Art der Quellen, Leitmedien sind gleichermaßen verwendbar wie Youtube- oder TikTok-Kanäle. Man kann auch z.B. "esotherische" Quellen einbringen, wenn man das möchte, es gab ja z.B. Kartenleger oder Seher in dem Fall. Das heißt nicht, dass das jedermanns Geschmack sein muss. Aber es ist prinzipiell erlaubt. Social-Media-Portale wie Facebook, Insta sind nicht per se erlaubt, da kommt es auf den Einzelfall an, speziell wenn zu "private" Inhalte verlinkt werden.
Im Einzelfall kann eine Quelle dennoch als nicht erwünscht deklariert werden, dass muss aber einen guten Grund haben und explizit seitens der Moderation erwähnt werden und kann nicht willkürlich erfolgen. Ausnahmen sind hier sind Quellen, die inhaberseitig und/oder im Forum generell mittels Textersetzung deaktiviert sind.
[*]Spezifisch für den Fall Reusch: Die Kripo hat einen [u]Tatverdächtigen[/u] bzw. [u]Beschuldigten[/u], der ist aber [du]nicht dringend tatverdächtig [/du] wird, dazu fehlen die schlagenden Beweise. Man geht von einem Tötungsdelikt aus. Auch für das vollzogene Tötungsdelikt gibt es aber keine Beweise, wie es auch keine Beweise für den Tod von Rebecca Reusch selbst gibt.
Die Theorie der Berliner Ermittler ist sicher begründet und plausibel. Aber der Fall ist dennoch ungelöst und es ist offen, was mit Rebecca passiert ist. Auf dieser Basis, mit Stand Ende Januar 2025, ist die Diskussion zu führen.
Daraus ergibt sich, dass alle Theorien dazu, was mit Rebecca passiert sein könnte, legitim zu äußern sind, solange sie einigermaßen nachvollziehbar dargelegt werden. Das betrifft vor allem Theorien, die davon ausgehen, Rebecca könnte noch leben, und solche, die einen anderen Ablauf ihres Verschwindens annehmen, wie z.B. dass sie eine Verabredung hatte an diesem Montagvormittag.
Diese Sichtweisen sind gleichwertig in der Diskussion gegenüber der Theorie der Kripo, die davon ausgeht, Rebecca sei im Haus von ihrem Schwager getötet und anschließend bei den Twingofahrten beseitigt worden.
Angriffe auf Forenteilnehmer, weil sie nicht zum Schluss kommen, dass die Theorie der Kripo so stimmen muss, werden sanktioniert. Das heb ich extra hervor, weil das schon häufig stattgefunden hat. Damit ist nicht gemeint, wenn man argumentativ darlegt, warum man meint, dass eine alternative Theorie nicht schlüssig ist, sondern dass man versucht anderen Teilnehmern das Wort zu verbieten oder ihnen wie auch immer geartete persönliche negative Charakterzüge zuschreibt oder andere kommunikative oder soziale Manipulationstechniken einsetzt, um die andre Sichtweise zum Schweigen zubringen. Umgekehrt gilt es natürlich auch.
Wer mehrfach wiederholt gegen diese Toleranz-Regel verstößt, wird im Endeffekt, nach vorherigen Verwarnungen, ausgeschlossen.
Das Verhalten von Usern im HET-Forum, die sich auch auf anderen Plattformen und in anderen Foren zu dem oder anderen Fällen äußern, ist generell kein Thema in der Diskussion, auch nicht in Off-Topic. Auch wie Nicknamens aus anderen Foren zu dechiffrieren sind nicht.
[*][u]Umgang mit der Familie Reusch[/u]. Alle Angehörigen der Familie Reusch und der Familie des Schwagers Florian R. genießen die gleichen Rechte wie Angehörige in Vermisstenfällen generell. Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass die Angehörigen anders als vermutlich alle HET-User von einem realen persönlichen Verlust betroffen sind.
Psychologische Betrachtungen des Verhaltens der Angehörigen müssen einen erkennbaren vernünftigen Grund haben (also warum man diese Betrachtung überhaupt für zielführend hält) und außerdem sollten sie wohlüberlegt sein. Um menschliches Verhalten in einer Situation einzuschätzen muss man das Verhalten der Person in anderen Situationen kennen, und man muss die Situation, in der das Verhalten zutage tritt überhaupt kennen. Das weiß man i.d.R nicht bei Medienberichten, weil man die Umstände, unter denen, die gedreht wurden nicht kennt.
Beiträge, die ausschließlich oder überwiegend das Ziel verfolgen, einen oder alle Angehörigen der Vermissten als seltsam oder unsympathisch oder in anderer Weise abwertend darzustellen, gehen nicht mehr durch und wer das schreibt, wird sanktioniert, bzw. muss damit rechnen.
Selbst wenn man irgendwelche Familienmitglieder nicht mag, ist es nämlich nicht zu erkennen, warum das eine Bedeutung für den Fall hat. Und wenn man es dennoch schreibt ist es eine Verletzung deren Persönlichkeitsrechten. Ein anderer Fall ist es, wenn man erklären kann, warum man das beschriebene Verhalten in einem konkreten Zusammenhang mit Rebeccas Verschwinden sieht. Dann kann so ein Beitrag legitim sein.
Wenn man Theorien vertritt, in denen [u]Angehörigen der Familie Reusch[/u] oder [u]der Familie des Schwagers[/u] [du]Straftaten[/du] unterstellt werden, v.a. [du]Beteiligung oder Mitwisserschaft an einem Verbrechen[/du] zum Nachteil von Rebecca Reusch, dann begibt man sich auf sehr dünnes Eis. Das geht nur wenn man es wirklich gut begründet. Und auch dann muss man sich bewusst sein, dass man sich selbst möglicherweise strafbar macht, wenn man einer realen lebenden Person eine Beteiligung an einem schweren Verbrechen vorwirft bzw. unterstellt und das auch noch öffentlich. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben und Internetforen sind in so einem Fall verpflichtet die technischen Daten des User herauszugeben, was auch für Gäste gilt.
Wer so einen Sachverhalt unterstellt (es sei denn, er ist wohlbegründet) wird im Wiederholungsfall dauerhaft gesperrt.
Dabei der Hinweis, das man derartiges durchaus auch vorsichtig formulieren und zwischen den Zeilen schreiben kann, oder das, was man eigentlich denkt, als offene Frage formuliert, oder es nur andeutet. Hier macht der Ton die Musik und die Formulierung den Unterschied aus.
[*][u]Namensregeln:[/u]
Die Verwendung von [u]vollen Namen ("Klarnamen", also Vor- und Nachname plus ggf Titel)[/u] sind für alle Ermittler und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft sowie weiterer Justiz- oder Polizei-Organisation, die in den Fall involviert sind und bereits öffentlich unter Nennung ihres Namens in Erscheinung getreten sind, legitim. Außerdem auch aller "Experten", die sich mit ihrem vollen Namen zu dem Fall zu Wort gemeldet haben.
Menschen die keine Funktion und kein Amt bekleiden, was den Fall angeht, sind im Grundsatz nicht mit vollem Namen zu erwähnen. Die Ausnahme sind die Mutter, der Vater, die mittlere Schwester der Familie Reusch, sowie Rebecca Reusch selbst. Weil die mit ihren Namen bekannt sind. Die älteste Schwester darf nicht mit ihrem Nachnamen benannt werden, weil der derjenige des Schwager ist und der Name aus Gründen des Persönlichkeitsschutz nicht zu nennen ist. Der Nachname ist auch mit R. abzukürzen. Der Schwager ist nur als Florian R. zu erwähnen, seine Frau als Jessica R. Bei allen anderne Zeugen oder in anderer Form in Erscheinung getreteten Personen ist als Regel der Vorname und der erste Buchstabe des Nachnamens alias Initial zu verwenden, sofern der Nachname jemals öffentlich im Einverständnis des oder der Betroffenen benutzt wurde. Nur Vorname ist auch in Ordnung (z.B. bei Max, Lukas, Aylin) Wenn ein Vorname nicht bekannt ist, sondern nur der Nachname, ist vor Verwendung des Namens in einem Post nachzufragen, ob die Namensnennung in Ordnung ist. Wenn Personen nur als Pseudonym bekannt sind, ist es in Ordnung, das Pseudonym zu verwenden, und wünschenswert zu erwähnen, dass das ein Pseudonym ist.
Die Angehörigen des Schwagers Florian R sind nicht mir ihren Vornamen oder ihrem Nachnamen zu bezeichen, mit Ausnahme der (Halb-)Schwester Sarah, da die einwilligte, mit ihren Vornamen im Podcast "Im Dunkeln" genannt zu werden. Der Halbbruder und die Mutter sind weder bei ihrem Vor- noch Nachnamen zu bezeichnen, sondern nur in ihrer Relation zu Florian R (also als Mutter/Halbbruder). Grund auch hier der Persönlichkeitsschutz. Berichte oder Videos, in den die Namen erwähnt werden, kann man verlinken oder zitieren, aber im Zitat ist der Namen zu entfernen bzw nach den in diesem Abschnitt definierten Regeln anzugleichen.
[*][u]Wahrheitsgehalt[/u]
Generell sollte man sich die Mühe machen, Vermutung von Fakt zu unterscheiden, und Wahrscheinliches von Erwiesenem und das auch so ausdrücken.
Ebenso sollte man subjektive Einschätzungen als solche darstellen, und nicht als "die Wahrheit" verkaufen wollen.
[*][u]StPO und StGB[/u]
Die Grundsätze der Strafprozessordnung und des Strafgesetzbuches sind anzuerkennen. Das betrifft vor allem, dass man die Rechte, die die StPO Beschuldigten und Angeklagten einräumt, akzeptiert und es demjenigen nicht negativ auslegt, wenn er sie anwendet. Das bedeutet konkret, dass nicht behauptet wird, der Beschuldigte würde "[i]die Ermittlungen behindern[/i]", wenn er von seinem Recht, zu schweigen, Gebrauch macht. Dasselbe gilt für Angehörige, die von ihrem Recht Gebrauch machen, den Beschuldigten oder auch sich selbst nicht zu belasten. Das ist was unsere Rechtsordnung so vorsieht.
Weiterhin beinhaltet der Respekt vor der StPO, dass Ermittlungszwischenstände nicht mit dem Urteil eines Strafprozess verwechselt werden. Konkret heißt das, dass man sich von dem gerne verwendeten Argument verabschiedet, dass der bloße Verdacht der Ermittler schon gleichwertig mit einer erwiesenen Schuld des Verdächtigen wäre. Das ist, besonders da der Verdacht nicht dringend und nicht hinreichend ist, nicht ansatzweise zutreffend und das objektiv betrachtet. Dennoch ist es jedem freigestellt, den Verdacht und die Theorie der Ermittler für überzeugend oder unumstösslich zu halten, oder auch für das Gegenteil.
[/list]
So das war es für's erste.
Die ganzen Regeln besagen nicht, dass jeder "Verstoß" dagegen scharf geahndet wird. Das ist in etwa so wie beim Autofahren und der Höchstgeschwindigkeit. Meistens passiert nichts wenn man sie übertritt. Dennoch gelten die Regel. Und können, auch nachträglich angewendet werden.
Es kann auch sein, dass sich einzelne Punkte ändern. Das wüde dann mitgeteilt.
Feedback inkl. Kritik zu diesen Regeln kann man auch jetzt schon im Offtopic-Thread loswerden. https://www.het-forum.de/viewtopic.php?t=716
Die Diskussion hier kann morgen, 24. Feb 2025 gegen Vormittag weitergehen, wenn jeder Gelegenheit hatte das Regelwerk zu lesen, zu verstehen und zu verinnerlichen.