Lento hat geschrieben: ↑Samstag, 10. Januar 2026, 08:38:43
Wie gesagt, aus meiner Sicht hat die StA eine weiter Wahrheitsfindung unmöglich gemacht, weil sie dogmatisch auf ihrem Standpunkt beharrt. Das wurde schon vor dem neuen Gerichtsverfahren sichtbar, das wurde teilweise durch das Plädoyer bestätigt (Verweigerung der Entschädigung) und sie zeigt es auch heute genauso. Sie hat nicht dazugelernt. Erst wenn man die Pistole auf ihre Brust setzt, bewegt sie sich (etwas), höchst unwissenschaftlich, so kann die Wahrheitsfindung eben nicht funktionieren.
Ganz klar: Nein, nicht die Staatsanwaltschaft hat eine weitere Ermittlungen gegen den bis zum Urteilsspruch
im 2. Prozess Hauptverdächtigen unmöglich gemacht, sondern einzig das Urteil, der Freispruch für den Angeklagten, verbietet weitere Ermittlungen gegen den nun rechtskräftig Freigesprochenen.
Das Gericht hat ein Urteil gefällt, basierend auf den Zeugenaussagen, den eingebrachten Gutachten usw., sprich,
alles was zu jenem Zeitpunkt in den Prozess eingebracht wurde.
Das Gericht hat sicher nicht zu berücksichtigen, wie zukünftige „Beweise“ aussehen könnten, wie neuere Untersuchungsmethoden ein Urteil beeinflussen könnten (oder, wie hier von dir betont wird, eine sicher bald kommende weitere, stimmigere Version der Verteidigung). Sollte das Gericht in deinen Augen etwa gar hellseherische Fähigkeiten besitzen oder Urteile sprechen, aber ohne Gewähr?
Die Verteidigung hatte jetzt über 3 Jahre Zeit, eine plausible Version zu liefern, noch immer hakt es an vielen Ecken, trotz ihrer von dir so hoch gelobten „Flexibilität“?
Diese „Flexibilität“ gesteht man der Anklage gar nicht zu, im Gegenteil, man erwartet eine stringente, plausible Beweisführung, höchstens vielleicht am Strafmaß darf gerüttelt werden.
Die Gutachten der staatlichen Seite, anhand derer im 1. Prozess ein Unfall-Geschehen als kaum wahrscheinlich eingestuft wurde, diese Gutachten konnten im 2. Prozess gar nicht verwendet werden, weil im 2. Prozess die wichtige Frage
„Unfall oder Gewaltdelikt“ gar nicht gestellt wurde vom Gericht!
Umso unverständlicher erscheint es daher nicht nur mir, wieso das Gutachten der Geodäsie überhaupt eingebracht werden durfte, denn dieses sollte ja unter anderem als Beweis gewertet werden, dass nicht das Brückerl, sondern der Kampenwand-Parkplatz Ort des Geschehens gewesen sei, und zwar eines Unfall-Geschehens, nicht wahr?
Oder wollte man damit nur „beweisen“, dass Sebastian es schon zeitlich nicht möglich gewesen wäre bis zum Kampenwand-Parkplatz zu gelangen?
Wenn dem so war: Wie kommt man bitte überhaupt auf ein so enges Zeitfenster?
Weil Sebastian nachweislich ab 02:42 einige Minuten CoC gespielt haben soll auf seinem Handy?
Im 2. Prozess stellt die Richterin in der mündlichen Urteilsbegründung fest (laut privatem Prozessbericht von @rabunsel, veröffentlicht am 25.11.2025 um 23:04): „Sicher sei, dass er um 02:42 Uhr zu Hause CoC gespielt habe.“
Da frag ich mich aber schon: „Woher kommt denn bitte diese Gewissheit?“
Denn die Verteidigung hat damals, als sie die Sache mit dem Spiel CoC in den Prozess eingebracht hat,
mindestens zweimal ausdrücklich betont, dies sei keine Einlassung des Angeklagten!
Also kam der Hinweis auf das Spiel CoC von wem?
Es bleiben nur noch Vater oder Mutter, denn die Tochter wohnte zu der Zeit schon länger nicht mehr daheim.
Der Spielername beim CoC-Spiel in jener Nacht war „Jojo“, die Spielfigur war weiblich,
mit Kleid und mit rosa Haaren, ausgerüstet mit Pfeil und Bogen. (Nachzulesen im alten Urteil: Rn 884)
Am darauffolgenden Tag, nachmittags, wurde am selben Handy ein kurzes englisches Strickvideo
mit einer Strickanleitung aufgerufen, Länge 1:33 Minuten. Das kann man anhand der Beschreibung leicht nachprüfen (Nachzulesen im alten Urteil: Rn 909).
Zusammengefasst:
Sebastian kann damals das Spiel gespielt haben, aber auch seine Mutter oder sein Vater.
Er kann auch am nächsten Tag ein englisches Strick-Video aufgerufen haben, um14:54 Uhr war das laut 1. Urteil. Ausgemacht war, dass Verena ihn abholt an diesem Nachmittag. Das hat sie auch getan,
um 14:49 Uhr war ihr Handy am Wohnhaus von Sebastian eingeloggt.
Zumindest Lea war gesichert mit dabei. Sie sind in Verenas Auto Richtung Chiemsee gestartet
und waren nachweislich um 15:56 Uhr in Prien. Nicht belegt ist, ob Sebastian sein Handy überhaupt dabei hatte
bei diesem Ausflug. Das Strickvideo kann also genau so gut zuhause seine Mutter oder sein Vater geguckt haben.
Oder ein Besuch etc.
Es ist also vieles möglich. Von *sicher*, wie in der mündlichen Urteilsbegründung behauptet wird
(denn eine Begründung dafür fehlt bisher), kann wirklich nicht gesprochen werden, oder?