@Fränkin
Das mit der Beurteilung und Bewertung eines Sachverhalts oder auch eines Gutachtens ist halt so eine Sache,
da kommt es doch im wesentlichen darauf an, aus welchem Blickwinkel man die Dinge betrachtet, oder?
Und nicht wenige Verteidiger scheinen ja ganz allgemein sehr optimistische Menschen zu sein,
insbesondere wenn es um die Bewertung der eigens eingebrachten Gutachten oder der eigenen erbrachten Leistung geht!
So meinte z.B. Pflichtverteidiger Klaus Wittmann im Doppelgängerinnen-Mord-Prozess abschließend:
"Ich gehe mit dem Gefühl raus, dass wir alles richtig gemacht haben: Die Strategie ist richtig gewesen, dass er nichts gesagt hat."
Für einen Mordprozess sei es "eigentlich optimal gelaufen."
Meine Anmerkung dazu: Sein Mandant wurde zuvor zu lebenslanger Haft verurteilt!!!
Daher würde mich ja brennend die Meinung des Verurteilten interessieren, wie dieser den „eigentlich optimalen Verlauf“
für sich persönlich und auch im Allgemeinen einordnet.
Nachzulesen hier (nicht die Ansicht des Verurteilten, sondern die seines Verteidigers

):
https://www.br.de/nachrichten/bayern/do ... a#comments
Da steht auch ein Video ganz zu oberst bereit, Dauer über 24 Minuten, das erwähnenswerteste in Kürze:
2 Minuten gut gemachte Einleitung in den Fall, dann sieht man wie der Anwalt sich winterfest einkleidet,
rechts im Hintergrund hängt ein großes Selbstporträt in Öl an der Wand.
Der Treppenabgang zum Lift erinnert irgendwie an die Enge des Aufgangs zur Böhringer-Wohnanlage (Parkhaus-Mord),
nur noch viel enger, fast schon beklemmend eng.
Der Rest handelt in großen Teilen von den Fahrten zu den einzelnen Verhandlungen, Einblicke vorm, im und um das Gerichtsgebäude herum,
und dann, immer wenn es interessant wird, fällt der Satz im Gerichtssaal:
„So, nun bitte ich, das Filmen einzustellen…..“
Im weiteren Verlauf geht es dann um 1 Jahr später erst entdeckte Briefchen mit mysteriösen Zeichen und einer Waffe irgendwo im Auto versteckt, dann „malt“ der Anwalt mit weißem Stift auf eine große Glasscheibe, der Hintergrund dabei ganz in Schwarz gehalten,
gefilmt durch die bekritzelte Glasscheibe mit Blick auf Klaus Wittmann (also wirklich „preisverdächtig“!)
Dann deutet sich eine Wende an. Könnte der Angeklagte doch noch etwas aussagen?
Das war so spannend, ich hab mir sämtliche Finger- und Zehennägel abgekaut, ich schwör!!!
Und der Film gipfelt dann in den beiden bedeutungsvollen Schlusssätzen
(die man in ihrer Prägnanz und Aussagekraft wohl leider „viel zu selten“ hört (sieht oder auch liest):
„Und dennoch, Klaus Wittmann und sein Kollege wollen in Revision gehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“
Ein Meisterwerk?
Meine klare Meinung: Vielleicht!!!
Halt, was Bemerkenswertes hab ich ganz Vergessen: Am Schreibtisch sitzend erklärt Klaus Wittmann lächelnd:
„Der einzige, der nicht gelogen hat vor Gericht, das ist der hier Angeklagte Herr Shekir K.. Der hat gar nichts gesagt.“
Dann weiter in ernsterem Ton:
„Der hat nicht gelogen. Punkt.“
Stellt nicht der Pflichtverteidiger auch hier wieder seine grandiose Argumentationsfertigkeit unter Beweis?
Sicher nicht meine Meinung, aber vielleicht sogar ganz sicher seine?
Und schon haben wir eine Überleitung zu einer ähnlichen Thematik: Dürfen Verteidiger vor Gericht lügen?
Denn Angeklagte dürfen ja bekanntlich lügen!
Das betrifft im vorliegenden Fall explizit Wahlverteidigerin Regina Rick.
Hat also Rain Regina Rick im Verlauf des „Eiskeller-Prozesses“ vor Gericht gelogen?
Oder anders gefragt: „Wahlverteidigerin Regina Rick hat ja vor Gericht Vieles gesagt, hat sie daher auch viel gelogen? Fragezeichen“
(frei nach der „Logik“ des Ra Klaus Wittmann? Jedenfalls nicht nach meiner Logik!)
Dieser durchaus berechtigten Frage werde ich in den nächsten Tagen nachgehen.
Es gibt auch keine präventiv vorgeschobenen Hinderungsgründe, die mich davon abhalten könnten,
wie z.B. hinderliche Urheberrechte.
Es geht auch nicht um meine ganz persönliche Meinung, sondern um die Ansicht des Gerichts dazu,
mindestens eine Begebenheit betreffend.
Ich mache also keine „Andeutungen und Versprechungen“, sondern werde schlicht und einfach für jeden frei zugängliches Material als Beleg liefern. Und zwar noch im selben folgenden Beitrag!
Nach dem allseits bekannten Motto: Wer behauptet, muss auch belegen!
Ich schließe mit den Worten von @Fränkin: „Erstmal abwarten!“
(in meinem Fall bis Freitag oder Samstag, auch nicht Karfreitag nächstes Jahr, sondern kommender Freitag oder Samstag,
im Fall von @Fränkin bereits viel zu viele Tage, zu erwarten sind etliche Wochen,
wenn überhaupt etwas kommen sollte, denn Obacht! Stichwort: Urheberrechte!)