MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Antwort erstellen

Bestätigungscode
Geben Sie den Code genau so ein, wie Sie ihn sehen; Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.
Smileys
:D :) ;) :( :o :shock: :? 8-) :lol: :x :P :oops: :cry: :evil: :twisted: :roll: :!: :?: :idea: :arrow: :| :mrgreen: :geek: :ugeek:

BBCode ist eingeschaltet
[img] ist eingeschaltet
[url] ist eingeschaltet
Smileys sind eingeschaltet

Die letzten Beiträge des Themas
   

Wenn Sie eine Datei oder mehrere Dateien anhängen möchten, geben Sie die Details unten ein.

Maximale Dateigröße pro Anhang: 1.27 MiB.

Ansicht erweitern Die letzten Beiträge des Themas: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 16. Juli 2025, 22:32:17

Wasserburger Stimme: Erste Termine

Eine erste terminliche Marschrichtung gibt die Wasserburger Stimme bekannt.

► 1. Sitzungstag: Montag, 29.09.2025
► 2. Sitzungstag: Dienstag, 30.09.2025
► danach 2 Sitzungstage pro Woche
► Urteil im Dezember 2025
► Sitzungsort: AG Laufen

Die Wasserburger Stimme berichtet:

Spoiler – hier klicken!
Aschau: „Eiskeller“-Prozess wird neu aufgelegt



Wie aus Traunstein zu erfahren war, wird der Prozess demnach vor dem Gericht in Laufen (Landkreis Berchtesgadener Land) neu aufgerollt. Erster Prozesstag wird der 29. September, der zweite der 30. September sein. Danach soll, so das Gericht, zweimal pro Woche verhandelt werden. Ein Urteil erwartet man für Dezember 2025.



Wasserburger Stimme am 16.07.2025
https://www.wasserburger-stimme.de/blog ... aufgelegt/

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 16. Juli 2025, 15:04:18

Welt: Anatomie eines möglichen Irrtums

Die „Welt“ versucht, die Hintergründe zu erhellen, ab welchem Zeitpunkt und aus welchen Gründen ein Unfallgeschehen von der Polizei, der StA und schließlich der 2. Jugendkammer ausgeschlossen wurde.

► Profiler Alexander Horn:
• Täter habe von hinten angegriffen

► „Vorglühen“ bei Freunden:
• Wortschatz aller Prozessbeteiligter
→ Alkoholisierung spielt zentrale Rolle

Obduktion auf Anordnung von StA Fiedler:
• Tod durch Ertrinken,
• kein Sexualdelikt,
• 5 Kopfwunden, laut Polizei von „kleinem, stumpfem Gegenstand“,
• Fraktur beider Schulterdächer (selten, große Gewalt),
• Fraktur des 5. Halswirbels

► Telefonat EKHKin Diana U. mit Rechtsmedizinerin Mützel [06. oder 07.10.2022]:
• Unfall oder Gewalttat?
• Mützel: Verletzungen „gigantisch“, „eindeutig“ keine Treibverletzungen

Anmerkung: Laut Urteil (Rdnr. 152) soll ein Tötungsdelikt bereits während der Obduktion am 04.10.2022 um 0.56 Uhr festgestanden haben. Gemäß einer Pressemitteilung der Polizei vom 04.10.2022 sollen „eindeutige Spuren“ äußerer Gewalteinwirkung ein Tötungsdelikt „belegt“ haben. Am 06.10.2022 verlautbarte Soko-Leiter Butz in einer Pressemitteilung, die Polizei „berücksichtige“ auch ein Unfallgeschehen.

Ermittlungsbericht der Polizei:
• Unfall nur zum Schluss in der Zusammenfassung erwähnt,
keine Hinweise auf Unfall,
• von gewaltsamem Übergriff auszugehen

► Polizei:
• „ergebnisoffen in alle Richtungen ermittelt“,
• „keine systematischen Fehler“,
• EKHKin Diana U. sei „hocherfahrene Ermittlerin“,
• Soko habe „hervorragende Arbeit geleistet“

Anmerkung: Beitrag über EKHKin Diana U. mit Video-Link für einen persönlichen Eindruck siehe hier.

► neue Gutachten und Ermittlungen der Verteidigung:
• Rechtsmediziner Klaus Püschel (Hamburg):
alle Verletzungen auch postmortal möglich,
• Hydrologe Holger Schüttrumpf (RWTH Aachen):
Leiche mehrmals gegen Schütz der Oberprienmühle gespült (Sechskantmuttern), dann seitlich Wehr hinabgestürzt (Steine, Stahlstreben)

► Polizei:
• Foto von Wehr und Schütz in Ermittlungsakte,
• Schrauben und Wehr dort aber nicht erörtert


Der Artikel in voller Länge:

https://archive.ph/20250714202640/https ... rbeit.html

Eine gekürzte Fassung:

Spoiler – hier klicken!
„Eiskeller“-Prozess startet neu
Mordurteil mit drastischen Fehlern – und die Polizei attestiert sich „hervorragende Arbeit“

Der „Eiskeller“-Mordprozess … muss wegen grober Fehler neu aufgerollt werden. Nur ist der dringende Tatverdacht gegen … Sebastian T. komplett entfallen. Anatomie eines aufsehenerregenden Falls.

Was, wenn sich alle geirrt haben? Die Kriminalpolizei …, die Staatsanwaltschaft … und die 2. Jugendkammer …, … [die] Sebastian T. … wegen Mordes … verurteilte?

Das Gericht befand ihn schuldig, … Hanna W. ermordet zu haben. … Die Verteidigung legte … Revision ein und war damit erfolgreich. Der Bundesgerichtshof … hob das Urteil auf, und zwar keineswegs wegen einer lässlichen Formalie. Die Richterin hatte sich … abseits der Verhandlung mit der Staatsanwaltschaft … abgesprochen und sich dafür einen Befangenheitsantrag der Verteidigung eingefangen – zu Recht, befand der BGH. Darum muss der Prozess wiederholt werden. …

… Mit der Haftprüfung waren die Verteidiger … auch erfolgreich. Die 1. Jugendkammer …, die jetzt zuständig ist, setzte den Haftbefehl nicht nur außer Vollzug, sondern hob ihn komplett auf.

Begründung: Der Haftgrund [richtig: die Grundlage] sei entfallen, nämlich der dringende Tatverdacht. Vorher hatte sie die Aussage des wichtigsten Belastungszeugen auf ihre Glaubwürdigkeit untersuchen lassen – mit eindeutigem Ergebnis: Sie beruhe nicht auf tatsächlichem Erleben.

Verletzungen an der Leiche „gigantisch“



Am Abend des 2. Oktober war … [Hanna W.] zuerst zum „Vorglühen“ bei Freunden. Von „Vorglühen“ sprachen zuerst die Ermittler der Kripo … Der … Profiler Alexander Horn, der in seinem Gutachten die These vertritt, ein Täter habe Hanna W. von hinten angegriffen, übernimmt ihn. „Vorglühen“ schreibt auch der Staatsanwalt in die Anklageschrift und übernimmt außerdem die These vom hinterrücks angreifenden Täter. Während der mündlichen Verhandlung … gehört das „Vorglühen“ zum Wortschatz aller Prozessparteien. …

Nach dem „Vorglühen“ gingen Hanna W. und ihre Freunde in die Diskothek „Eiskeller“. Gegen halb drei verabschiedete sie sich. Die Nacht hatte Spuren hinterlassen. Sie hatte mehr als zwei Promille Alkohol im Blut. Der seitliche Reißverschluss ihrer schwarzen Hose war kaputtgegangen und gab den Blick auf ihren Slip frei. Am nächsten Tag fand ein Spaziergänger ihre Leiche …

Noch am selben Abend obduzierten zwei Münchner Rechtsmediziner die Leiche, auf mündliche Anordnung von Staatsanwalt … Fiedler. Sie attestierten Ertrinken als Todesursache. Ein Sexualdelikt schlossen sie aus. Die Mediziner stellten fünf Wunden am Kopf fest. Sie könnten von einem kleinen, stumpfen Gegenstand stammen, schrieb die Kripo in den Ermittlungsbericht. Er liegt WELT vor. …

Außerdem beschrieben die Obduzenten schwere Verletzungen im Schulterbereich. Eine spätere Computertomografie zeigte den Bruch beider Schulterdächer – eine seltene Verletzung, die nur mit außergewöhnlicher Gewalt zugefügt werden kann – und zusätzlich die Fraktur des fünften Halswirbels.

Drei Tage später telefonierte eine Kripo-Ermittlerin, Diana U., mit Rechtsmedizinerin … Mützel. Sie besprachen die Frage, ob Hanna W. bei einem Unfall ums Leben kam oder ob es eine Gewalttat war, womöglich Mord. Kripo-Ermittlerin U. habe der Medizinerin neue Erkenntnisse geschildert, heißt es im Ermittlungsbericht. Ermittlerin und Medizinerin hätten über die Ursachen der Verletzungen gesprochen. Die Medizinerin habe sich festgelegt: Die Verletzungen … seien „gigantisch“, soll die Ärztin gesagt haben. Sie habe eindeutig festgestellt, das könne nicht beim Treiben durchs Wasser passiert sein.

Das könnte der Punkt gewesen sein, ab dem die Ermittlungen nur noch eine Richtung kannten. Die Möglichkeit eines Unfalls findet sich im Ermittlungsbericht nur noch am Ende in der Zusammenfassung – mit der Feststellung, darauf hätten sich keine Hinweise gefunden. Es sei vielmehr von einem gewaltsamen Übergriff auszugehen.

Die Kripo gründete eine Sonderkommission … und machte sich daran, einen Täter zu finden.

Er hat die Tat nie gestanden

Sebastian T. war … auf einer nächtlichen Joggingrunde. Zeugen sahen ihn, allerdings nur allein beim Joggen, nicht mit Hanna W. Die Polizei suchte „den Jogger“ als Zeugen. Seine Mutter meldete sich und schickte den Sohn zur Vernehmung. Die drehte sich schnell – von der Zeugen- zur Beschuldigtenvernehmung. T. geriet unter Verdacht und musste in Untersuchungshaft. Am Ende standen Anklage und Prozess.

Polizei, Staatsanwaltschaft und dann gleich zum Prozessauftakt auch die Vorsitzende Richterin … Aßbichler drängten ihn zu einem Geständnis. T. gestand aber nicht.

Während des Prozesses fand sich dann allerdings ein Zeuge, dem T. den Angriff auf Hanna W. gestanden haben soll. Dieser Zeuge, Adrian M., saß ebenfalls in Untersuchungshaft. …

Adrian M. ist psychisch angeschlagen: Borderline-Störung und „dissoziale Persönlichkeitsstörung“ bescheinigt ihm ein psychiatrisches Gutachten. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten für seine Aussage lehnte Aßbichlers Kammer ab. Genau um diesen Zeugen ging es dann allerdings in den E-Mails der Richterin mit Staatsanwalt Fiedler. … Das ließ sich als Aufforderung an den Anklagevertreter lesen, in diesem von ihr gewünschten Sinn zu plädieren.

Einem lokalen Fernsehsender [siehe RFO, ca. ab Min. 10:45] gewährte Aßbichler Einblick in ihre Richtertätigkeit und beantwortete die Frage, ob es schon einmal einen Moment gegeben habe, wo sie sich gedacht habe, ob eine Entscheidung doch nicht die richtige war, so: „Also den Moment hat es nie gegeben. Es hat einmal einen Moment gegeben, wo ich wusste, dass der Angeklagte schuldig war, aber wir mussten ihn freisprechen.“

Polizei sieht keine „systematischen Fehler“

Inzwischen hat Verteidigerin Rick zusammen mit der Familie des Sebastian T. auf eigene Faust weiter ermittelt und eigene Gutachten in Auftrag gegeben. Der Hamburger Rechtsmediziner Klaus Püschel befand, alle Verletzungen könnten auch nach dem Tod … entstanden sein.

Ein Team um den Aachener Hydrologen Holger Schüttrumpf kommt zu dem Ergebnis, Hannas Leiche könne gegen das Wehr [richtig: Schütz] eines Wasserkraftwerks in der Prien gespült worden sein. Dort ragen 24 Millimeter große Schraubenmuttern in die Strömung, mit denen das Wehr [richtig: Schütz] montiert ist. Seitlich wird das Wasser über eine Stufe [richtig: ein Wehr] in den Hauptarm des Flusses geleitet. Hanna W. könnte mehrmals mit dem Kopf gegen das Wehr [richtig: Schütz] und die Schrauben gestoßen und dann die Staustufe [richtig: das Wehr] herabgestürzt sein, wo sie auf Steine und Stahlstreben getroffen sein könnte.

Die Polizeiermittler haben dasselbe Wehr auch gesehen und fotografiert. Ein Bild davon findet sich in der Akte. Die Schrauben und die Staustufe werden allerdings nicht erörtert.

Das Rosenheimer Polizeipräsidium teilt auf WELT-Anfrage mit, man habe ergebnisoffen und in alle Richtungen ermittelt – auch in Richtung eines Unfalls. Die Beamtin Diana U. sei eine „hoch erfahrene Ermittlerin“.

U. ermittelte auch im Fall des zu Unrecht wegen Mordes verurteilten Manfred … [G.]. Auch hier gehörte sie zu denen, die die Mordthese vertraten und einen Unfall ausschlossen.

„Wir sehen keine systematischen Fehler“, schreibt ein Polizeisprecher. „Die Kolleginnen und Kollegen der Soko haben aus unserer Sicht eine hervorragende Arbeit geleistet!“

Welt.de am 14.07.2025
https://www.welt.de/politik/deutschland ... rbeit.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Montag, 14. Juli 2025, 13:00:26

Radio Charivari: Echo der Holderle-PR

Holderles Volksverblödung greift. Ein Lokalsender äfft heute die Quintessenz aus dem gestrigen OVB-Interview nach – ohne Kontext, ohne Hintergrund. Desinformation von Dumpfbacken für Dumpfbacken:

► Headline: Verwechslung von Nebenklage und Verteidigung
► Holderle: fragwürdige Interaktion von LG und Verteidigung
► Holderle: Nebenklage vom LG zu spät informiert
► Holderle: Freilassung kein Hinweis auf Freispruch
► Holderle: Hannas Eltern tief erschüttert

Die Meldung von Radio Charivari Rosenheim:

Spoiler – hier klicken!
Nach Freilassung im Prozess um Hanna: Verteidigung beklagt Informationsfluss

Im Fall Hanna aus Aschau ist der Angeklagte nach einem neuen Gutachten aus der Untersuchungshaft entlassen worden.

Die Eltern des Opfers zeigen sich tief erschüttert – ihr Anwalt Walter Holderle sieht gegenüber dem OVB ein fragwürdiges Zusammenspiel zwischen Gericht und Verteidigung. Dass die Nebenklage vom Gericht erneut nicht rechtzeitig informiert worden sei, kritisierte er scharf. Die Freilassung sei aber kein Hinweis auf einen Freispruch, so Holderle. Der neue Prozess startet im September.

Radio Charivari Rosenheim am 14.07.2025
https://radio-charivari.de/nachrichten- ... tionsfluss

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 13. Juli 2025, 22:52:48

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35 Danke für die Bereitstellung des Interviews.
Immer wieder gerne Slapstick für alle!

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35 … sonst hätte eigentlich ein neuer Haftbefehl vollstreckt werden müssen.
Oder man hätte gegen die Aufhebung des alten Haftbefehls Rechtsmittel eingelegt. Kein Wort davon schwappt über Holderles sonst so redselige Lippen – und der unfähige Interviewer fragt nicht nach.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Sonntag, 13. Juli 2025, 21:35:35

@Catch22

Danke für die Bereitstellung des Interviews.

Bin gespannt, was diese neuen Erkenntnisse sind. Stark belastend können sie eigentlich nicht sein, sonst hätte eigentlich ein neuer Haftbefehl vollstreckt werden müssen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 13. Juli 2025, 21:00:32

OVB: Holderle gibt sich kämpferisch

Im Interview mit dem Oberbayerischen Volksblatt (OVB) streitet der Nebenklagevertreter Holderle weiter gegen einen Unfall, beschwört einen Mord herauf, bescheinigt dem Gutachter Steller Unfähigkeit und greift das Gericht an, ohne dabei mit Bauchpinselei zu geizen.

► Holderle: beklagt späte Kenntnis von Stellers Gutachten und der Haftentscheidung

Anmerkung: Auch Holderle hat ein sog. „besonderes elektronisches Anwaltspostfach“, nicht nur die Verteidiger. Letzteren stand das Gutachten seit 7.30 Uhr zur Verfügung (siehe hier im 1. Spoiler). Gewöhnlich erhalten alle Prozessbeteilgten die Dokumente gleichzeitig. Ein RA, der darauf wartet, dass ihm ein berittener Gerichtsbote die Papyrusrollen in die Kanzlei tragen möge, ist wohl nicht mehr ganz auf der Höhe der Zeit.

► Holderle: beklagt Schulterschluss zwischen Gericht und Verteidigung

Anmerkung: Wo bleibt Holderles Befangenheitsantrag?

► Holderle: Gericht könne „den komplexen Akteninhalt noch nicht vollständig kennen“

Anmerkung: höheres Arbeitstempo durch bessere Auffassungsgabe?

► Holderle: Zirkelschluss des Gutachters Steller und des Gerichts bzgl. „Täterwissen“

► Holderle: „bewusstlos geschlagen, damit sie sich nicht wehrt“ = „Täterwissen“

Anmerkung: ohne Worte, zig-mal bis zum Erkotzen durchgekaut.

► Holderle: Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen nachgewiesen durch Täterwissen, aussagepsychologisches Glaubwürdigkeitsgutachten überflüssig, Verneinung des dringenden Tatverdachts „absolut unverständlich“

Anmerkung: Rick, Georg und das Gericht helfen gerne beim Verstehen, wenn die eigene Erkenntniskraft nicht reicht.

► Holderle: „aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben“ über „neue Erkenntnisse“

Anmerkung: Die Katze bleibt weiterhin im Sack. Dass es sie überhaupt gibt, darf bezweifelt werden.

► Holderle: Gericht unter Druck gesetzt „durch die von der Verteidigung bewusst einseitig informierten Medien“

► Holderle: „große Teile der Presse [von der Verteidigung] geblendet“

Anmerkung: Rein rhetorisch und ohne sachlichen Grund bezichtigt Holderle die Verteidigung seiner eigenen billigen PR-Methoden.

► Holderle: Unfallgeschehen „widersinnig“, Verletzungen „nie und nimmer“ durch Schrauben erklärbar

Anmerkung: bestechend scharfsinnige Argumentation, wie von Holderle nicht anders bekannt.

► Holderle: ein Mörder laufe frei herum, beunruhige „die gesamte Bevölkerung“

Anmerkung: Holderle wird sie alle retten: die Witwen, die Waisen und die Jungfrauen …


Holderles Weisheiten verbreiten die OVB-Medien ungeprüft und kritiklos auf Rosenheim24:

Spoiler – hier klicken!
„Absolut unverständlich“: Warum der Anwalt von Hannas Eltern das Landgericht kritisiert

Bild
Er wusste Details, die er nur vom Täter haben konnte: Das meint … Walter Holderle (rechtes Foto) über den JVA-Zeugen Adrian M. (großes Foto mit Anwalt Michael Vogel …). © Michael Weiser/re



… Von einem Unfall spricht die Verteidigung, von Mord der Vertreter von Hannas Eltern, Rechtsanwalt Walter Holderle. Wie er die Freilassung des Angeklagten … einschätzt, warum er das Vorgehen des Gerichts kritisch sieht, und was Hannas Eltern schwer zu schaffen macht, sagt er exklusiv dem OVB.

Das Gutachten von Professor … Steller zur Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen hat für großes Aufsehen gesorgt. Kurz danach war Sebastian T auf freiem Fuß. Wie sehr hat Sie diese Entwicklung überrascht?

Walter Holderle: Mich hat überrascht, wie das Ganze zustande gekommen ist. Und wie es mir … nahegebracht worden ist. Ich habe zufällig über Medien davon erfahren, dass im Laufe dieses Tages über den Haftbefehl entschieden werden würde. Dann habe ich erfahren, dass es ein Gutachten gibt, das der Verteidigung anscheinend schon relativ früh am Tag vorgelegen haben muss. Dass die Nebenklage hier ein weiteres Mal nicht beachtet worden ist, hat mich sehr verwundert. Ich musste selber telefonisch nachfassen. Die Berichterstatterin zeigte sich gleichfalls verwundert. Sie hat mir das Gutachten dann weitergeleitet. Da sah ich dann, dass die Entscheidung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt eigentlich schon gefallen war. Und die Frist für eine mir eigentlich zustehende Stellungnahme zu diesem Zeitpunkt gerade im Ablaufen war.

Alle Beteiligten hatten dann wenig Zeit zur Entgegnung. Oder täuscht das?

Holderle: Wie gesagt, die Verteidigung muss es schon früh gewusst haben. Wieso der Schulterschluss zwischen Gericht und Verteidigung, unter Ausschluss der Nebenklage, so eng war, ist mir schwer erklärlich. Ich erinnere nur daran, dass sich gerade die Verteidigung im ersten Verfahren extrem echauffiert hatte, weil sich vermeintlich Richterin und Staatsanwalt hinter ihrem Rücken ausgetauscht hatten, was letztlich mit einem Befangenheitsantrag endete.

Wie beurteilen Sie die Entscheidung des Gerichts, aufgrund des Gutachtens die U-Haft aufzuheben?

Holderle: Hm. Ich kann abschätzen, wie lange es dauert, sich in die Akten einzuarbeiten. Ich musste mich schließlich schon mal in diesen Vorgang einarbeiten. Wenn man berücksichtigt, dass der Bundesgerichtshof am 1. April 2025 entschieden hat, diese Entscheidung erst am 16. April veröffentlicht wurde und die ausgesprochen umfangreichen Akten erst danach, wohl im Mai, an das nun zuständige Gericht gelangt sind, dann kann das Gericht den komplexen Akteninhalt eigentlich noch nicht vollständig kennen. Und trotzdem entscheidet es auf der Basis eines Gutachtens. Und da zitiere ich, was in dem Gutachten steht: „Im Urteil ist wiederholt enthalten, dass der Zeuge in seinem Bericht über das Geständnis des Angeklagten ‚Täterwissen‘ gezeigt habe.“ Und weiter: „Wenn eine Aussageperson Tatdetails beschreibt, die ihr ausschließlich vom Täter selbst übermittelt worden sein können, so erübrigt sich aus hiesiger Sicht eine aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsbeurteilung. Da eine solche in Auftrag gegeben wurde, wird geschlussfolgert, dass gesichertes Täterwissen bislang nicht vorliegt.“

Klingt wie ein Zirkelschluss.

Holderle: Ganz genau! Der Gutachter schlussfolgert, wenn das Gericht mich beauftragt, dann ist für mich klar, es gibt kein gesichertes Täterwissen. Und weil es kein gesichertes Täterwissen gibt, darum mache ich dieses Gutachten so, wie es nunmehr vorliegt. Das ist ein Zirkelschluss!

Welches Detail ist denn zum Beispiel Täterwissen?

Holderle: Ich zitiere hier aus dem Urteil des LG Traunstein … „Dass die Frau bewusstlos geschlagen wurde, damit sie sich nicht wehrt, bzw., dass es kein Kampfgeschehen gab, war nie Thema in Presseartikeln, weder denjenigen, die unmittelbar nach der Tat erschienen noch denjenigen, die nach Beginn der Hauptverhandlung am 12. Oktober 2023 erschienen. Dies wusste nur der Täter. Dass die Schläge gesetzt wurden, um zu verhindern, dass die Frau sich wehrt, deckt sich aber objektiv vollständig mit den rechtsmedizinischen Erkenntnissen.“ Hieran anknüpfend führt das Landgericht Traunstein ab Seite 207 des Urteils noch weitere Details an, die belegen, dass in dem Gespräch Umstände geschildert wurden, welche nur der Täter wissen konnte.

Also hätte es kein Gutachten gebraucht?

Holderle: Die Antwort gibt der Sachverständige … Steller in seinem Gutachten vom 18. Juni 2025 selbst. Es gibt Tatdetails, die dem Zeugen ausschließlich vom Täter selbst übermittelt worden sein konnten. Damit erübrigt sich eine aussagepsychologische Glaubwürdigkeitsbeurteilung! Die Glaubwürdigkeit des Zeugen ist vielmehr durch das ihm übermittelte Täterwissen nachgewiesen. Wie die nunmehr zur Entscheidung berufene Kammer … auf der Basis eines damit sogar nach den Ausführungen des Sachverständigen nicht relevanten Gutachtens den dringenden Tatverdacht … verneinen konnte, ist mir absolut unverständlich.

Es soll zudem neue Erkenntnisse im Fall Hanna geben.

Holderle: Es gibt tatsächlich neue Erkenntnisse, aber die befinden sich in einem Stadium, in dem man aus ermittlungstaktischen Gründen keine genaueren Angaben machen kann.

Viele Beobachter sehen in der Aufhebung der U-Haft eine Vorentscheidung für einen Freispruch. Ist sie das auch für Sie?

Holderle: Nein. Die nun zuständigen Berufsrichterinnen sind mir als sehr gute Juristinnen und sehr besonnen arbeitende Richterinnen bekannt. Die werden den gesamten Lebenssachverhalt mit Sicherheit sehr sorgfältig aufarbeiten. Ihre aktuelle Entscheidung kann ich mir nur so erklären, dass sie sich durch die von der Verteidigung bewusst einseitig informierten Medien unter Druck gesetzt sahen. Das wird kein Dauerzustand sein. Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen muss ein Gericht immer selbst auf der Basis sämtlicher in diesem Zusammenhang maßgeblicher Umstände beurteilen. Es wird nicht entschieden ohne sorgfältige Lektüre der Akten, jedenfalls nicht rein auf der Basis dieses – wie dargelegt nicht relevanten – Gutachtens.

Wie geht es Hannas Eltern?

Holderle: Die Eltern haben sich dem Verfahren gegenüber immer sehr offen verhalten. Es hat ja auch jeder gemerkt, dass sie nicht von vornherein Sebastian T. zum Schuldigen gemacht haben. Sie erhofften vielmehr vom Prozess, dass alles aufgeklärt wird. Zu schaffen macht ihnen nun die Version der Verteidigung mit diesem widersinnigen Unfallgeschehen, in dem zum Beispiel die Verletzungen durch Schrauben erklärt werden, was nie und nimmer sein kann. Wenn man sich noch anschaut, dass sich große Teile der Presse haben blenden lassen, kann man verstehen, wie schockiert die Eltern sind.

Wenn man die Unfall-These ablehnt, dann geht man zwingend davon aus, dass es einen Täter gibt. Ob der Sebastian T. heißt oder nicht.

Holderle: Das beunruhigt glaube ich nicht nur die Eltern, sondern die gesamte Bevölkerung. Vor allem in Aschau. Weil man sich klar sein muss: Es war kein Unfall, sondern ein Gewaltverbrechen. Und damit gibt es einen Täter. Und der läuft frei herum.

Rosenheim24.de am 13.07.2025
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 29880.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 10. Juli 2025, 20:30:18

Fränkin hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:18:41 Auch mit über 2 Promille weiß eine Medizinstudentin, dass die europaweit einheitliche Notrufnummer nicht die der Eltern ist …

Ein Harnwegsinfekt kann … ganz einfach die Ibuprophen im Blut erklären, die acetylierte Glucose im Harn erklären und die geringe Menge an Urin in der Blase erklären.
Diese Erkenntnis setzt eine gesamtheitliche Betrachtung aller bekannten Umstände und Faktoren voraus. Der Nebenklageverteter Holderle jedoch verweigert sich einer solchen Sichtweise. All das, was ihm nicht in den Kram passt, lässt er einfach weg. Nach dieser Masche verlief die erste Hauptverhandlung und ebenso löchrig wurde auch das Urteil begründet. Darauf zielte @andi55 ab, als sie schrieb:
andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39 Herr Holderle sieht in dem Focus-Interview den Anruf des Nofallkontaktes als den ultimativen Beweis, dass es kein Unfall gewesen sein kann. Dass die Verstorbene gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte hält er für völlig ausgeschlossen. …

Das von der Verteidigung vorgelegte rechtsmedizinische Privatgutachten wird umfassend auf die Aspekte der acetylierten Glukose, eines Harnwegsinfekts, des Ibuprophens, der geringen Restharnmenge und auch auf ein naheliegendes Erbrechen aufgrund des geringen Mageninhalts eingegangen sein. Auch Holderle kennt dieses Gutachten. Seine einzig verbleibende Gegenwehr: totschweigen.

Ebenso verhält sich Holderle zu dem technischen Privatgutachten zu Hannas Handy (z. B. Thermodynamik) und zu dem hydrologischen Gutachten. Die darin vorgetragenen neuen Erkenntnisse werden totgeschwiegen, die Gutachten der Verteidigung allesamt als „Gefälligkeitsgutachten“ diskreditiert. Fast scheint es, als erwarte Holderle ein Gefälligkeitsurteil.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Fränkin » Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:18:41

andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39 Herr Holderle sieht in dem Focus-Interview den Anruf des Nofallkontaktes als den ultimativen Beweis, dass es kein Unfall gewesen sein kann.
Auch mit über 2 Promille weiß eine Medizinstudentin, dass die europaweit einheitliche Notrufnummer nicht die der Eltern ist, die man ohne Guthaben auch nicht anrufen kann.
Die 110 und die 112 hingegen erreicht man von jedem Handy, auch ohne Guthaben. Es muss nur eine gültige SIM-Karte in dem Gerät stecken.

Warum sollte jemand, der von einem anderen angegriffen wird, bitte die Nummer der Eltern wählen?

Man könnte sich eher vorstellen, dass die "Frischluftwatschn" zugeschlagen hat, es Hanna schlecht wurde, sie sich erbrechen musste (dafür spräche eindeutig der geringe Mageninhalt) und sie vielleicht in dem Moment vergessen hatte, dass sie kein Guthaben mehr hat und tatsächlich während des Erbrechens noch versuchte ihre Eltern zu erreichen.

Aber die Eltern anzurufen, in dem Moment in dem man angegriffen wird, ist nicht so wirklich zielführend.
andi55 hat geschrieben: Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39 Dass die Verstorbene gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte hält er für völlig ausgeschlossen. Warum hatte sie dann eine IBU intus und warum hat sie nicht auf ihren Kumpel gewartet , so wie es verabredet war , wenn sich doch alle dort so lieb haben ? Man haut doch nicht einfach ab ohne Grund, zumal sie ja während der Warterei noch mit anderen Gästen geplaudert hat, sie stand also nicht einfach alleine rum wie bestellt und nicht abgeholt. Hanna galt als zuverlässige Person, da lässt keiner den anderen einfach ohne Grund zurück ohne wenigstens Bescheid zu geben.
Und wofür die IBU , wenn doch gesundheitliche Probleme ausgeschlossen werden bei 2 Promille ? Ziehe ich hier die falschen Rückschlüsse ?
Wenn es nicht allzu viel Umstände macht, lies Dir bitte diesen Beitrag und den unteren Teil von diesem Beitrag durch.
Fränkin hat geschrieben: Montag, 10. März 2025, 22:29:16 Das Thema acetylierte Glucose muss in diesem Zusammenhang erneut Erwähnung finden.
N-Acetylglucosamin findet sich in der Zellwand grampositiver Bakterien. Dazu gehören die Enterokokken, die Harnwegsinfekte verursachen. Zu einem Symptom bei einem Harnwegsinfekt zählt das häufige Wasserlassen, der sogenannten Pollakisurie.
Ein Harnwegsinfekt kann also ganz einfach die Ibuprophen im Blut erklären, die acetylierte Glucose im Harn erklären und die geringe Menge an Urin in der Blase erklären.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Donnerstag, 10. Juli 2025, 15:34:39

Herr Holderle sieht in dem Focus-Interview den Anruf des Nofallkontaktes als den ultimativen Beweis, dass es kein Unfall gewesen sein kann.
Dass die Verstorbene gesundheitliche Probleme gehabt haben könnte hält er für völlig ausgeschlossen. Warum hatte sie dann eine IBU intus und warum hat sie nicht auf ihren Kumpel gewartet , so wie es verabredet war , wenn sich doch alle dort so lieb haben ? Man haut doch nicht einfach ab ohne Grund, zumal sie ja während der Warterei noch mit anderen Gästen geplaudert hat, sie stand also nicht einfach alleine rum wie bestellt und nicht abgeholt. Hanna galt als zuverlässige Person, da lässt keiner den anderen einfach ohne Grund zurück ohne wenigstens Bescheid zu geben.
Und wofür die IBU , wenn doch gesundheitliche Probleme ausgeschlossen werden bei 2 Promille ? Ziehe ich hier die falschen Rückschlüsse ?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 06. Juli 2025, 22:40:10

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 19:20:46 … Im Mordfall Sonja Engelbrecht hat der letzte Begleiter … "gestanden" er hätte Sonja an Menschenhändler verkauft … Allerdings hat die Polizei das damals nicht ernst genommen. …
Den phantasiebegabten Rosenheim Cops kann das bodenständigere Münchener K11 natürlich nicht das Wasser reichen. Dazu Doppeltes Glück für den Begleiter: 1995 war Aßbichler noch nicht Richterin und Fiedler sammelte als strebsamer Pennäler noch Fleißkärtchen.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 19:20:46 … hat sich diese Story mit der
Verfolgungsjagd mit der Polizei jemals aufgeklärt ? …
Von der Krawalljournaille sensationslüstern aufgepickt – und dann totgeschwiegen, nachdem sich offenbar herausgestellt hatte, dass an der Sensation nichts Wahres dran war. So brachte das OVB auch die Ente vom Video um 2.40 Uhr mit Jogger und Stirnlampe in Tatortnähe unters Volk – ohne den Bockmist jemals richtigzustellen.

andi55 hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 19:20:46 Herr Holderle fängt tatsächlich im Interview wieder mit dem "Suffgeständnis" an. …
Vielleicht hat Holderle seinem toten Gaul ein Exoskelett verpasst. Reitet er mit Raumfahrt-Power-Motörchen von Maxon aus Sachseln behende der Fatamorgana einer erneuten Verurteilung entgegen?

Im Ernst: Was Holderle im Schilde führt, bleibt ein Rätsel. Seine vordringliche Aufgabe bestünde darin, die Interessen seiner Mandanten wahrzunehmen.

Nicht dazu zählt, unsachliche Hetze in den Medien gegen einen Angeklagten zu betreiben, der aller Voraussicht nach unschuldig ist und freigesprochen werden wird. Denn neue Beweise gegen Sebastian gibt es noch immer nicht. Von neuen Ermittlungen in Richtung eines alternativen Täters ist nichts zu hören, auch nicht in Richtung der Widerlegung eines Unfalls. Krachend droht die Nebenklage zu scheitern. Damit zerschlägt sich auch die Hoffnung, von einem verurteilten Täter Schadenersatz verlangen zu können (was die Schatulle des Anwalts ohne viel Mühe und unabhängig vom Erfolg erneut gefüllt hätte).

Je nachdem, inwieweit sich ein Unfall beweisen lassen wird, kommt möglicherweise ein Schadenersatzanspruch gegen die Gemeinde in Betracht wegen schuldhafter Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (kein durchgehendes Geländer am Bärbach). Dies aber basiert derzeit auf einer unsicheren Sachlage mit daher rechtlich ungewissem Ausgang. Über all dem schwebt die drohende Verjährung – deren Eintritt sich mit aktuellem Kenntnisstand nicht zuverlässig ermitteln läßt (§§ 195, 199 Abs. 1 Ziff. 2 BGB). Hier fände Holderle ein überaus dringliches und vielfältiges Betätigungsfeld, würde er die Interessen seiner Mandanten wahrnehmen wollen. Damit aber käme er wohl kaum in die Schlagzeilen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Sonntag, 06. Juli 2025, 19:20:46

Herr Holderle fängt tatsächlich im Interview wieder mit dem "Suffgeständnis" an. Im Mordfall Sonja Engelbrecht hat der letzte Begleiter, welcher in den Augen der Eltern Sonja's hochgradig verdächtig war, sogar mehrmals aus purer Genervtheit "gestanden" er hätte Sonja an Menschenhändler verkauft, weil er sich damals von den Eltern massiv bedrängt sah. Derart trotzigen Unfug hauen junge Leute vielleicht einfach mal raus, wenn sie genervt sind. Allerdings hat die Polizei das damals nicht ernst genommen. Und wenn wir gerade beim Thema Unfug sind: hat sich diese Story mit der
Verfolgungsjagd mit der Polizei jemals aufgeklärt ? War wahrscheinlich auch nur so eine Möchtegerngangsterstory.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 06. Juli 2025, 18:08:50

Lento hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59 Da sind wir einer Meinung, obgleich ich da der Ansicht bin, dass man diesen es nicht so leicht machen sollte. …
Wer unqualifizierten Medienwurstlern Tür und Tor öffnet, sind die Leser und Zuschauer selbst. Ohne Kundschaft keine Ware. Eine Gesellschaft hat die Medien, die sie verdient.

Der bildungsferne, schlecht informierte und denkfaule Leser verstrickt sich aus tiefster Angst in einer Welt selbstgeschaffener Phantasien, die er für reale Fakten hält – und mit denen er seine eigenen Ängste bekämpft. Mit Schrecken zu beobachten im Kommentarbereich des jüngsten Interviews mit Holderle:

https://www.focus.de/panorama/nach-wend ... l#comments

Die Leserkommentare im Focus, dem „Spiegel für Arme“, spiegeln den Zustand einer kritiklosen, intellektuell verwahrlosten Gesellschaft mit der Sehnsucht nach Manipulation. Geglaubt wird, was gefällt.

Auf diesem Nährboden gedeiht eine billige Journaille, die keiner Qualifikation mehr bedarf. Führend auf diesem Gebiet: der Medienkonzern des Dr. Dirk Ippen und seiner Anverwandten, zu dem auch das Oberbayerische Volksblatt zählt.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59 … Diese Sicht von Assbichler war so ungeheuerlich, aber nicht die geringste Kritik kam von der Reporterin …
Eine Folge bewusster Personalpolitik: billig, jung, unerfahren, devot, gering qualifiziert (oder noch in einem sogenannten Volontariat, das diese Bezeichnung nicht verdient). Allesamt auch Kriterien des Ippen-Konzerns.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59 … dadurch wird die Eignung von Assbichler für die Rechtspflege stark in Frage gestellt. …
Das ist richtig. Den Zuschauer jedoch erreicht das nicht.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59 … Es waren intelligente Menschen und agierten dann ähnlich wie Holderle, genau nichts falsches sagen, aber so, dass man fast das Gegenteil annehmen kann, wenn man nicht genau zuhört. …
Solche Menschen treten leider immer wieder in Erscheinung. Die Intelligenz Holderles sollte allerdings nicht überschätzt werden, denn offenkundig bedenkt er nicht das bittere Ende, auf das seine Manöver zusteuern. Eine Strategie oder Taktik verbirgt sich dahinter nicht. Es sind nur Tricks aus einem Wochenendkurs der Volkshochschule.

Lento hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59 … vielleicht habe ich da schon zu stark resigniert. …
Glücklicherweise erwecken Deine Beiträge nicht diesen Eindruck. Resignation wäre das Ende einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft.


Nebenbei: Eine einstige Sternstunde medialen Wahnsinns (1983) wird zwar durch die alltägliche Gegenwart längst in den Schatten gestellt. Wer aber Helmut Dietls „Schtonk!“ (1992) noch nicht kennt, findet hierin eine köstliche, fast dokumentarische und abendfüllende Satire über die Zirkuswelt bunter Medien:

https://www.dailymotion.com/video/x8yss06

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Sonntag, 06. Juli 2025, 13:26:16

Lento hat geschrieben: Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59 Das sind wir einer Meinung, obgleich ich da der Ansicht bin, das man diesen es nicht so leicht machen sollte. Das gleiche gilt natürlich auch für das Interview mit Assbichler, wo sie angeblich wusste, dass der Angeklagtein dem damals von ihr erwähnten Fall der Täter ist, aber die Beweise bei weitem nicht ausgereicht hätten. Diese Sicht von Assbichkler war so ungeheuerlich, aber nicht die geringste Kritik kam von der Reporterin, sie klebte quasi weiter an den Lippen von Assbichler. Das muss man sich mal vorstellen, das spricht Assbichler so etwas ungeheuerliches aus ohne ein Deut zu erkennen, was sie da sagt.

Ab 10:45

https://www.rfo.de/mediathek/video/jacq ... raunstein/

Aus meiner Sicht kann man nicht häufig genug darauf hinweisen, dadurch wird die Eignung von Assbichlers für die Rechtspflege stark in Frage gestellt.

Nein Frau Assbichler, das wovon sie Reden ist nicht in dubio pro reo, sondern nur die Angst, dass der BGH das Urteil aufheben könnte. Sie selbst müssen in der Lage sein Zweifel zu haben.

Das ist für mich schwerwiegender als so ein schmutziger Provinzanwalt, aber vielleich habe ich da schon zu stark resigniert. Ich bin schon länger pensioniert und habe in meinem Leben doch einiges von Menschen mitbekommen, wie sie sich in manchen Situationen verhalten. Dazu gehörten auch Zeugen, wenn sie über jemanden Aussagen mussten, von dem sie wirtschaftlich abhängig waren. Es waren intelligente Menschen und agierten dann ähnlich wie Holderle, genau nichts falsches sagen, aber so, dass man fast das Gegenteil annehmen kann, wenn man nicht genau zuhört. Man lernt so die Menschen kennen. Bei Holderle ist es natürlich etwas anderes, er unterliegt nicht diesem Druck und da gebe ich Dir recht, er ist ein Organ der Rechtspflege und dürfte so nicht handeln. Bei dem Alkoholkonsum behauptet er natürlich falsches und das mit dem Partygirl unterstellt er dort Dinge, die bisher nie gesagt wurden.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Sonntag, 06. Juli 2025, 13:10:59

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 16:07:58Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die fachliche Unfähigkeit Medienschaffender verhindert, dass ein Interviewer einem Holderle in die Parade fährt. Allein der Journalist und dessen (mangelhafte) Qualifikation sind dafür verantwortlich, wenn derart hanebüchener Bullshit publiziert wird. Dies macht sich Holderle zunutze – und nicht etwa unzureichende Transparenz eines Gerichts.

Tonnenschwer der Gesellschaft auf die Füße gefallen ist längst die unsäglich schlappe Qualität unserer Medien. Keinem aber tut auch nur der kleine Zeh weh.
Das sind wir einer Meinung, obgleich ich da der Ansicht bin, das man diesen es nicht so leicht machen sollte. Das gleiche gilt natürlich auch für das Interview mit Assbichler, wo sie angeblich wusste, dass der Angeklagtein dem damals von ihr erwähnten Fall der Täter ist, aber die Beweise bei weitem nicht ausgereicht hätten. Diese Sicht von Assbichkler war so ungeheuerlich, aber nicht die geringste Kritik kam von der Reporterin, sie klebte quasi weiter an den Lippen von Assbichler. Das muss man sich mal vorstellen, das spricht Assbichler so etwas ungeheuerliches aus ohne ein Deut zu erkennen, was sie da sagt.

Ab 10:45

https://www.rfo.de/mediathek/video/jacq ... raunstein/

Aus meiner Sicht kann man nicht häufig genug darauf hinweisen, dadurch wird die Eignung von Assbichlers für die Rechtspflege stark in Frage gestellt.

Das ist für mich schwerwiegender als so ein schmutziger Provinzanwalt, aber vielleich habe ich da schon zu stark resigniert. Ich bin schon länger pensioniert und habe in meinem Leben doch einiges von Menschen mitbekommen, wie sie sich in manchen Situationen verhalten. Dazu gehörten auch Zeugen, wenn sie über jemanden Aussagen mussten, von dem sie wirtschaftlich abhängig waren. Es waren intelligente Menschen und agierten dann ähnlich wie Holderle, genau nichts falsches sagen, aber so, dass man fast das Gegenteil annehmen kann, wenn man nicht genau zuhört. Man lernt so die Menschen kennen. Bei Holderle ist es natürlich etwas anderes, er unterliegt nicht diesem Druck und da gebe ich Dir recht, er ist ein Organ der Rechtspflege und dürfte so nicht handeln. Bei dem Alkoholkonsum behauptet er natürlich falsches und das mit dem Partygirl unterstellt er dort Dinge, die bisher nie gesagt wurden.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 05. Juli 2025, 16:07:58

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … In dem Fall wären weitere Punkte auszuführen sehr einfach gewesen, das hätte die Richter [des BGH] in ihrer Arbeit nicht groß überfordert. …
Fachlich und intellektuell wären die BGH-Richter wohl nicht überfordert gewesen. Hinsichtlich des zeitlichen Aufwandes schon sehr viel eher: In dem hanebüchenen Urteil greift eines ins andere. Eine Absurdität bedingt die nächste. Wo anfangen, wo aufhören?

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … Zwar hat der BGH keine Pflicht weitere Gründe der Revision zu nennen, weil er dazu FORMELL nicht verpflichtet ist. Dieses formell ist jedoch ein Problem, es geht an den Bedürfnissen der Menschen vorbei …
Wäre es den „Bedürfnissen der Menschen“ entgegengekommen, wenn sich die Richter beispielsweise die zu Unrecht abgelehnte Begutachtung des JVA-Zeugen rausgepickt hätten, um das Urteil aufzuheben? Nein. Ein Holderle würde immer noch behaupten, der übrige, vom BGH nicht explizit beanstandete Teil des Urteils sei fehlerfrei. Dann würde Holderle die Befangenheit leugnen.

Einzig denkbarer Ausweg: die Verpflichtung zur ausnahmslosen Prüfung aller Revisionsrügen. Folge: Überlastung der BGH-Richter ohne Verbesserung des Outputs.

Im Übrigen ist es nicht Aufgabe des BGH, die „Bedürfnisse der Menschen“ zu bedienen, sondern geltendes Recht umzusetzen. Auch ist es nicht Aufgabe eines Neurochirurgen, Hinz und Kunz detailliert über neue Entwicklungen von OP-Techniken zu unterrichten. Dies ist der Job von Fachjournalisten. Ansonsten könnte der Chirurg seine Kernaufgabe nicht mehr erfüllen.

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … Die Justiz ist auch zur Transparenz verpflichtet …
Richtig. Und die Gewährleistung der Transparenz für die demokratische Öffentlichkeit fällt in den Aufgabenbereich der Medien!

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17 … Daher überlässt der BGH das Feld genau solchen Menschen wie Holderle und auch der Presse. …
Umgekehrt wird ein Schuh daraus: Die fachliche Unfähigkeit Medienschaffender verhindert, dass ein Interviewer einem Holderle in die Parade fährt. Allein der Journalist und dessen (mangelhafte) Qualifikation sind dafür verantwortlich, wenn derart hanebüchener Bullshit publiziert wird. Dies macht sich Holderle zunutze – und nicht etwa unzureichende Transparenz eines Gerichts.

Tonnenschwer der Gesellschaft auf die Füße gefallen ist längst die unsäglich schlappe Qualität unserer Medien. Keinem aber tut auch nur der kleine Zeh weh.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Samstag, 05. Juli 2025, 10:58:17

Catch22 hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29 In der Entscheidung der BGH-Richter kann ich keinen Fehler erkennen. Eine Verpflichtung des BGH zur Prüfung aller weiteren Revisionsrügen besteht nicht, wenn das angefochtene Urteil durch eine einzige Rüge bereits zu Fall gebracht wurde.

Der Fehler liegt woanders. Nicht nur Gerichte, sondern auch RAe sind sogenannte Organe der Rechtspflege – und als solche der Wahrheit verpflichtet. Ein RA weiß, dass ein aufgehobenes Urteil nicht deshalb „inhaltlich“ fehlerfrei ist, weil „inhaltliche“ Fehler vom BGH nicht explizit „beanstandet“ wurden. Ein RA, der Gegenteiliges behauptet, handelt wider besseres Wissen. Mit anderen Worten: Er lügt. Ein solcher RA verstößt gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und er beschädigt nicht nur das Ansehen seines eigenen Berufsstandes, sondern das der gesamten Rechtspflege.

Nicht etwa juristische Formalismen „abgehobener“ BGH-Richter treten die Rechtspflege mit Füßen, sondern pechschwarze Schafe, denen kein Trick zu mies, kein Manöver zu verboten, keine Lüge zu schändlich ist, wenn's nur dem eigenen Vorteil dient.
Beides ist richtig. Zwar hat der BGH keine Pflicht weitere Gründe der Revision zu nennen, weil er dazu FORMELL nicht verpflichtet ist. Dieses formell ist jedoch ein Problem, es geht an den Bedürfnissen der Menschen vorbei, das meinte ich, als ich den BGH als abgehoben bezeichnet habe. Die Justiz ist auch zur Transparenz verpflichtet und genau die sehe ich von Seiten des BGH nicht ausreichend. Daher überlässt der BGH das Feld genau solchen Menschen wie Holderle und auch der Presse.

In dem Fall wären weitere Punkte auszuführen sehr einfach gewesen, das hätte die Richter in ihrer Arbeit nicht groß überfordert.
Catch22 hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29Das mag sein. Aber auch der Wegfall des Tonbandgeräte-Unfugs bringt im dortigen Entführungsfall die Indizienkette nicht zum Einsturz. Der Bruder hatte sich anstatt auf Werner M. auf das Internat konzentriert – entweder oder. Vielleicht verbirgt sich die Lösung in einem Sowohl-als-auch?
Es gab auch Aussagen des Belastungszeugen, die nicht stimmen konnten. Die Grube konnte nicht mit dem Spaten ausgehoben worden sein, wie es der Zeuge immer behauptet hatte. Man kann genau aus den Protokollen entnehmen, das die Ermittler etwas anderes von ihm hören wollten (eine Grabgabel). Aber das kam von ihm nicht, er wusste höchstwahrscheinlich nichts. Beide Hauptsäulen dürften in Wirklichkeit extrem bröckelig geradezu nicht vorhanden gewesen sein. Das sowohl als auch verstehe icht nicht ganz, ich denke kaum, dass das Internat als auch der Verurteilte bei der Tat beteiligt war. Ob die Lösung im Internat zu suchen ist, das weiß ich nicht, darum kommt es auch nicht an, es kommt in Wirklichkeit auf die Stichhaltigkeit der Indizien an und die sind es bei genauerer Betrachtung nicht. Aber das ist hier OT.

PS: Der Bruder hatte auch einen Aussagepycholgen diese Zeugenaussage nach der Aktenlage bewertet (mehr konnte das Gericht auch nicht, er war verstorben). Sein Ergebnis war ähnlich dem des JVA-Zeugen in diesem Fall hier.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 05. Juli 2025, 03:50:29

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Ein Verschulden trifft hier auch den BGH, da der BGH nur bzgl. dem Befangenheitsantrag das Urteil aufgehoben hat. So kann sich immer jemand darauf beziehen, dass es nur der Mail-Verkehr war und nichts anderes. Genau das versucht auch Holderle, indem er diese Sache verharmlost. Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. …
In der Entscheidung der BGH-Richter kann ich keinen Fehler erkennen. Eine Verpflichtung des BGH zur Prüfung aller weiteren Revisionsrügen besteht nicht, wenn das angefochtene Urteil durch eine einzige Rüge bereits zu Fall gebracht wurde.

Der Fehler liegt woanders. Nicht nur Gerichte, sondern auch RAe sind sogenannte Organe der Rechtspflege – und als solche der Wahrheit verpflichtet. Ein RA weiß, dass ein aufgehobenes Urteil nicht deshalb „inhaltlich“ fehlerfrei ist, weil „inhaltliche“ Fehler vom BGH nicht explizit „beanstandet“ wurden. Ein RA, der Gegenteiliges behauptet, handelt wider besseres Wissen. Mit anderen Worten: Er lügt. Ein solcher RA verstößt gegen seine berufsrechtlichen Pflichten und er beschädigt nicht nur das Ansehen seines eigenen Berufsstandes, sondern das der gesamten Rechtspflege.

Nicht etwa juristische Formalismen „abgehobener“ BGH-Richter treten die Rechtspflege mit Füßen, sondern pechschwarze Schafe, denen kein Trick zu mies, kein Manöver zu verboten, keine Lüge zu schändlich ist, wenn's nur dem eigenen Vorteil dient.

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Holderle manipuliert, die Medien und im 1. Verfahren auch das Gericht. …
Genauso ist es. Und im zweiten Verfahren? Er läuft sich schon mal warm …

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Ich lese da etwas anderes raus, und zwar … dass kein Richter bewusst einen Unschuldigen verurteilen will. …
So hatte auch ich es gemeint, als ich interpretierte, „die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen“. Denn von bewußt herbeigeführten Fehlurteilen ging ich in diesem Zusammenhang nicht aus. Mir ging es nur darum, die Macht der Holderleschen Manipulation gegenüber den Hinterbliebenen zu verdeutlichen.

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Da ich nicht weiß, wie weit … Holderle die Familie manipuliert hat …, kann man das nicht beurteilen. Ich persönlich befürchte, dass sie auch nach einem Freispruch weiter den Jogger als Täter sehen und einen Unfall ausschließen. …
Eine solch krasse Realitätsverweigerung traue ich der Familie nicht zu. Sie werden nicht nur das manipulative Oberbayerische Volksblatt lesen, sondern auch mit namhaften Journalisten und seriösen Medien in Kontakt kommen. Noch dazu hieß es am 13.10.2023 auf Bild.de: „Wir haben wochenlang gehofft und gebetet, dass es ein Unfall ist.“

Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Die Tatsachen können damit nicht verbogen werden, aber wer von den Lesern kennt sie? …
Die Informationspflicht liegt bei den Medien, die Medienkompetenz in der Verantwortung des Lesers. Der bildungsferne Leser ohne eigene Denkleistung ergibt sich in die Fänge des billigen und einseitigen Verlautbarungsjournalismus und bleibt zwangsläufig auf der Strecke. Das aber ist nichts Neues.


Abseits des Falls Hanna:
Lento hat geschrieben: Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38 … Opferfamilien sind … selten objektiv … Der Fall Ursula Herrmann ist da eine absolute Ausnahme, wo der Bruder ausreichendes Fachwissen besaß, das Tonbandgutachten als groben Unfug zu entlarven. …
Das mag sein. Aber auch der Wegfall des Tonbandgeräte-Unfugs bringt im dortigen Entführungsfall die Indizienkette nicht zum Einsturz. Der Bruder hatte sich anstatt auf Werner M. auf das Internat konzentriert – entweder oder. Vielleicht verbirgt sich die Lösung in einem Sowohl-als-auch?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Lento » Samstag, 05. Juli 2025, 01:11:38

@Catch22

Bzgl. Hoderle hast Du vollkommen recht. Geschwätz war es nicht, ich hielt seinen Aussgen - wenn man das Urteil und die weiteren Umstände kennt - für vollkommen belanglos. Aber Du hast Recht, auf uninformierte Menschen wirkt es natürlich vollkommen anders. Und es ist jetzt nicht nur ein Lokal-Blatt sondern der Fokus, der sich zum Werkzeug machen lässt.

Holderle manipuliert, die Medien und im 1. Verfahren auch das Gericht. Ich kann mich noch erinnern, als er im Plädoyer sagte, dass der Jogger zugegeben habe am vermeintlichen Tatort gewesen zu sein. Dass dies auf dem Anfang seiner Jogging-Route erfolgte und damit für das angebliche Verbrechen keine Rolle gespielt hat, hat er unterschlagen. Auf AllesMist wurde lange angenommen, dass dieser behauptete Umweg auf dem Rückweg war um so mögliche Sichtungen von Zeugen erklären zu können. Mir war damals klar, dass es der Hinweg gewesen sein muss, sonst wäre das von den Medien viel stärker ausgeschlachtet worden und Holderle hatte es im Plädoyer nicht so ungenau formuliert, dass beide Möglichkeit in Wirklichkeit offen waren.

So etwas sollte ein Gericht erkennen, aber erkennt es das auch, insbesondere dann wenn es voreingenommen ist? Dass in der schriftlichen Urteilsbegründung das richtig gestellt wurde, ist das eine, aber was war in den Köpfen der Richter z.Z. der Entscheidung? Hatte diese Manipulation noch einen Einfluss? Wahrscheinlich ja.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 So hat Holderle das nicht gesagt. Focus online zitiert ihn anders: „Die Eltern glauben fest daran, dass niemand Interesse daran hat, einen Unschuldigen zu verurteilen.“ Dies bedeutet nach meinem Verständnis, dass der Familie weisgemacht wurde, die deutsche Justiz verurteile keinen Unschuldigen. Folglich müsse Sebastian der Täter sein.
Ich lese da etwas anderes raus, und zwar nicht anderes als das kein Richter bewusst einen Unschuldigen verurteilen will. Daran hat wahrscheinlich wirklich kein Richter Interesse. Dass die Familie nicht einen Unschuldigen verurteilt sehen will, habe ich aus einer früheren Äußerung von Holderle. Möglicherweise hat Holderle der Familie irgendetwas weißgemacht, aber ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt notwendig war. Opferfamilien sind da selten objektiv, die Problematik sieht man auch in anderen Fällen (z.B. Amanda Knox). Der Fall Ursula Herrmann ist da eine absolute Ausnahme, wo der Bruder ausreichendes Fachwissen besaß, das Tonbandgutachten als groben Unfug zu entlarven.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Dahinter steckt die diabolische Logik eines Verlierers. Gehirnwäsche, damit die Mandantschaft nicht von der Fahne geht. Erst im finalen Untergang wird die wahre Erkenntnis wie ein Bombenhagel über sie hereinbrechen.
Da ich nicht weiß, wie weit hier Holderle die Familie manipuliert hat oder sie selbst noch an dem Jogger als Täter festhält, kann man das nicht beurteilen. Ich persönlich befürchte, dass sie auch nach einem Freispruch weiter den Jogger als Täter sehen und einen Unfall ausschließen. Sie können immer das erste Gericht als das "wahre" Urteil ansehen. Hier hat der Staat einfach viel zu großen Mist gebaut. Ein Verschulden trifft hier auch den BGH, da der BGH nur bzgl. dem Befangenheitsantrag das Urteil aufgehoben hat. So kann sich immer jemand darauf beziehen, dass es nur der Mail-Verkehr war und nichts anderes. Genau das versucht auch Holderle, in dem er diese Sache verharmlost.
Für mich sind die Richter des BGH viel zu stark abgehoben und sehen nicht mehr die Bedürfnisse des Menschen, sondern nur noch juristische Formalismen. Es mag Rechtsfrieden geben, aber das hat nicht immer etwas mit wirklichem Frieden zwischen den Menschen zu tun. Und das müsste auch der Justiz wichtig sein, besonders dann, wenn diese selbst für diesen Riesenmist verantwortlich ist. Aber man versteckt sich lieber hinter Formalismen, und lässt die Betroffenen im Stich, erbärmlich.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Die Verteidigung informiert nüchtern über den Sachstand und lässt darüber berichten. Die Nebenklage glaubt, den rettenden Strohhalm in gezielter Desinformation zu finden. Die StA schweigt sich aus. Und einige regionale Schmierfinken stricken daraus ihre eigene kleine Welt, wie sie ihnen gefällt.

Spannend wird werden, ob es jemals zu einer öffentlichen Aufarbeitung des Versagens kommen wird. Vermutlich ist ein neues „Dossier“ der „Zeit“ schon in Arbeit.
Vollkommen richtig, letzteres wäre zu hoffen.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Stop! Die mit 2,06 Promille überaus hohe BAK wurde rechtsmedizinisch festgestellt. Ein objektiver Befund. Wenn Holderle nunmehr von „angeblich sehr viel Alkohol im Blut“ redet, ist das nicht nur beschönigend, sondern schlicht gelogen!
Obendrein schiebt er der Verteidigung unter, sie verunglimpfe das Opfer als „Partygirl“. Derartige Worte kamen meines Wissens bislang weder über Ricks noch über Georgs Lippen. Vielmehr ist es Holderle selbst, der den Begriff des „Partygirls“ in die Welt hinausruft, um ihn anschließend heldenhaft bekämpfen zu können. Gut aufgepasst hat er beim kleinen Einmaleins des Dr. Joseph Goebbels.
Da hast Du natürlich recht. Ich sah das Ganze aber eher aus Sicht der Opferfamilie. Der Alkoholkonsum des Tages ist im Urteil festgehalten und auch, dass sie mit diesem „umgehen“ konnte. Was letzteres heißt, wird im neuen Verfahren wahrscheinlich erneut zur Sprache kommen. Aus Erfahrung weiß ich, dass immer versucht dami „umzugehen“. Das sieht dann so aus, dass man unter extremer Konzentration versucht, dass die Umgebung vom eigentlichen Zustand nichts mitbekommt (leichte Schwankungen sind dann trotzdem nicht immer zu vermeiden). Wenn man es dann nicht mehr beobachtet wird oder auf der Toilette ist, dann bringt man diese Konzentration auch nicht mehr auf.

Aber Du hast recht, Holderles Lügen sind nicht harmlos und diene wie das Plädoyer der Manipulation des Lesers.
Catch22 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:30:58 Dieses Manöver dient allein dazu, die Unfallthese in ein schändliches, schmutziges Licht zu rücken, denn ein engelsgleiches Geschöpf kann niemals beim Pinkeln besoffen in einen Bach gefallen und ganz banal ertrunken sein. Eine raffiniert geflochtene Rhetorik, die jedoch die Tatsachen nicht wird verbiegen können.
Die Tatsachen können damit nicht verbogen werden, aber wer von den Lesern kennt sie?

Wichtig wäre daher, dass das neue Gericht Tacheles reden würde. Ob das neue Gericht jedoch den Mut dazu aufbringen wird, wie das Gericht im Fall des Badewannenunfalls wird man sehen. Ich bin da eher pessimistisch. Es wird sicher nicht mehr die Ermittlerarbeit loben, aber an wirklicher Kritik glaube ich nicht. Ich befürchte, dass es in die Fußstapfen des BGH treten wird.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 04. Juli 2025, 22:52:36

andi55 hat geschrieben: Freitag, 04. Juli 2025, 22:38:36 … Habe ich das so richtig verstanden ? …
Ja, absolut. Wie es scheint, zählt Holderle jedoch nicht zu denen, die's kapiert haben. Oder er stellt sich doof, weil er glaubt, dann zum Sieger werden zu können. Das ist aber auch nicht schlauer.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Freitag, 04. Juli 2025, 22:38:36

@Catch22
Der Inhalt des Urteils wurde deshalb mit keiner Silbe beanstandet, da der Inhalt für den BGH gar keine Rolle gespielt hat, da von einem befangenen Gericht ein Urteil gefällt wurde. Habe ich das so richtig verstanden ? Du hast es uns ja mal anschaulich erklärt. Wenn jemand an einer Überdosis Zyankali verstirbt, spielt die Lebensmittelvergiftung auch keine Rolle mehr.

Nach oben