MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

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Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 15. Januar 2025, 08:07:16

Gast hat geschrieben: Montag, 13. Januar 2025, 23:15:52 … In der typischen Treibstellung mit Kopf nach vorn sind auch die 5 eher zufällig verteilten Quetschrisswunden durch Anstoßen an Hindernisse in der Prien möglich: 922

Schon im Bärbach kann sie sich die beiden eben gerade nicht symmetrischen Schulterdachbrüche zugezogen haben. …
Steht dies im Einklang mit der (senkrechten) Einwirkung von Normalkräften? Malcherek hatte (parallele) Scherkräfte als Verletzungsursache mangels Schürfungen ausgeschlossen. (Ein Facharzt für Rechtsmedizin wurde dazu nicht befragt.)

Als Hindernis im Bärbach hat Malcherek ausschließlich die Unterquerung der Straße „Am Hofbichl“ erkannt (Urteil, Rdnr. 830). Im Bilder-Thread sind hier und in den dort nachfolgenden Beiträgen diese und einige weitere Unterquerungen des Bärbachs zu sehen:

viewtopic.php?p=207978#p207978

Gast hat geschrieben: Montag, 13. Januar 2025, 23:15:52 … Wenn man [für den Bärbach] die Fließgeschwindigkeit bei 2,30 m Breite, 1,40 m Wasserstand und 1% Gefälle berechnet, landet man bei 2,9 m/s. …
Danke für Deine Berechnungen!

In der Presse wurde am 16.01.2024 berichtet, Malcherek habe den Pegel des Bärbachs mit 50 bis maximal 70 cm angegeben und dessen Fließgeschwindigkeit mit 1,5 bis maximal 2 m/s:

viewtopic.php?p=241906#p241906 (im Spoiler, 5. Zwischentitel)

Die spätere, in den Medien nicht näher spezifizierte Angabe für den Bärbach von 1,40 m hatte ich deshalb bislang auf die Tiefe des Bachbetts bezogen. Umso mehr überrascht mich, dass im Urteil von einem Pegelstand von 1,40 m ausgegangen wird (Rdnr. 50, 106, 889)!

Ebenso vermute ich, dass mit ca. 2,30 m Breite des Bärbachs (Urteil, Rdnr. 824) die Breite des Bachbetts und nicht die des Wasserstroms gemeint ist. Aus dem Urteil geht dies nicht eindeutig hervor. Die Fließgeschwindigkeit wird im Urteil mit 1,8 bis 2,2 m/s angegeben (Rdnr. 838).

Würde ein Pegelstand von 50 bis 70 cm nicht auch besser zu der von Malcherek angegebenen Fließgeschwindigkeit passen?

Wo liegt der Fehler? Geht das Gericht im Urteil für den Bärbach von falschen Feststellungen aus? Wo liegt der Hund begraben?

Gast hat geschrieben: Dienstag, 14. Januar 2025, 21:44:45 … Wenn der Bärbach vor der Messstelle Aschau zufließt ist es eben Bärbach + Prien = 30 Qubikmeter/Sekunde, wenn erst hinter dem Bärbach gemessen wird sind es 38,8 Qubikmeter/Sekunde hinter Aschau.
An Ortskundige: Wo wird denn der Prien-Pegel in Aschau gemessen? Vor oder nach dem Zufluss des Bärbachs?


@Gast
Bitte wähle als Gast-User einen unterscheidbaren Namen, um Verwechslungen mit anderen Gastschreibern zu vermeiden. Danke!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 14. Januar 2025, 21:44:45

Gast hat geschrieben: Dienstag, 14. Januar 2025, 14:14:19 Der Durchfluss ist zu hoch angesetzt da die Prien nur 30 Kubikmeter pro Sekunde hatte.
Was soll uns das jetzt sagen? Hast Du den Durchfluss vor Aschau? Hast Du den Durchfluss hinter Aschau?

Durchfluss 8.8 m³/s ergibt sich aus der Rechnung für den Bärbach.

Unter 822 hatte Hydromechaniker den Abfluss des Bärbach mit 1/10 Abfluss Prien nur geschätzt: ... Bärbach (wegen des geringeren Einzugsgebietes) ...
Da hat er sich wohl stark verschätzt.

Wenn der Bärbach vor der Messstelle Aschau zufließt ist es eben Bärbach + Prien = 30 Qubikmeter/Sekunde, wenn erst hinter dem Bärbach gemessen wird sind es 38,8 Qubikmeter/Sekunde hinter Aschau.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Dienstag, 14. Januar 2025, 14:14:19

Gast hat geschrieben: Montag, 13. Januar 2025, 23:15:52 Schau'n mer ma was foisch is:


Fließquerschnitt: gleichschenkliges Trapez

k(st) 40
Gefälle 1,0 %

bo 2,3 m
h 1,4 m
bu 2 m

Querschnittsfläche 3.01 m²
Benetzter Umfang 4.82 m
Geschwindigkeit 2.9 m/s
Durchfluss 8.8 m³/s
Der Durchfluss ist zu hoch angesetzt da die Prien nur 30 Kubikmeter pro Sekunde hatte.


Bild
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=237721#p237721

Steigung(Gefälle) des Bärbachs von der Einmündung bis zum Seilbahnparkplatz.
6 m auf 600 m
Bild
https://www.het-forum.de/viewtopic.php?p=203046#p203046

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Dienstag, 14. Januar 2025, 12:31:27

Gast hat geschrieben: Montag, 13. Januar 2025, 13:34:21 … Darf man das Urteil überhaupt wo anders veröffentlichen? …
Ja (z. B. im PDF-Format zum Download), soweit – etwa durch mangelhafte Anonymisierung – keine Rechte Dritter verletzt und die Inhalte, insbesondere die redaktionellen Leitsätze nicht bearbeitet werden. Dies ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen des Anbieters:

Spoiler – hier klicken!
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Bayern.Recht – Bayerische Staatskanzlei
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... hinweise-6

Von einer Verbreitung der bis vergangenen Freitagmorgen (10.01.2025) online gestandenen Version allerdings ist dringend abzuraten. Persönliche Daten wurden einerseits viel zu übereifrig getilgt, so dass etwa einzelne Zeugen gar nicht mehr unterscheidbar sind und teils benachbarte Textteile angefressen wurden, andererseits blieben einige Klarnamen und Anschriften vollständig erhalten. Auf Beseitigung, Unterlassung und Schadenersatz kann nicht nur der Forenbetreiber in Anspruch genommen werden, sondern auch der User, der das Dokument hochgeladen hat. Das kann kostspielig werden.

Das Urteil dürfte Laien weithin unbekannt gewesen sein, bis der Link am Abend des 08.01.2025 ins HET gestellt wurde. Von hier zu allesMist dauerte es 13½ Stunden. Die Öffentlichkeit wurde größer. Vermutlich sah sich jemand in seinen Rechten verletzt und wandte sich an den Betreiber der Datenbank. Der zog am Morgen des 10.01.2025 den Stecker.

Warten wir also ab, bis der hoffentlich originale Urteilstext in der Redaktion des Verlags C. H. Beck – diesmal von einem Profi! – erneut anonymisiert wird. Allerdings fürchte ich, dass in einer neuen Fassung die Randnummern anders gesetzt sein könnten, da in der bisherigen Version nicht jedem Absatz eine Randnummer zugeordnet war. Also Obacht beim Zitieren! ;-)

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 13. Januar 2025, 23:15:52

Schau'n mer ma was foisch is:

828 widerspricht den Gesetzen von Schwerkraft und Auftrieb. In der Hochwasserlage nimmt die Strömungsgeschwindigkeit zu, was zusätzliche Kraft auf den Körper ausübt.Hanna wird also über Grund getrieben sein. Was auch die typischen Treibverletzungen belegen: 925, 933, 935

In der typischen Treibstellung mit Kopf nach vorn sind auch die 5 eher zufällig verteilten Quetschrisswunden durch Anstoßen an Hindernisse in der Prien möglich: 922

Schon im Bärbach kann Sie sich die beiden eben gerade nicht symmetrischen Schulterdachbrüche zugezogen haben. Wenn man die Fließgeschwindigkeit bei 2,30 m Breite, 1,40 m Wasserstand und 1% Gefälle berechnet, landet man bei 2,9 m/s. Bei diesem Wert brechen Knochen garantiert, wenn man irgendwo hart anschlägt. Bereits in der ersten scharfen Linkskurve des Bärbach kann Sie ausreichend Fahrt aufgenommen haben um mit dem Rechten Schulterdach schräg rechts einzuschlagen. Was zur Stückfraktur und Fraktur Richtung Körpermitte geführt haben kann. Der glatte Bruch des linken Schulterdach kann dann an der Unterführung Kampenwandstraße erfolgt sein: 930, 838, 836,106,1114

https://www.gabrielstrommer.com/rechner ... urchfluss/

Fließquerschnitt: gleichschenkliges Trapez

k(st) 40
Gefälle 1,0 %

bo 2,3 m
h 1,4 m
bu 2 m

Querschnittsfläche 3.01 m²
Benetzter Umfang 4.82 m
Geschwindigkeit 2.9 m/s
Durchfluss 8.8 m³/s

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast » Montag, 13. Januar 2025, 13:34:21

Der gewünschte Inhalt befindet sich derzeit zur redaktionellen Qualitätssicherung in der Bearbeitung und steht daher vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es in den kommenden Tagen erneut.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699

Wie ich in das Urteil mal reingelesen habe waren noch ein paar Klarnamen drin und hoffentlich wird es in der Zwischenzeit nicht entschärft, damit die Kritiker nichts mehr haben.

Darf man das Urteil überhaupt wo anders veröffentlichen?

Als PDF waren es bei mir 177 Seiten und man kann sich dann für 7 cent pro Seite ein handliches Exemplar drucken.
Schön zum reinschmieren dann.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast0815 » Sonntag, 12. Januar 2025, 22:59:51

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 12. Januar 2025, 02:10:21Gegen die Unfallthese haben ja nicht nur die Verletzungen gesprochen, sondern auch der Verlust von Hannas Kleidungsstücken bzw. der Zustand der gefundenen Kleidungsstücke. Bei der Hose wurde auf den defekten Reißverschluss hingewiesen, wodurch ein Ausziehen im / durch das Wasser zwar begünstigt worden wäre, die noch getragenen Schuhe hätten dafür aber einen zu großen Widerstand darstellen müssen. Bei der Lederjacke wurde mit dem Umkrempeln der Arme argumentiert; auf einer Seite war der auf links gedreht, auf der anderen Seite nicht. Es gab bei den Kleidungsstücken wohl auch keine Spuren darauf, dass diese durch Äste o.ä. vom Körper ausgezogen worden wären. Zusammenfassung war sinngemäß, dass eines dieser Ereignis sicherlich vorkommen könne, in Summe das alles aber sehr unwahrscheinlich wäre und kaum zu erklären sei. So zumindest meine grobe Erinnerung dazu. Da hätte eine im Gerichtssaal anwesende Rechtsmedizinerin vermutlich auch nicht mehr Expertise dazu gehabt.
Beim ersten Lesen war mir das auch aufgefallen. Aber bei weiteren Überlegungen sehe ich hier einen ähnlichen Effekt, wie beim Badewannenunfall. Man muss sich immer fragen, hat der Gutachter wirklich sämtliche Möglichkeiten durchdacht. Ich denke, da muss man aufpassen, das ist fast unmöglich. Im Badewannenunfall haben 2 Gutachter es nicht geschafft, erst der Dritte war da sehr Nahe an der Lösung der Simulation. Ich persönlich die Zahl der Möglcihkeiten sind vorliegend viel höher, die Komplexität eines Sturzes in die Badewanne ist deutlich überschaubarer, als das Treiben in einem Fluss.


Der Hydromechaniker scheint sich nur mit singulären Ereignissen beschäftigt zu haben, d.h. irgendwo hängen geblieben und soll die Jacke/Hose komplett abgezogen werden.

Prinzipiell kann der Hydromechaniker erstmal Recht haben, dass sich die Hose nicht über die Schuhe abstreifen lässt. Aber was passiert, wenn das Opfer wieder weiter treibt? Die Hose wird dicht am Grund über den Boden der Prien gezogen. Dort kann es dann hängen bleiben (Hindernisse gibt es dort zu genüge) und der Bremsvorgang ist dann sehr plötzlich, größere Kräfte sind dabei zu erwarten. Und das kann durchaus mehrfach erfolgen, bis die Hose doch über die Schuhe endgültig abgestreift wurde.

Auch könnte es meiner Ansicht auch möglich sein, dass in Teilen auch die Hose abgestreift wird, wenn das Opfer mit dem Oberkörper irgendwo eine zeitlang hängen bleibt. Bei einer klaffenden Hose wird Wasser zwischen Bein und Hose gepresst, die dabei entstehende Kräfte können möglicherweies auch die Hose abstreifen - zumindest bis die Schuhe einen zu großen Widerstand bewirken. Die Reibung - welche der Gutachter behauptet - spielt bei dieser Möglcihkeit keine Rolle, weil zwischen Hose und Bein das Wasser reingdrücht wird und sich die Hose nicht mehr am Bein anliegend ist. Es mag sein, dass hier die Hose nur bis zu den Schuhen abgestreift wird, kann aber wieder durch der obige Effekt zum kompletten Abstreifen führen. Diese Art des Abstreifens würden keinerlei Spuren hinterlassen.

Ähnliche Effekte kann auch die Jacke ausgezogen haben, dort muss es nicht über die Schuhe gezogen weren und könnte man daher mit einem singulären Ereignis erklären.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 12. Januar 2025, 22:32:33

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 12. Januar 2025, 02:10:21 … Gegen die Unfallthese haben ja nicht nur die Verletzungen gesprochen, sondern auch der Verlust von Hannas Kleidungsstücken …

… Da hätte eine im Gerichtssaal anwesende Rechtsmedizinerin vermutlich auch nicht mehr Expertise dazu gehabt. …
Richtig, zur verlustigen Kleidung kann ein Facharzt für Rechtsmedizin wenig sagen. (Neben Malchereks Einschätzung dazu gibt es allerdings auch die Expertise des Dr. Muggenthaler.)

Was hingegen zwingend medizinisches Fachwissen erfordert, sind die Verletzungen!

Beispiel Schulterdachfrakturen: Zwar waren die Schulterdächer beidseits gebrochen, aber auf unterschiedliche Weise, was Form und Verlauf der Frakturen betrifft: rechts Stückfraktur, links komplette Fraktur (Rdnr. 44 des Urteils). Unter „Symmetrie“ verstehe ich etwas anderes!

Dies betrifft beispielsweise die Frage, ob die Schulterdachfrakturen gleichzeitig an ein und demselben Hindernis oder aber auch zu zweierlei Zeitpunkten an ganz unterschiedlichen Hindernissen verursacht worden sein können bzw. müssen.

Genau deshalb hatte ich oben das Fallbeispiel eines Verkehrsunfalls mit Vorschaden und zweierlei Gutachtern dargelegt.

Der_Clown hat geschrieben: Sonntag, 12. Januar 2025, 02:10:21 … Selbst wenn der BGH sagen würde, dass bei der Vorstellung des hydromechanischen Gutachtens zwingend eine Rechtsmedizinerin hätte dabei sein müssen und das Urteil deshalb kassiert wird, würde sich am Ergebnis mMn doch nichts ändern.
Ändern könnte sich sehr wohl die Gesamteinschätzung zur Entstehung der Verletzungen – und in der Folge auch die Bewertung des Verlusts der Kleidung. Das Ergebnis: offen.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Sonntag, 12. Januar 2025, 11:00:04

Video: EKHKin Diana U.

Eine Kriminalbeamtin habe sich in die Vorstellung eines Tötungsdelikts verbissen, sagt RAin Regina Rick im Gespräch mit T-online über den Badewannen-Fall:

Spoiler – hier klicken!


T-online: Wie kommt es Ihrer Meinung nach immer wieder dazu, dass unschuldige Menschen wie Manfred … [G.] zu Justizopfern werden?

Regina Rick: Das ist eine psychologische Frage. Es passiert etwas Tragisches, und dann muss es einen Schuldigen geben. Im Fall vom Herrn … [G.] wollte eine Polizeibeamtin wohl Sherlock Holmes spielen, und dann hat sie sich in die Vorstellung verbissen, dass das ein Tötungsdelikt ist. Ich sag' immer spaßeshalber, dass die bayerische Polizei bei Tötungsdelikten eine Aufklärungsquote von über 100 Prozent hat, weil die sogar Tötungsdelikte aufklären, die gar keine sind (lacht). Sie merken, ich bin schon ein bisschen sauer, vor allem, weil sich nichts ändert.



T-online am 03.01.2025
https://muenchen.t-online.de/region/mue ... opfer.html
viewtopic.php?p=283606#p283606 (im 3. Spoiler)

Gemeint ist die damals leitende Sachbearbeiterin KHKin Diana U. (KPS Miesbach), die den Müchener Rechtsmediziner ins Badezimmer nach Rottach-Egern einbestellt hatte und ihn vor Ort dazu veranlasste, sein rechtsmedizinisches Gutachten dahingehend zu überarbeiten, dass im Ergebnis ein Tötungsdelikt plausibel erscheint:

Spoiler – hier klicken!


Verfahren wegen Mordes

Bei der Obduktion … hatte der Rechtsmediziner … festgestellt, dass es keine zwingenden Hinweise auf ein Fremdeinwirken gebe. … Bei einer [späteren] Tatortbesichtigung mit der Hauptkommissarin Diana U. legte er sich mehrfach in die Badewanne und kam zu dem Schluss, dass kein Sturzunfall, sondern ein Tötungsdelikt vorliege. In ihrem Abschlussbericht schrieb die Hauptkommissarin „von einem als Unfall getarnten Tötungsdelikt“. …



https://de.wikipedia.org/wiki/Manfred_G ... gen_Mordes

Dieselbe Kriminalbeamtin leitet inzwischen im Dienstrang einer EKHKin das K1 (Delikte gegen das Leben u. a.) der KPI Rosenheim und ist seit Anbeginn mit dem Fall Hanna befasst. Aus dem anonymisierten Urteil geht ihre genaue Funktion nicht hervor. In puncto Obduktion war sie laut @fassbinder Ansprechpartnerin der Rechtsmedizin.

In einer Folge der ZDFinfo-Doku-Reihe „Ermittler! Vorwurf Mord – Ungeklärten Todesfällen auf der Spur“ vom 05.06.2024 kommt EKHKin Diana U. zu Wort. Es handelt sich um den Mordfall Hans S. in Tegernsee aus dem Sommer 2018:

► Sprungmarke 6:42–14:44 Min.:
https://youtu.be/d4d-0mWtul0&t=6m42s

► Sprungmarke 20:21–28:39 Min.:
https://youtu.be/d4d-0mWtul0&t=20m21s

Überraschung: Klar struktuiert in ihrem Denken, durchsetzungsstark und für eine Führungsposition durchaus geeignet, aber auch ehrgeizig, sehr selbstkontrolliert und mit einer Tendenz zu stark erfahrungsbasierten Entscheidungen – so ist mein erster spontaner Eindruck von dieser Kriminalbeamtin. Eine manipulative Lenkung von Ermittlungen wie im Badewannen-Fall hätte ich von ihr nicht erwartet!

„Wir sind die letzte Instanz, die noch eine Gerechtigkeit für ein Opfer bringen kann“, sagt Diana U. in dem Film. Schimmert hier ein unterbewusster Wunsch durch, im Zweifel eine gerichtliche Entscheidung vorwegnehmen zu wollen?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Der_Clown » Sonntag, 12. Januar 2025, 02:10:21

Der für die Revision essentielle Aspekt aber blieb unerwähnt: Weder während noch nach der Einvernahme des Hydromechanikers Malcherek konnte die Rechtsmedizinerin Mützel dazu befragt werden! Der Biomechaniker Adamec ist Physiker, kein Arzt.
Ob das ein möglicher Revisionsgrund ist, kann ich nicht beurteilen; wenn Du es so schreibst, wird es sicherlich stimmen.

Weil ich selbst lange Zeit einen Unfall für das wahrscheinlichere Szenario angesehen habe, hatte ich mir im Urteil die Stellen zu den Ausführungen des Hydromechanikers angesehen. Das Urteil ist aktuell ja leider nicht mehr online abrufbar, deshalb kann ich es nur noch aus meinen Erinnerungen schreiben (vielleicht hatte sich jemand das Urteil runtergeladen/kopiert und kann mit exakten Zitaten helfen).

Gegen die Unfallthese haben ja nicht nur die Verletzungen gesprochen, sondern auch der Verlust von Hannas Kleidungsstücken bzw. der Zustand der gefundenen Kleidungsstücke. Bei der Hose wurde auf den defekten Reißverschluss hingewiesen, wodurch ein Ausziehen im / durch das Wasser zwar begünstigt worden wäre, die noch getragenen Schuhe hätten dafür aber einen zu großen Widerstand darstellen müssen. Bei der Lederjacke wurde mit dem Umkrempeln der Arme argumentiert; auf einer Seite war der auf links gedreht, auf der anderen Seite nicht. Es gab bei den Kleidungsstücken wohl auch keine Spuren darauf, dass diese durch Äste o.ä. vom Körper ausgezogen worden wären. Zusammenfassung war sinngemäß, dass eines dieser Ereignis sicherlich vorkommen könne, in Summe das alles aber sehr unwahrscheinlich wäre und kaum zu erklären sei. So zumindest meine grobe Erinnerung dazu. Da hätte eine im Gerichtssaal anwesende Rechtsmedizinerin vermutlich auch nicht mehr Expertise dazu gehabt.

Selbst wenn der BGH sagen würde, dass bei der Vorstellung des hydromechanischen Gutachtens zwingend eine Rechtsmedizinerin hätte dabei sein müssen und das Urteil deshalb kassiert wird, würde sich am Ergebnis mMn doch nichts ändern.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Samstag, 11. Januar 2025, 03:15:01

ZickZack hat geschrieben: Freitag, 29. November 2024, 23:36:23 Wer einen Euro übrig hat...
https://www.zeit.de/2024/39/kriminalfal ... ng-prozess
Der Artikel der „Zeit“ ist im Forum seit Erscheinen am 11.09.2024 bekannt und hier, auch ohne „einen Euro übrig zu haben“, in fast voller Länge zu lesen, ebenso die lebhafte Diskussion im Anschluss:

viewtopic.php?p=261744#p261744

War Dir das entgangen?

ZickZack hat geschrieben: Freitag, 29. November 2024, 23:36:23 … Nicht unbedingt was Neues …
Nichts Neues? Die Autorin der „Zeit“ kannte schon damals das schriftliche Urteil. Der Artikel beleuchtet alle relevanten Aspekte – auch die, die in der lokalen Presse unter den Teppich gekehrt wurden – und stellt die Positionen von Gericht und StA denen der Verteidigung gegenüber. Eine alleinstehende, journalistisch ausgezeichnete und sehr gut recherchierte Arbeit. Pflichtlektüre für jeden am Fall Hanna Interessierten!


Neuer_User hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 07:55:59 Hat jemand von euch Zugriff auf diesen Artikel hier:
https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 71513.html
Mit einer Essenz des Nichts wurde das Loch zum Jahreswechsel gefüllt. Schlampig und tendenziös zusammengewürfelte Fundstücke, strotzend vor Fehlern: zehn statt neun Jahre Jugendstrafe, Verwechslung der Zweiten mit der Ersten Jugendkammer, die RAe Baumgärtl und Dr. Frank sollen (entgegen aller anderen Berichterstattung) an der Revisionsbegründung mitgewirkt haben. Entgleister Copy-and-Paste-„Journalismus“ einer Krawallgazette:

Spoiler – hier klicken!
… Dreivierteljahr nach dem Urteil – Wann ist der Fall abgeschlossen?

Es war einer der größten, emotionalsten, kompliziertesten Prozesse der vergangenen Jahre … Der mutmaßliche Täter wurde zu neun Jahren Haft verurteilt. Jetzt wird der Fall auf Revision geprüft. Wann ist er abgeschlossen?

… Es ist das dritte Weihnachtsfest ohne die Tochter, und noch immer haben die Eltern von Hanna W. … keine Gewissheit: Sitzt Sebastian T. als Mörder eine Jugendstrafe von zehn [richtig: neun!] Jahren ab? Ist die Strafe rechtens?

Oder meldet der Bundesgerichtshof doch noch Zweifel daran an, wie das Urteil der 1. [richtig: 2.!] Jugendkammer des Landgerichts Traunstein … zustande kam? Denn … der Angeklagte, der während der Dauer der Verhandlung kein Wort in der Öffentlichkeit geäußert hatte, ließ seine Verteidiger einen Tag nach dem Spruch Revision beantragen.

Für die Beteiligten … mahlen die Mühlen der Justiz quälend langsam. Seit Monaten läuft das Revisionsverfahren. Derzeit prüft der Generalbundesanwalt die Prozessunterlagen.

Ein Anruf des Gerichtsreporters in Karlsruhe ergibt keine sicheren Anhaltspunkte. Vielleicht, aber auch nur vielleicht zeichnet sich nach der Jahreswende ein Termin ab, an dem der Generalbundesanwalt seine Prüfung abgeschlossen haben wird. Sicher ist, dass der Bundesgerichtshof frühestens in einigen Monaten eine Entscheidung zur Revision gefällt haben wird. Nicht sicher ist, dass die Entscheidung tatsächlich 2025 fällt. Revisionsverfahren können Jahre dauern, auch wenn Sebastian T.‘s Pflichtverteidiger auf das Beschleunigungsgebot … nach dem Jugendstrafrecht verweist.

… Ein besonderer Fall, in jeder Beziehung

Auch wenn sich in Karlsruhe die Juristen noch die Köpfe zerbrechen, steht doch eines bereits fest: Der Fall Hanna ist ein besonderer Fall. In jeder Beziehung. Ein besonders tragischer Fall, auch weil sich so viele Umstände unglücklich verketteten; eine Tragödie, die besonders viele Menschen aufwühlte, weil Hanna W. weithin bekannt und beliebt war. Ein besonders komplizierter Fall … „So was erlebt man in seiner Laufbahn höchstens einmal.“ Das sagte Hans-Peter Butz, der Leiter der Soko „Club“ einmal …

… 20.000 Seiten Prozessakten, 35 Verhandlungstage, ein Angeklagter, der sich nicht geäußert hat. … Es gibt ein Opfer … Was es nicht gibt, sind eine Tatwaffe, ein Geständnis, einen Zeugen, der die Tat beobachtet hat.

Dieser Mordfall geht in die Geschichte ein

Der Fall Hanna dürfte in die Rechtsgeschichte der Region eingehen. Auch wegen der vielen Wendungen. Noch als Zeuge geladen, hatte sich Sebastian T. bereits in Widersprüche verwickelt. Die Polizei nahm ihn ins Visier, nachdem eine Zeugin von einem Gespräch mit Sebastian T. noch am 3. Oktober 2022 berichtete. Darin habe er von einem Mord in Aschau berichtet, was damals nur der Täter habe wissen können. Erst wenige Stunden zuvor … war der leblose Körper Hannas in der Prien entdeckt worden.

Nur verhedderte sich die Zeugin schließlich selbst in so viele Widersprüche, dass ihre Aussage als nahezu wertlos gelten musste. Doch schon nach den ersten Prozesstagen vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Traunstein meldete sich ein Zeuge aus der JVA. Ihm als Mithäftling habe sich Sebastian T. … anvertraut. Er habe Hanna umgebracht. Es war wohl dieser Zeuge, der den Ausschlag für die Verurteilung gab. Dann die nächste Volte, als die Familie die Strafverteidigerin … Rick zu den Pflichtanwälten … Baumgärtl und Dr. … Frank hinzuzieht.

Nach dem Urteil Revision, das war ja klar

Doch dann, erwartungsgemäß, die Revision. Auf 1700 Seiten begründete das Verteidiger-Trio des Prozesses, dem sich nun noch der Revisionsspezialist Dr. … Georg hinzugesellt hat, den Antrag. Ein Dutzend Seiten entgegnete daraufhin die Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung legt es auf Fehler in der Verhandlungsführung an, hofft fälschlich abgewiesene Beweisanträge zu entdecken, die Glaubwürdigkeit des JVA-Zeugen zu erschüttern, die Unabhängigkeit des Gerichtes in Frage zu stellen.

Deswegen hatte die Verteidigung bereits im Februar 2024 einen Befangenheitsantrag gestellt, nachdem ein ziemlich vertraut klingender E-Mail-Austausch zwischen Richterin … Aßbichler und Staatsanwalt … Fiedler … aufgetaucht war. Von der 1. Jugendkammer aber wurde der Antrag abgelehnt. Schließt sich der Bundesgerichtshof dem an? Oder verweist er das Verfahren zurück ans Landgericht? 2025 werden es die Eltern und die Region wissen. Voraussichtlich.

Rosenheim24.de am 29.12.2024
https://www.rosenheim24.de/rosenheim/ch ... 71513.html

Abermals wird von den OVB-Medien der Eindruck erweckt, die RAe Baumgärtl und Dr. Frank seien noch immer Pflichtverteigiger von Sebastian. Allein schon aus Kostengründen erwachsen daran erhebliche Zweifel:

Spoiler – hier klicken!
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 10. März 2024, 17:34:25 Die Bestellung (Verpflichtung) des Pflichtverteidigers endet erst mit dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens (§ 143 Abs. 1 StPO).

Allerdings ist die Bestellung aufzuheben (und ein neuer Pflichtverteidiger beizuordnen), wenn … der Angeklagte für die Revision einen neuen Pflichtverteidiger beantragt143a Abs. 3 StPO).
Catch22 hat geschrieben: Sonntag, 10. März 2024, 18:25:59
Deshalb erscheint es realistisch, dass wohl angestrebt wird, die Pflichtverteidiger Baumgärtl und Frank zu entpflichten und diese durch das Team Strate [jetzt: Dr. Georg] und Rick zu ersetzen. …

Daher vermute ich schon lange, dass im Revisionsverfahren ausschließlich RAin Rick und RA Dr. Georg als Pflichtverteidiger beigeordnet sind – und die OVB-Medien nebulös drumherumreden, weil sie (auch in zahlreichen anderen Artikeln) der PR zur Ehrenrettung eines Rosenheimer „Starverteidigers“ nach Kräften zu Diensten sein wollen.


andi55 hat geschrieben: Mittwoch, 08. Januar 2025, 18:54:13 … Vom 03.01.2025 ist übrigens ein Interview auf T-online mit Frau Rick …
Danke! Mit deutlichen Worten legt RAin Rick am Beispiel des Badewannen-Falls den Finger in die Wunde der (bayerischen) Justiz:

Spoiler – hier klicken!
Rechtsanwältin von Justizopfer
„Ein Justizdrama in fünf Akten“



… Wie es zu dem falschen Urteil [im Fall des Manfred G.] kommen konnte und welche Missstände sie in der Strafjustiz sieht, erzählt die Strafverteidigerin [Regina Rick] im Interview.

t-online: Wenn Sie dem … [G.]-Prozess, auch als „Badewannen-Mord“ bekannt, einen Filmtitel geben müssten, wie würde er lauten?

Regina Rick: „Das Desaster“ und als Untertitel „Ein Justizdrama in fünf Akten“.

Was ist das Desaster?

Nach dem Fall Rudolf Rupp dachte ich eigentlich, das muss ein Einzelfall sein, so häufig wird das nicht passieren. … Und jetzt merke ich, wie fehleranfällig die (bayerische) Strafjustiz wirklich ist. Das habe ich aus diesem Verfahren gelernt: Es gibt viel mehr unschuldige Verurteilte, als man meinen würde. Das Misstrauen der Strafjustiz gegenüber war schon immer stark bei mir, aber dieser Fall hat es noch vertieft.

Wie kommt es Ihrer Meinung nach immer wieder dazu, dass unschuldige Menschen wie Manfred … [G.] zu Justizopfern werden?

Das ist eine psychologische Frage. Es passiert etwas Tragisches, und dann muss es einen Schuldigen geben. Im Fall vom Herrn … [G.] wollte eine Polizeibeamtin wohl Sherlock Holmes spielen, und dann hat sie sich in die Vorstellung verbissen, dass das ein Tötungsdelikt ist. Ich sag' immer spaßeshalber, dass die bayerische Polizei bei Tötungsdelikten eine Aufklärungsquote von über 100 Prozent hat, weil die sogar Tötungsdelikte aufklären, die gar keine sind (lacht). Sie merken, ich bin schon ein bisschen sauer, vor allem, weil sich nichts ändert.

Was müsste sich denn ändern, damit Angeklagte nicht zu Justizopfern werden?

Viel. Als Erstes müsste das Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz endlich kommen. In diesem Land werden Menschen ihr Leben lang eingesperrt, ohne dass ein Wort von dem, was Zeugen oder Sachverständige sagen, im Protokoll steht. Dann müsste es mehr Sanktionen für die Verantwortlichen geben.

Aber es gibt doch Mittel und Wege zur Kontrolle von Strafverfahren. Am Amtsgericht kann man Berufung und Revision einlegen. Am Landgericht und Oberlandesgericht gibt es eine Kammer mit mehreren Richtern als Kontrollinstanz.

Diese Kontrollinstanzen gibt es faktisch nicht. Stattdessen gibt es Schulterschluss-Effekte, also dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter einen Korpsgeist bilden. Sie gegen den Rest der Welt. Die Bösen sind natürlich der Angeklagte und sein Verteidiger. Und der Bundesgerichtshof ist schon mal gar kein wirksames Regulativ, weil er seine Entscheidungen nicht mal begründen muss. Es gibt einfach keine wirksame Kontrollinstanz im deutschen Strafprozess.

Wann haben Sie gemerkt, dass in diesem Verfahren irgendwas nicht stimmt?

Schon als ich das Urteil gelesen habe. Das konnte zeitlich gar nicht hinhauen. Und dann habe ich die Akten angeschaut und gesehen, dass die Leiche noch ziemlich frisch war. Ich habe immer gedacht: Man hat doch die Leichentemperatur und die Wassertemperatur zu einem bestimmten Zeitpunkt, da muss man doch irgendwie die Umgebungstemperatur ausrechnen können. Das kann man, wie sich herausgestellt hat, auch, und zwar mit einer einfachen physikalischen Formel, und dann konnte man den Todeszeitpunkt eben doch eingrenzen. Das hat den Herrn … [G.] dann auch entlastet.

Aber es gibt doch einen Gerichtsmediziner. Wusste der das nicht?

Nein, der wusste das nicht. Wir alle haben übersehen, dass es ein physikalisches Problem war. Deswegen glaube ich auch, dass man die Naturwissenschaften viel mehr in die Strafverteidigung einbinden muss. Die sind auch viel unbestechlicher als richterliche Überzeugungen. Der Richter muss nach Paragraf 261 der Strafprozessordnung ja nur glauben, dass jemand schuldig ist. Zum Glauben kann ich in die Kirche gehen, aber wenn man jemanden sein Leben lang einsperrt, sollte man nicht nur glauben.

Haben Sie, als Sie den Fall übernommen haben, daran geglaubt, dass Ihr Mandant freigesprochen wird?

Ich hab von Anfang an daran geglaubt, dass er unschuldig ist. Aber ich hab nicht geglaubt, dass die Wiederaufnahme durchgeht. Das zu schaffen, ist sehr schwer. Fast unmöglich. Außer der angeblich Getötete spaziert lebend bei der Staatsanwaltschaft rein (lacht). Deshalb kann man gar nicht glauben, dass man das schafft.

Sie haben es trotzdem hinbekommen.

Als ich dann den Wiederaufnahmeantrag nach einem jahrelangen Kampf endlich fertig hatte, da wusste ich: Den konnte man nicht ablehnen. Aber das Landgericht München I hat ihn trotzdem abgelehnt. Das OLG hat dann zum Glück der sofortigen Beschwerde stattgegeben und das Ganze kam ins Rollen. Die Kammer war dann auch in der Lage, ihre Ansicht zu ändern und hat den Herrn … [G.] letztlich wegen erwiesener Unschuld freigesprochen. Soweit ich weiß, ist es noch nie vorgekommen, dass jemand zweimal zu lebenslanger Haft verurteilt und dann wegen erwiesener Unschuld freigesprochen wurde.

Ihr Mandant hat kürzlich den Freistaat auf 750.000 Euro verklagt, weil er über 13 Jahre unschuldig im Gefängnis saß. Jetzt soll Herr … [G.] 100.000 Euro für Kost und Logis für seine Zeit im Gefängnis zahlen. Ein schlechter Scherz?

Das ist unverschämt. Die Beamten, die das verbrochen haben, müssen sich auch nichts von ihren Bezügen abziehen lassen. Die Generalstaatsanwaltschaft verbreitet anscheinend, dass das zwingend ist. Aber das stimmt einfach nicht. Das, worauf die sich beziehen, sind Richtlinien, die erstens nicht zwingend sind und zweitens, nach denen im Einzelfall entschieden wird. Da ist wieder bewusst eine Entscheidung zu seinen Ungunsten getroffen worden. Aber das wundert mich nicht wirklich, denn derselbe Staatsanwalt, der sich jahrelang gegen die Wiederaufnahme gesperrt hat, ist der Sachbearbeiter für dieses Entschädigungsverfahren.

Kann Geld einen Justizfehler dieser Größenordnung entschädigen?

Nein. Das ist ja ein Witz. Ich finde, 750.000 Euro Schmerzensgeld sind wirklich nicht viel für ein verlorenes Leben. In anderen Ländern bekommt man Millionen für so was. Und was wirklich zynisch daran ist: Sie bestreiten, dass der Knastaufenthalt für den Herrn … [G.] irgendwelche psychischen und körperlichen Folgen hatte. Da könnte ich mich aufregen, dass da kein Gespür dafür da ist, wie man sich in solch einer Sache verhält. Ich hab dem Rechtsanwalt, der den Freistaat Bayern vertritt, entgegnet, dass er sich doch selbst mal in eine 40 Grad heiße Zelle mit anderen Gefangenen setzen soll. Dann wird er nicht mehr bestreiten, dass das Folgen hat.



Welchen Tipp würden Sie Kollegen geben, die ein Justizopfer verteidigen?

Nie aufgeben. Es gibt da ja so einen Spruch: „Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Vielen Dank für das Gespräch, Frau Rick.

T-online am 03.01.2025
https://muenchen.t-online.de/region/mue ... opfer.html



@Gast0815

Deiner Argumentation gegen die „drei Gutachter“, die „ein Sturzgeschehen mit anschließenden Treibverletzungen als sehr, sehr unwahrscheinlich eingestuft“ haben sollen, schließe ich mich an.

Der für die Revision essentielle Aspekt aber blieb unerwähnt: Weder während noch nach der Einvernahme des Hydromechanikers Malcherek konnte die Rechtsmedizinerin Mützel dazu befragt werden! Der Biomechaniker Adamec ist Physiker, kein Arzt.


Beispiel eines Verkehrsunfalls (Zivilrecht)

Das Fahrzeug des A fliegt wegen eines Fahrfehlers von B aus der Kurve und wird schwer beschädigt. Allerdings ist bekannt, dass das Fahrzeug des A bereits diverse Vorschäden aufwies. Diese Vorschäden, für die B nicht haftet, gilt es abzugrenzen von dem neuen Unfallschaden.

Hinzugezogen werden ein Unfallsachverständiger (Physiker) und ein Kfz-Sachverständiger (Kfz-Meister).

Zuerst wird der Unfallsachverständige den Unfallhergang ermitteln, also wie, wo und wodurch das Fahrzeug aus der Kurve flog, um herauszufinden, in welchen Bereichen und durch welche Kräfte das Fahrzeug Kontakt etwa mit dem Acker neben der Straße hatte. Erst dann kann der Kfz-Sachverständige Auskunft geben über die dadurch am Fahrzeug verursachten Schäden.

Wäre der Kfz-Sachverständige bei der Einvernahme des Unfallsachverständigen gar nicht anwesend und würde auch danach nicht mehr befragt werden können, wäre eine Abgrenzung des Unfallschadens von den Vorschäden nicht möglich und die Schadenersatzpflicht des B nicht bezifferbar. Sachaufklärung verfehlt.

Etwaige Aussagen des Kfz-Sachverständigen vor der Anhörung des Unfallsachverständigen können keine abschließenden Feststellungen sein!

Übertragen auf das Strafrecht, in dem (anders als im Zivilrecht) der Amtsermittlungsgrundsatz gilt, muss das Gericht von Amts wegen die gebotene Sachauklärung betreiben (§§ 244 Abs. 2, 160 Abs. 2, 155 Abs. 2 StPO). Tut es dies nicht, liegt ein Verfahrensfehler vor, der mit der Revision gerügt werden kann (§ 337 StPO).

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Freitag, 10. Januar 2025, 07:34:31

Lesehilfe zum Urteil

Zur Unterstützung bei der Lektüre des Urteils empfehle ich, die wesentlichen Revisionsrügen im Blick zu haben. Diese hatte ich (soweit sie der Presse zu entnehmen waren) zuletzt in meinem Beitrag vom 30.09.2024 wie folgt zusammengefasst:


Revisionsrügen der Verteidigung

▶︎ Ablehnung des Befangenheitsantrags
(auch mit Blick auf die Verquickung von Exekutive und Judikative in Bayern)

▶︎ Beweiswürdigung* des JVA-Zeugen
(notorischer Lügner, kein psychiatrisches und kein aussagepsychologisches Gutachten zur Glaubwürdigkeit)

▶︎ Beweiswürdigung* der rechtsmedizinischen, bio- und hydromechanischen Gutachten
→ Treibverletzungen, Unfall?

▶︎ Zeugin Burghotel: kein Hilferuf, eher Schrei des Erschreckens
(Wir kennen die Würdigung im Urteil nicht.)

▶︎ Rechtsmedizinerin Mützel war bei der entscheidenden 2. Einvernahme von Hydromechaniker Malcherek zum Ausschluss eines Unfalls gar nicht anwesend
(und nahm dazu keine Stellung)

▶︎ Ablehnung von Beweisanträgen

▶︎ Halle: identische Kopfverletzungen eines Suizidenten nach 20 km im Fluss
(Beweisantrag abgelehnt)

▶︎ „Notruf“ von Hannas Handy durch Wasserkontakt ausgelöst
(Beweisantrag abgelehnt)

▶︎ Aufklärungslücken
(Verstöße gegen den Amtsermittlungsgrundsatz; z. B. keine Handy-Auswertungen zum Datum des Tischtennisspiels)

▶︎ Irrten Zeugen im Datum des Tischtennisspiels? Täterwissen?
(Zeugin Lea R. und Zeuge Raffael widersprüchlich zu Täterwissen beim Tischtennis)

▶︎ Zeugin Verena R. irrte im Datum des Spaziergangs

▶︎ Zeugin Verena R. von Polizei unter Druck gesetzt?

▶︎ Zeuge Max soll Sebastians „Geständnis“ bei der Hausparty nicht als Geständnis, sondern als Ironie und innere Bedrängnis verstanden haben
(Achtung: Widerspruch zur Aussage von Maxens Hausarzt!)

▶︎ Sebastians polizeiliche Vernehmungen
(War der „Zeuge“ Sebastian für die Polizei insgeheim schon Beschuldigter? Keine Videoaufzeichnung, „Stein“ als Täterwissen bewertet)

▶︎ Unzulänglichkeiten in der Beweiswürdigung*

▶︎ kein Tatzeuge, kein Tatwerkzeug, kein Tatort, kein Geständnis, zweifelhaftes Motiv, zweifelhafte Tatzeit

* Verstöße gegen Denkgesetze, Widersprüche zu anerkannten Erfahrungssätzen, Widersprüche innerhalb der Urteilsgründe, lückenhafte Feststellungen, Verkennung des Beweiswerts einzelner Indizien

Quellen:
viewtopic.php?p=256262#p256262 (Rosenheim24, 10.07.2024)
viewtopic.php?p=257829#p257829 (Rosenheim24, 24.07.2024)
viewtopic.php?p=258937#p258937 (Bild, 01.08.2024)
viewtopic.php?p=261744#p261744 (Die Zeit, 11.09.2024)


Entgegnung der StA

▶︎ StA berichtigt Zeitpunkt der Verlegung des JVA-Zeugen
(Hatte Adrian M. überhaupt Gelegenheit, ein vertrautes Verhältnis zu Sebastian aufzubauen? StA: ja.)

Quelle:
viewtopic.php?p=261743#p261743 (Rosenheim24, 12.09.2024)



Nachtrag:
Der Urteilstext steht vorübergehend aufgrund von „Qualitätssicherung“ nicht zur Verfügung. Es erscheint folgender Hinweis:
Spoiler – hier klicken!
Der gewünschte Inhalt befindet sich derzeit zur redaktionellen Qualitätssicherung in der Bearbeitung und steht daher vorübergehend nicht zur Verfügung. Bitte versuchen Sie es in den kommenden Tagen erneut.

Bayer. Staatskanzlei, Verlag C. H. Beck
https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von NeuerUser » Donnerstag, 09. Januar 2025, 23:22:29

Danke für die Rückmeldung zum Artikel, schade dass es nichts Neues zum Revisionsantrag gibt.

Das Urteil zu lesen ist wie ein schlechter Krimi, wie konnten sie S. auf diesen Grundlagen nur verurteilen? Irgendwie alles noch widersprüchlicher als zuvor schon.

Für mich sieht es nach wie vor so aus als hätten sie den falschen Täter, wenn ich die Verletzungen lese (vorausgesetzt es war kein Unfall) hätte der Täter eine viel kräftigere Statur aufweisen müssen. Dann die Widersprüche bzgl. vermeintlichen Täterwissen und der Zeugin V., was nicht passt wir passend gemacht oder wie?

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von ZickZack » Donnerstag, 09. Januar 2025, 20:43:15

Neuer_User hat geschrieben: Dienstag, 07. Januar 2025, 07:55:59 Hat jemand von euch Zugriff auf diesen Artikel hier:

https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 71513.html
Was willst denn wissen? Mehr oder weniger Nix Neues drin, außer, dass man nicht sicher sagen kann, ob der Generalbundesanwalt 2025 überhaupt fertig wird...

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Donnerstag, 09. Januar 2025, 13:50:16

Gast0815 hat geschrieben: Donnerstag, 09. Januar 2025, 10:36:03 Danke @Catch22 für den Link zum Urteil. …
Gerne. Ich war selbst ganz überrascht. Das Urteil wurde bereits Ende letzten Jahres bei Beck-Rechtsprechung (BeckRS) auf Beck-online veröffentlicht. Die Anonymisierung wurde leider etwas übereifrig betrieben.

Gast0815 hat geschrieben: Donnerstag, 09. Januar 2025, 10:36:03
Ich bin nur Laie, wie siehst Du das @Catch22? …

@Catch22: Würde so etwas auch eine Revision mitbegründen können? …
Erst einmal muss ich das Urteil selbst gelesen haben. Es nur hastig zu überfliegen, wäre vergeudete Zeit. Aus persönlichen Gründen wird das noch eine ganze Weile dauern.


@all

Sofern aus dem Urteil zitiert wird, empfiehlt es sich, die Randnummer der betreffenden Textstelle anzugeben – etwa so: „Rdnr. 1234, …“ Nur auf diese Weise lässt sich ein Zitat auffinden und im Kontext nachvollziehen. Danke.

Derweil wünsche ich allseits eine erkenntnisreiche Lektüre!

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast0815 » Donnerstag, 09. Januar 2025, 10:36:03

Danke @Catch22für den Link zum Urteil.

Ich habe es erstmal grob überflogen und erstmal die für mich wichtigsten Teile der Begründung vorgenommen, ganz unabhängig vom Befangenheitsantrag, den übergangenen Gutachten etc.. Die Frage des Unfalles lasse ich auch erstmal außen vor, aus meiner Sicht hätte so oder so der Angeklagte nicht verurteilt werden dürfen.


Das sind die bzgl. der „Geständnisse“. Das sind die Hauptpunkte, welche die Verurteilung tragen, ob der Angeklagte am 3.10.22 schon Täterwissen preisgegeben haben soll, ist da erstmal nicht ganz so wesentlich, weil es da schon unterschiedliche Zeugenaussagen gab.


Erstmal zum 17.11.2022. Der genaue Wortlaut dieses „Geständnisses“ ist nicht genau bekannt. An diesem Abend soll der Angeklagte gedrückt gewesen sein. Die Verteidigung meint, dass dies durch den Druck der Vernehmungen begründet war.

Das Gericht hält dagegen, dass er zu diesem Zeitpunkt nur ein Zeuge war und erst nach dem 17.11.2022 als Verdächtiger gesehen wurde.

Ich denke das ist viel zu kurz gedacht und lässt auch einen ganz wesentlichen Punkt außer Acht, und zwar die Vorkommnisse am 17.11.- An diesem Tag war Verena zur Zeugenbefragung. Sie sah es offensichtlich ganz anders und schrieb ihrer Mutter:
„Hallo Mama. Also ich bin jetzt zurück von der Polizei. Das hat jetzt echt eineinhalb Stunden gedauert. Und … ja, also ich bin jetzt beschu … also … ähm, der T*** ist jetzt noch bei der Polizei der Täter. Ich habe ihnen jetzt alles erzählt. Den Chat mit dem T*** habe ich Ihnen abfotografieren müssen und so. Ähm … und … ich habe nicht mehr genau gewusst, was an dem Tag war, glaubst du ich merke mir das so hä? … Und die haben zu mir gesagt, dass ich mich vielleicht … besser wäre es, dass ich mir einen Anwalt holen. Und der T*** müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft, weil die alles genauer untersuchen müssen und blablabla. Und die haben jetzt meine Jacke untersucht und in ein paar Tagen oder Wochen krieg ich dann die DNA Dinger. Und … die denken halt echt, ich und der … hätten nichts Besseres zu tun, als irgendwelche Mädls umzubringen, vor allem der T*** Jetzt ist der halt beschuldigt und denkt, sie denken, dass der T*** sie umgebracht hätte
„Hallo Mama. Also ich bin jetzt zurück von der Polizei. Das hat jetzt echt eineinhalb Stunden gedauert. Und … ja, also ich bin jetzt beschu … also … ähm, der T*** ist jetzt noch bei der Polizei der Täter. Ich habe ihnen jetzt alles erzählt. Den Chat mit dem T*** habe ich Ihnen abfotografieren müssen und so. Ähm … und … ich habe nicht mehr genau gewusst, was an dem Tag war, glaubst du ich merke mir das so hä? … Und die haben zu mir gesagt, dass ich mich vielleicht … besser wäre es, dass ich mir einen Anwalt holen. Und der T*** müsse vielleicht für 2, 3 Tage in U-Haft, weil die alles genauer untersuchen müssen und blablabla. Und die haben jetzt meine Jacke untersucht und in ein paar Tagen oder Wochen krieg ich dann die DNA Dinger. Und … die denken halt echt, ich und der … hätten nichts Besseres zu tun, als irgendwelche Mädls umzubringen, vor allem der T*** Jetzt ist der halt beschuldigt und denkt, sie denken, dass der T*** sie umgebracht hätte
Also, das war der Stand am 17.11Mittags.

Verena schrieb dann auch an den Angeklagten:
„Hallo T*** ich war jetzt gerade bel der Polizei. Hab das alles geregelt. Und ich habe mich verplappert äh ich habe nämlich gesagt, dass war am dritten Oktober, obwohl es am fünften Oktober war, hab ich jetzt gerade gesehen, ich habe ich habe es nicht mehr genau gewusst, ich habe es halt vergessen gehabt, weil ich jetzt nicht geahnt habe, dass ich jetzt da so irgendwie abgefragt werde oder so, weil ich ja nichts damit zu tun habe. Und ähm wenn du noch mal von der Polizei einen Anruf kriegst und die dich wegen dem wir haben uns zwar am dritten auch getroffen, aber es war nicht am dritten, es war am fünften, ich habe mich am Datum vertan. Vielleicht kannst du denen dann sagen, dass ich mich vertan habe und dass eigentlich der fünfte Oktober war, wo wir uns getroffen haben“.
Ich denke, so eine Nachricht bringt einen definitiv zum Grübeln. Einmal zeigt die Ladung der Freunde/Freundinnen, dass man da durchaus genau auf Korn genommen wird, gegen wen soll es sonst gerichtet sein? Und wenn man da „verplappern“ hört und das dort nach Zeiten gefragt wurden, die Verena offenbar nicht mehr wusste und sich da vertan hat, dann wird einem einiges klar, die geführten Gespräche analysiert man neu und man befürchtet das Schlimmste, was dann auch eingetreten war.

Dieses besondere Ereignis an diesem Tag wird mit keinem Wort in der Beweiswürdigung erwähnt. Dass am Abend des 17.11. alles anders war als am Tage zuvor, liegt auf der Hand. Genau diesen Tag lässt das Gericht jedoch aus. Stattdessen vermutet das Gericht, dass der Druck durch das Gewissen entstanden sei und am 17.11. den Höhepunkt erreicht habe und zählt dazu recht allgemein Dinge auf, in die man alles oder nichts reindeuten kann, lässt den in Wirklichkeit wichtigsten Aspekt – die Geschehnisse dieses Tages - außen vor.

Aus meiner Sicht ist das ein schwerer Fehler. Denn die Ereignisse dieses Tages hätten mitberücksichtigt werden MÜSSEN, so erkennt man nicht, ob sich das Gericht mit diesen wichtigen Ereignissen an diesem Tage überhaupt auseinandergesetzt hat.

Ich bin nur Laie, wie siehst Du das @Catch22? Wichtig ist doch immer die Vollständigkeit der Beweiswürdigung in der Begründung, damit man erkennen kann, dass ein so wichtiger Aspekt berücksichtigt wurde oder sehe ich das falsch?


Dann zum Knastzeugen: Man sieht nun etwa den Inhalt der Zeugenaussage und da, wo es Details gibt und da wo die fast schon offensichtlich fehlen.

So spricht er über Dinge, die auch anderen Häftlingen bekannt sind, wie die Probleme bei Frauen, das Fehlen von DNA etc.. Das kann er auch vom Angeklagten gehört haben. Das ist jedoch kein Täterwissen, denn der Angeklagte hatte die Akten und wusste es daher. Fehlende DNA ist auch grundsätzlich kein Täterwissen, dass kann man nur aus den Akten haben, denn ein Täter weiß nie, ob er doch irgendwo DNA hinterlassen hat.

Also bis dahin kein Täterwissen erkennbar.

Ich nehme an, dass der Angeklagte – wie mit anderen Häftlingen – mit dem Knastzeugen gesprochen hat. Diese Möglichkeit muss das Gericht auch grundsätzlich berücksichtigen. Daher kann auch ein Großteil der Sachen auch stimmen. Wesentlich ist daher nur, was nicht in den Akten steht und wirkliches Täterwissen darstellt.

Dann bleiben drei Punkte übrig, ich denke, diese drei Punkte wird die Verteidigung gemeint haben. Als sie von 3 Phrasen sprach, denn in Wirklichkeit sind sie so gut wie nichtssagend.

  • Der Angeklagte soll das Opfer bewusstlos geschlagen haben.

    Da der Angeklagte über die Verfahrensakten mit den Mithäftlingen gesprochen hatte, wir klar gewesen sein, dass das Opfer ertrunken sei.
    Das legt ohne größeres Hintergrundwissen nahe, dass sie bewusstlos dort reinbefördert wurde, denn andernfalls wird das kaum möglich gewesen sein. In dieser Behauptung ist nicht überraschend, das kann auch frei erfunden sein.

    Dass dieser Umstand im Falle eines Kaptaldelikts durch die Auffinde-Umstände bestätigt werden, ist in Wirklichkeit nicht überraschend, sondern sogar naheliegend.

    Für diesen Umstand gibt es eine Reihe von Alternativen, eine kann sich der Zeuge einfach ausgesucht haben. So wäre es auch möglich gewesen, dass der Täter dachte, dass das Opfer tot sei und sie dann in den Fluss befördert hat. Auch das wäre für ein gewaltsame Tat mit Todesfolge Ertrinken naheliegend.
  • Der Angeklagte soll gesagt haben, dass er das Opfer missbrauchen oder vergewaltigen wollte.

    Das ist eine Aussage, die nicht überprüfbar ist. Diese Behauptung kann er allein aus den Schilderungen bzgl. Probleme mit Frauen erdacht haben. Als Motiv für ein Kapitaldelikt liegt das grundsätzlich sehr nahe. Hätte er – bei einer Falschaussage – mehr gesagt, wäre seine Aussage überprüfbar gewesen und er wäre bei der Falschaussage erwischt worden. Dass er nicht mehr gesagt hat, ist auch bei einer Falschaussage fast schon zwingend, Dass darin die Glaubwürdigkeit bestärkendes Element drin wäre, ist daher nicht ersichtlich.
  • Der Angeklagte soll gesagt haben, dass der Vorfall ein Stückchen weiter weg vom Eiskeller gewesen sei.

    Ein Stückchen weiter ist vollkommen unspezifisch. Was ist ein Stückchen? 100m 1km? Dass es prinzipiell in der Nähe des Eiskellers war, dürfte sicher der Angeklagte aus den Akten zusammenreimen können. Auch mit anderen Mitgefangenen hat er über die Örtlichkeit des Eiskellers gesprochen, wahrscheinlich weil dort das Opfer kurz vor ihrem Tod gewesen war. Außerdem wird der Angeklagte das auch aus den Befragungen erahnen können

Interessant ist auch, dass er angeblich den Angriff von hinten dem Zeugen nicht geschildert hat, also daie bei einem Tötungsdelikt zu erwartende Details fehlen. Dahingehend hatte der Angeklagte gegenüber einem anderen Mithäftling dies so geschildert und dass jemand von hinten draufgesprungen sei. Das wird wohl später erfolgt sein (Juni 2023, Abschnitt 540). Zu diesem Zeitpunkt dürfte das Adamec-Gutachten schon existiert haben und in den Akten gewesen sein.

Auch hat er nicht ausgesagt, womit er geschlagen haben soll. Auch das würde zu jemandem passen, der eine Falschaussage tätigt, denn mit einer solchen Behauptung wird die Aussage überprüfbar. Hätte er ein Schraubenschlüssel, Hammer o.ä. behauptet, hätte das überprüft werden können und er wäre möglicherweise der Falschaussage überführt.


Man sieht also, dass sich der Angeklagte rege mit anderen Mithäftlingen über die Akten unterhalten hat. Interessant ist hier aber, dass er das erst ausführlicher gesagt hat, als er die entsprechenden Akten erhalten hatte. Dass er auch mit dem Zeugen gesprochen hat, der dann das Geständnis behauptet hat, liegt auf der Hand. Ob er aber ihm gegenüber einem Geständnis abgelegt hat, das ist mit diesen wenigen Punkten wohl kaum ermittelbar.

Hätte er Ende des Jahres 22 von hinten draufspringen gesagt, müsste man das anders sehen, aber so? Gerade die Zeugenschilderung der Tat– worauf es in Wirklichkeit ankommt – ist laut diesem Urteil vollkommen detaillos und dadurch nicht nachprüfbar.

Aus meiner Sicht ist das Urteil auch an diesem Punkt viel zu oberflächlich begründet. Es geht nicht auf diese oben geschilderte Problematik ein. Es setzt sich nicht damit auseinander, was der Zeuge möglicherweise für Schlüsse aus den Erzählungen des Angeklagten ziehen können, um – im Falle einer Falschaussage – seien Aussagen mit tatrelevanten Dingen zu schmücken. Aber auch wieder hier Fehlanzeige.

@Catch22: Würde so etwas auch eine Revision mitbegründen können?


Noch ein Punkt bzgl. des sogenannten „notorischen Lügners“. Ich denke, dass die Verteidigung damit nicht meint, dass alles gelogen sei, sondern dass er in der Lüge sehr bewandert ist. Natürlich lügt ein notorischer Lügner nicht immer, aber wenn es ihm nützlich erscheint, dann ist das recht wahrscheinlich.

Und dann wird er eben solche Punkte vermeiden, welche seinen Aussage überprüfbar machen. Natürlich kann das vorliegend auch Zufall sein, aber trotzdem es ist mehr als auffällig.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Catch22 » Mittwoch, 08. Januar 2025, 21:51:45

*** ACHTUNG ! ***

Urteil des LG Traunstein veröffentlicht

Das schriftliche Urteil des LG Traunstein vom 19.03.2024 (2 KLs 402 Js 40276/22 jug.) ist hier im Volltext öffentlich zugänglich (BeckRS 2024, 26699):

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 24-N-26699

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von andi55 » Mittwoch, 08. Januar 2025, 18:54:13

@Andante
Interessant wie du das ausdrückst: "....nur weil der Gutachter in einem anderen Fall MÖGLICHERWEISE mal falsch lag...." , ich dachte es wäre erwiesen, dass er im Fall Genditzki komplett falsch lag und der Freispruch nicht nur so eine in dubio Nummer war/ist. Habe ich etwas falsch verstanden oder interpretiert? Vom 03.01.2025 ist übrigens ein Interview auf T-online mit Frau Rick über den Fall.

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Neuer_User » Dienstag, 07. Januar 2025, 07:55:59

Hat jemand von euch Zugriff auf diesen Artikel hier:

https://www.ovb-online.de/rosenheim/lan ... 71513.html

Re: MORDFALL HANNA W. (23 †), ASCHAU - CHIEMGAU, 2022

von Gast0815 » Mittwoch, 25. Dezember 2024, 00:44:17

Andante hat geschrieben: Dienstag, 24. Dezember 2024, 23:23:53 Damit wollte die Vorsitzende Richterin verdeutlichen, dass Hanna bewusstlos in den Bärbach gelangt sein musste. Sie hätte sich sonst ohne Probleme wieder ans Ufer ziehen können; dies wurde mit dem Meterstab eindrucksvoll illustriert.
Genau das muss man Fachleuten überlassen. In dem Moment, wo sie sich am Ufer festhält, dürften die Beine des Opfers samt Rumpf in Richtung Strömung gezogen werden, das macht es dann schwer den Kopf über Wasser zu halten. Ich persönlich glaube daher nicht, dass man bei einer solchen Strömung sich daraus retten kann. Sie müsste die Kraft haben sich trotz der starken Strömung da rauszuziehen, sie wird sehr wahrscheinlich abrutschen. Und das sie sich hätte retten können, muss nicht nur allein möglich sein, sondern sehr wahrscheinlich. Aber für eine solche Abschätzung ist eine Richterin nicht im Geringsten in der Lage, das ist Aufgabe von Fachleuten. Erschwerend kam hinzu, dass es dort recht dunkel gewesen war. Im Fall eines Unfalles hat sie auch irgendwann einen Stimmritzenkrampf bekommen, der die Eigenrettung unmöglich gemacht hätte.

Ich denke, die Richterin hat daran geglaubt und das Gericht mitziehen können, aber Glaube gehört in die Kirche aber nicht in den Gerichtssaal (wie mein Großvater immer sagte). Das war eben ein Kardinalfehler, der eine Revision wahrscheinlich mit begründen wird.

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