von Widasedumi » Dienstag, 22. August 2023, 16:24:51
Acrylium hat geschrieben: ↑Dienstag, 22. August 2023, 09:09:55
Ich habe mich gestern dazu mal intensiver eingelesen, und auf
www.sexualstrafrecht.de den Hinweis gefunden, dass in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wo keine weiteren Beweise vorliegen, meistens bzw. fast immer der Frau geglaubt wird, weil Gerichte grundsätzlich Frauen für glaubwürdiger halten. Daher scheint es auch sehr oft zu Verurteilungen im Sexualstrafrecht zu kommen, die einzig auf den Behauptungen einer Frau basieren, da man diese für glaubwürdiger hält als einen Mann. Zwar ist ein Gericht verpflichtet, bei Zweifeln an der Schuld des Mannes diesen auch freizusprechen, doch es genügt, die Frau für glaubwürdiger zu halten.
Das erschüttert mein Vertrauen in den Rechtsstaat ehrlich gesagt enorm.
Acrylium
In einem der Videos sprach ein Kriminalhauptkommissar in die Kamera zu dem Prozessgeschehen. Er wollte eine Zeugenaussage machen, aber das Gericht lehnte ihn ausdrücklich ab.
Ich hoffe, dass das Beispiel der Frau Heidi K. zu denken gibt. Bei Kachelmann hatte eine Frau ähnlich an der Wahrheit vorbei dem Herrn Kachelmann eine auswischen wollen, wohl aus Vergeltung, wegen irgendwelcher Beziehungsgeschichten. Ich finde es falsch, geschlechtsspezifische Grundsätze aufzustellen. Richter sollten nicht dem Zeitgeist hinterher rennen. Um ausgewogen urteilen zu können, halte ich Kammern mit gemischter Besetzung für das Beste, so wie im Fall des Inspektors der Polizei AR in BW unlängst. Es war der Vorsitzende ein Mann, der zweite Richter war eine Frau und dann noch zwei Schöffinnen. Sie haben die Nötigungsstory der Frau nicht abgenommen, weil ein Videobeweis dagegen sprach. Und niemand kann sagen, die Besetzung des Gerichts hätte Schlagseite gehabt.
Ich hatte schon vorher meine Zweifel an der Story dieser Karrierefrau, weil sie eine Metoo-Aktion in Gang brachte und Rundbriefe sowie Spendenaufrufe. Die Marotten des Mannes waren unglaublich doof, keine Frage. Aber speziell in dieser angebl. Nötigung scheint die Frau mitgemacht zu haben, aus welchem Motiv auch immer. Dann machte sie nach Beratung mit einem anderen Freund eine Wende. Dass sie nur aus Angst vor Nachteilen mitgemacht habe, weil der Mann ein Vorgesetzter war, hat ihr aufgrund des Videos das Gericht nicht abgenommen. Vielleicht war es tatsächlich eine Berechnung, wegen der Karriere mitzumachen. Jedoch die Nötigung war nicht nachweisbar. Daher fand ich das Urteil in Ordnung.
[quote=Acrylium post_id=231368 time=1692688195 user_id=6984]
Ich habe mich gestern dazu mal intensiver eingelesen, und auf www.sexualstrafrecht.de den Hinweis gefunden, dass in solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wo keine weiteren Beweise vorliegen, meistens bzw. fast immer der Frau geglaubt wird, weil Gerichte grundsätzlich Frauen für glaubwürdiger halten. Daher scheint es auch sehr oft zu Verurteilungen im Sexualstrafrecht zu kommen, die einzig auf den Behauptungen einer Frau basieren, da man diese für glaubwürdiger hält als einen Mann. Zwar ist ein Gericht verpflichtet, bei Zweifeln an der Schuld des Mannes diesen auch freizusprechen, doch es genügt, die Frau für glaubwürdiger zu halten.
Das erschüttert mein Vertrauen in den Rechtsstaat ehrlich gesagt enorm.
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Acrylium
In einem der Videos sprach ein Kriminalhauptkommissar in die Kamera zu dem Prozessgeschehen. Er wollte eine Zeugenaussage machen, aber das Gericht lehnte ihn ausdrücklich ab.
Ich hoffe, dass das Beispiel der Frau Heidi K. zu denken gibt. Bei Kachelmann hatte eine Frau ähnlich an der Wahrheit vorbei dem Herrn Kachelmann eine auswischen wollen, wohl aus Vergeltung, wegen irgendwelcher Beziehungsgeschichten. Ich finde es falsch, geschlechtsspezifische Grundsätze aufzustellen. Richter sollten nicht dem Zeitgeist hinterher rennen. Um ausgewogen urteilen zu können, halte ich Kammern mit gemischter Besetzung für das Beste, so wie im Fall des Inspektors der Polizei AR in BW unlängst. Es war der Vorsitzende ein Mann, der zweite Richter war eine Frau und dann noch zwei Schöffinnen. Sie haben die Nötigungsstory der Frau nicht abgenommen, weil ein Videobeweis dagegen sprach. Und niemand kann sagen, die Besetzung des Gerichts hätte Schlagseite gehabt.
Ich hatte schon vorher meine Zweifel an der Story dieser Karrierefrau, weil sie eine Metoo-Aktion in Gang brachte und Rundbriefe sowie Spendenaufrufe. Die Marotten des Mannes waren unglaublich doof, keine Frage. Aber speziell in dieser angebl. Nötigung scheint die Frau mitgemacht zu haben, aus welchem Motiv auch immer. Dann machte sie nach Beratung mit einem anderen Freund eine Wende. Dass sie nur aus Angst vor Nachteilen mitgemacht habe, weil der Mann ein Vorgesetzter war, hat ihr aufgrund des Videos das Gericht nicht abgenommen. Vielleicht war es tatsächlich eine Berechnung, wegen der Karriere mitzumachen. Jedoch die Nötigung war nicht nachweisbar. Daher fand ich das Urteil in Ordnung.