von z3001x » Freitag, 17. Mai 2024, 21:42:31
Gast hat geschrieben: ↑Donnerstag, 16. Mai 2024, 19:27:54Wenn man eine andere Sim Karte einlegt, kann man oft noch das Whatsappkonto der zuletzteingelegten SIM-Karte nutzen. Hab ich schon oft so gemacht wenn ich im nicht-EU Ausland im Urlaub war und mir eine ausländische Prepaidkarte geholt habe. Im Jahr in dem Scarlett verschwunden war, war das definitiv noch möglich.
Scheint wirklich zu gehen. Man kann sich allerdings dann nicht mehr verifizieren, falls WA das einfordert, heißt es.
Ist ja aber nur selten notwendig. Wenn S. einfach die SIM-Karte getauscht hätte, ohne ihre neue Tel-Nr bei WA zu registrieren, hätte sie in der Tat diese 17 Uhr-Nachricht empfangen können, im Prinzip, und ihr Handy wär, was die Tel-Nr der alten SIM-Karte betrifft, trotzdem vom Netz gegangen abends, weil nicht mehr auf der alten erreichbar. Und die Angehörigen u/o BfS hätte die Dublette der alten SIM immer noch verwenden können, um ihr WhatsApp-Konto auf dem Ersatzhandy neu aufzusetzen.
Ihr Huawei-Handy hätte dann allerdings immer noch dieselbe IMEI-Nummer und wäre im Prinzip also "eigentlich" auffindbar für die Polizei, sobald das Gerät benutzt wird, auch mit neuer SIM. Frage ist nur, ob nach dem Handy als Gerät, ohne die bekannten Tel-Nr, gefahndet wurde oder noch wird. Kann ich nicht beantworten. Bei Mord-Opfern, wo das Handy entwendet wurde, wird das gemacht. Also, dass nur die IMEI also solche alleine getrackt wird.
Aber wenn jemand für im Wald verunfallt gehalten wird, könnte es sein, dass man es nicht macht, als Ermittlungsbehörde, oder doch?
Ob die ganze SIM-Wechsel-Idee oder die sie-war-nur-noch-im-WLAN-Idee so realistisch ist, ist natürlich die andere Frage.
Zum Untertauchen wäre ein ganz neues Gerät mit anderer Nummer auf anderen Namen registriert sicher vorteilhafter, weil man überhaupt nicht mehr in Verbindung gebracht werden kann. Aber man steckt nicht im Kopf anderer Leute.
[quote=Gast post_id=252294 time=1715880474]Wenn man eine andere Sim Karte einlegt, kann man oft noch das Whatsappkonto der zuletzteingelegten SIM-Karte nutzen. Hab ich schon oft so gemacht wenn ich im nicht-EU Ausland im Urlaub war und mir eine ausländische Prepaidkarte geholt habe. Im Jahr in dem Scarlett verschwunden war, war das definitiv noch möglich.[/quote]
Scheint wirklich zu gehen. Man kann sich allerdings dann nicht mehr verifizieren, falls WA das einfordert, heißt es.
Ist ja aber nur selten notwendig. Wenn S. einfach die SIM-Karte getauscht hätte, ohne ihre neue Tel-Nr bei WA zu registrieren, hätte sie in der Tat diese 17 Uhr-Nachricht empfangen können, im Prinzip, und ihr Handy wär, was die Tel-Nr der alten SIM-Karte betrifft, trotzdem vom Netz gegangen abends, weil nicht mehr auf der alten erreichbar. Und die Angehörigen u/o BfS hätte die Dublette der alten SIM immer noch verwenden können, um ihr WhatsApp-Konto auf dem Ersatzhandy neu aufzusetzen.
Ihr Huawei-Handy hätte dann allerdings immer noch dieselbe IMEI-Nummer und wäre im Prinzip also "eigentlich" auffindbar für die Polizei, sobald das Gerät benutzt wird, auch mit neuer SIM. Frage ist nur, ob nach dem Handy als Gerät, ohne die bekannten Tel-Nr, gefahndet wurde oder noch wird. Kann ich nicht beantworten. Bei Mord-Opfern, wo das Handy entwendet wurde, wird das gemacht. Also, dass nur die IMEI also solche alleine getrackt wird.
Aber wenn jemand für im Wald verunfallt gehalten wird, könnte es sein, dass man es nicht macht, als Ermittlungsbehörde, oder doch?
Ob die ganze SIM-Wechsel-Idee oder die sie-war-nur-noch-im-WLAN-Idee so realistisch ist, ist natürlich die andere Frage.
Zum Untertauchen wäre ein ganz neues Gerät mit anderer Nummer auf anderen Namen registriert sicher vorteilhafter, weil man überhaupt nicht mehr in Verbindung gebracht werden kann. Aber man steckt nicht im Kopf anderer Leute.