von papaya » Sonntag, 28. April 2024, 12:08:44
Alex123 hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. April 2024, 01:17:08
Es gab KEINE Ermittlungen der Finanzbehörden!
Auch wenn Du diesen Glaubenssatz täglich wiederholst, wird er nicht richtig. Oder Du erklärst, woher Du das zu wissen glaubst.
Fakt ist, dass nach unwidersprochenem Mahnbescheid ein Pfändungsbeschluss erlassen wurde, aufgrund dessen *alle* kreditgebenden Banken Alexandra die Konten sperrten. Seltsam ist ja bereits, dass ein Investor seine Immobilien nicht sukzessive bei seiner Hausbank erwirbt, sondern nahezu jede seiner sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien mit einer entsprechenden kleinen Investitionssumme über eine andere Bank finanziert.
Sie wehrte sich dann zwar mit rechtlichen Mitteln dagegen, und man kann wohl davon ausgehen, dass am 15.12. auch gerichtlich in ihrem Sinne entschieden worden wäre. Das ändert aber nichts daran, dass alle betroffenen Banken bei Eingang der Pfändung über eine Schufa-Abfrage erkannt haben müssen, dass in Summe ein über viele Banken gestreutes Kreditportfolio von über 2 Millionen Euro besteht.
Erstens ist das für einen Privatinvestor sehr ungewöhnlich.
Zweitens wurde hier schon xmal vorgerechnet, dass dies zu einer monatlichen Belastung von minde45000 Euro führt, was aus ihrem Nettogehalt (muss diesen Banken vorliegen) nicht zu finanzieren ist.
Beides ist per se nicht illegal. Trotzdem ist
jede dieser Banken nun gesetzlich dazu verpflichtet, eine Verdachtsmeldung nach §43 Geldwäschegesetz abzugeben.
(1) Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
1.
ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
2.
ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
3.
der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Gibt der Verpflichtete zusätzlich zu der Meldung eines nach Satz 1 meldepflichtigen Sachverhalts auch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ab, so teilt er dies der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit Abgabe der Meldung mit.
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html
Und jetzt noch mal: Die Banken *müssen* diese Meldung abgeben. Sie *können* eine Strafanzeige erstatten.
Die Strafanzeige landet (über die Polizei oder auch direkt) bei der Staatsanwaltschaft. Ich gehe davon aus, dass die Banken das nicht gemacht haben, das Vorliegen einer Straftat wäre mir in diesem Fall nicht offensichtlich genug. Deswegen liegt im bestehenden Fall Polizei und Staatsanwaltschaft nichts vor, was zB Alex123 mantramäßig keine Ermittlungen nennt.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) untersteht jedoch dem Zoll und nicht den Polizeibehörden. Deswegen (Datenschutz) weiß die Polizei überhaupt nichts von laufenden Ermittlungen, solange die FIU nicht aufgrund ihrer Ermittlungen hinsichtlich der Verdachtsmeldungen auf das wahrscheinlich tatsächliche Vorliegen von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung erkennt. Erst dann wird über die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralst ... rsuchungen
Das verstehen die meisten Leute nicht. Alexandra als Bankangestellte dürfte dies aufgrund zahlreicher Pflichtschulungen in Banken sehr wohl gewusst und vielleicht auch deshalb kalte Füße bekommen haben und die Zusammenarbeit beenden wollen.
Aber mit der Pfändung und dem Gespräch, das in der Postbank mit ihr dazu geführt wurde, muss ihr vollkommen klar gewesen sein, dass seitens der FIU Ungemach droht.
Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen".
[quote=Alex123 post_id=250860 time=1714259828]
Es gab KEINE Ermittlungen der Finanzbehörden!
[/quote]
Auch wenn Du diesen Glaubenssatz täglich wiederholst, wird er nicht richtig. Oder Du erklärst, woher Du das zu wissen glaubst.
Fakt ist, dass nach unwidersprochenem Mahnbescheid ein Pfändungsbeschluss erlassen wurde, aufgrund dessen *alle* kreditgebenden Banken Alexandra die Konten sperrten. Seltsam ist ja bereits, dass ein Investor seine Immobilien nicht sukzessive bei seiner Hausbank erwirbt, sondern nahezu jede seiner sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien mit einer entsprechenden kleinen Investitionssumme über eine andere Bank finanziert.
Sie wehrte sich dann zwar mit rechtlichen Mitteln dagegen, und man kann wohl davon ausgehen, dass am 15.12. auch gerichtlich in ihrem Sinne entschieden worden wäre. Das ändert aber nichts daran, dass alle betroffenen Banken bei Eingang der Pfändung über eine Schufa-Abfrage erkannt haben müssen, dass in Summe ein über viele Banken gestreutes Kreditportfolio von über 2 Millionen Euro besteht.
Erstens ist das für einen Privatinvestor sehr ungewöhnlich.
Zweitens wurde hier schon xmal vorgerechnet, dass dies zu einer monatlichen Belastung von minde45000 Euro führt, was aus ihrem Nettogehalt (muss diesen Banken vorliegen) nicht zu finanzieren ist.
Beides ist per se nicht illegal. Trotzdem ist [b]jede dieser Banken nun gesetzlich dazu verpflichtet[/b], eine Verdachtsmeldung nach §43 Geldwäschegesetz abzugeben.
[quote](1) Liegen Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass
1.
ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung, einem Maklergeschäft oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte,
2.
ein Geschäftsvorfall, eine Transaktion oder ein Vermögensgegenstand im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung steht oder
3.
der Vertragspartner seine Pflicht nach § 11 Absatz 6 Satz 3, gegenüber dem Verpflichteten offenzulegen, ob er die Geschäftsbeziehung oder die Transaktion für einen wirtschaftlich Berechtigten begründen, fortsetzen oder durchführen will, nicht erfüllt hat,
so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder der Transaktionshöhe unverzüglich der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu melden. Gibt der Verpflichtete zusätzlich zu der Meldung eines nach Satz 1 meldepflichtigen Sachverhalts auch eine Strafanzeige oder einen Strafantrag ab, so teilt er dies der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit Abgabe der Meldung mit.[/quote]
https://www.gesetze-im-internet.de/gwg_2017/__43.html
Und jetzt noch mal: Die Banken *müssen* diese Meldung abgeben. Sie *können* eine Strafanzeige erstatten.
Die Strafanzeige landet (über die Polizei oder auch direkt) bei der Staatsanwaltschaft. Ich gehe davon aus, dass die Banken das nicht gemacht haben, das Vorliegen einer Straftat wäre mir in diesem Fall nicht offensichtlich genug. Deswegen liegt im bestehenden Fall Polizei und Staatsanwaltschaft nichts vor, was zB Alex123 mantramäßig keine Ermittlungen nennt.
Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) untersteht jedoch dem Zoll und nicht den Polizeibehörden. Deswegen (Datenschutz) weiß die Polizei überhaupt nichts von laufenden Ermittlungen, solange die FIU nicht aufgrund ihrer Ermittlungen hinsichtlich der Verdachtsmeldungen auf das wahrscheinlich tatsächliche Vorliegen von Geldwäsche und/oder Terrorismusfinanzierung erkennt. Erst dann wird über die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnet.
https://de.wikipedia.org/wiki/Zentralstelle_f%C3%BCr_Finanztransaktionsuntersuchungen
Das verstehen die meisten Leute nicht. Alexandra als Bankangestellte dürfte dies aufgrund zahlreicher Pflichtschulungen in Banken sehr wohl gewusst und vielleicht auch deshalb kalte Füße bekommen haben und die Zusammenarbeit beenden wollen.
Aber mit der Pfändung und dem Gespräch, das in der Postbank mit ihr dazu geführt wurde, muss ihr vollkommen klar gewesen sein, dass seitens der FIU Ungemach droht.
Daher die WhatsApp "ich will nicht ins Gefängnis und ich lasse mir mein Kind nicht wegnehmen".