andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 15. Oktober 2024, 08:53:12
… Es ist einfach kaum vorstellbar, dass ein Täter so intensiven Körperkontakt mit einem Opfer hat wie von der Anklage angenommen, ohne Spuren zu hinterlassen. … Die Riss.-Quetschwunden am Kopf des Opfer's haben also am langärmeligen Kleidungsstück des vermeintlichen Täter's keine Spuren hinterlassen ? …
Richtig. Mehr noch:
Spuren müssten zu erwarten sein
► am Opfer,
► am Täter,
► am Tatort.
Nirgends jedoch wurden Spuren gefunden.
Eine kreative „Argumentation“ von StA und Gericht will das Fehlen jeglicher Spuren an
Opfer und
Täter „plausibel“ erscheinen lassen. Was aber dann immer noch übrig bleibt, ist der vermeintliche „
Tatort“!
Nicht im Wasser, sondern auf festem Grund und Boden soll die „Tat“ stattgefunden haben. Dort sollen dem Opfer fünf Riss-Quetsch-Wunden am Schädel beigebracht worden sein. Diese Verletzungen müssen stark geblutet haben. Demzufolge muss am „Tatort“ Blut in nicht geringer Menge vorhanden gewesen sein.
Gefunden aber wurde: nichts. Workaround: „Tatort“ unbekannt, Eingrenzung nur „mutmaßlich“.
Zu den bereits bekannten Parametern (Funkzellenwechsel) traten mit Auswertung von Hannas Handy weitere Parameter hinzu (Temperaturabfall, GPS), die die in Frage kommenden Örtlichkeiten räumlich
sehr eng eingrenzten – allesamt südlich des Hofbichls, in unmittelbarer Nähe zum Bärbach. Aber auch schon im Oktober 2022 war klar: Ein „Tatort“ konnte nur in diesem Bereich liegen.
Von allen anderen erwartbaren Spuren abgesehen, hätten dort
Blutspuren gefunden werden müssen, wenn danach gesucht worden wäre.
Leichenspürhunde zeigen auch Überreste von Blut an, die der Mensch mit bloßem Auge nicht wahrnimmt und bei denen chemische Techniken, wie etwa in freier Natur, schwer einsetzbar sind.
(Regen hätte die Erfolgsaussichten m. E. erst einmal nicht signifikant geschmälert, da Anhaftungen an Holz, Laub oder Gras dadurch nicht vollständig beseitigt werden. Kleinste Blutspuren in geschlossenen Räumen nehmen Leichenspürhunde auch nach einem Jahr noch wahr. In freier Natur dürfte das Zeitfenster kürzer sein.)
► Warum setzten Polizei und StA zu keinem Zeitpunkt Leichenspürhunde ein?
► Warum drängte RA Baumgärtl nicht auf eine Absuche der Uferbereiche mit Leichenspürhunden?
► Warum rückte nicht schon im Oktober 2022 das Brückerl als „Tatort“ in den Fokus? Weil dort keinerlei Spuren sichtbar waren?
(Auf den Holzbohlen wäre Blut allein mit bloßem Auge besser sichtbar gewesen als im Gras oder auf Laub und ein Kampfgeschehen hätte den markanten Moosbewuchs in Mitleidenschaft gezogen.)
► Wurde das Brückerl für die StA später nur deshalb interessant, weil schräg gegenüber der Burgweg zum Wohnsitz Sebastians abzweigt und sich anders dessen Täterschaft nicht konstruieren lässt?
andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 15. Oktober 2024, 08:53:12
… War das in puncto Spurenlage tatsächlich einfach Glück , dass nichts gefunden wurde ?
Dass ein
Täter soviel Glück gehabt haben soll, ist kaum vorstellbar. Mein Eindruck geht eher dahin, dass die
StA ihr Glück herausgefordert haben könnte, keine Spurenlage zu provozieren, die das Kartenhaus eines Gewaltverbrechens hätte zum Einsturz bringen können.
Bei einem Unfall wären die Riss-Quetsch-Wunden höchstwahrscheinlich erst im Wasser entstanden und das Blut wäre in der Strömung fortgespült worden. Keine Spuren im Uferbereich, keine Spuren am Opfer, keine Spuren am „Täter“. Kein Mörder, keine Anklage, kein Jahrhundertprozess.
andi55 hat geschrieben: ↑Dienstag, 15. Oktober 2024, 08:53:12
… Und dann noch die Kratzer an den Unterarmen [von Sebastian] die angeblich von den Sträuchern entlang des Bachs stammen sollen. …
Diese Verletzungen Sebastians wurden von Mützel als zu frisch bewertet, als dass sie hätten vom „Tattag“ stammen können. Meiner Erinnerung zufolge war es Holderle, der auf diesem toten Pferd noch ins Ziel reiten wollte.
Gast0815 hat geschrieben: ↑Montag, 07. Oktober 2024, 17:33:46
… Und genau so etwas wird auch Püschel beschrieben haben, Schwimmbewegungen, weil einem anderes nicht übrigbleibt. Wahrscheinlich hat Püschel noch viel mehr behauptet und auch mit Nachweisen belegt, Assbichler hätte mit diesen laienhaften Vorstellungen … dieses Gutachten niemals ablehnen dürfen.
Danke für Deine Ausführungen und insbesondere für das Stichwort
Stimmritzenkrampf!
Püschel sollen das schriftliche Obduktionsgutachten, zahlreiche Fotos und sogar die CT-Aufnahmen der Obduktion vorliegen. Dies alles soll die Verteidigung laut Holderles Strafanzeige an ihn weitergereicht haben. Damit standen Püschel weit mehr als nur oberflächliche Infos zur Verfügung. Dass er demzufolge schon vorab wesentlich tiefergehende Aussagen getroffen hatte als „Schwimmbewegungen“ und „bei Bewusstsein ins Wasser“, dürfte selbstverständlich sein.
Dass hingegen „laienhafte Vorstellungen“ zur Ablehnung des Beweisantrags führten, bezweifle ich. Zu plump war die Begründung: kein Schluckreflex, ergo bewusstlos ins Wasser. Kein Gedanke daran, dass Bewusstlosigkeit (oder eben ein Stimmritzenkrampf) auch erst im Wasser eingetreten sein kann.
Püschel hätte das Kartenhaus eines Gewaltverbrechens zum Einsturz bringen können. Eine Bedrohung.
Badewannen-Fall: Hier wurden alle neuen Gutachten als irrelevant abgetan, ohne dass das LG auch nur einen der Gutachter angehört und befragt hatte. Eine Wiederaufnahme wurde abgelehnt. Erst auf die Beschwerde zum OLG hin besann sich das LG eines besseren, gab dem Wiederaufnahmeantrag statt, entließ Manfred G. aus der Haft und sprach ihn später aufgrund derselben Gutachten und unter fulminanter Justizschelte (hinsichtlich anderer Gerichte) frei. Ein kaum vorstellbares Possenspiel. Hauptdarsteller: eine Justiz mit gummigleichem Rückgrat in Verteidigungsstellung. Realsatire!
Vielleicht deshalb scheuen LG und StA Traunstein, Holderle und die Lokalpresse einen Vergleich mit dem Badewannen-Fall wie der Teufel das Weihwasser. Auch diese Bedrohung wird bis aufs Messer bekämpft. Ein rehabilitierter Hausmeister hat im Sitzungssaal nix zu suchen!