von AngRa » Mittwoch, 07. September 2022, 21:43:33
@Dias
Naja, ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen eine Mordanklage erheben möchte. Dazu muss möglichst ein Motiv und ein Tathergang herausgearbeitet werden. Aufgrund der Vorgeschichte, der jahrelangen Unterbringung des Beschuldigten im Maßregelvollzug und der anschließenden Anordnung der Führungsaufsicht, die auch nochmals verlängert worden ist, steht eine Schuldunfähigkeit und eine erneute Unterbringung im Maßregelvollzug im Raum. Dagegen würde allerdings sprechen, dass die Führungsaufsicht nicht auf Dauer angeordnet worden ist, was nur möglich ist, wenn man von einer Stabilisierung/ Besserung der psychischen Verfassung ausgeht. Momentan befindet sich der Beschuldigte seit der Festnahme vor einigen Wochen in Untersuchungshaft. Das deutet darauf hin, dass es momentan kein vorläufiges psychiatrisches Gutachten gibt, dass belegt, dass der Beschuldigte das Unrecht seiner Tat nicht erfassen konnte. Wenn es Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit gäbe, dürfte er nicht in Untersuchungshaft bleiben. Aber schaun mer mal, vielleicht gibt es bald ein entsprechendes Gutachten.
Ob er schuldfähig war, wird sich im Rahmen des Mordprozesses aufgrund des endgültigen psychiatrischen Gutachtens zeigen. Bis dahin muss sorgfältig ermittelt werden, sonst wird das nichts mit einer lebenslänglichen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung bzw. mit einer dauerhaften Unterbringung im Maßregelvollzug für den Fall der Schuldunfähigkeit.
Ich sehe da schon, dass noch viel Arbeit bevorsteht.
@Dias
Naja, ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen eine Mordanklage erheben möchte. Dazu muss möglichst ein Motiv und ein Tathergang herausgearbeitet werden. Aufgrund der Vorgeschichte, der jahrelangen Unterbringung des Beschuldigten im Maßregelvollzug und der anschließenden Anordnung der Führungsaufsicht, die auch nochmals verlängert worden ist, steht eine Schuldunfähigkeit und eine erneute Unterbringung im Maßregelvollzug im Raum. Dagegen würde allerdings sprechen, dass die Führungsaufsicht nicht auf Dauer angeordnet worden ist, was nur möglich ist, wenn man von einer Stabilisierung/ Besserung der psychischen Verfassung ausgeht. Momentan befindet sich der Beschuldigte seit der Festnahme vor einigen Wochen in Untersuchungshaft. Das deutet darauf hin, dass es momentan kein vorläufiges psychiatrisches Gutachten gibt, dass belegt, dass der Beschuldigte das Unrecht seiner Tat nicht erfassen konnte. Wenn es Anzeichen für eine Schuldunfähigkeit gäbe, dürfte er nicht in Untersuchungshaft bleiben. Aber schaun mer mal, vielleicht gibt es bald ein entsprechendes Gutachten.
Ob er schuldfähig war, wird sich im Rahmen des Mordprozesses aufgrund des endgültigen psychiatrischen Gutachtens zeigen. Bis dahin muss sorgfältig ermittelt werden, sonst wird das nichts mit einer lebenslänglichen Haftstrafe und anschließender Sicherungsverwahrung bzw. mit einer dauerhaften Unterbringung im Maßregelvollzug für den Fall der Schuldunfähigkeit.
Ich sehe da schon, dass noch viel Arbeit bevorsteht.