von AngRa » Donnerstag, 11. August 2022, 06:07:13
Hallo Phil,
es lohnt sich immer Übersetzungen genau zu beäugen!
Ja, ich bin auch gespannt, was bei der Gerichtsverhandlung ans Tageslicht kommt und ob die Beweise der Ankläger für eine Verurteilung ausreichen werden. . Es ist bekanntlich so, dass in Australien ein Strafprozess nach ganz anderen Regeln abläuft, als nach unserem Recht. Der Strafprozess richtet sich nach dem amerikanischen bzw. dem angelsächsischen System. Für uns ist das gewöhnungsbedürftig und wir müssen umdenken. Jedenfalls mir geht es so. Man darf nie aus dem Blick verlieren, dass Ankläger und Verteidiger die maßgeblich Handelnden sind und dass der Richter nur so etwas wie ein Moderator ist. Er darf keine Zeugen vernehmen, er entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, sondern setzt nur das Strafmaß nach einem Schuldspruch der 12 Laienrichter fest. Dem Gericht stehen keine umfangreichen Ermittlungsakten zur Verfügung. Es zählt das, was in den Prozess unmittelbar und mündlich eingeführt wird. Zuviel an belastendem Material darf vorher nicht durch die Medien gehen, damit die Laienrichter nicht beeinflusst werden und voreingenommen sind.
Im amerikanischen / australischen Strafprozess wird vorausgesetzt, dass Ankläger und Angeklagter gleichwertig sind. Das ist aber meiner Meinung nach nur bedingt so, denn die Anklage hat eine ganze Maschinerie von Helfern hinter sich und der Angeklagte hat es nur, wenn er genug Geld hat um gute Verteidiger anzuheuern, die selber auf ein funktionierendes System von Helfern zurückgreifen können. Daher halte ich unser strafprozessuales System für besser, auch wenn mir gelegentlich die Härte fehlt.
Die Unterschiede beginnen schon mit der coronalen Voruntersuchung, die es bei uns nicht gibt. In Australien müssen besondere Todesfälle dem Gericht gemeldet werden Diese meldepflichtigen Todesfälle werden dann vom Coroner`s Court untersucht. Der Zweck dieser Untersuchungen besteht darin festzustellen, wie der Tod eingetreten ist und die Todesursache zu ermitteln.
Man kann das hier für West-Australien nachlesen:
https://www.coronerscourt.wa.gov.au/
Im Jahre 2007 hat es im Falle von Simone Strobel eine umfangreiche coronale Voruntersuchung gegeben. Damals konnte zumindest festgestellt werden, dass Simone getötet worden ist, wenn sich auch die genauen Tatumstände und die genaue Todesursache nicht feststellen ließen.
Im Jahre 2021 sollte es wieder eine Anhörung geben, die aber dann wieder abgesagt worden ist ohne Angaben von Gründen.
https://www.tvmainfranken.de/mediathek/ ... -abgesagt/
Es erfolgte dann ohne weitere Anhörung die Anklage in diesem Jahr..
Immerhin ist es so, dass die in der ersten coronalen Untersuchung getroffenen Feststellungen zu den Umständen der Tat und zur Todesursache , ergänzt durch weitere Ermittlungen, genügt haben um eine Anklage anzufertigen und um einen Prozess in Gang zu bringen. Wenn alle Anschuldigungen absolut haltlos gewesen wären, dann hätten die Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragt und es wäre womöglich nicht zu einem Gerichtsverfahren gekommen, wenn es ein Richter genauso gesehen hätte. Also haben die Ankläger mit ihrer bisherigen Vorgehensweise , nicht viel preis zugeben, ihr Ziel erreicht und sie haben gut daran getan auf eine weitere Anhörung zu verzichten.
Da der Angeklagte die Tat bestreitet und alles auf einen langwierigen Indizienprozess hinausläuft, war das sicher die beste Taktik, denn es wurde dem Prozess nichts vorweggenommen. Die Musik wird erst im Jahre 2024 im Gerichtssaal spielen, so wie es vorgesehen ist.
Ich kann nur spekulieren, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr darauf kommt, dass Simones Tod auf das Handeln einer oder mehrerer Personen zurückzuführen sei. Vielleicht hängt es mit dem Fehlen von Abwehrverletzungen an der Leiche zusammen. Denn wenn jemand erstickt wird oder gewürgt wird, würde die Person sich verzweifelt wehren, es sei denn, dass die Person schläft, betäubt ist oder durch eine weitere Person fest gehalten und daran gehindert wird sich zu wehren.
Hallo Phil,
es lohnt sich immer Übersetzungen genau zu beäugen!
Ja, ich bin auch gespannt, was bei der Gerichtsverhandlung ans Tageslicht kommt und ob die Beweise der Ankläger für eine Verurteilung ausreichen werden. . Es ist bekanntlich so, dass in Australien ein Strafprozess nach ganz anderen Regeln abläuft, als nach unserem Recht. Der Strafprozess richtet sich nach dem amerikanischen bzw. dem angelsächsischen System. Für uns ist das gewöhnungsbedürftig und wir müssen umdenken. Jedenfalls mir geht es so. Man darf nie aus dem Blick verlieren, dass Ankläger und Verteidiger die maßgeblich Handelnden sind und dass der Richter nur so etwas wie ein Moderator ist. Er darf keine Zeugen vernehmen, er entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, sondern setzt nur das Strafmaß nach einem Schuldspruch der 12 Laienrichter fest. Dem Gericht stehen keine umfangreichen Ermittlungsakten zur Verfügung. Es zählt das, was in den Prozess unmittelbar und mündlich eingeführt wird. Zuviel an belastendem Material darf vorher nicht durch die Medien gehen, damit die Laienrichter nicht beeinflusst werden und voreingenommen sind.
Im amerikanischen / australischen Strafprozess wird vorausgesetzt, dass Ankläger und Angeklagter gleichwertig sind. Das ist aber meiner Meinung nach nur bedingt so, denn die Anklage hat eine ganze Maschinerie von Helfern hinter sich und der Angeklagte hat es nur, wenn er genug Geld hat um gute Verteidiger anzuheuern, die selber auf ein funktionierendes System von Helfern zurückgreifen können. Daher halte ich unser strafprozessuales System für besser, auch wenn mir gelegentlich die Härte fehlt.
Die Unterschiede beginnen schon mit der coronalen Voruntersuchung, die es bei uns nicht gibt. In Australien müssen besondere Todesfälle dem Gericht gemeldet werden Diese meldepflichtigen Todesfälle werden dann vom Coroner`s Court untersucht. Der Zweck dieser Untersuchungen besteht darin festzustellen, wie der Tod eingetreten ist und die Todesursache zu ermitteln.
Man kann das hier für West-Australien nachlesen:
https://www.coronerscourt.wa.gov.au/
Im Jahre 2007 hat es im Falle von Simone Strobel eine umfangreiche coronale Voruntersuchung gegeben. Damals konnte zumindest festgestellt werden, dass Simone getötet worden ist, wenn sich auch die genauen Tatumstände und die genaue Todesursache nicht feststellen ließen.
Im Jahre 2021 sollte es wieder eine Anhörung geben, die aber dann wieder abgesagt worden ist ohne Angaben von Gründen.
https://www.tvmainfranken.de/mediathek/video/cold-case-simone-strobel-oeffentliche-voruntersuchung-abgesagt/
Es erfolgte dann ohne weitere Anhörung die Anklage in diesem Jahr..
Immerhin ist es so, dass die in der ersten coronalen Untersuchung getroffenen Feststellungen zu den Umständen der Tat und zur Todesursache , ergänzt durch weitere Ermittlungen, genügt haben um eine Anklage anzufertigen und um einen Prozess in Gang zu bringen. Wenn alle Anschuldigungen absolut haltlos gewesen wären, dann hätten die Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gegen ihren Mandanten beantragt und es wäre womöglich nicht zu einem Gerichtsverfahren gekommen, wenn es ein Richter genauso gesehen hätte. Also haben die Ankläger mit ihrer bisherigen Vorgehensweise , nicht viel preis zugeben, ihr Ziel erreicht und sie haben gut daran getan auf eine weitere Anhörung zu verzichten.
Da der Angeklagte die Tat bestreitet und alles auf einen langwierigen Indizienprozess hinausläuft, war das sicher die beste Taktik, denn es wurde dem Prozess nichts vorweggenommen. Die Musik wird erst im Jahre 2024 im Gerichtssaal spielen, so wie es vorgesehen ist.
Ich kann nur spekulieren, wie die Staatsanwaltschaft nunmehr darauf kommt, dass Simones Tod auf das Handeln einer oder mehrerer Personen zurückzuführen sei. Vielleicht hängt es mit dem Fehlen von Abwehrverletzungen an der Leiche zusammen. Denn wenn jemand erstickt wird oder gewürgt wird, würde die Person sich verzweifelt wehren, es sei denn, dass die Person schläft, betäubt ist oder durch eine weitere Person fest gehalten und daran gehindert wird sich zu wehren.