von DB Cooper » Dienstag, 25. April 2023, 12:27:52
Auch für mich sehr überraschend, da er sich mit der Tat ja nie auseinander gesetzt hat. Das ist meistens Voraussetzung für eine Bewährung. Und 17 Jahre bei besonderer Schwere der Schuld ist nicht sehr viel. Mal sehen wie es weiter geht, er will ja unbedingt seine Unschuld beweisen. Vielleicht lag auf den Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft doch ein gewisser Druck an, den sie versuchen rauszunehmen. Wenn er der Täter war, gibt es keinen Zweiten, das gibt mir schon zu denken, dass er nicht einfach Ruhe gibt. Ich würde mir diesen Umstand aber mal genauer ansehen, wenn ich B.T. wäre:
Fremdkörper in der Kopfwunde von Charlotte Böhringer
Einem weiteren Gutachten des BLKA war zu entnehmen, dass sich in einer Kopfwunde von Charlotte Böhringer Fremdkörper befanden. Hierbei handelte es sich um Rückstände eines schwarzen „Werkzeuglacks" sowie um mikroskopisch kleine in Kohlenstoff eingelagerte Eisenkügelchen, wie sie sich beim Schweißen, also dem Verbinden von Metallen, bilden. Das Vorhandensein dieser Fremdkörper in der Kopfwunde wurde im Urteil nicht thematisiert. Auch wenn das Tatwerkzeug nicht näher konkretisiert werden kann, so weist der Umstand daraufhin, dass es sich bei der verwendeten Tatwaffe um ein bereits benutztes Werkzeug handelte, das vor der Tat bei Schweißarbeiten eingesetzt worden war.
Im diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zur Tatzeit die Heizung in der Parkgarage saniert, d.h., die alte Anlage gegen eine neue ersetzt wurde und bei den Instandsetzungen auch Schweißarbeiten durchgeführt wurden.
Vor diesem Hintergrund könnte ein Vorfall vom Nachmittag des 15.05.2006 von Bedeutung sein. Da hatte ein Heizungsmonteur auf Bitten von Charlotte Böhringer ihre Wohnung zur Regulierung der Wassertemperatur der Fußbodenheizung aufgesucht. Diese Überprüfung, so die Aussage des Mannes vor der Polizei, will er vor 14.30 Uhr beendet haben, um dann anschließend im Heizungsraum im Keller des Parkhauses einen defekten Boiler zu reparieren. Nach zirka anderthalb Stunden will er die Arbeit beendet haben, um noch einen weiteren Kunden aufzusuchen.
Überprüfungen der Aussage zeigten, dass die Einlassungen des Handwerkers falsch sind, da Charlotte Böhringer am 15.05.2006 in der Zeit von ca. 13:45 bis 15:00 Uhr gemeinsam mit der Zeugin M. S. im Lokal Lago di Garda zu Mittag aß und der entsprechende Anruf bei der Wartungsfirma erst in der Zeit von 15:24 bis 15:27 Uhr erfolgte.
Bei Wahrunterstellung des vom Monteur angegebenen Zeitraumes von etwa anderthalb Stunden in der Parkgarage bedeuten diese Feststellungen, dass der Handwerker sich vermutlich bis 17:45/18:00 am Tatort aufgehalten haben dürfte. Etwa um diese Zeit sind letzte telefonische Lebenszeichen von Charlotte Böhringer nachweisbar.
Die Überprüfung des Alibis des Heizungsmonteurs durch die Mordkommission unterblieb jedoch.
[quote=Watschnbam post_id=221607 time=1682327804 user_id=9226]
https://www.abendzeitung-muenchen.de/muenchen/parkhaus-mord-an-charlotte-boehringer-verurteilter-neffe-ist-frei-art-896532
Der verurteilte Mörder Benedikt Toth wurde heute vorzeitig aus der Haft entlassen. Die Mindestverbüßungsdauer seiner Haftstrafe ist abgelaufen.
Für mich sehr überraschend.
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Auch für mich sehr überraschend, da er sich mit der Tat ja nie auseinander gesetzt hat. Das ist meistens Voraussetzung für eine Bewährung. Und 17 Jahre bei besonderer Schwere der Schuld ist nicht sehr viel. Mal sehen wie es weiter geht, er will ja unbedingt seine Unschuld beweisen. Vielleicht lag auf den Verantwortlichen der Staatsanwaltschaft doch ein gewisser Druck an, den sie versuchen rauszunehmen. Wenn er der Täter war, gibt es keinen Zweiten, das gibt mir schon zu denken, dass er nicht einfach Ruhe gibt. Ich würde mir diesen Umstand aber mal genauer ansehen, wenn ich B.T. wäre:
Fremdkörper in der Kopfwunde von Charlotte Böhringer
Einem weiteren Gutachten des BLKA war zu entnehmen, dass sich in einer Kopfwunde von Charlotte Böhringer Fremdkörper befanden. Hierbei handelte es sich um Rückstände eines schwarzen „Werkzeuglacks" sowie um mikroskopisch kleine in Kohlenstoff eingelagerte Eisenkügelchen, wie sie sich beim Schweißen, also dem Verbinden von Metallen, bilden. Das Vorhandensein dieser Fremdkörper in der Kopfwunde wurde im Urteil nicht thematisiert. Auch wenn das Tatwerkzeug nicht näher konkretisiert werden kann, so weist der Umstand daraufhin, dass es sich bei der verwendeten Tatwaffe um ein bereits benutztes Werkzeug handelte, das vor der Tat bei Schweißarbeiten eingesetzt worden war.
Im diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zur Tatzeit die Heizung in der Parkgarage saniert, d.h., die alte Anlage gegen eine neue ersetzt wurde und bei den Instandsetzungen auch Schweißarbeiten durchgeführt wurden.
Vor diesem Hintergrund könnte ein Vorfall vom Nachmittag des 15.05.2006 von Bedeutung sein. Da hatte ein Heizungsmonteur auf Bitten von Charlotte Böhringer ihre Wohnung zur Regulierung der Wassertemperatur der Fußbodenheizung aufgesucht. Diese Überprüfung, so die Aussage des Mannes vor der Polizei, will er vor 14.30 Uhr beendet haben, um dann anschließend im Heizungsraum im Keller des Parkhauses einen defekten Boiler zu reparieren. Nach zirka anderthalb Stunden will er die Arbeit beendet haben, um noch einen weiteren Kunden aufzusuchen.
Überprüfungen der Aussage zeigten, dass die Einlassungen des Handwerkers falsch sind, da Charlotte Böhringer am 15.05.2006 in der Zeit von ca. 13:45 bis 15:00 Uhr gemeinsam mit der Zeugin M. S. im Lokal Lago di Garda zu Mittag aß und der entsprechende Anruf bei der Wartungsfirma erst in der Zeit von 15:24 bis 15:27 Uhr erfolgte.
Bei Wahrunterstellung des vom Monteur angegebenen Zeitraumes von etwa anderthalb Stunden in der Parkgarage bedeuten diese Feststellungen, dass der Handwerker sich vermutlich bis 17:45/18:00 am Tatort aufgehalten haben dürfte. Etwa um diese Zeit sind letzte telefonische Lebenszeichen von Charlotte Böhringer nachweisbar.
Die Überprüfung des Alibis des Heizungsmonteurs durch die Mordkommission unterblieb jedoch.