von gastmann » Freitag, 29. August 2025, 10:34:38
Schwer zu überwindende Straftäter im Drogenrausch....min. drei Polizisten
Nur mal nebenbei...ein grundsätzluches Problem in Deutschland.
Ich habe Kontakt zu einer Dame, die aufgrund einer Zwangsräumung in eine Notuntetkunft einquartiert wurde.
Hier lebt sie zurrückgezogen seit einigen Jahren. Ihr direkter Nachbarr ein deutscher Drogenjunkie, der schon des öfteren durch eine Psychose auffällig wurde, in seiner Wohnung lautstark randaliert und dabei auch schon sein Mobilar zelegt hatte. Gehenstände wurf er ins Treppenhaus. Er bekommt regelmäßig Besuch bis in die Morgenstunden, ebenfalls von Drogenkonsumenten.
Vor einigen Monaten lief hier ein ebenfalls untergebrachter Afrikaner fast "Amok". Früh am Morgen randalierte er ebenfalls in seiner Notwohnung, warf Schrankteile und Haushaltsgeräte ins Treppenhaus. Die Polizei wurde umgehend alamiert. Der Afrikaner ging mit einem Küchenmesser auf die Polizisten los, mindestens drei von ihnen hatten die Waffen auf ihn gerichtet und ihn aufgefordert das Messer niederzulegen (Der Afrikaner sprach kein Deutsch). Es soll ca. 10 Minuten gedauert haben bis sie ihn überwältigen konnte. Der Herr war kaum größer als 1.70 m und dazu noch schlank. Die Hausbewohnerin musste alles aus wenigen Metern mit ansehen. Der Täter wurde wenige Wochen später wieder in der Strassenbahn gesehen.
In solchen Verhältnissen zu wohnen ist für eine alleinstehende deutsche Frau eine Zumutung. ihr bleibt aber keine andere Wahl als hier zu bleiben, auf dem privaten Wohnungsmarkt ist die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung völlig ausgeschlossen. Auf die Zuteilung einer Sozialwohnung wartet sie bis heute vergeblich.
Die Angst bei der nächsten Psychose eines Mitbewohners zum Opfer zu werden, bescheert ihr schlaflose Nächte. Albträume lassen sie nachts aus dem Bett springen und nach Hilfe schreien.
Jeder Mensch braucht einen Schutzraum in dem er sich zurrückziehen kann, wo er unverletzbar ist, seinen Schlaf findet um sich zu erholen. Das war und ist aktuell nicht gegeben. Die deutsche Frau hat auf Grund sich häufender Vorfälle einen Bekannten gebeten gelegentlich bei ihr im Wohnungsflur zu übernachten. Die Hausverwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, drohte mit Konsequenzen falls sie Gäste bei sich übernachten lässt. Wir vermuten, dass sich Drogenhändler wie Konsumenten im Haus, durch die gelegentlich Anwesenheit dieser Person gestört fühlten.
Wie kann es in einem Land wie Deutschland möglich sein, dass unschuldigen und unbeteiligten Menschen der Schutz ihrer Unversehrtheit nicht gewahrt wird, eine Hausverwaltung fahrlässig einer Bewohnerin der Gefahr aussetzt Opfer einer schweren Straftat zu werden. Diese Person nur zu ihrer Ruhe kommt durch Hilfe Dritter und dieses Vorgehen durch Androhung ernsthafter Konsequenzen unterbunden werden soll?
Schwer zu überwindende Straftäter im Drogenrausch....min. drei Polizisten
Nur mal nebenbei...ein grundsätzluches Problem in Deutschland.
Ich habe Kontakt zu einer Dame, die aufgrund einer Zwangsräumung in eine Notuntetkunft einquartiert wurde.
Hier lebt sie zurrückgezogen seit einigen Jahren. Ihr direkter Nachbarr ein deutscher Drogenjunkie, der schon des öfteren durch eine Psychose auffällig wurde, in seiner Wohnung lautstark randaliert und dabei auch schon sein Mobilar zelegt hatte. Gehenstände wurf er ins Treppenhaus. Er bekommt regelmäßig Besuch bis in die Morgenstunden, ebenfalls von Drogenkonsumenten.
Vor einigen Monaten lief hier ein ebenfalls untergebrachter Afrikaner fast "Amok". Früh am Morgen randalierte er ebenfalls in seiner Notwohnung, warf Schrankteile und Haushaltsgeräte ins Treppenhaus. Die Polizei wurde umgehend alamiert. Der Afrikaner ging mit einem Küchenmesser auf die Polizisten los, mindestens drei von ihnen hatten die Waffen auf ihn gerichtet und ihn aufgefordert das Messer niederzulegen (Der Afrikaner sprach kein Deutsch). Es soll ca. 10 Minuten gedauert haben bis sie ihn überwältigen konnte. Der Herr war kaum größer als 1.70 m und dazu noch schlank. Die Hausbewohnerin musste alles aus wenigen Metern mit ansehen. Der Täter wurde wenige Wochen später wieder in der Strassenbahn gesehen.
In solchen Verhältnissen zu wohnen ist für eine alleinstehende deutsche Frau eine Zumutung. ihr bleibt aber keine andere Wahl als hier zu bleiben, auf dem privaten Wohnungsmarkt ist die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung völlig ausgeschlossen. Auf die Zuteilung einer Sozialwohnung wartet sie bis heute vergeblich.
Die Angst bei der nächsten Psychose eines Mitbewohners zum Opfer zu werden, bescheert ihr schlaflose Nächte. Albträume lassen sie nachts aus dem Bett springen und nach Hilfe schreien.
Jeder Mensch braucht einen Schutzraum in dem er sich zurrückziehen kann, wo er unverletzbar ist, seinen Schlaf findet um sich zu erholen. Das war und ist aktuell nicht gegeben. Die deutsche Frau hat auf Grund sich häufender Vorfälle einen Bekannten gebeten gelegentlich bei ihr im Wohnungsflur zu übernachten. Die Hausverwaltung wurde darauf aufmerksam gemacht, drohte mit Konsequenzen falls sie Gäste bei sich übernachten lässt. Wir vermuten, dass sich Drogenhändler wie Konsumenten im Haus, durch die gelegentlich Anwesenheit dieser Person gestört fühlten.
Wie kann es in einem Land wie Deutschland möglich sein, dass unschuldigen und unbeteiligten Menschen der Schutz ihrer Unversehrtheit nicht gewahrt wird, eine Hausverwaltung fahrlässig einer Bewohnerin der Gefahr aussetzt Opfer einer schweren Straftat zu werden. Diese Person nur zu ihrer Ruhe kommt durch Hilfe Dritter und dieses Vorgehen durch Androhung ernsthafter Konsequenzen unterbunden werden soll?