@U.s.1 883 Weiß von euch jemand ob eine Motorradfaltgarage vor einem Mietshaus, auf einem für Fahrräder vorgesehenen Platz(also vor der Haustür ), ob man dafür eine Genehmigung braucht?
Das Bauaufsichtsamt an meinem Wohnort ist unerreichbar.
Wenn ich wieder einmal ein solches Fahrrad fahren könnte ist klar dass ich dieses auch nicht in den Keller jedes mal tragen kann.
Jetzt schon ein Dankeschön!
@Gecko
An Deiner Stelle würde ich mich an die Behindertenstelle Deiner Stadt oder auch Gemeinde wenden, an den VDK (hier habe ich beste Erfahrungen gemacht, bzgl. Sondergenehmigungen aufgrund einer Behinderung), an die Krankenkasse (auch für einen Antrag auf Zuschuss der Kosten bei Anschaffung) und an Deinen Vermieter, bzw. die Hausverwaltung.
Grüße Gecko
Ich habe das alles probiert und durchgezogen.
Ergebnis ist das man an der Bürokratie gescheitert ist.
Widersprüchliche Verhaltensweisen von Verantwortlichen Sachbearbeiter und das ausbaden des daraus sich ergebenden Konflikt auf dem Rücken der Betroffenen Schwerbehinderten ist Gang und gebe.
Der VDK wollte ohne eine Mitgliedschaft nicht für mich tätig werden. Andere obskure Berater die gegen Honorar arbeiten (illegal, was kaum einer weiß) haben sich dann als Sachbearbeiter- oder deren nahe Verwandte der Stellen heraus gestellt, die bei der Bearbeitung von Zuschüssen oder der komplett Finanzierung rechtsmäßig zuständig sind.
Als das für mich klar wurde konnte ich mir auch erklären um das widersprüchliche Verhalten von zuständigen Sachbearbeitern, auf den von mir selber persönlich gestellten Antrag.
Am Ort an dem ich wohne ich verwaltungstechnisch voll der Wurm drin, und somit keine Hilfe zu erwarten. Mein Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) konnte mir im Bezug auf die Motorradgarage keine Auskunft geben und verwies mich an das Bauaufsichtsamt das in meinem Stadtteil nicht erreichbar ist. Andere übergeordnete Stellen halten sich für nicht zuständig.
Dann habe ich eben selbst mir ein Sparziel gesetzt und mit den mir noch möglichen, dieses Fahrrad ,was mir gestohlen wurde, vom Mund ab gespart.Das ging natürlich über Jahre.
Das was ich hier geschrieben habe kann ich unter Beweisantritt nachweisen.
Mittlerweile bin ich einige Jahre älter und weiß seitdem mir das Fahrrad gestohlen wurde, dass es mir gesundheitlich auch eine große Hilfe war.
Ich bin nicht nur darüber sehr traurig das es mir gestohlen wurde, sondern ich erhoffte mir auch etwas Abwechslung durch ein paar Ausflüge in die Natur (ohne jedes mal direkt an Unkosten zu denken), mit dem Fahrrad eben.
PS.:Mein Hausarzt hat mir nach den entsprechenden Untersuchungen auch bei Fachärzten natürlich das Attest zur Erlangung eines solltest Fahrrades ausgestellt.
[quote] @U.s.1 883 Weiß von euch jemand ob eine Motorradfaltgarage vor einem Mietshaus, auf einem für Fahrräder vorgesehenen Platz(also vor der Haustür ), ob man dafür eine Genehmigung braucht?
Das Bauaufsichtsamt an meinem Wohnort ist unerreichbar.
Wenn ich wieder einmal ein solches Fahrrad fahren könnte ist klar dass ich dieses auch nicht in den Keller jedes mal tragen kann.
Jetzt schon ein Dankeschön!
@Gecko
An Deiner Stelle würde ich mich an die Behindertenstelle Deiner Stadt oder auch Gemeinde wenden, an den VDK (hier habe ich beste Erfahrungen gemacht, bzgl. Sondergenehmigungen aufgrund einer Behinderung), an die Krankenkasse (auch für einen Antrag auf Zuschuss der Kosten bei Anschaffung) und an Deinen Vermieter, bzw. die Hausverwaltung.
Grüße Gecko
[/quote]
Ich habe das alles probiert und durchgezogen.
Ergebnis ist das man an der Bürokratie gescheitert ist.
Widersprüchliche Verhaltensweisen von Verantwortlichen Sachbearbeiter und das ausbaden des daraus sich ergebenden Konflikt auf dem Rücken der Betroffenen Schwerbehinderten ist Gang und gebe.
Der VDK wollte ohne eine Mitgliedschaft nicht für mich tätig werden. Andere obskure Berater die gegen Honorar arbeiten (illegal, was kaum einer weiß) haben sich dann als Sachbearbeiter- oder deren nahe Verwandte der Stellen heraus gestellt, die bei der Bearbeitung von Zuschüssen oder der komplett Finanzierung rechtsmäßig zuständig sind.
Als das für mich klar wurde konnte ich mir auch erklären um das widersprüchliche Verhalten von zuständigen Sachbearbeitern, auf den von mir selber persönlich gestellten Antrag.
Am Ort an dem ich wohne ich verwaltungstechnisch voll der Wurm drin, und somit keine Hilfe zu erwarten. Mein Vermieter (große Wohnungsbaugesellschaft) konnte mir im Bezug auf die Motorradgarage keine Auskunft geben und verwies mich an das Bauaufsichtsamt das in meinem Stadtteil nicht erreichbar ist. Andere übergeordnete Stellen halten sich für nicht zuständig.
Dann habe ich eben selbst mir ein Sparziel gesetzt und mit den mir noch möglichen, dieses Fahrrad ,was mir gestohlen wurde, vom Mund ab gespart.Das ging natürlich über Jahre.
Das was ich hier geschrieben habe kann ich unter Beweisantritt nachweisen.
Mittlerweile bin ich einige Jahre älter und weiß seitdem mir das Fahrrad gestohlen wurde, dass es mir gesundheitlich auch eine große Hilfe war.
Ich bin nicht nur darüber sehr traurig das es mir gestohlen wurde, sondern ich erhoffte mir auch etwas Abwechslung durch ein paar Ausflüge in die Natur (ohne jedes mal direkt an Unkosten zu denken), mit dem Fahrrad eben.
PS.:Mein Hausarzt hat mir nach den entsprechenden Untersuchungen auch bei Fachärzten natürlich das Attest zur Erlangung eines solltest Fahrrades ausgestellt.