von Melanie » Sonntag, 14. April 2019, 15:11:19
AngRa
Ja, da hat sich beziehungsmäßig bzw. die Beziehung betreffend etwas im Kopf oder im Bauch bei IP abgespielt. Wie du schriebst, war die Situation vor dem Urteil offen bzw. ungewiss im Ausgang.
Es gibt ja Briefe zwischen den beiden, die in der Verhandlung eine Rolle spielten. In einem machte IP diesen Vorhalt, dass er sich von SP zum Mord bringen ließ. Das bedeutet, dass mit der Verhaftung die Entzweiung des Paares kam. Es waren wahrscheinlich keine Liebesbekundungen, sondern Schuldzuweisungen.
Nachdem SP als Persönlichkeit beschrieben wurde, die überall ihren Vorteil suchte, hat sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Karte gesetzt: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts."
Zwar schauten beide bei der Urteilsverkündung starr ins Leere. IP habe geschluckt. Die Gefühlsanzeichen kamen erst mit der längeren Urteilsbegründung. Da kam es bei SP nahe zu den Tränen, während bei IP ein leichtes Lächeln wahrgenommen werden konnte.
SP könnte sich Hoffnungen auf einen Freispruch gemacht haben. Sie hätte in diesem Fall vermutlich nicht mehr an der Ehe festgehalten. Das dürfte auch IP klar gewesen sein.
Nachdem jedoch beide Partner über wenig emotionales Einfühlungsvermögen verfügt haben sollen, scheint mir das Lächeln von IP mehr aus einem Genugtuungsgefühl heraus gekommen zu sein, dass die Linie seiner Frau, dass alles an ihm allein hängen bleibt und sie frei und unbeschwert davonkommt, nicht aufgegangen ist.
Womöglich hat SP nicht an das Einbeziehen der Briefe in die Beweisaufnahme gerechnet. Ob das revisionsrelevant ist?
AngRa
Ja, da hat sich beziehungsmäßig bzw. die Beziehung betreffend etwas im Kopf oder im Bauch bei IP abgespielt. Wie du schriebst, war die Situation vor dem Urteil offen bzw. ungewiss im Ausgang.
Es gibt ja Briefe zwischen den beiden, die in der Verhandlung eine Rolle spielten. In einem machte IP diesen Vorhalt, dass er sich von SP zum Mord bringen ließ. Das bedeutet, dass mit der Verhaftung die Entzweiung des Paares kam. Es waren wahrscheinlich keine Liebesbekundungen, sondern Schuldzuweisungen.
Nachdem SP als Persönlichkeit beschrieben wurde, die überall ihren Vorteil suchte, hat sie mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Karte gesetzt: "Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts."
Zwar schauten beide bei der Urteilsverkündung starr ins Leere. IP habe geschluckt. Die Gefühlsanzeichen kamen erst mit der längeren Urteilsbegründung. Da kam es bei SP nahe zu den Tränen, während bei IP ein leichtes Lächeln wahrgenommen werden konnte.
SP könnte sich Hoffnungen auf einen Freispruch gemacht haben. Sie hätte in diesem Fall vermutlich nicht mehr an der Ehe festgehalten. Das dürfte auch IP klar gewesen sein.
Nachdem jedoch beide Partner über wenig emotionales Einfühlungsvermögen verfügt haben sollen, scheint mir das Lächeln von IP mehr aus einem Genugtuungsgefühl heraus gekommen zu sein, dass die Linie seiner Frau, dass alles an ihm allein hängen bleibt und sie frei und unbeschwert davonkommt, nicht aufgegangen ist.
Womöglich hat SP nicht an das Einbeziehen der Briefe in die Beweisaufnahme gerechnet. Ob das revisionsrelevant ist?