von z3001x » Sonntag, 28. April 2024, 18:20:24
MeiliW hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. April 2024, 18:00:13
Halt Mal, mir ist bekannt, dass nur Katholiken beichten, also das zum Thema Beichtgeheimnis. 'bin aber nicht gläubig.
Soweit bekannt, ist aber die Familie Reusch nicht katholisch.
Insofern ist die Diskussion hier unsinnig.
Beichtgeheimnis gilt auch für evangelische Geistliche, daneben gibt es bei Evangelischen auch noch ein Seelsorgegeheimnis, welches für andere Seelsorgende nicht nur Pfarrer gilt und aber nicht rechtlich bindend ist, allerdings kirchlich und moralisch bindend.
https://www.evlks.de/fileadmin/userfile ... al_web.pdf
https://www.alexianer.de/fileadmin/user ... is_web.pdf
Spekulatius007 hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. April 2024, 17:44:14
@Moderator Ja, ein Geistlicher ist nicht verpflichtet eine Straftat anzuzeigen, auch nicht bis hin zu Mord. Das ist gesetzlich geregelt.
Nein, falsch, er ist nicht nur nicht verpflichtet, sondern es ist ihm untersagt eine Straftat anzuzeigen, durch die er in einer Beichte Kenntnis erlangte. Es ist ihm nicht nur untersagt, sie anzuzeigen, sondern auch irgendjemand in irgendeiner Form davon zu berichten.
Er muss es für sich behalten.
Insofern bewegt sich diese deine Aufforderung, was das Durchdachte angeht …
Spekulatius007 hat geschrieben: ↑Sonntag, 28. April 2024, 15:30:38Die Ermittler sollten mit dem Pfarrer der Familie sprechen. In der Familie können sie nicht ermitteln.
… sehr im Rahmen deiner zahlreichen sonstigen Spekulationen, Projektionen und frei aus dem Ärmel geschüttelten Fantasien mit Rest-Bezug zum Fall Reusch
[quote=MeiliW post_id=250940 time=1714320013 user_id=8546]
Halt Mal, mir ist bekannt, dass nur Katholiken beichten, also das zum Thema Beichtgeheimnis. 'bin aber nicht gläubig.
Soweit bekannt, ist aber die Familie Reusch nicht katholisch.
Insofern ist die Diskussion hier unsinnig.
[/quote]
Beichtgeheimnis gilt auch für evangelische Geistliche, daneben gibt es bei Evangelischen auch noch ein Seelsorgegeheimnis, welches für andere Seelsorgende nicht nur Pfarrer gilt und aber nicht rechtlich bindend ist, allerdings kirchlich und moralisch bindend.
https://www.evlks.de/fileadmin/userfiles/EVLKS_engagiert/E._Materialien/PDF_Materialien/Merkblatt_Beichtgeheimnis_final_web.pdf
https://www.alexianer.de/fileadmin/user_upload/Alexianer-GmbH/01_Verbund/Downloads/2020-05-21-Alexianer-Leitfaden-01-Seelsorgegeheimnis_web.pdf
[quote=Spekulatius007 post_id=250938 time=1714319054 user_id=1]
@Moderator Ja, ein Geistlicher ist nicht verpflichtet eine Straftat anzuzeigen, auch nicht bis hin zu Mord. Das ist gesetzlich geregelt.
[/quote]
Nein, falsch, er ist nicht nur nicht verpflichtet, sondern es ist ihm untersagt eine Straftat anzuzeigen, durch die er in einer Beichte Kenntnis erlangte. Es ist ihm nicht nur untersagt, sie anzuzeigen, sondern auch irgendjemand in irgendeiner Form davon zu berichten.
Er muss es für sich behalten.
Insofern bewegt sich diese deine Aufforderung, was das Durchdachte angeht …
[quote=Spekulatius007 post_id=250927 time=1714311038]Die Ermittler sollten mit dem Pfarrer der Familie sprechen. In der Familie können sie nicht ermitteln.[/quote]
… sehr im Rahmen deiner zahlreichen sonstigen Spekulationen, Projektionen und frei aus dem Ärmel geschüttelten Fantasien mit Rest-Bezug zum Fall Reusch ;)