von z3001x » Dienstag, 04. September 2018, 00:21:20
talida hat geschrieben:Dieses Urteil ist eine einzige Schande ...
ich hoffe auf eine erfolgreiche Revision mit der der BGH noch die Kurve bekommen und die Weichen für kommende Strafverfahren legen könnte.
Es kann doch nicht angehen, dass sich unsere Gerichte massenhaft mit Altersbestimmung rumärgern müssen ... wo gibt's denn sowas?
Innerhalb des Rahmens Jugendstrafrecht und weil es eine Beziehungstat war, war nicht mehr zu erwarten.
Kann sich jeder fragen, ob er es OK findet, wenn ein Erwachsener, aber noch nicht 21-Jähriger (sog Heranwachsender) seine Ex-Freundin absticht, weil sie ihn verlassen hat, maximal 10 Jahre Haft erwarten muss.
Gesetze werden von Parlamenten gemacht und die von Bürgern gewählt. Auch das Strafrecht kann angepasst werden. Im Prinzip. Hab jetzt noch niemand gehört der meinte das Urteil ging in der Höhe in Ordnung.
Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanken im Vordergrund stehen, und dem Täter eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Dieser Täter wurde schon vor dem Mord ein Abschiebebescheid erlassen, das heißt er soll so oder so gar nicht in die deutsche Gesellschaft einfinden, sondern in die afghanische, aus der er stammt und deren Spielregeln er anwand als er Mia Valentin umbrachte und damit nach afghanischer Denke seine Ehre wiederherstellte.
Die ganzen Tat entstammt den Regeln der afghanischen Gesellschaft: Ehrendenken, Frauenunterdrückung, Selbstjustiz und Stammesregeln statt institutionellem Recht. Es ist gleich mehrfach absurd, hier den Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken anzuwenden. Weil die Gesellschaft, in die der Täter nach seiner Haft zurückkehrt, gar nicht die deutsche ist. Wollte man ihn resozialisieren, müsste man ihn auf die afghanische Paschtunen-Gesellschaft vorbereiten. Aber nach deren Gesetzen hat er gar nicht Falsches gemacht, sondern nur seine Ehre verteidigt, wie es ihm beigebracht wurde.
Der Skandal an dem Urteil, dem Prozess und dem Fall an sich ist, ist dass die falschen Altersangaben es ermöglichten
- dass Abdullah Mia überhaupt kennenlernte (in einer Schulklasse, wo alle 4 Jahre jünger als er waren)
- seine Abschiebung verunmöglichten (wg vermeintlicher Minderjährigkeit)
- die Verhandlung nach Jugendstrafrecht ermöglichten, und damit ua auch den Ausschluss der Öffentlichkeit, die Malu Dreyer offenbar sehr wichtig war
- und nun auch noch das unangemessen niedrige milde Urteil.
Wer an eine funktionierenden Rechtsstaat glaubt, in dem Fehler korrigiert werden, der sieht sich seit einiger Zeit getäuscht. Das Thema Altersbetrug bei Flüchtlingen und Asylbewerbern ist schon beim Mord an Maria Ladenburger deutlich geworden. Bei Untersuchungen in Dänemark und Österreich waren etwa 60-80% der vermeintlichen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge tatsächlich schon Erwachsene.
Auch wenn sie nicht durch Morde auffällig werden, was durchaus selten ist, fallen viel UMF durch andere Arten von Kriminalität auf, in Mannheim gab es einen Hilfeschrei dass man der UMF-Gangs in der Neckarstadt nicht mehr Herr wird und auch wenig Handhabe hat, weil sie ja besonderen Schutz genießen.
Die deutsche Politik verweigert die medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung weiterhin und lässt weiterhin Institutionen, die von Falsch-Minderjährigen finanziell profitieren (wie Wiese eV im Fall Maria L), die Feststellung des Alters machen, rein auf Basis von subjektivem Eindruck der ehrenamtlich Engagierten. Die deutsche Politik verweigert auch die Kooperation mit den staatlichen Institutionen der Herkunftsstaaten, die die Identität inklusive Alter der Flüchtlinge oft klären könnte.
Deutschland hat z.B. keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien mehr, es gibt nur noch 3 syrische Diplomaten in Berlin. Hätte man hier normale Beziehungen, könnte man einfach die syrischen Kollegen fragen, ob es diese Person, die sich als XY ausgibt, überhaupt gibt und ob das Alter stimmt usw.
Aber da Deutschland Krieg gegen Syrien führt und auch Krieg in Afghanistan, nutzt es die diplomatischen Möglichkeiten nicht vollständig. Den Nachteil haben die Bürger, die exorbitanten Kosten tragen müssen für Menschen, die sich Vorteile erschleichen und sich häufig problematisch verhalten.
Aber es gibt keine Neigung in der gewählten Politik in Deutschland, diese Problem zu lösen.
Alles was z.B. Malu Dreyer in dem Fall gemacht hat, war Demonstrationen in Kandel zu koordinieren um eine Gegenöffentlichkeit zu simulieren, die sich von allein gar nicht organisiert hätte.
Und darauf zu achten, dass Jugendrecht angewandt ist, so dass keine Details zu dem Mord nach außen dringen, könnte ja berechtigte Empörung geben. Das ist alles anti-demokratisch und anti-rechtstaatlich und höchst-problematisch.
[quote="talida"]Dieses Urteil ist eine einzige Schande ... :roll:
ich hoffe auf eine erfolgreiche Revision mit der der BGH noch die Kurve bekommen und die Weichen für kommende Strafverfahren legen könnte.
Es kann doch nicht angehen, dass sich unsere Gerichte massenhaft mit Altersbestimmung rumärgern müssen ... wo gibt's denn sowas? :?[/quote]
Innerhalb des Rahmens Jugendstrafrecht und weil es eine Beziehungstat war, war nicht mehr zu erwarten.
Kann sich jeder fragen, ob er es OK findet, wenn ein Erwachsener, aber noch nicht 21-Jähriger (sog Heranwachsender) seine Ex-Freundin absticht, weil sie ihn verlassen hat, maximal 10 Jahre Haft erwarten muss.
Gesetze werden von Parlamenten gemacht und die von Bürgern gewählt. Auch das Strafrecht kann angepasst werden. Im Prinzip. Hab jetzt noch niemand gehört der meinte das Urteil ging in der Höhe in Ordnung.
Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanken im Vordergrund stehen, und dem Täter eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Dieser Täter wurde schon vor dem Mord ein Abschiebebescheid erlassen, das heißt er soll so oder so gar nicht in die deutsche Gesellschaft einfinden, sondern in die afghanische, aus der er stammt und deren Spielregeln er anwand als er Mia Valentin umbrachte und damit nach afghanischer Denke seine Ehre wiederherstellte.
Die ganzen Tat entstammt den Regeln der afghanischen Gesellschaft: Ehrendenken, Frauenunterdrückung, Selbstjustiz und Stammesregeln statt institutionellem Recht. Es ist gleich mehrfach absurd, hier den Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken anzuwenden. Weil die Gesellschaft, in die der Täter nach seiner Haft zurückkehrt, gar nicht die deutsche ist. Wollte man ihn resozialisieren, müsste man ihn auf die afghanische Paschtunen-Gesellschaft vorbereiten. Aber nach deren Gesetzen hat er gar nicht Falsches gemacht, sondern nur seine Ehre verteidigt, wie es ihm beigebracht wurde.
Der Skandal an dem Urteil, dem Prozess und dem Fall an sich ist, ist dass die falschen Altersangaben es ermöglichten
[list][*]dass Abdullah Mia überhaupt kennenlernte (in einer Schulklasse, wo alle 4 Jahre jünger als er waren)
[*] seine Abschiebung verunmöglichten (wg vermeintlicher Minderjährigkeit)
[*] die Verhandlung nach Jugendstrafrecht ermöglichten, und damit ua auch den Ausschluss der Öffentlichkeit, die Malu Dreyer offenbar sehr wichtig war
[*] und nun auch noch das unangemessen niedrige milde Urteil.[/list]
Wer an eine funktionierenden Rechtsstaat glaubt, in dem Fehler korrigiert werden, der sieht sich seit einiger Zeit getäuscht. Das Thema Altersbetrug bei Flüchtlingen und Asylbewerbern ist schon beim Mord an Maria Ladenburger deutlich geworden. Bei Untersuchungen in Dänemark und Österreich waren etwa 60-80% der vermeintlichen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge tatsächlich schon Erwachsene.
Auch wenn sie nicht durch Morde auffällig werden, was durchaus selten ist, fallen viel UMF durch andere Arten von Kriminalität auf, in Mannheim gab es einen Hilfeschrei dass man der UMF-Gangs in der Neckarstadt nicht mehr Herr wird und auch wenig Handhabe hat, weil sie ja besonderen Schutz genießen.
Die deutsche Politik verweigert die medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung weiterhin und lässt weiterhin Institutionen, die von Falsch-Minderjährigen finanziell profitieren (wie Wiese eV im Fall Maria L), die Feststellung des Alters machen, rein auf Basis von subjektivem Eindruck der ehrenamtlich Engagierten. Die deutsche Politik verweigert auch die Kooperation mit den staatlichen Institutionen der Herkunftsstaaten, die die Identität inklusive Alter der Flüchtlinge oft klären könnte.
Deutschland hat z.B. keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien mehr, es gibt nur noch 3 syrische Diplomaten in Berlin. Hätte man hier normale Beziehungen, könnte man einfach die syrischen Kollegen fragen, ob es diese Person, die sich als XY ausgibt, überhaupt gibt und ob das Alter stimmt usw.
Aber da Deutschland Krieg gegen Syrien führt und auch Krieg in Afghanistan, nutzt es die diplomatischen Möglichkeiten nicht vollständig. Den Nachteil haben die Bürger, die exorbitanten Kosten tragen müssen für Menschen, die sich Vorteile erschleichen und sich häufig problematisch verhalten.
Aber es gibt keine Neigung in der gewählten Politik in Deutschland, diese Problem zu lösen.
Alles was z.B. Malu Dreyer in dem Fall gemacht hat, war Demonstrationen in Kandel zu koordinieren um eine Gegenöffentlichkeit zu simulieren, die sich von allein gar nicht organisiert hätte.
Und darauf zu achten, dass Jugendrecht angewandt ist, so dass keine Details zu dem Mord nach außen dringen, könnte ja berechtigte Empörung geben. Das ist alles anti-demokratisch und anti-rechtstaatlich und höchst-problematisch.