von talida » Freitag, 30. August 2019, 21:48:04
Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Frankfurter Gastronomen wegen Mordes zu
07.06.2019 Pressestelle: LG Frankfurt am Main
In einem vor der 21. großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren wird sich ein 51 Jahre alter Frankfurter Gastronom zu verantworten haben, dem die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermordung einer 29-jährigen Geschäftspartnerin sowie mehrere Fälle des Betruges zum Nachteil weiterer Geldgeber zur Last legt.
Nach dem in der Anklageschrift zu dem Tötungsdelikt dargestellten Sachverhalt soll sich der Angeklagte am Abend des 08. Mai 2018 mit dem Opfer unter einem Vorwand im Frankfurter Niddapark verabredet und im Verlauf des Treffens der Frau mit einem Messer mindestens 21 kräftige Stiche in Brust, Kopf und Nacken versetzt haben, um sich ihrer und ihren immer drängenderen finanziellen Forderungen zu entledigen, die zu erfüllen er nicht in der Lage war.
Mit Beschluss vom 31. Mai 2019 hat die Strafkammer unter Zulassung der Anklage das Hauptverfahren eröffnet und ergänzend darauf hingewiesen, dass anstelle einer Verurteilung wegen Mordes auch eine Verurteilung wegen Totschlags gemäß § 212 StGB sowie im Falle einer Verurteilung wegen Mordes die Feststellung der besondere Schwere der Schuld nach Maßgabe von § 57a Nr. 2 StGB in Betracht kommen würde.
Zugleich hat die Kammer zur Durchführung der Hauptverhandlung die nachfolgenden Termine bestimmt:
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https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hes ... -mordes-zu
[size=150]Landgericht Frankfurt lässt Anklage gegen Frankfurter Gastronomen wegen Mordes zu[/size]
[b]07.06.2019 Pressestelle: LG Frankfurt am Main[/b]
In einem vor der 21. großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main anhängigen Strafverfahren wird sich ein 51 Jahre alter Frankfurter Gastronom zu verantworten haben, dem die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Ermordung einer 29-jährigen Geschäftspartnerin sowie mehrere Fälle des Betruges zum Nachteil weiterer Geldgeber zur Last legt.
Nach dem in der Anklageschrift zu dem Tötungsdelikt dargestellten Sachverhalt soll sich der Angeklagte am Abend des 08. Mai 2018 mit dem Opfer unter einem Vorwand im Frankfurter Niddapark verabredet und im Verlauf des Treffens der Frau mit einem Messer mindestens 21 kräftige Stiche in Brust, Kopf und Nacken versetzt haben, um sich ihrer und ihren immer drängenderen finanziellen Forderungen zu entledigen, die zu erfüllen er nicht in der Lage war.
Mit Beschluss vom 31. Mai 2019 hat die Strafkammer unter Zulassung der Anklage das Hauptverfahren eröffnet und ergänzend darauf hingewiesen, dass anstelle einer Verurteilung wegen Mordes auch eine Verurteilung wegen Totschlags gemäß § 212 StGB sowie im Falle einer Verurteilung wegen Mordes die Feststellung der besondere Schwere der Schuld nach Maßgabe von § 57a Nr. 2 StGB in Betracht kommen würde.
Zugleich hat die Kammer zur Durchführung der Hauptverhandlung die nachfolgenden Termine bestimmt:
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