MORDFALL MIA V. - Diskussion

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Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Gast » Freitag, 11. Oktober 2019, 10:34:00

Auch eine Lösung.
Und in meinen Augen nicht die Schlechteste.
Er wollte es ja offensichtlich so.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von talida » Donnerstag, 10. Oktober 2019, 16:13:15

Ich kann nicht behaupten, dass ich erschüttert bin.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Agatha Christie » Donnerstag, 10. Oktober 2019, 11:49:42

Mias Mörder wurde heute tot in seiner Zelle gefunden, schreibt die BILD.

https://www.bild.de/news/2019/news/mord ... .bild.html

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Kalle Blomquist » Donnerstag, 14. März 2019, 18:22:30

Nenne mir ein Land in der Welt, welches seine eigenen Bürger vor kriminellen Asylanten weniger schützt als Deutschland?

Mir tun die Eltern Leid und hoffentlich werden keine weiteren Eltern in Deutschland trauern müssen, weil verblendete Politiker und Realitätsverweigerer das verursacht haben. Mord an der eigenen Bevölkerung.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von z3001x » Mittwoch, 26. September 2018, 11:44:10

Oliver hat geschrieben:Es ist alles in allem ein sehr traurigr Fall, der mich persönlich immer sehr betroffen macht.
Dieses juristische Ping-Pong kann an dieser Stelle wirklich depressiv machen.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat und auch wenn das manchmal hinderlich ist und betroffen macht, so ist es doch die beste aller allternativen.
Aber ein Rechtsstaat, der Volljährige bewusst als Minderjährige behandelt und den Betrug bei Alter und Identität fördert, akzeptiert und sogar schützt - das ist kein funktionierender Rechtsstaat.
Im Fall Mia begegnen wir einfach politischer Kriminalität durch die Regierung.

Die Aufgabe, Recht und Gesetz durchzusetzen, kommt sie nicht nach.
Der Hintergrund ist u.a. das sie parteinahes Klientel damit unterstützt - im Falle der RLP-Regierung, die damit absichert dass Milliarden Steuergelder in soziale Organisation fliessen, die der SPD-nahe stehen oder struktruell in ihr Netzwerk gehören.
Ist aber nicht das einzige Motiv dafür.

Und die ausführenden Behörden werden genötigt, gegen Gesetz und Dienstordnungen zu agieren, z.B. Bundespolizei.

Insofern kann man das zwar schon unterschreiben, dass ein Rechtsstaat etwas kardinal Wertvolles ist, aber unser deutscher Rechtsstaat funktioniert an einigen wichtigen Ecken nicht mehr.

Der Fall ist also nicht alternativlos. Sondern dringend notwendig, ist eine politische Führung, die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellt.

Dazu muss die aktuelle Regierung weg.
Die zerstört Recht und Demokratie an allen Enden.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Oliver » Dienstag, 25. September 2018, 14:56:17

Es ist alles in allem ein sehr traurigr Fall, der mich persönlich immer sehr betroffen macht.
Dieses juristische Ping-Pong kann an dieser Stelle wirklich depressiv machen.
Aber wir leben in einem Rechtsstaat und auch wenn das manchmal hinderlich ist und betroffen macht, so ist es doch die beste aller allternativen.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von AngRa » Freitag, 07. September 2018, 07:12:03

Die Staatsanwaltschaft hat meiner Meinung nach Revision eingelegt, weil sie sich in dieser spannungsgeladenen Stimmung nicht nachsagen lassen möchte, dass sie als Strafverfolgungsbehörde nicht alles unternommen hat um nicht doch noch in einer höheren Instanz mit ihrem Strafantrag auf eine Höchststrafe von 10 Jahren durchzudringen. Diesen Strafantrag muss sie schon im Plädoyer gut begründet haben und dennoch ist sie damit nicht durchgedrungen. Aber schaun mer mal.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Oliver » Donnerstag, 06. September 2018, 14:50:37

Es bestehen hier durchaus juristische Möglichkeiten ohne Zeitlimit. Zum Beispiel der Paragraph 63 StGB. Von diesem wird auch gebrauch gemacht....leider ist das Umsetzen des Schuldspruchs nach § 63 StGB vergleichsweise teuer, um weitere Opfer von z.B. Psychophaten zu vermeiden sollte dies aber von der Gesellschaft toleriert und getragen werden.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Iven » Donnerstag, 06. September 2018, 00:13:56

Dass es auch anders geht, zeigt ein Fall in Italien. Dort wurde ein Ehepaar wegen schweren Betrugsdelikten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Mann bekam 30 und die Frau 20 Jahre Haft.

Quelle: darüber wurde vor einiger Zeit (in 2017) in der ARD-Sendung BRISANT berichtet

So stelle ich mir das auch in Deutschland vor, das wäre Gerechtigkeit und dann hätten wir auch irgendwann wieder einen Rechtsstaat!

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Iven » Mittwoch, 05. September 2018, 22:20:35

Es ist doch eigentlich völlig egal, wie alt ein Mörder ist. Da bringt ein Mensch einen anderen Menschen geplant und eiskalt um und bekommt dafür in Deutschland nur fünf Jahre acht Monate als Strafe aufgebrummt (ein Drittel Strafnachlass wegen guter Führung schon abgezogen). Das ist doch ein Witz und eine Verhöhnung des Opfers und der Angehörigen :!: :!:

In den USA würde diese Bestie 100 Jahre oder mehr bekommen und folglich den Knast nicht mehr lebendig verlassen. Und das wäre aus meiner Sicht auch völlig richtig so.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Beck » Mittwoch, 05. September 2018, 22:04:48

AngRa hat geschrieben:Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Revision nichts am Urteil ändern wird.
Ich denke nicht, dass die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hätte, wenn sie keine Erfolgsaussichten sehen würde.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von AngRa » Mittwoch, 05. September 2018, 17:57:02

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Revision nichts am Urteil ändern wird.

Das Gericht hat den Angeklagten mE nicht zur Höchststrafe verurteilt, weil es strafmildernd berücksichtigen musste, dass der Angeklagte die Tat gestanden hat und dass er Reue gezeigt hat. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beweise erdrückend waren und er durch das Geständnis überhaupt nicht zur Aufklärung beigetragen hat. Das ist höchstrichterliche Rechtsprechung.Reue hat er offenbar auch gezeigt und wie will man schon nachweisen, dass die Reue nur vorgespielt war. Den Ansatz kann man getrost vergessen. Ich wäre aber trotz allem auf die Revisionsbegründung der Staatsanwaltschaft gespannt. Nur erfahren wird man nichts. Alles, was mit dem Prozess zusammen hängt , findet zum Schutz des Minderjährigen im Geheimen statt.

Ich finde an der Sache schlimm, dass es zwar Zweifel über das Alter des Angeklagten gibt, dass man ihm wegen zweier sich in der Altersfrage offenbar widersprechender Gutachten aber nicht nachweisen konnte, dass er zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war. Insofern galt in dubio pro reo. Da beißt vermutlich auch in der Rechtsmittelinstanz die Maus keinen Faden ab. Erwachsenenstrafrecht kann unter diesen Umständen dann nicht angewendet werden. Rechtsstaatlich ist das alles korrekt, die Gesellschaft spaltet das Urteil aber noch tiefer, denn es ist halt so, dass die hier eingereisten Asylbewerber davon profitieren, dass das Alter bei Einreise nicht geprüft wird, sondern dass sie angeben können, was sie wollen. Sie verschaffen sich dadurch Vorteile und sie verursachen enorme Kosten, denn wir wissen ja aus anderen Fällen, was die Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen kostet. Das alles ist nur schwer erträglich.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von z3001x » Mittwoch, 05. September 2018, 17:34:45

AngRa hat geschrieben:Die Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil Revision ein.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/k ... 26649.html
Hoffentlich können sie Verfahrensfehler gut begründen.
Auf eine Verurteilung wegen Mordes nach Erwachsenenstrafrecht, kann man wohl nicht bauen, so wünschenswert es bauchmässig auch wäre.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von AngRa » Mittwoch, 05. September 2018, 14:42:14

Die Staatsanwaltschaft legt gegen das Urteil Revision ein.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/k ... 26649.html

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Iven » Dienstag, 04. September 2018, 13:15:08

Beck hat geschrieben:Ich finde es gut, dass das Urteil wegen Mord gesprochen worden ist, finde die Strafe aber auch zu milde.

Für mich liegt der Grund für solche zu milden Urteile in einem nicht mehr zeitgemäßen Jugendstrafrecht. In den 70er Jahren hat man die Volljährigkeit vom 21. auf das 18. Lebensjahr herabgesetzt. Eine entsprechende Anpassung im Strafrecht wurde leider nie vollzogen! Würde das Erwachsenenstrafrecht ab 18 Jahren greifen, könnte auch das "Kernstück" des Jugendstrafrechts, der Erziehungsgedanke, nicht mehr zum Tragen kommen. Es ist schon eine lächerliche Vorstellung, einen über 18-Jährigen noch erziehen zu wollen. In der anderen Richtung sollte man darüber nachdenken, die Strafmündigkeitsgrenze auf 12 Jahre herunterzusetzen. Überall werden Altersgrenzen herabgesetzt, nur im Strafrecht nicht, und die Täter werden immer jünger.

Man hätte dann Jugendstrafrecht von 12 - 14 Jahren (hier ist der Erziehungsgedanke sinnvoll), Heranwachsende von 15 - 17 Jahren und wie in allen anderen Bereichen des Lebens ab 18 Jahren Erwachsene nach Erwachsenenstrafrecht.
Beck hat geschrieben:Der Erziehungsgedanke ist in der frühen Weimarer Republik in das Jugendstrafrecht eingeführt worden und war damals eine bemerkenswerte Reform. Nur ist es so, dass Bewahrung immer Stillstand ist und irgendwann zum Rückschritt wird - mit anderen Worten: Auch Reformen müssen von Zeit zu Zeit auf den Prüfstand gestellt werden, und in diesem Fall zeigt sich dann, dass das sture Festhalten am Erziehungsgedanken heute zu skandalösen Urteilen führt, während die (längst nicht mehr erziehbaren) Objekte dieser Erziehung sich ins Fäustchen lachen.
@ Beck

oida

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Iven » Dienstag, 04. September 2018, 12:46:45

bey0nd hat geschrieben:@Beck

word
Beck hat geschrieben:Verstehe ich nicht, was Du damit sagen willst.
Das Wort "word" bedeutet in diesem Fall: pure Ablehnung :mrgreen:























































Quatsch, guckste hier: https://www.mundmische.de/bedeutung/34422-word :)

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Beck » Dienstag, 04. September 2018, 12:12:24

bey0nd hat geschrieben:@Beck

word
Verstehe ich nicht, was Du damit sagen willst.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von z3001x » Dienstag, 04. September 2018, 00:21:20

talida hat geschrieben:Dieses Urteil ist eine einzige Schande ... :roll:

ich hoffe auf eine erfolgreiche Revision mit der der BGH noch die Kurve bekommen und die Weichen für kommende Strafverfahren legen könnte.
Es kann doch nicht angehen, dass sich unsere Gerichte massenhaft mit Altersbestimmung rumärgern müssen ... wo gibt's denn sowas? :?
Innerhalb des Rahmens Jugendstrafrecht und weil es eine Beziehungstat war, war nicht mehr zu erwarten.
Kann sich jeder fragen, ob er es OK findet, wenn ein Erwachsener, aber noch nicht 21-Jähriger (sog Heranwachsender) seine Ex-Freundin absticht, weil sie ihn verlassen hat, maximal 10 Jahre Haft erwarten muss.
Gesetze werden von Parlamenten gemacht und die von Bürgern gewählt. Auch das Strafrecht kann angepasst werden. Im Prinzip. Hab jetzt noch niemand gehört der meinte das Urteil ging in der Höhe in Ordnung.

Im Jugendstrafrecht soll der Erziehungsgedanken im Vordergrund stehen, und dem Täter eine Rückkehr in die Gesellschaft zu ermöglichen.
Dieser Täter wurde schon vor dem Mord ein Abschiebebescheid erlassen, das heißt er soll so oder so gar nicht in die deutsche Gesellschaft einfinden, sondern in die afghanische, aus der er stammt und deren Spielregeln er anwand als er Mia Valentin umbrachte und damit nach afghanischer Denke seine Ehre wiederherstellte.
Die ganzen Tat entstammt den Regeln der afghanischen Gesellschaft: Ehrendenken, Frauenunterdrückung, Selbstjustiz und Stammesregeln statt institutionellem Recht. Es ist gleich mehrfach absurd, hier den Erziehungs- und Resozialisierungsgedanken anzuwenden. Weil die Gesellschaft, in die der Täter nach seiner Haft zurückkehrt, gar nicht die deutsche ist. Wollte man ihn resozialisieren, müsste man ihn auf die afghanische Paschtunen-Gesellschaft vorbereiten. Aber nach deren Gesetzen hat er gar nicht Falsches gemacht, sondern nur seine Ehre verteidigt, wie es ihm beigebracht wurde.

Der Skandal an dem Urteil, dem Prozess und dem Fall an sich ist, ist dass die falschen Altersangaben es ermöglichten
  • dass Abdullah Mia überhaupt kennenlernte (in einer Schulklasse, wo alle 4 Jahre jünger als er waren)
  • seine Abschiebung verunmöglichten (wg vermeintlicher Minderjährigkeit)
  • die Verhandlung nach Jugendstrafrecht ermöglichten, und damit ua auch den Ausschluss der Öffentlichkeit, die Malu Dreyer offenbar sehr wichtig war
  • und nun auch noch das unangemessen niedrige milde Urteil.
Wer an eine funktionierenden Rechtsstaat glaubt, in dem Fehler korrigiert werden, der sieht sich seit einiger Zeit getäuscht. Das Thema Altersbetrug bei Flüchtlingen und Asylbewerbern ist schon beim Mord an Maria Ladenburger deutlich geworden. Bei Untersuchungen in Dänemark und Österreich waren etwa 60-80% der vermeintlichen minderjährigen unbegleiteten Flüchtlinge tatsächlich schon Erwachsene.
Auch wenn sie nicht durch Morde auffällig werden, was durchaus selten ist, fallen viel UMF durch andere Arten von Kriminalität auf, in Mannheim gab es einen Hilfeschrei dass man der UMF-Gangs in der Neckarstadt nicht mehr Herr wird und auch wenig Handhabe hat, weil sie ja besonderen Schutz genießen.
Die deutsche Politik verweigert die medizinischen Untersuchungen zur Altersfeststellung weiterhin und lässt weiterhin Institutionen, die von Falsch-Minderjährigen finanziell profitieren (wie Wiese eV im Fall Maria L), die Feststellung des Alters machen, rein auf Basis von subjektivem Eindruck der ehrenamtlich Engagierten. Die deutsche Politik verweigert auch die Kooperation mit den staatlichen Institutionen der Herkunftsstaaten, die die Identität inklusive Alter der Flüchtlinge oft klären könnte.
Deutschland hat z.B. keine diplomatischen Beziehungen zu Syrien mehr, es gibt nur noch 3 syrische Diplomaten in Berlin. Hätte man hier normale Beziehungen, könnte man einfach die syrischen Kollegen fragen, ob es diese Person, die sich als XY ausgibt, überhaupt gibt und ob das Alter stimmt usw.
Aber da Deutschland Krieg gegen Syrien führt und auch Krieg in Afghanistan, nutzt es die diplomatischen Möglichkeiten nicht vollständig. Den Nachteil haben die Bürger, die exorbitanten Kosten tragen müssen für Menschen, die sich Vorteile erschleichen und sich häufig problematisch verhalten.
Aber es gibt keine Neigung in der gewählten Politik in Deutschland, diese Problem zu lösen.
Alles was z.B. Malu Dreyer in dem Fall gemacht hat, war Demonstrationen in Kandel zu koordinieren um eine Gegenöffentlichkeit zu simulieren, die sich von allein gar nicht organisiert hätte.
Und darauf zu achten, dass Jugendrecht angewandt ist, so dass keine Details zu dem Mord nach außen dringen, könnte ja berechtigte Empörung geben. Das ist alles anti-demokratisch und anti-rechtstaatlich und höchst-problematisch.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von Iven » Montag, 03. September 2018, 23:59:05

Fünf Jahre und acht Monate für diesen Kindermörder, das ist an Lächerlichkeit nicht mehr zu überbieten!
Der Rechtsstaat Deutschland verkommt immer mehr zur Lachnummer in der ganzen Welt.

Re: MORDFALL MIA V. - Diskussion

von bey0nd » Montag, 03. September 2018, 23:45:20

@Beck

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