von Delrey » Mittwoch, 12. Februar 2020, 18:49:12
Frankfurt: Strohfrau im Zeugenschutz vor dem Landgericht
Der Angeklagte im Niddapark-Mordprozess zeigt sich in der Sexmob-Affäre reuig, sammelt aber weiter Minuspunkte.
Die junge Frau betritt den Gerichtssaal mit einem halben Dutzend Beschützern. Die Polizisten in Zivil sind während der Verhandlung um den Mord im Niddapark an diesem Mittwoch zwar nicht notwendig, doch was der heute 26-Jährigen in den vergangenen Jahren widerfahren ist, bietet ausreichend Anlass, sich Sorgen um sie zu machen. Natascha P. soll als Zeugin aussagen, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der wegen Mordes angeklagte Gastronom Jan M. ihre Unterschrift gefälscht hat. Angesichts der Tatsache, dass P. derzeit im Zeugenschutzprogramm ist, hielt es das Gericht nicht für notwendig, die 26-Jährige zu hören. Doch die Staatsanwaltschaft wollte sie vernehmen, da die Leidensgeschichte der Frau ein weiteres Mal ein unrühmliches Licht auf die finanziellen Machenschaften des Angeklagten wirft.
P. ist nicht begeistert, vor Gericht aussagen zu müssen, denn in einem anderen Verfahren wegen Geldwäsche hat sie aufgrund ihrer Aussagen große Probleme bekommen. Auf die Frage, wie sie überhaupt in den ganzen Schlamassel hineingeraten sei, zuckt sie die Schultern: „Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort.“
Der falsche Ort war ein FKK-Club, in dem die damals 22-Jährige arbeitete. Aufgrund nicht näher genannter Umstände wurde sie von einem „Mittelsmann“ dazu auserkoren, bei der Übernahme der hoch verschuldeten Gastro-Group des Angeklagten als Scheingeschäftsführerin zu agieren. Die Gesellschaft sollte so weit wie möglich überschuldet und dann „ins Ausland beerdigt werden“, bekam P. mit. Die 22-Jährige, die keinerlei kaufmännische oder buchhalterische Kenntnisse hatte, übernahm die Geschäfte von Jan M. und erhielt in der Folge Rechnungen und Mahnungen, die in den vergangenen Jahren aufgelaufen waren, an ihre Privatadresse. Wenn sie Fragen stellte oder versuchte, Kontakt mit ihrem Vorgänger aufzunehmen, erlitt sie „körperliche und seelische Schmerzen, an denen ich bis heute zu knapsen habe.“ Der Kontakt zu Jan M. sei ihr verboten worden. Ob der Angeklagte an der perfiden Nötigung beteiligt war, weiß P. nicht. Sie bekam aber zu verstehen „Jan würde sich darum kümmern, dass ich auch mit den Engeln später keinen Stress mehr hätte.“ Nicht zum ersten Mal in dem Prozess ließen Zeugen durchblicken, dass Jan M. ihnen mit seiner Bekanntschaft zur Motorrad-Gang Hells Angels indirekt gedroht habe.
Der Angeklagte selbst verfolgte die Zeugenaussage der 26-Jährigen äußerlich ruhig, hatte zuvor aber schon über seine Verteidigung eine Reihe von Erklärungen abgegeben. So entschuldigte er sich für die sogenannte Sexmob-Affäre auf der Freßgass: „Als Mitverursacher bedauere ich den Ablauf des Verfahrens“, ließ er erklären. Die ganze Aktion sei ökonomisch und intellektuell „nicht durchdacht und eine einzige Katastrophe“ gewesen. Es sei aber „ziemlicher Unsinn“, anzunehmen, er habe das ganze angezettelt, um den Betrieb in der Bar „First In“ auf der Freßgass anzukurbeln.
Bei der Aktion war vorgetäuscht worden, eine Gruppe Ausländer hätte am Silvesterabend 2016 Gäste des „First In“ sexuell belästigt. Dafür hatte M. seine Geschäftspartnerin, das spätere Mordopfer Irina A., sogar als Zeugin benannt, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Deutschland war.
Wegen des Vorfalls sollten sich beide vor dem Amtsgericht verantworten. Streit habe es deswegen nicht mit Irina A. gegeben, ließ M. ausrichten, um darauf hinzuweisen, dass dies kein Motiv für den Mord hätte sein können. M. erklärte auch, er sei nicht rechtsextrem. Was ihn geritten habe, in einer Chatgruppe „Weiter so, AfD“ oder „Heil Hitler“ zu posten, wisse er nicht. Bei diesem Chat habe es sich um „eine einzige Blödelei ohne Niveau“ gehandelt.
Der Angeklagte machte am 25. Verhandlungstag auch erstmals Angaben zu seinem Leben, die während des Prozesses allerdings schon weitgehend erörtert wurden. Seine Hobbys seien Fußball, die Jagd und Motorradfahren, ließ er erklären und abschließend: „In dieses Leben möchte ich zurück.“ Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.
https://www.fr.de/frankfurt/frankfurt-s ... 36510.html
[b]Frankfurt: Strohfrau im Zeugenschutz vor dem Landgericht[/b]
Der Angeklagte im Niddapark-Mordprozess zeigt sich in der Sexmob-Affäre reuig, sammelt aber weiter Minuspunkte.
Die junge Frau betritt den Gerichtssaal mit einem halben Dutzend Beschützern. Die Polizisten in Zivil sind während der Verhandlung um den Mord im Niddapark an diesem Mittwoch zwar nicht notwendig, doch was der heute 26-Jährigen in den vergangenen Jahren widerfahren ist, bietet ausreichend Anlass, sich Sorgen um sie zu machen. Natascha P. soll als Zeugin aussagen, da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der wegen Mordes angeklagte Gastronom Jan M. ihre Unterschrift gefälscht hat. Angesichts der Tatsache, dass P. derzeit im Zeugenschutzprogramm ist, hielt es das Gericht nicht für notwendig, die 26-Jährige zu hören. Doch die Staatsanwaltschaft wollte sie vernehmen, da die Leidensgeschichte der Frau ein weiteres Mal ein unrühmliches Licht auf die finanziellen Machenschaften des Angeklagten wirft.
P. ist nicht begeistert, vor Gericht aussagen zu müssen, denn in einem anderen Verfahren wegen Geldwäsche hat sie aufgrund ihrer Aussagen große Probleme bekommen. Auf die Frage, wie sie überhaupt in den ganzen Schlamassel hineingeraten sei, zuckt sie die Schultern: „Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort.“
Der falsche Ort war ein FKK-Club, in dem die damals 22-Jährige arbeitete. Aufgrund nicht näher genannter Umstände wurde sie von einem „Mittelsmann“ dazu auserkoren, bei der Übernahme der hoch verschuldeten Gastro-Group des Angeklagten als Scheingeschäftsführerin zu agieren. Die Gesellschaft sollte so weit wie möglich überschuldet und dann „ins Ausland beerdigt werden“, bekam P. mit. Die 22-Jährige, die keinerlei kaufmännische oder buchhalterische Kenntnisse hatte, übernahm die Geschäfte von Jan M. und erhielt in der Folge Rechnungen und Mahnungen, die in den vergangenen Jahren aufgelaufen waren, an ihre Privatadresse. Wenn sie Fragen stellte oder versuchte, Kontakt mit ihrem Vorgänger aufzunehmen, erlitt sie „körperliche und seelische Schmerzen, an denen ich bis heute zu knapsen habe.“ Der Kontakt zu Jan M. sei ihr verboten worden. Ob der Angeklagte an der perfiden Nötigung beteiligt war, weiß P. nicht. Sie bekam aber zu verstehen „Jan würde sich darum kümmern, dass ich auch mit den Engeln später keinen Stress mehr hätte.“ Nicht zum ersten Mal in dem Prozess ließen Zeugen durchblicken, dass Jan M. ihnen mit seiner Bekanntschaft zur Motorrad-Gang Hells Angels indirekt gedroht habe.
Der Angeklagte selbst verfolgte die Zeugenaussage der 26-Jährigen äußerlich ruhig, hatte zuvor aber schon über seine Verteidigung eine Reihe von Erklärungen abgegeben. So entschuldigte er sich für die sogenannte Sexmob-Affäre auf der Freßgass: „Als Mitverursacher bedauere ich den Ablauf des Verfahrens“, ließ er erklären. Die ganze Aktion sei ökonomisch und intellektuell „nicht durchdacht und eine einzige Katastrophe“ gewesen. Es sei aber „ziemlicher Unsinn“, anzunehmen, er habe das ganze angezettelt, um den Betrieb in der Bar „First In“ auf der Freßgass anzukurbeln.
Bei der Aktion war vorgetäuscht worden, eine Gruppe Ausländer hätte am Silvesterabend 2016 Gäste des „First In“ sexuell belästigt. Dafür hatte M. seine Geschäftspartnerin, das spätere Mordopfer Irina A., sogar als Zeugin benannt, obwohl sie zum fraglichen Zeitpunkt nicht in Deutschland war.
Wegen des Vorfalls sollten sich beide vor dem Amtsgericht verantworten. Streit habe es deswegen nicht mit Irina A. gegeben, ließ M. ausrichten, um darauf hinzuweisen, dass dies kein Motiv für den Mord hätte sein können. M. erklärte auch, er sei nicht rechtsextrem. Was ihn geritten habe, in einer Chatgruppe „Weiter so, AfD“ oder „Heil Hitler“ zu posten, wisse er nicht. Bei diesem Chat habe es sich um „eine einzige Blödelei ohne Niveau“ gehandelt.
Der Angeklagte machte am 25. Verhandlungstag auch erstmals Angaben zu seinem Leben, die während des Prozesses allerdings schon weitgehend erörtert wurden. Seine Hobbys seien Fußball, die Jagd und Motorradfahren, ließ er erklären und abschließend: „In dieses Leben möchte ich zurück.“ Der Prozess wird am 19. Februar fortgesetzt.
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