DABEI HATTE SIE SICH DOCH SCHON SO AUFS GEFÄNGNIS GEFREUT
Darum legt die Folterhexe jetzt doch Revision ein
Paderborn/Bielefeld – Noch beim Urteil hatte sie erleichtert gelacht. Und jetzt dies!
„Folterhexe“ Angelika W. (49) geht in Revision.
Das Landgericht Paderborn hatte die Frau, die zusammen mit Wilfried W. (48, elf Jahre Haft, Psychiatrie) im Horrorhaus von Höxter zwei Frauen grausig zu Tode quälte und andere Opfer schwer misshandelte, am 5. Oktober zu 13 Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
„Sie ist zufrieden, weil sie eine lebenslange Haft befürchtet hatte. Sie weiß, dass sie eine Strafe verdient hat“, sagt ihr Rechtsanwalt Peter Wüller (55).
Und doch geht Angelika W. in Revision!
Aber warum? Wüller: „Angelika W. wurde u.a. wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Das ist in Deutschland ein sehr seltenes Delikt. Es gibt kaum Rechtsprechung dazu. Wir werden die Urteilsbegründung des Landgerichts abwarten und auf Widersprüche und Fehler prüfen. Danach überlegen wir, ob wir die Revision beantragen.”
Für Angelika W. besteht kein Risiko. Weil die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierte, kann sie in einem neuen Prozess nicht mehr als 13 Jahre Haft bekommen.
Vorläufig bleibt Angelika W. in der JVA in U-Haft. Dort hat sie einen Einzelhaftraum, tagsüber schraubt sie in der JVA-Werkstatt Stecker und Steckdosen zusammen. Wüller: „Dafür bekommt sie etwas Geld. Sie will sich gerne einen kleinen Kühlschrank anschaffen.”
Und auch Pläne hat sie. Bei guter Führung könnte sie in rund sechs Jahren frei kommen.
Wüller: „Dieses Ziel hat sie und will dafür eine Mustergefangene werden.”
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