MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

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Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Der Gast » Donnerstag, 11. April 2024, 02:15:01

Jetzt genau 29 Jahre.

Ruhe in Frieden.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Der Gast » Donnerstag, 11. April 2024, 02:14:37

Genau 29 Jahre.

Ruhe in Frieden.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Der Gast » Mittwoch, 10. April 2024, 14:09:43

Gastfreiheit hat geschrieben: Mittwoch, 10. April 2024, 08:50:58 Orwell lässt grüßen.
Nichts gelernt die letzten Jahre....
Komisch, bei Orwell gabs offiziell gar keine Verbrechen.
Würde man also auf DNA-Tests verzichten, gäbe es auch anno 2024 in Rechtsstaaten keine Verbrechen mehr - alle Fälle gelöst, klasse!
Wer hat also nichts gelernt?

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Gastfreiheit » Mittwoch, 10. April 2024, 08:50:58

Orwell lässt grüßen.
Nichts gelernt die letzten Jahre....

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Gast562 » Mittwoch, 10. April 2024, 06:09:23

Alex123 hat geschrieben: Dienstag, 09. April 2024, 15:50:18 OK, du willst nicht aufhören. Also wieder ein Kontra.
NEIN, die Teilnahme an einem Massen-DNA-Test ist FREIWILLIG. Ein Nicht-Teilnahme darf KEINE Nachteile bringen.
Eine Nicht-Teilnahme begründet keinen Verdacht.

Mit deinen Vermutungen über mich liegst du komplett daneben.
Was habe ich denn für Vermutungen? Dass du nicht bereit wärst, die Ermittlungen zu unterstützen? Aber wie du unten lesen kannst, würde es letztendlich nicht viel bringen, wenn jemand sich weigert.
Für die Ermittlungen ist ein Massen-DNA-Test äußerst hilfreich, weil durch die freiwilligen DNA-Proben der Pool der potentiellen Verdächtigen erheblich reduziert werden kann. Für die freiwilligen Probanden ergibt sich der Vorteil, dass sie ohne unangenehme Befragung einen Verdacht von vornherein ausräumen können. Es ist auch schon vorgekommen, dass sich Täter auf diese Weise selbst „gestellt" haben.
In fast jeder Reihenuntersuchung gibt es Personen, die nicht teilnehmen: Schließlich ist die Teilnahme „freiwillig". bei diesen Personen müsste nun zunächst mit klassischen polizeilichen Methoden ermittelt werden, ob sich ein Verdacht ergibt. Allerdings ist dies nach vielen Jahren äußerst schwierig zu bewerkstelligen..
Staatsanwaltschaften und Polizei sehen das teilweise offenbar anders und wollen sich die Sache vereinfachen: Auf die Nichtteilnehmer wird vorab oder nachher erheblicher Druck ausgeübt, sich dem Test zu unterziehen. Reagieren sie auf den Druck nicht, wird dies als eigenständiger Verdachtsgrund angesehen und eine richterliche Anordnung eines Zwangstests erwirkt.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Alex123 » Dienstag, 09. April 2024, 15:50:18

Gast562 hat geschrieben: Dienstag, 09. April 2024, 06:24:26 Ich bin aber überzeugt, dass Personen, die die DNA-Abgabe verweigern, ins Visier der Ermittler geraten und dann wird deren Leben mal so richtig durchleuchtet, was bei der Abgabe der DNA nicht der Fall ist. Mit der Abgabe und dem Ergebnis, dass die Person entlastet ist, ist die Sache für die Ermittlungsbehörde erst mal erledigt.
Deine heftige Reaktion kann ich absolut nicht nachvollziehen. Du hast wohl selbst keine Kinder, denn ansonsten würdest du alles tun, um die Tätersuche zu unterstützen und dazu gehört nun mal, dass man im Vorab den Kreis eingrenzt und das ist halt mal mit einem DNA-Abgleich möglich. Vorhin hat ein User geschrieben, dass du dich um Kopf und Kragen redest und damit hat er den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich hoffe, dass die Kripo hier mitliest und sich ihre Gedanken macht.
OK, du willst nicht aufhören. Also wieder ein Kontra.
NEIN, die Teilnahme an einem Massen-DNA-Test ist FREIWILLIG. Ein Nicht-Teilnahme darf KEINE Nachteile bringen.
Eine Nicht-Teilnahme begründet keinen Verdacht.

Mit deinen Vermutungen über mich liegst du komplett daneben.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Gast0815 » Dienstag, 09. April 2024, 15:24:24

Gast562 hat geschrieben: Dienstag, 09. April 2024, 06:24:26Deine heftige Reaktion kann ich absolut nicht nachvollziehen. Du hast wohl selbst keine Kinder, denn ansonsten würdest du alles tun, um die Tätersuche zu unterstützen und dazu gehört nun mal, dass man im Vorab den Kreis eingrenzt und das ist halt mal mit einem DNA-Abgleich möglich. Vorhin hat ein User geschrieben, dass du dich um Kopf und Kragen redest und damit hat er den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich hoffe, dass die Kripo hier mitliest und sich ihre Gedanken macht.
Das ist alles nicht so einfach. Da dieser "freiwillige" Test auf Personen Auswirkungen haben können, die bis zum 3. Grad verwandt sind, ist das schon kritischer. Im ungünstigsten Fall bringt man dann mit einem solchen Test das eigene Kind oder eine Elternteil in eine ganz schwierige Situation. Ginge es hier um einen Zeugenaussage hat man - aus gutem Grund - Zeugnisverweigerungsrecht.

Und es ist natürlich die Frage, ob sich der Staat wirklich an seine Gesetze hält. Und gerade in einem entsprechenden Fall hat sich der Staat schon einmal nicht förmlich an seine Gesetze gehalten und zwar 2007. Im damaligen Gesetz ging es bei der Reihenuntersuchung nur um die Person, die freiwillig die Probe abgegeben hatte. Auswirkung hatte es damals in Wirklichkeit auf den eigenen Sohn! Und wenn der Staat es in früherer Zeit bei der Umsetzung seiner Gesetze nicht so genau nahm, kann man durchaus für die Leute Verständniss aufbringen, welche generell so einen Test ablehnen. So hat es auch niemand unter wirklicher Kontrolle, ob das DNA-Profil wirklich gelöscht wurde. Von späteren Regierungen kann das dann durchaus missbraucht werden.

So einfach ist die Sache eben nicht.
Gast562 hat geschrieben: Dienstag, 09. April 2024, 06:24:26Ich bin aber überzeugt, dass Personen, die die DNA-Abgabe verweigern, ins Visier der Ermittler geraten und dann wird deren Leben mal so richtig durchleuchtet, was bei der Abgabe der DNA nicht der Fall ist. Mit der Abgabe und dem Ergebnis, dass die Person entlastet ist, ist die Sache für die Ermittlungsbehörde erst mal erledigt.
Und damit bestätigst Du die Kritik dieser Untersuchungen, in Wirklichkeit wird wahrscheinlich häufig die Freiwilligkeit auf diese Weise unterlaufen.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Gast562 » Dienstag, 09. April 2024, 06:24:26

Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 07. April 2024, 23:07:58 Der Richter ordnet bei GAR NICHTS an, weil es keinen begründeten Verdacht gegen mich gibt.
Dass ich in einem bestimmten Ort wohne oder einen bestimmten Beruf habe, kann man mir NICHT vorwerfen.
Wer die Teilnahme an einem freiwilligen DNA-Test ablehnt, wird dadurch NICHT verdächtig.

Und doch, die Aufforderung zur Teilnahme am freiwilligen DNA-Test gleicht der Behandlung als Tatverdächtiger.

Es ist einfach so, dass über die Jahrzehnte auch Tausende von Tötungsdelikten für immer unaufgeklärt bleiben. Der Fall Sonja wird dazugehören.
Ich bin aber überzeugt, dass Personen, die die DNA-Abgabe verweigern, ins Visier der Ermittler geraten und dann wird deren Leben mal so richtig durchleuchtet, was bei der Abgabe der DNA nicht der Fall ist. Mit der Abgabe und dem Ergebnis, dass die Person entlastet ist, ist die Sache für die Ermittlungsbehörde erst mal erledigt.
Deine heftige Reaktion kann ich absolut nicht nachvollziehen. Du hast wohl selbst keine Kinder, denn ansonsten würdest du alles tun, um die Tätersuche zu unterstützen und dazu gehört nun mal, dass man im Vorab den Kreis eingrenzt und das ist halt mal mit einem DNA-Abgleich möglich. Vorhin hat ein User geschrieben, dass du dich um Kopf und Kragen redest und damit hat er den Nagel auf den Kopf getroffen. Ich hoffe, dass die Kripo hier mitliest und sich ihre Gedanken macht.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Gast » Montag, 08. April 2024, 22:44:58

@Der Gast
Du bist Fanboy der Massen-DNA-Tests, ich bin absoluter Gegner. Belassen wir es dabei.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Der Gast » Montag, 08. April 2024, 20:49:19

Alex123 hat geschrieben: Montag, 08. April 2024, 19:50:49 Und die Freiwilligkeit der Teilnahme an Massen-DNA-Tests und keine Nachteile bei Nicht-Teilnahme gehören ebenso dazu, ob es dir Der Gast passt oder nicht.
Zeig mir doch kurz, wo ich etwas anderes behauptet habe. Bleib bei den Fakten und verdrehe bitte nicht einzelne Wörter, wie es Dir, Alex123, gerade passt.
Alex123 hat geschrieben: Sonntag, 07. April 2024, 08:23:11 Das Hinterlegen in DNA-Datenbanken oder das Abgleichen mit in anderen Fällen gefundener DNA wäre höchst illegal.
Ich würde mich übrigens an Deiner Stelle auch mit solch populistischen Aussagen etwas zügeln. Es gibt nämlich kein "höchst illegal" - egal auf was bezogen. Es gibt illegal und legal. Deine Unterstellungen gegenüber Ermittlungsbehörden, die Du - wie so oft - mit keinerlei Fakten untermauerst, gleicht -------------------.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Alex123 » Montag, 08. April 2024, 19:50:49

Der Gast hat geschrieben: Montag, 08. April 2024, 13:51:39 ...Und DNA-Tests gehören dazu.
...
Und die Freiwilligkeit der Teilnahme an Massen-DNA-Tests und keine Nachteile bei Nicht-Teilnahme gehören ebenso dazu, ob es dir Der Gast passt oder nicht.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Der Gast » Montag, 08. April 2024, 13:51:39

Das hat meine Frage leider nicht im geringsten beantwortet. Niemand verdreht hier das Rechtsprinzip - und es gibt auch keine Unbescholtene, weil es auch (noch) keine Bescholtenen gibt. Und aus diesem Grund wird und muss die Kripo allem nachgehen, so einfach ist das. Ob es dir, Alex123, passt oder nicht. Und DNA-Tests gehören dazu.

Und jetzt schreib doch zur Abwechslung mal in anderen ColdCase-Fällen das gleiche oder suche die Rumänin aus Katzwang. Guten Tag.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Alex123 » Montag, 08. April 2024, 09:53:53

Der Gast hat geschrieben: Montag, 08. April 2024, 02:30:55 Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich lachen, bei dem was Alex123 hier so von sich gibt.

Alex, warum schreibst du in den anderen ColdCase fallen kaum bis nichts sondern bist nur im Falle Sonja so erpicht darauf, dass der Fall ungelöst bleibt? Du redest dich doch noch um Kopf und Kragen.

Offensichtlich weißt du mehr oder hast ein schlechtes Gewissen. Vielleicht liest hier ja aber auch einfach mal die Kripo mit.
Verdrehung des Rechtsprinzips, was zu beweisen war.
Weder weiß ich mehr, noch habe ich ein schlechtes Gewissen.
Es geht einfach ums Prinzip. dass man Unbescholtene nicht unter Verdacht stellt, nur weil man sonst nicht weiterweiß.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Der Gast » Montag, 08. April 2024, 02:30:55

Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich lachen, bei dem was Alex123 hier so von sich gibt.

Alex, warum schreibst du in den anderen ColdCase fallen kaum bis nichts sondern bist nur im Falle Sonja so erpicht darauf, dass der Fall ungelöst bleibt? Du redest dich doch noch um Kopf und Kragen.

Offensichtlich weißt du mehr oder hast ein schlechtes Gewissen. Vielleicht liest hier ja aber auch einfach mal die Kripo mit.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Agatha Christie » Sonntag, 07. April 2024, 23:36:01

Gerade im Netz gefunden: Informationen zu DNA-Reihenuntersuchungen.

https://www.bionity.com/de/lexikon/DNA- ... _Grundlage

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Alex123 » Sonntag, 07. April 2024, 23:07:58

Some0ne hat geschrieben: Sonntag, 07. April 2024, 19:37:43 ... Du würdest den Test nicht freiwillig mach? Toll, dann ordnet ein Richter es eben für dich an. Aber so hast du es dem bösen Staat mal richtig gezeigt...

Hier wird keiner wie ein Täter behandelt und nichtmal wie ein Tatverdächtiger...
Der Richter ordnet bei GAR NICHTS an, weil es keinen begründeten Verdacht gegen mich gibt.
Dass ich in einem bestimmten Ort wohne oder einen bestimmten Beruf habe, kann man mir NICHT vorwerfen.
Wer die Teilnahme an einem freiwilligen DNA-Test ablehnt, wird dadurch NICHT verdächtig.

Und doch, die Aufforderung zur Teilnahme am freiwilligen DNA-Test gleicht der Behandlung als Tatverdächtiger.

Es ist einfach so, dass über die Jahrzehnte auch Tausende von Tötungsdelikten für immer unaufgeklärt bleiben. Der Fall Sonja wird dazugehören.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Some0ne » Sonntag, 07. April 2024, 19:37:43

Erschreckend diese totalitäre Ansicht, diese Umkehr des Rechtsprinzips.
Die Nicht-Teilnahme am einem freiwilligen DNA führt NICHT zu einem Tatverdacht.
Ich lasse mich schlicht und einfach nicht wie ein Verbrecher behandeln. Punkt.
Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Tatrelevanz der gefundenen DNA-Spur noch nicht einmal feststeht.
Generell zu befürchten hätte ich auf jeden Fall den Verlust meiner Selbstbestimmung, welche Informationen über mich wo für wen zu welchem Zweck verfügbar sind.
Jetzt wird’s etwas off topic:
Die Polizei erwartet bei 100, zu einem Massengentest eingeladenen Personen keine 100 Treffer, sondern im Idealfall einen. Hier gilt also immernoch die Unschuldsvermutung und mit einer Umkehr des Rechtsstaates hat das überhaupt nichts zu tun. Du würdest den Test nicht freiwillig mach? Toll, dann ordnet ein Richter es eben für dich an. Aber so hast du es dem bösen Staat mal richtig gezeigt...
Und ein Verlust deiner Selbstbestimmung? Sind gekennzeichnete Parkplätze für dich auch ein Verlust deiner Selbstbestimmung weil du dein Auto nicht da abstellen kannst, wo du willst ? Kannst du dir eigentlich vorstellen, dass es in einer zivilisierten Gesellschaft einfach Regeln und Ordnungen geben muss ? Rechte und Pflichten ? Letzteres vergessen die meisten leider immer. Wir alle profitieren von humanitären Maßstäben die unser Miteinander in der Gesellschaft formen. Was mich ärgert sind aber diejenigen, die nur nehmen können, aber bei der kleinsten Aufforderung, auch nur einen winzigen Bruchteil davon an die Gesellschaft zurückzugeben, sofort mit ihrer typisch deutschen Jammerkultur daherkommen. Und das dann noch bei so einer Kleinigkeit, wie ein Speicheltest um die Polizei dabei zu unterstützen, ein schweres Verbrechen aufzuklären. Hier wird keiner wie ein Täter behandelt und nichtmal wie ein Tatverdächtiger. Das man das nicht mit Freude macht ist natürlich verständlich. Aber überall, selbst in so einer kleinen Forumsdiskussion, findet sich jemand, der weiß, dass das nicht geht und warum es nicht geht und natürlich, dass er derjenige ist, der rausgefunden hat warum es nicht geht (Schulterklopfer). Genau deswegen steht dieses Land da, wo es jetzt steht...
Du, lieber Alex, es gibt genug Gegenden auf unserem Planeten, da wirst du von keinem bösen Staat zum DNA Test geladen und bekommst keine nervigen Fragen von der Polizei gestellt, nachdem du ausgeraubt wurdest und kein Feuerwehrmann nervt dich, weil er dein brennendes Haus löschen will. Nur so am Rande... In einem deiner vorherigen Beiträge hast du den Gentest an 80 Leuten mit Orwell in Verbindung gebracht. Wie kommst du bitte da drauf ? Du benutzt um deine Beiträge hier zu schreiben auch einen Computer oder ein Smartphone, obwohl das die größte Datenkraken überhaupt sind. Und dann fürchtest du dich vor einer völligen durchleuchtung deiner Person und einem allumfassenden Staat ? Weil die Polizei einen DNA Reihentest mit 80 Personen macht, von dem, und das kommt noch hinzu, nichtmal betroffen bist ? Wie kriegst du das eigentlich zusammen ? Was glaubst du, wie viele Menschen in Deutschland, prozentual gesehen, überhaupt jemals in ihrem Leben mit so etwas überhaupt in Berührung kommen werden ?
Und nochmal so ganz allgemein: Das Thema hier ist der Tod eines Menschen. Hinzu kommt, kein natürlich Tod, warscheinlich auch kein Unfall, sondern ein Tötungdelikt. Sollte der eine oder andere mal im Hinterkopf behalten.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Alex123 » Sonntag, 07. April 2024, 08:23:11

Rimini hat geschrieben: Samstag, 06. April 2024, 23:05:10 Was wäre, wenn über so einen Massengentest ein anderes Verbrechen aufgeklärt werden könnte? Dürfen dafür auch die Ergebnise verwendet werden?
Offiziell werden die bei Massentests genommenen Proben nur mit der in dem jeweiligen Fall gefundenen DNA auf Übereinstimmung geprüft.
Das Hinterlegen in DNA-Datenbanken oder das Abgleichen mit in anderen Fällen gefundener DNA wäre höchst illegal.
Insofern kann offiziell kann anderes Verbrechen aufgeklärt werden.
Was inoffiziell passiert, darüber hat man keine Kontrolle. Eine in einem anderes Fall gefundene Übereinstimmung könnte nicht als Beweisstück verwendet werden. Sie würde die Ermittler vor die Aufgabe stellen, Beweisstücke anderer Art zu beschaffen, welche die Schuld des ihnen nun bekannten Täters nachweisen.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Alex123 » Sonntag, 07. April 2024, 08:08:24

Gast562 hat geschrieben: Samstag, 06. April 2024, 21:19:46 Erklär mal. WESHALB NICHT? So ein Test tut nicht weh und zudem trägst man dazu bei, den Täterkreis einzugrenzen. Wenn man sich nie etwas zuschulde kommen lassen hat, hat man absolut nichts zu befürchten. Es sei denn man weiss genau, dass man selbst der Täter ist, dass die eigene DNA vorhanden sein kann, in diesem Fall z.B. auf der Decke oder Folie, weil sie mal im eigenen Besitz war oder weil man durch den DNA-Test eines anderen Verbrechens überführt werden würde, das noch nicht verjährt ist.
Erschreckend diese totalitäre Ansicht, diese Umkehr des Rechtsprinzips.
Die Nicht-Teilnahme am einem freiwilligen DNA führt NICHT zu einem Tatverdacht.
Ich lasse mich schlicht und einfach nicht wie ein Verbrecher behandeln. Punkt.
Im vorliegenden Fall kommt hinzu, dass die Tatrelevanz der gefundenen DNA-Spur noch nicht einmal feststeht.
Generell zu befürchten hätte ich auf jeden Fall den Verlust meiner Selbstbestimmung, welche Informationen über mich wo für wen zu welchem Zweck verfügbar sind.

Re: MORDFALL SONJA ENGELBRECHT (19 †), MÜNCHEN, 1995

von Rimini » Samstag, 06. April 2024, 23:05:10

Alex123 hat geschrieben: Freitag, 05. April 2024, 17:55:05 Ich würde nie freiwillig meine DNA abgeben.
Was wäre, wenn über so einen Massengentest ein anderes Verbrechen aufgeklärt werden könnte? Dürfen dafür auch die Ergebnise verwendet werden?

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